Morgen,
ich steh grad auf dem Schlauch.
- KM mit Kindern ausgezogen.
- Nicht verheiratet; GSR
-KM stellt Antrag bei Gericht das ABR auf sie zu übetragen (am Tag nach dem Auszug)
- KV stellt keinen Gegenantrag, wäre bereit die Kinder bei der KM leben zu lassen.
Muß nun ein Richter in diesem Fall das der KM zusprechen oder könnte er es bei beiden belassen, da sich der Vater ja nicht gegen den Aufenthalt beider KM ausspricht?
Verfahrenspfleger spricht sichebenfallsfür Beibehaltung des gemeinsamen ABR aus, da die KM beginnt die Kinder zu entfremden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
der Richter könnte den Antrag durchaus ablehnen, wenn er ihn für unbegründet hält, dann bleibt es beim gemeinsamen ABR. Ob er das tut, halte ich eher für zweifelhaft.
Üblich wäre in solchen Fällen, die Sache durch Vergleich ("Lebensmittelpunkt ist bei der KM") zu beenden.
Der KV sollte aber in jedem Fall einen entsprechenden Gegenantrag (also nur Abweisung des Ursprungsantrags, nicht Übertragung ABR auf ihn) stellen.
Gruss von der Insel
Hallo,
im Normfall entscheidet der Richter über das ABR nur wenn es beide für sich beantragen. Im vorliegenden Fall würde ich schreiben, dass ich mit dem Umzug einverstanden bin und dass der Lebensmittelpunkt bei der KM ist. Somit liegt kein Klagebedürfnis der Gegenseite vor.
Grüße,
Lullaby
Moin,
der Richter könnte den Antrag durchaus ablehnen, wenn er ihn für unbegründet hält, dann bleibt es beim gemeinsamen ABR. Ob er das tut, halte ich eher für zweifelhaft.
Üblich wäre in solchen Fällen, die Sache durch Vergleich ("Lebensmittelpunkt ist bei der KM") zu beenden.
ich weiss nicht, ob man damit leichtfertig umgehen sollte. Zumindest sollte ein solcher Vergleich einen Passus enthalten wie "...solange sich der Lebensmittelpunkt in Ort XYZ befindet". Ansonsten kann ein solcher Vergleich auch leicht als pauschales Einverständnis des Vaters zu einem Umzug durch die halbe Republik ausgelegt werden.
Immerhin darf man ja die Frage in den Raum stellen, warum die Mutter hier aktuell überhaupt ein gerichtliches Regelungs- und Klagebedürfnis sieht, wenn der Lebensmittelpunkt bislang eigentlich unstrittig ist. Da ist die Befürchtung "Freifahrtschein" (wofür auch immer) sicher nicht allzu weit hergeholt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
Immerhin darf man ja die Frage in den Raum stellen, warum die Mutter hier aktuell überhaupt ein gerichtliches Regelungs- und Klagebedürfnis sieht, wenn der Lebensmittelpunkt bislang eigentlich unstrittig ist. Da ist die Befürchtung "Freifahrtschein" (wofür auch immer) sicher nicht allzu weit hergeholt.
die Gefahr ist sehr gering, da die KM ins Nachbardorf zu ihren Eltern gezogen ist und dort sehr unter der Fuchtel der Mutter steht. Aber man kann sicher nie wissen. Inziwschenweiß der KV ja, dass sie den Auszug schon länger geplant hatte.
Danke. Ich hatte bisher den Augenmerk auf Erhalt des ABR bei beiden Elternteilen gelegt, aber den Passus mit aufzunehmen ist ein guter Rat.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
die Gefahr ist sehr gering, da die KM ins Nachbardorf zu ihren Eltern gezogen ist und dort sehr unter der Fuchtel der Mutter steht.
unter eine solche Fuchtel begibt sich kaum jemand freiwillig; das kann auch Ausdruck der Unfähigkeit sein, das eigene Leben eigenverantwortlich zu meistern. Diese Konstellation schliesst jedenfalls nicht aus, dass die vermutete Mutter-Tochter-Symbiose auch ganz schnell zu Ende sein kann, sobald ein neuer Prinz auf weissem Pferd auftaucht.
Zumindest könnte die Reaktion auf einen Passus im Vergleich recht erhellend sein, nach dem die momentane Regelung des Lebensmittelpunktes nur für den Fall "Mutter und Kind im Nachbardorf" gilt.
Grüsles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.