Hallo,
ich möchte alle Unterlagen unserer Tochter in Kopie haben und wissen ob eine Behandlung erfolgte in den letzten Wochen.
Unsere Tochter ist krank und die Mutter gibt mir keine Auskunft trotz mehrmaliger Nachfrage.
Die Krankheit habe ich zufällig festgestellt(möchte dazu nichts genaueres sagen).
Muss der Arzt mir nun Auskunft erteilen oder nicht?
Im Netz ist nichts genaues zzu finden.Viele gegenätzliche Ausssagen.Selbst die ärtzliche Schweigepflicht steht hier angeblich bei minderjährigen Kindern dem Auskunftsersuchen entgegen.
Das kann doch nicht sein?
Hallo ophsei,
Du hast das GSR und damit muss man Dir Auskunft geben. Für eine ärtzliche Behandlung, die keine Notfall ist, bedarf es Deiner Zustimmung.
Allerdings kann der Arzt erwarten, dass Du auch nachweist, dass Du der Vater mit GSR bist. Die Kosten für die Kopien können Dir in Rechnung gestellt werden.
Aber im Moment denke ich, dass es sinnvoller ist sich direkt an den Arzt zu wenden und aufgrund der aktuellen Situation um Auskunft zu bitten.
" Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, also gegenüber Arzt, Schule usw., ergibt sich aus den §§ 1626, 1629 iVm §§ 1631, 1632 BGB, also aus der elterlichen Sorge und der darin begründeten gesetzlichen Vertretungspflicht und –macht nach außen, die den Eltern für das Kind gemeinsam auferlegt ist (Art. 6 II GG). " <a href="http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf>Quelle</a>."
VG Susi
Allerdings kann der Arzt erwarten, dass Du auch nachweist, dass Du der Vater mit GSR bist.
Hi Susi,
ganz richtig ist das so nicht.
Wie willst du bitteschön beweisen, dass GSR besteht?
Durch Hochzeit bekommt man es zum Beispiel automatisch. Einen Nachweis darüber zu erbringen ist schlicht nicht möglich.
Das Jugendamt stellt nur Negativ-Bescheinigungen aus... hier wäre also die Mutter zu befragen, ob eine derartige Bescheinigung vorliegt.
Kann die Mutter es nicht vorlegen, hat der Arzt gar keine andere Wahl, als Auskunft zu geben.
Ansonsten, wenn nicht kooperativ, eine Frist setzen und mit Anzeige drohen.
Leider gehört ein auskunftsverweigernder Arzte mit zu meiner Geschichte.
Die anderen waren sehr, sehr kooperativ und verständnisvoll, nachdem ich das Gespräch mit ihnen suchte.
Einer eben nicht 😉
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Du kannst Dein Scheidungsurteil vorlegen, in dem entweder steht, dass das GSR bei beiden verbleibt oder aber NICHTS steht, was das gleiche bedeutet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi!
Ja, das geht, wenn man geschieden ist.
Bei noch nicht Geschiedenen ist's nicht ganz so einfach.
Dann gibt es noch die Ärzte, die sagen "Wer weiß, ob es immer noch besteht."
Dann gibt es die Geschiedenen, in deren Scheidungsurteil geschrieben steht: "Über das SR wird in einem gesonderten Verfahren entschieden".
So wie bei mir...
Dann wird's auch wieder etwas komplizierter. Als ich den Richter bat, mir zu bestätigen, dass das Verfahren noch läuft und das GSR noch besteht, fing er an über diesen Arzt zu lachen. Zynisch bemerkte er noch, er könne mir dies für diesen Ort hier bestätigen, aber wer wisse denn schon, ob andere AGe mir das SR nicht bereits entzogen hätten.
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Wie willst du bitteschön beweisen, dass GSR besteht?
Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
Genau - und die Beweisführung, dass eben kein GSR mehr vorliegt muss diejenige führen, die dies ins Feld führt. Und solange dies nicht gelingt, ist der Arzt auf der sicheren Seite wenn er Dir Auskünfte erteilt bzw. auf der unsicheren Seite, wenn er Behandlungen (Notfälle ausgenommen) durchführt ohne Deine Zustimmung.
Toto
Hi!
Also, zusammengefasst gibt es nur zwei eindeutige Beweise:
1)
Das Jugendamt stellt nur Negativ-Bescheinigungen aus... hier wäre also die Mutter zu befragen, ob eine derartige Bescheinigung vorliegt.
+
...und die Beweisführung, dass eben kein GSR mehr vorliegt muss diejenige führen, die dies ins Feld führt.
2)
Du kannst Dein Scheidungsurteil vorlegen, in dem entweder steht, dass das GSR bei beiden verbleibt oder aber NICHTS steht, was das gleiche bedeutet.
Das hier ist kein eindeutiger Beweis dafür, dass das GSR noch besteht:
Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
Denn der Zweifel, ob das GSR evtl. zwischenzeitlich entzogen wurde, ist damit nicht aus dem Weg geräumt.
Hier greift dann aber wieder "1)" 🙂
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
selbst bei verheirateten Eltern ist nicht klar ob überhaupt einer das Sorgerecht hat, es hätte nämlich auch entzogen sein können!
Es gibt eben, zum Glück, auch allgemeine Annahmen, die jeder tätigen darf, wie z.B., dass verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und das genauso wie geschiedene Eltern. Nur bei nicht verheirateten Eltern müsste nachgefragt werden.
VG Susi
Hallo ihr Lieben,
Kann man sich nicht auch einfach an die Krankenkasse wenden? Vielleicht ist die kooperativer?!
Liebe Grüsse aus dem Schwarzwald