Hallo,
mach mal kurz...
Meine Frau wurde zum Ende des Zusammenlebens immer Verhaltensaufaelliger,
tätliche Angirffe gegen mich hauptsächlich, aber auch gegen sich selbst, und die Kinder erfolgten.
Das Problem es faellt nicht sofort auf, sie erscheind zwar anstrengend, und manchmal kommen irrationale Äusserungen.
Zunehmend unter Belastung.
Diese werden aber gern vom Umfeld ignoriert.
Dennoch kann sie sich gut in einer Notlage darstellen.
Ärzte wechselte sie so häufig bis sie welche fand die sie für gesund hielten.
Vorsorglich lies sie die Krankenakten bei den anderen vernichten.
Ich wäre krank sagte sie schliesslich.
Schliesslich sah ich keinen Ausweg als die Beziehung zu beenden.
Die Kinder wollte sie nicht und liess alle zurück.
Nach Auszug stellte sie aber fest das so ein Kind Geld bringt also rief sie mich an: "sie brauche die Kinder um abgesichert zu sein". Eine Zeugenaussage ihrer besten Freundin dazu lag dem Gericht vor. Damit ihre Freundin diese Ausage nicht tätigt bot meine Frau ihrer ehemaligen besten Freundin Geld.
Das Jugendamt ist seid Beginn der Meinung die Kinder müssten alle zum Vater, der Vater sollte vorläufig das alleinige Sorgerecht erhalten und der Gesundheitszustand der Mutter solle geprüft werden.
Dies wurde vom Amtsrichter übergangen, es wurde ein Familienpsychologisches-Gutachten in Auftrag gegeben.
Das Amtsgericht lud nicht mal das Jugendamt zur Verhandlung die kamen von allein!
Durch das weiterhin beiderseitige Sorgerecht gab es nur Probleme unter denen die Kinder litten.
So konnte die Mutter in der Oeffendlichkeit den ältesten Sohn misshandeln ohne das mir die gerufene Polizei auch nur zugehört hat. Da hat die Polizei nichts mit zu tun das muss das Gericht entscheiden musste ich mir anhören.
Haben Kinder hier keine Rechte mehr?
Höhepunkt der Verhandlung beim Amtsgericht war die Aussage der Gutachterin Zitat: sie wolle sich nicht längere Zeit im Haushalt meiner Frau aufhalten, die Frau wäre ihr zu anstrengend.
Den Kindern möchte sie dies aber zumuten.
So entschied das Amtsgericht gegen die Meinung des Jugendamtes allein aufgrund der "Gutachterlichen" Aufassung.
Ebenso die Meinung des Oberlandesgerichtes.
Ich wäre als Vater nicht geeignet, musste ich mir anhoeren.
Alles wurde mir negativ ausgelegt.
Das Zeugnis des ältesten der unter der Trennung und einer Frühkindlichen Erkrankung litt und der nachweislich nicht als schulfähig zu bezeichnen war wurde mir negativ ausgelegt...
Ich unternahm nachweislich alles um ihn zu fördern damit er im Klassenverband bis Ende des 1. Schuljahres verbleiben konnte. Während die Mutter ihn in den Kindergarten schicken wollte wo er keine "praxisnahe" Förderung erhalten hätte. Das er das Schuljahr wiederholen müsse war bereits zu Beginn des Schuljahres erkennbar. Dieses wiederholte Schuljahr hat er Spass darann und ist guter Durchschnitt.
Ich hätte das Kind nicht gefördert..!! ???
Ich würde arbeiten (ca. 3 Stunden im Schnitt Täglich) das ware zuviel um sich um die Kinder zu kümmern die
4 Stunden min. im Kindergarten und Schule sind. Ob ich das verändern könnte wurde nicht gefragt.
Mit dem erzielten Einkommen (selbständig) konnte ich über ein Jahr lang leben mit den Kindern und war nicht von der Sozialhilfe abhängig.
Die Mutter ist arbeitslos und hätte mehr Zeit. *lach* Ham die noch nicht Harz4? Wo leben die Richter?
Der Mutter wurden die Verhaltensaufaelligkeiten Gutachterlich als Überlastungssituation entschuldigt.
Obwohl die Mutter bereits vom Amtsartzt 10 Wochenstunden eine Hilfe bei der Bewältigung des Alltag gestellt bekommt. Erst kürzlich wieder verlängert.
Deshalb waren wieder Gespraeche im Beisein dieser Hilfe beim Jugendamt moeglich.
Auch dies wurde zu gunsten der Mutter ausgelegt, die Situation habe sich gebessert, und die Mutter könne im Gegensatz zum Vater Hilfe annehmen.
Nur wurden dem Vater sämtliche Hilfen verweigert!!!
Die Verordnung des Amtsartztes war nach Ansicht des Gerichtes bzw. der Gutachterin inhaltslos, sprich unbegründet! ?? Also nur ne Gefälligkeit.!! ??
Auch obwohl die Gutachterin nicht nach eigenen Angaben in der Lage wäre eine psychatrische Erkrankung zu erkennen, wurde diese bezugnehmend auf die Überlastungsituation ausgeschlossen.
Als wenn es solche Erkrankungen nicht gibt?
Auch gegen die Meinung des Jugendamtes wurde der Mutter vom Oberlandesgericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Und das obwohl nachweislich die Mutter dem Umgang in den Ferien unterbindet!! ???
Die Gutachterin verhinderte efektiv die Erstellung eines neuen Gutachtens.
Und nun müssen die Kinder unter der irrationalen Ansicht einer Gutachterin leiden.
Erste Anzeichen einer "Überlastung" noch vor Übergabe der Kinder sind schon erfolgt; Meine leider noch Frau rief im Kindergarten an ob die denn nicht die Kinder selber holen können, mit dem Bus die Kinder dahin bringen wäre ihr zu anstrengend....
Muss immer erst was passieren ?
Die Befragungen der Kinder bei beiden Gerichten wurden bei der ersten konkreten Frage beendet:
Wer kocht am besten? "Pappa!"
Und damit war die Fragestunde beendet!! ???
Das war dann für die Richter belustigend und ab zur Mamma mit den Gören..
warum verbietet man nicht gleich per Gesetz das Sorgerecht fuer Väter.
Bin ich hier als Vater Mensch zweiter Klasse?
Welche Möglichkeiten habe ich gegen das Oberlandesgerichtsurteil vorzugehen?
Wer kennt einen GUTEN Anwalt der zugelassen ist fürn BGH?
Welche Frist muss ich einhalten fuer einen Protest beim BGH?
Welche Möglichkeiten habe ich die Gutachterin zu belangen, speziell wenn den Kindern was passiert?
Wieso darf so eine "Gutachterin" frei rumlaufen wer kontrolliert und lässt diese "Gutachter" zu?
Das Gericht scheind ja selbst dazu nicht in der Lage.
Schon mal Danke im vorraus..
[Editiert am 21/12/2004 von Cirrus]
Haben Kinder Rechte?
Hallo Cirrus,
haarsträubende Geschichte, ehlich.
Ich weiß auch gar nicht, welchen Rat ich dir geben kann. Durch das Verfahren vor dem OLG ist erstmal alles soweit durch.
BGH-zugelassene Rechtanwälte findest du >hier< . Du solltest dringend Kontakt aufnehmen und fristwahrend in Berufung gehen. Diese Frist läuft einen Monat nach Urteilsverkündung ab.
Viel Hoffnung kann ich dir nicht machen. Es geht um die Versorgung einer KM und die wiegt in deinem Fall scheinbar höher als das Kindeswohl.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Cirrus
Mit dir würde ich mal gern nen Kaffee trinken.
Wärst du in einigen Punkten nicht weiter wie ich, würde ich glauben, du hättes meine Geschichte abgeschrieben. ;(
An den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, erkennt man erst, wo es langgeht!
Kämpf weiter für deine Kinder. :thumbup:
MFG
PhoeniX
Hallo Cirus,
ich kann mich den anderen auch nur anschließen.
Es ist immer wieder unfassbar, wie der Wahnsinn in Deutschland seinen Lauf nimmt.
Ich hoffe du kannst die Frist noch einhalten und gibst nicht auf. Wie sieht es denn zur Zeit mit dem Umgang aus, siehst du die Kids regelmäßig?
Viel Kraft und Glück
Tina
PS: man kann ärztliche Unterlagen nicht vernichten lassen. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre. Der Arzt würde sich strafbar machen.
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Danke erstmal,
Also BGH geht nicht weil Urteil vom OLG dies nicht zulässt, vorraussichtlich ab 2007 dennoch möglich...
Europaeischer Gerichtshof wer hat da Info, Anwaelte, Kontaktadressen..
Als Wahnsinn kann ich das nicht mehr bezeichnen da muss mal was unternommen werden.
Die Akten beim Psychologen werden Jährlich aus Datenschutzgruenden vernichtet.
Oder auf Wunsch vorzeitig...
Selbst die Akte beim Kinderarzt is wech... die hätte 10 Jahre gehabt...
Kaffee trinken gern, mailt bei bedarf, ich werd jedenfalls nicht tatenlos rumsitzen.
Gibt es nicht im Raum Norddeutschland irgend eine Selbsthilfe Gruppe fuer Gutachtergeschaedigte ?
Haben Kinder Rechte?
Hi,
was die Daten/Akten der Psychologen angeht werde ich nochmal nachhaken. Geht aber erst nach den Feiertagen.
Ich kann mir das so nicht vorstellen.
Wir machen in der Praxis zwar orthopädische Gutachten, aber oft sind die Akten voll von psychologischen Gutachten ( es geht dann meistens nicht ums Familienrecht), die Jahre vorher datiert sind.
Ist für mich auch völlig unlogisch, wie soll ein Patient z.B. bei einem Antrag auf Rente nachweisen, weshalb er wo in Behandlung war?
Woher hast du diese Infos? Würde mich mal interessieren.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
@ Tina: Zum Umgang es wird gekuerzt wo geht und die Ferien nur kurzfristig und unbestimmt vereinbart, damit nichts geplant werden kann..
Das übliche nehm ich mal an...
Was mich aber noch interessieren würde, der Kindeswille..
Weshalb müssen Kinder befragt werden, wenn es dann eh fürs Gricht egal ist was sie aussagen?
Haben Kinder Rechte?
