Hallo zusammen,
die Elternteile haben GSR, sind getrennt, waren nicht vh.
Das Kind lebt die meiste Zeit beim KV.
KM erfährt von dem Kind am WE, als sie das Kind hat, dass das Kind neuerdings mit KV die Kirche besucht.
Auch hat das Kind erzählt, dass es ins Krankenhaus musste und eine Spritze bekommen musste.
Hätte bzw. muss der KV diese Dinge der KM mitteilen (müssen)?
Mit welchen Sanktionen muss KV evtl. rechnen, wenn dieser die Infos nicht an KM weitergibt?
Was müssen sich die Elternteile (i. R. einer Umgangsvereinbarung ) mitteilen, was das gemeinsame Kind betrifft und was geht den anderen nichts an?
Bitte um eure Antworten.
Danke vorab.
Moin,
waren diese Ereignisse während des Umgangs?
Ich bin irritiert, weil du >hier< als Vater auftrittst, dieses Topic sich aber so liest, als seist du die Mutter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
dir als KV passiert eher nichts, einer KM schon mal gar nicht.
Sicherlich ist es nicht nett, den anderen Elternteil nicht über wechselnde Interessen als auch notwendige ärztliche Behandlungen zu informieren. Hier solltest du an dir arbeiten.
Ich verstehe jetzt allerdings, nicht, warum du gem. von mir benannten Topic KU zahlst, wenn das Kind bei dir lebt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!