Mündliche Verhandlu...
 
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Mündliche Verhandlung ABR

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(@bernd123)
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Hallo

Ich bin morgen zu einer münlichen Verhandlung (ABR) geladen.

Zu meiner Person: Verheiratet seid fast 5 Jahren 2 Kinder 2 und 5 Jahre alt.

Ich wurde anfang des jahres von meiner Frau verlassen(Sie hatt einen neuen !) wir haben zwei Kinder 2 und 5 Jahre alt.

Im moment wohnt Sie mit den Kindern im gleichen Ort. Die Kinder gehen in einen Ganztagskindergarten.

Da Ihr neuer lebendspartner nicht hier wohnt sondern fast 400 km entfernt, will Sie mit den Kindern dort hin ziehen.(bin dagegen)

Deshalb hatt Sie das alleinige ABR für die Kinder beantragt.

Da ich  Beruflich flexibel bin kann mich genauso gut oder besser um die Kinder kümmern. (Kinder müssen nicht umziehen usw.)

Nun hab ich morgen die Verhandlung und wollte mal wissen wie so eine Verhandlung abläuft.Was für fragen oft gestellt werden usw.

Da das JA auch dabei ist habe ich ein mulmiges gefühl.
Begründung:Ausschnitt letztes Schreiben vom Anwalt meiner Frau:

Dass die Antragstellerin hier sich die Entscheidung nicht leichtgemacht hat, mag man daran ersehen, dass ihr seitens des Jugendamts ursprünglich angeraten worden war, mit den Kindern doch einfach nach XXXXXXXX zu verziehen. Üblicherweise würden die Gerichte nach Schaffung entsprechender Fakten in aller Regel zugunsten des Elternteils entscheiden, bei dem die Kinder dann eben sowiso schon leben. Dies gilt umso mehr, als eine Zuständigkeit des Amtsgerichts XXXXXX in diesem Falle gar nicht mehr gegeben wäre.(so steht das da / ich denke das JA soll vermitteln ?o.O)

Bin recht unsicher wie ich mich morgen da verhalten soll !

Hatt damit schon jemand Erfahrung und kann mir ein paar Info´s geben?

LG Bernd123

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 18:38
(@bernd123)
Schon was gesagt Registriert

Also Ich habe auch das alleinige ABR beantragt fehlt noch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 18:41
 Mux
(@mux)
Registriert

Willkommen auf vatersein.de!

Zunächst eine Verständnisfrage: Hast Du einen Anwalt? Dein Posting klingt, als
ob Du da ziemlich unbedarft und ohne anwaltliche Unterstützung reingehst.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 18:45
(@bernd123)
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Ja habe Ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 18:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass die Antragstellerin hier sich die Entscheidung nicht leichtgemacht hat, mag man daran ersehen, dass ihr seitens des Jugendamts ursprünglich angeraten worden war, mit den Kindern doch einfach nach XXXXXXXX zu verziehen. Üblicherweise würden die Gerichte nach Schaffung entsprechender Fakten in aller Regel zugunsten des Elternteils entscheiden, bei dem die Kinder dann eben sowiso schon leben. Dies gilt umso mehr, als eine Zuständigkeit des Amtsgerichts XXXXXX in diesem Falle gar nicht mehr gegeben wäre.(so steht das da / ich denke das JA soll vermitteln ?o.O)

Hallo Bernd,

das steht da echt so drin? Das das JA jemanden zum Rechtsbruch auffordert? Interessant

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 18:57
(@bernd123)
Schon was gesagt Registriert

Ja das steht da so. 🙂  Habe es abgeschrieben. (Wortwörtlich)

Deshalb habe ich ja auch so ein  komisches Gefühl wegen morgen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 19:06
 elwu
(@elwu)

Dass die Antragstellerin hier sich die Entscheidung nicht leichtgemacht hat, mag man daran ersehen, dass ihr seitens des Jugendamts ursprünglich angeraten worden war, mit den Kindern doch einfach nach XXXXXXXX zu verziehen. Üblicherweise würden die Gerichte nach Schaffung entsprechender Fakten in aller Regel zugunsten des Elternteils entscheiden, bei dem die Kinder dann eben sowiso schon leben. Dies gilt umso mehr, als eine Zuständigkeit des Amtsgerichts XXXXXX in diesem Falle gar nicht mehr gegeben wäre.

Hallo,

also bitte, das sollte dein Anwalt locker zerlegen. Entweder lügt die Gegenseite, Anwälte machen das recht häufig. Oder das Jugendamt ist tatsächlich so parteiisch gewesen. In beiden Fällen muss dein Anwalt das in der Luft zerfetzen können, wenn er auch nur 3€ wert ist. Und morgen ggf. einen Antrag stellen, dass der KM bis zur Entscheidung über das ABR vom Gericht untersagt werden muss, dass sie mit den Kindern verzieht, eben *weil* diese Behauptung der Gegenseite da steht und eindrucksvoll belegt, dass die KM nicht am Kindswohl orientiert ist. Wenn dein Anwalt geschickt ist und der Richter nicht völlig den Mütterinteressen hingegeben, könnte sogar morgen schon die Entscheidung zum ABR für dich fallen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 19:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Bernd,

das Schreiben ist mir ebenso wie Tina aufgestoßen. Da würde ich mir keine Sorgen machen.
Dein Anwalt kann damit die Objektivität des JA bei Bedarf sehr schön in Frage stellen.

Als Vorbereitung für die morgige Vorhandlung ist es wichtig, Dir ein konkretes und überzeugendes Betreuungskonzept 
für Deine Kinder zu überlegen. Der Richter hat zu entscheiden, ob er die Kinder bei Dir lässt oder der Mutter mitgibt.
Also muss Du schlüssig erklären können, wie Du Deine Arbeit und die Betreuung Deiner kleinen Kinder gewährleisten willst.
Und dies möglichst konkret. Da Dein Jüngster gerade erst 2 Jahre alt ist, wird das bestimmt kein Spaziergang.

Bleib bei der Verhandlung ruhig, aber bestimmt. Argumentiere aus Kindersicht. Threads zum ABR gibt es hier genug.
Lies Dich ein.

Was rät Dir Dein Anwalt?

Viel Glück,
Mux
 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 19:23
(@bernd123)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten :thumbup:

Ja mein Anwalt meine auch. Normalen Gesichtsausdruck(könnte schwer fallen) und ganz ruhig bleiben. :redhead:

Ich werde morgen abend mal berichten und mich heute noch bissel schlau lesen hier:) :yltype:

LG Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 19:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun hab ich morgen die Verhandlung und wollte mal wissen wie so eine Verhandlung abläuft.

Das ist so verschieden wie die Menschen, die daran mitwirken. Vielleicht sind sie garnicht auf Krawall gebürstet. Vielleicht passiert da morgen auch nichts weiter, als dass man Euch zu einer Beratungsstelle schickt. Nur bitte nicht zum Jugendamt, die haben sich disqualifiziert.

Mein Lesetipp zu dem Thema ist der hier hier:

http://www.ak-cochem.de/index.php?option=com_content&task=view&id=21&Itemid=41

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 19:49




 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bernd,
ich sehe deine Chance nicht sooo schlecht das ABR zu bekommen. Deine Ziel sollte nicht sein einen Wegzug zu verzögern sondern das ABR zu bekommen.

Besprich dich kurz vor der Anhörung nochmal mit deinem RA. Besprecht eure Argumente und wer welches Thema anbringt.

Drück auf die Tränendrüse. Deine Kinder werden aus ihrem gewohnten Umfeld (Kindi/ Verwandtschaft/Freunde) herausgerissen. Kinder sind doch keine Möbelstücke die man einfach so einpackt und mitnimmt.

Grätsche sofort ein falls deine Ex Worte wie " das sind meine Kinder" in den Mund nimmt. Es sind eure Kinder.

Lege eine mögliche Betreuungssituation deinerseits dar. Überlege ob dir Aussagen deiner Kinder einfallen wie sie über den Wegzug denken.

Wenn sie ihren Next erst so kurz kennt ist die Beziehung nicht gefestigt. Was wenn das auseinandergeht. Dann der nächste Umzug?

Immer schön das Wohl der Kinder voran stellen.

Ich drücke dir die Daumen. Immer positiv denken.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 21:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Bart

  Grätsche sofort ein falls deine Ex Worte wie " das sind meine Kinder" in den Mund nimmt. Es sind eure Kinder.

Genau das "Grätschen" sollte er unterlassen...in keinem Fall der Km einfach ins Wort fallen und auf ihre Sätze sofort gegenreagieren..

@Bernd123

Du wirst deine Zeit für deine Meinung und Stellungnahme bekommen, aber auf keinen Fall der Gegensweite ins wort fallen, oder sie gar berichtigen wollen, das kommt absolut nicht gut...

Allerdings solltest du jetzt wirklich deine Hausaufgaben machen, du erweckst doch etwas sehr den Eindruck sehr unvorbereite in die Verhandlung zu gehen...

Wie schon erwähnt müßt ihr (dein RA u du) entsprechend argumentieren können u auch du solltest ein entpsrechendes Betreuungskonzept vorlegen können, denn danach wird man sicher bei dir fragen..

Sie jetzt nicht so blauäugig, der Termin morgen, ist in der Sache ein äußerst wichtiger.

Gruß
Jens
Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 21:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Unterbrechung und Korrektur der gegnerischen Partei mag unhöflich erscheinen, hat jedoch den unschätzbaren Vorteil, dass diese den Faden verliert und in der weiteren Rede versucht, den Mangel zu vermeiden, wodurch das Gesagte konstruiert klingt. Ich habe das immer gern gemacht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 23:56
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

die Unterbrechung und Korrektur der gegnerischen Partei mag unhöflich erscheinen, hat jedoch den unschätzbaren Vorteil, dass diese den Faden verliert und in der weiteren Rede versucht, den Mangel zu vermeiden, wodurch das Gesagte konstruiert klingt. Ich habe das immer gern gemacht.

...und/oder die KM noch zum Schreien/Ausflippen bringen, in einem ruhigen Ton  :phantom:

VIEL GLÜCK heute !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2008 12:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube das ist Situations- und Personenabhängig. Mir hat es einen kräftigen Anrantzer der Richterin eingehandelt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2008 13:11
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,
ich glaube dein Satz trifft es am besten.

ich glaube das ist Situations- und Personenabhängig.

Manchmal kann es besser sein den Mund zu halten und zuzusehen wie sich die Gegenseite selbst ins Knie schiesst. Ein andermal muss man argumentieren

was das Zeug hält um nicht unterzugehen.

Auf jeden Fall hilft es gut vorbereitet zu sein.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2008 15:12
(@bernd123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Die mündliche Verhandlung war für mich ein witz!!! Das Jugendamt wurde quasi vom gegnerischen Anwalt in Schutz genommen (er hätte sich gleich mit dem JA in verbindung gesetzt und dort wurde das angeblich nicht so gesagt:) Der  Richter(in) ist auch nicht mehr dann drauf eingegangen 🙂 (aber mir so etwas schriftlich mitzuteilen lach).
Naja habe schon nach den ersten 5 minuten gemerkt (hier bin ich falsch);(
Ich dachte immer es geht um die Kinder und nicht um den neuen Lebendspartner meiner Frau gehto.O (bei vielen sachen die die Kinder betreffen, bekamm ich einfach die Antwort es geht hier nicht um das Umgangsrecht sondern um das ABR)
Naja es ist wohl wichtiger das die Kinder mit meiner Frau zu ihrem Neuen ziehen . (er hatt eine pflegebedürftig Person zu Pflegen dort 🙂
Deshalb müssen die Kinder dort hin ziehen hallo ? Hier haben sie alles Ganztagskindergarten Sportverein enges Soziales Umfeld usw (sind jetzt erst in den Ganztagskindergarten gewechselt und dann schon wieder gleich da raus ?? Mußte mir zb Anhöhren die Kinder wohnen ja seid Ihrem Auszug Ende Feb. bei Ihrer Mutter dann kann das ja auch so bleiben (sö Ähnlich gesagt) naja und ich war vorher halt der Berufstätige und war dadurch ja nicht die Hauptbezugsperson 🙂 Ich sage nur Büro zu hause eine Treppe hoeher:). Ich habe halt nach und bei der Trennung halt immer die Kinder im Kopf gehabt sollte ich da gleich zum Anwalt laufen und das alleinige ABR beantragen und die Kinder einsperren damit meine Frau die Kinder nicht mitnehmen kann? (Die Kinder sollten halt so wenig wie möglich erst mal mitkriegen.(Deshalb habe ich ja auch so viel mitgeholfen beim Umzug usw.Ich  fühle mich da ein bisschen verarscht.
JA meinte dort geht mann ja auch auf den Spielplatz und dann entwickelt sich schnell ein neues Soziales Umfeld (was hier schon gegeben ist ?)Dort gibt es nur Ihren Freund + Pflegebedürftige Person Verwandschaft wohnt weiter entfernt.(hier wohnen fast alle im gleichen Ort)
Naja bekomme erst im Nov. das Urteil. (Ich weis solche Entscheidungen für einen Richter sind immer schwierig aber ich war über die Art wie die Verhandlung ablief etwas geschockt.)  Naja Mutterbild geht über alles. Der Vater und die Kinder müssen sich fügen und bezahlen(Kindeswohl bleibt auf der Strecke)

Kann man Berufung einlegen?

LG

Bernd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 15:05
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bernd,

tut mir leid das es nicht so gelaufen ist wie du wolltest.

Habe ich dich richtig verstanden, der Richter hat seine Entscheidung nicht gleich getroffen?

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 15:21
 elwu
(@elwu)

Kann man Berufung einlegen?

Hallo,

klar, aber erst wenn das Urteil da ist. Mir kommt die Verhandlung merkwürdig vor. Die groteske Parteilichkeit des JA ist nicht ungewöhnlich. Wichtig ist aber, was die Richterin nun macht. Hat sie eine Präferenz erkennen lassen? Einen Vorschlag gemacht, ihr sollt euch einigen? Anklingen lassen, dass sie ein Gutachten einholen wird?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2008 15:21
(@bernd123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ja Verkündung im Nov.

Weder Vorschlag gemacht und auch nicht in richtug Gutachten etwas erwähnt .(Hab halt nur den Termin bekommen)

😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2008 17:57




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