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muss ich mich mit diesen Infos zufrieden geben?

 
(@petro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

am 7 diesen Monats habe ich meine Ex-Frau und KM, zum x- Mal um folgendes gebeten:

1. mich über die persönlichen Verhältnisse unserer Tochter zu informieren
2. mir eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen
3. gegebenenfalls Ausbildungsvertrag sowie Einkunftsbescheinigungen
4. die Zeugnisse der letzten 3 Jahre.
5. welche Pläne hat sie nach Beendigung der Schule, falls sie diese noch besucht

Die Frist dafür war bzw. ist bis zum 21.03.

Heute kam die Antwort:

1. dem Kind geht es gut, wovon ich mich selber überzeugen konnte
2. sie geht noch zur Schule
3. Schulbescheinigung liegt der Vormundschaft schon vor

In Regelmäßigen abständen habe ich bisher versucht an diese Infos zu kommen, immer erfolglos. Dieses Mal habe ich mit einer Auskunftsklage gedroht.
Wir haben GSR und trotzdem wurde meine Tochter ohne mein Wissen an irgendeine Schule angemeldet, deshalb die Schulbescheinigung.
Es ist richtig, dass ich meine Tochter öfter sehe. Für mein empfinden zu oft, da ich sie regelmäßig in der Kneipe sehe. Sie ist ja erst 16 und geht dort auch rein, wenn sie krank geschrieben ist (was ich von dritten erfahre).

Nun meine Frage, muss ich mich mit diesen Infos zufrieden geben?
Wenn nein, was empfehlt Ihr mir?

Liebe Grüße und danke für die Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 20:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

am 7 diesen Monats habe ich meine Ex-Frau und KM, zum x- Mal um folgendes gebeten:

1. mich über die persönlichen Verhältnisse unserer Tochter zu informieren

Wenn du sie regelmäßig siehst, kannst du dich doch selbst über die Befindlichkeit der jungen Dame informieren.

2. mir eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen

Hättest du dir auch selbst besorgen können, so du die Schule weißt.

4. die Zeugnisse der letzten 3 Jahre.

Hättest du von der jeweiligen Schule auch bekommen.

5. welche Pläne hat sie nach Beendigung der Schule, falls sie diese noch besucht

Ich denke du siehst deine Tochter? Warum fragst du sie nicht einfach?

3. Schulbescheinigung liegt der Vormundschaft schon vor

Welche Vormundschaft? Und warum gibt es diese?

Wir haben GSR

Wie kann das sein, wenn es einen Vormund gibt?

Es ist richtig, dass ich meine Tochter öfter sehe. Für mein empfinden zu oft, da ich sie regelmäßig in der Kneipe sehe.

Das verstehe ich nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2008 20:38
(@petro)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine promte, aber auch komische Antwort

Wenn du sie regelmäßig siehst, kannst du dich doch selbst über die Befindlichkeit der jungen Dame informieren.

Die junge Dame ist der Meinung, ich bin nur ihr Erzeuger, mehr nicht. Sie grüß nicht mal.

2. mir eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen
Hättest du dir auch selbst besorgen können, so du die Schule weißt.

Wie schon geschrieben

Wir haben GSR und trotzdem wurde meine Tochter ohne mein Wissen an irgendeine Schule angemeldet, deshalb die Schulbescheinigung.

Mit Vormundschschaft meint die KM wahrscheinlich das JA, da sie Beistandschaft beantragt hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 20:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmmm...

So kein Umgang erfolgt, hast du Anrecht auf 1 A4-Seite pro Halbjahr nebst Ganzkörperfoto und Bericht über die geistige und seelische Entwicklung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2008 21:08
(@petro)
Schon was gesagt Registriert

naja, so oder so ähnlich hab ich es ja gefordert aber nur zur Antwort bekommen:

1. dem Kind geht es gut, wovon ich mich selber überzeugen konnte
2. sie geht noch zur Schule
3. Schulbescheinigung liegt der Vormundschaft schon vor

Dass kann es ja nicht gewesen sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 21:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe vor längerer Zeit mal ausführlich zum Thema Auskunft recherchiert und mein Fazit ist, dass ein Vater mit GSR in der Lage ist, sich seine Infos selbst zu holen. Er kann sich bei Schulen, Ärzten, etc. informieren. Rein theoretisch kann die KM ihm sagen, in welche Schule das Kind geht und damit hat sie ihre Auskunftspflicht schon erfüllt.

Ein Vater ohne Sorgerecht und Umgang hingegen hat ein Recht auf Auskunft von der KM.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2008 00:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch Moin,

Er kann sich bei Schulen, Ärzten, etc. informieren. Rein theoretisch kann die KM ihm sagen, in welche Schule das Kind geht und damit hat sie ihre Auskunftspflicht schon erfüllt.

Wobei diese dann wiederrum gerne sagen, man könne sich ja bei der KM informieren.  :gunman:

Keine der 3 Schulen ich angeschrieben habe, hat auch nur geantwortet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2008 00:49
(@petro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Er kann sich bei Schulen, Ärzten, etc. informieren

würde ich gern machen, aber

die KM ihm sagen, in welche Schule das Kind geht

genau das macht die KM nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2008 00:57
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Keine der 3 Schulen ich angeschrieben habe, hat auch nur geantwortet.

Mein Mann hatte ein knappes halbes Jahr das GSR, das Familiengericht hat es ihm zugesprochen und das OLG wieder abgesprochen. In dieser Zeit hat er es gewagt, sich bei der Schule einer Tochter ein Zeugnis zu holen, er war persönlich da. Er hat sich anhören müssen, dass es nicht üblich sei, aber dass das Recht ja auf seiner Seite sei.

Später wurde es ihm zum Vorwurf gemacht, seine Tochter, damals 14 Jahre alt, hat nicht gewollt, dass ihr Vater ihr Zeugnis sieht und sie hat sehr geweint, als er es sich "einfach" geholt hat. Die Schule muss also erzählt haben, dass der KV sich das Zeugnis in Kopie aushändigen lassen hat.

Keine Ahnung, was besser ist. Ich persönlich empfinde es als unverschämt, den KU zu fordern und keinerlei Auskünfte zu erteilen. Aber was zählt schon meine Meinung...

LG

eskima

Grad noch gelesen:

@ Petro

dann stell deine Frage doch anders und frage die KM direkt, in welche Schule das Kind geht, bei welchen Ärzten es behandelt wird, etc., damit du dir die Auskünfte selbst holen kannst.  Damit dürftest du mehr Chancen haben, wenn die Sache vor Gericht gehen sollte.

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2008 01:05
(@petro)
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Danke eskima, der Brief ist nun auch unterwegs.

Ich persönlich empfinde es als unverschämt, den KU zu fordern und keinerlei Auskünfte zu erteilen. Aber was zählt schon meine Meinung...

dass sehe ich auch so und glaub wir sind da nicht allein, aber Machtlos

Gute Nacht und bis bald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2008 01:21