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Mitsorge- mangelnde Kommunikationsbereitschaft

 
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich bin Vater einer 10-jährigen, beantrage aktuell Mitsorge und war gestern zur Anhörung beim Gericht. Ohne Rechtsanwalt. Die Mutter macht "unsere" mangelnde Kommunikationsbereitschaft geltend.  Und ich habe mich noch hinreißen lassen dem Richter zu stecken, dass die deutsche Justiz nicht nach 10 Jahren Druck  vom Europäischen Gerichtshof zu einem Gesetz gezwungen wurde, dass wieder mit solch einer Aussage der Mutter ausgehebelt werden kann  :knockout:. Kam beim Richter nicht gut an, dazu sagte er erstmal nichts mehr. Die Mutter will nicht kommunizieren, sagt aber ich wäre Schuld. Der Richter hat uns erst zur Mediation verpflichtet, bevor er einen Beschluss fasst. Naja, ich werde noch einen Rechtsanwalt für den nächsten Termin engagieren.

Ich hatte das neue Gesetz für die Mitsorge, auch entgegen dem Willen der Kindsmutter, als wirkungsvoller eingeschätzt. Klar hat die Mutter was gegen Mitsorge, klar sagt sie, dass wir nicht kommunizieren können. Damit ist das Gesetz doch ein Papiertiger. Welche Chancen hab ich jetzt noch?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 14:03
(@ingo30)
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Moin HCB,

willkommen hier im Forum.

Leider wäre es sinnvoller gewesen, wenn Du dir VOR dem Gerichtsauftritt hier noch Rat eingeholt hättest.

Die KM nutzt den gängigsten "Trick" um Dir das GSR zu verwehren, die mangelnde Kommunikation. Du solltest Dir mit Hilfe des Forums (und sicher auch einem guten RA) eine Strategie aufbauen (auch für die Mediationsgespräche) um hier nicht in die allseits bekannten Fettnäpfchen zu treten.
Zum Einlesen ist auch der Trennungs-FAQ mit seinen Punkten zu Gerichtsverfahren für Dich interessant: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 15:34
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort,

war schon dämlich von mir, ich bin ziemlich forsch aufgetreten, immerhin wurde noch kein Beschluss getroffen, also habe ich noch eine Chance. Ich berichte weiter. :yltype:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HCB (hast Du was mit Fotografie zu tun?) 🙂

"forsches Auftreten" ist per se noch ein Nachteil vor Gericht, sofern es nicht gleichbedeutend ist mit "respektlos". Man bekommt dort jedenfalls nicht dann eher Recht, weil man duckmäusert, sondern weil man ein Anliegen schlüssig vorträgt. Inhaltliche Belehrungen von Profis durch Amateure sind allerdings in keinem Sachgebiet eine gute Idee.

Die "Kommunikationsprobleme" sind in einem Fall wie Deinem der Klassiker: Zum einen sind sie zwischen getrennten Eltern fast eine Selbstverständlichkeit; zum anderen sind ihre konkreten (negativen) Auswirkungen für die betroffenen Kinder nicht beweisbar. Und zum dritten kann man sie selbst verursachen, um hinterher zu profitieren.

Andererseits: Wie läuft denn der Kontakt zu Deiner mittlerweile 10-jährigen Tochter und wie lief er in der Vergangenheit? Das ist ggf. viel entscheidender, auch für die Sorgerechtsfrage. Denn je älter das Kind ist, umso weniger bedeutend wird die Kommunikationsqualität der Eltern: Das Kind kann sich ja selbst artikulieren. Wenn es dagegen - warum auch immer - derzeit überhaupt keinen Kontakt zu diesem Kind gäbe, bräuchtest Du auch kein GSR. Zwischen diesen beiden Polen hängst Du im Moment.

Wenn der Umgang halbwegs normal und regelmässig verläuft und das Gericht aufgrund einseitigen und nicht weiter belegten Sachvortrags in Sachen "Kommunikation" gegen Dich entscheidet, gehst Du zum OLG. Denn die deutschen Gerichte sollen diese Frage nicht (mehr) nach Gutsherrenart entscheiden; sie dürfen das GSR überhaupt nur noch dann verweigern, wenn es echte (!) Anhaltspunkte dafür gibt, dass es für das betroffene Kind nachteilig wäre.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 16:45
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Wie Ingo schon schrieb, hättest Du hier vorher mal nachfragen können. Dann hättest Du erfahren können, dass Rechthaberei, das Pochen auf Grundgesetzen, Hinweise auf den EUGH etc regelmäßig schief gehen.

Mangelnde Kommunikation kann immer noch ein Hindernis sein, das GSR zu verweigern. Aber Du solltest Dir auch mal die Gesetztesbegründung zum §1626a durchlesen.  Demnach reicht die blosse Behauptung der KM, ihr könnt nicht miteinander kommunizieren, nicht aus, das GSR zu verweigern Vielmehr müssen die Kommunikationsschwierigkeiten dauerhaft und manifestiert sein. Auch muss davon ausgegangen werden, dass gemeinsame Entscheidungen in Zukunft nicht mehr zu erwarten sind.

Insofern meine Frage: Wie manifestiert sind denn die Kommunikationsprobleme? Behauptet die KM das jetzt einfach nur so oder gab es in der Vergangenheit Entscheidungen, die ihr schon gemeinsam getroffen habt?
Wenn ja, dann solltest Du diese hervorheben und deutlich machen, dass die Kommunikationsprobleme keine unüberbrückbaren Hindernisse darstellen.

Nun hast Du das Problem, dass ihr erst mal zu Elterngesprächen müsst. Wenn Du Glück hast, stimmt die KM nach vielleicht 3-4 Sitzungen dem GSR von alleine zu oder sie mauert weiter, sprich kommt nicht, verschiebt Termine etc..so dass sich das GSR-Verfahren ziemlich in die Länge ziehen kann.

Andererseits muss das Gericht über Deinen Antrag entscheiden. Insofern könntest Du auch auf eine Entscheidung pochen mut dem Ergebnis, dass das GSR vielleicht abgelehnt wird.

Was sagt denn das Jugendamt in seinem Bericht?

Wie auch immer: Lege Dir einen Fachanwalt für FamRecht zu.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 16:47
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Ja , ich (bin leider nicht) HCBresson  mag Fotografie 🙂

Ja, ich bin ein Idiot, mich vorher nicht richtig informiert zu haben. Mehr oder minder habe ich ja nur Standardforderungen, deswegen war ich mir  ja sicher. Aber auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Ich habe auch ein paar Trümpfe in der Hand: Das Jugendamt steht total! hinter mir und ich habe mir immer bemüht und auch vor Gericht erstritten, den regelmäßigen und m.M. nach sehr  guten Kontakt zum Kind zu halten.

Die (Helikopter) Mutter allerdings hat das Kind voll im Griff, bei der Befragung sagt das Kind was die Mutter will. Ist jetzt auch natürlich für mich psychologisch nicht einfach, von der Tochter in die Pfanne gehauen zu werden. Da bin ich gerade heftig gebügelt.

Der Tip mit einem FACHanwalt ist auch super, habe mir schon eben einen rausgesucht.

Wie gesagt, ich habe noch Chancen und habe nicht alles verspielt. Anhängig ist auch noch eine Erweiterung des Umgangsrecht auf Freitag, mal sehen, was er da entscheidet.
Vielen Dank für euer Interesse


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HCB,

Ja , ich (bin leider nicht) HCBresson  mag Fotografie 🙂

ich schick Dir gleich mal 'nen Link per Mail...

Ich habe auch ein paar Trümpfe in der Hand: Das Jugendamt steht total! hinter mir und ich habe mir immer bemüht und auch vor Gericht erstritten, den regelmäßigen und m.M. nach sehr  guten Kontakt zum Kind zu halten.

das ist schon mal eklatant wichtig, denn ohne funktionierenden Umgang ist das GSR etwa so sinnvoll wie ein paar Schlittschuhe im Sommer.

bei der Befragung sagt das Kind was die Mutter will. Ist jetzt auch natürlich für mich psychologisch nicht einfach, von der Tochter in die Pfanne gehauen zu werden. Da bin ich gerade heftig gebügelt.

das solltest Du Deiner Tochter nicht übelnehmen: Die "haut Dich nicht in die Pfanne", sondern bringt ihre Angst zum Ausdruck, bei "falschen" Antworten auch noch ihre Mutter zu verlieren. Google mal nach dem PAS; danach wirst Du manches besser verstehen.

Wie gesagt, ich habe noch Chancen und habe nicht alles verspielt. Anhängig ist auch noch eine Erweiterung des Umgangsrecht auf Freitag, mal sehen, was er da entscheidet.

gegen einen "Standard" von Freitag bis Sonntag alle zwei Wochen plus halbe Ferien plus halbe Feiertage spricht üblicherweise überhaupt nichts; das gilt unter Fachleuten sogar als Voraussetzung, um eine echte Vater-Kind-Beziehung zu pflegen. Und auch hier gibt's eine zweite Instanz, falls der "Helikopter" zu sehr mauert.

Grüssles
Martin

***esit: Eigenes Quoting korrigiert


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 19:19
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Super Forum --  super Informationen.

Also, sooo eine große Klappe hatte ich vorm Richter auch nicht  :redhead: Insbesondere den gegnerischen Anwalt, Dr. SoundSo , habe ich dummerweise heftig angegriffen, war aber schon irgendwie lustig und ich musste Dampf ablassen. Der wollte mir doch erzählen, dass man einen richterlichen Beschluss über das Umgangsrecht nach Paragraph soundso von früher nicht einfach mehr ändern kann. Ich habe ihn gefragt, ob ich ihn dieses Märchen etwa glauben soll. Sogar der Richter hat das verneint. Als ich den Freitag gefordert habe, sagte der Anwalt "gibt nix" Da habe ich ihn gefragt, ob er sich nicht besser selbst vorne hinsetzen will, wenn er das Urteil schon kennt, dann kann der Richter schon Feierabend machen. Als er anfing , wir würden uns die Köpfe einschlagen, wenn wir später gemeinsame Entscheidungen treffen müssen , hat er mächtig gelitten :rofl2: Ich lehne Gewalt in jeglicher Form ab und ich lasse mir .........................................
Er: Das war doch nur eine Metapher!Ich: Die ist hier voll daneben! Richter fängt anderes Thema an.

Eine Sache fand ich vom Richter schon daneben: Ich brachte meinen Sohn , also ihren Halbbruder ins Spiel, da meinte der Richter doch tatsächlich: "Wir können doch nicht auf jeden Rücksicht nehmen, am besten noch auf Oma und Opa". Vorher wurde die Aussage meiner Tochter, Freitags lieber einen Fernsehabend mit der Mutter zu machen, sehr gewürdigt. Da war ich schon platt und wäre fast explodiert. Die Frau vom Jugendamt hat er total ignoriert, das hat mich auch gestört, weil die hatte viel zu erzählen.

Ich bin immer noch richtig in Fahrt und ärgere mich, dass ich nicht schlagfertig genug war.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 20:10
(@bagger1975)

Servus HCBresson

unabhängig von den richtigen Hinweisen der Vorschreiber lassen wir diese faulen Ausreden:

Ja, ich bin ein Idiot, mich vorher nicht richtig informiert zu haben. Mehr oder minder habe ich ja nur Standardforderungen, deswegen war ich mir  ja sicher. Aber auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

im 21. Jahrhundert nicht mehr gelten, denn das beleidigt ggfs. die See u. auch das Gericht.

Ein kluger Mann hat schon vor über 1000 Jahren wissen lassen:

"Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig."

Diese Sichtweise gilt richtigerweise umso mehr für Menschen, die ohne "Seekarte" unterwegs sind und nicht mal wissen, ob sie die nördliche oder südliche Halbkugel beschiffen, denn dann helfen nicht mal mehr die Sterne...

Wer dann noch Richtern u. Anwälten "Arbeitsanweisungen" erteilt, ohne die Kernfragen einmal selbst richtig zu erfassen oder zu verstehen, der gerät selbst schnell unter die Räder...

Beim GSR, das zeigt die Forenerfahrung, kann man ganz viel falsch u. eigtl. wenig richtig machen.

Deswegen der dringende Rat:

Frage künftig zuerst hier nach, bevor Du gegenüber Dritten schlaumeierst...denn das kann, wie Du ja offensichtlich bereits selber gemerkt hast ziemlich nach hinten los gehen...

Und nein: Nach großer Schlagfertigkeit liest sich das nicht und kommt es beim GSR auch nicht auf Schlagfertigkeit an...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 20:44
(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stammt original von einem Bekannten. Beruf: Richter. Leider Strafrecht. Ernsthaft.Und wenn ich hier zu Kreuze krieche und mich selbst kritisiere, muss man nicht noch nachtreten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 21:51




(@hcbresson)
Schon was gesagt Registriert

Obwohl der Tip goldrichtig ist: Lasse dich bei der Verhandlung nicht von Gefühlen leiten. Deswegen Danke.

P.S. Aber es ist schwer.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2013 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stammt original von einem Bekannten. Beruf: Richter. Leider Strafrecht.

Hat er das behauptet?
Typische Richterhybris.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 22:06
(@bagger1975)

Servus HCBresson

Das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stammt original von einem Bekannten. Beruf: Richter. Leider Strafrecht.

Ja, ja. Dazu kann man erwidern:

"Er war ein guter Jurist, aber sonst von mäßigem Verstand" (frei nach Ludwig Thoma).

Es geht nicht um Strafrecht. Und nein: Hier wird nicht nachgetreten. Allenfalls werden gewissen ratsuchenden Personen aus guten Gründen Mitteilungen gegeben, die sie ggfs. (was Einsicht erfordert) wieder einmal "herunter holen".

Du wärst sicher nicht der erste, der der unrichtigen Auffassung ist, im Familienrecht ginge es ums Rechthaben...

Das tut es nicht, deswegen bist Du hier schon richtig, darfst Wunschantworten aber nicht erwarten...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Er war ein guter Jurist, aber sonst von mäßigem Verstand" (frei nach Ludwig Thoma).

Das Zitat geht ein klein wenig anders:
Statt des Wörtchens "aber" steht dort "und auch sonst" was eine völlig andere und auch sinnvollere Bedeutung hat.

Offenbar hatten sich die Juristen ihren schlechten Ruf schon damals unredlich verdient.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 22:23
(@bagger1975)

Lieber @beppo.

😉 Ich wusste es ehrlich nicht mehr genau, deswegen das Zitat (vorsorglich):

(frei nach Ludwig Thoma).

Inhaltlich sind wir uns aber sicher einig...

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 22:35
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Gern wird behauptet, guter Umgang sei die Voraussetzung für die Ausübung der gES.
Das halte ich für unzutreffend.
Die gES hat zunächst gar nichts mit Umgang zu tun, verpflichtet die Eltern nur, wesentliche Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen. Umgang ist dazu gar nicht notwendig.

Im Gegenteil. Ich neige immer mehr dazu: Die gES ist die Voraussetzung für Umgang.
Denn wie soll in der Alltagssorge das Familienleben vernünftig organisiert werden, wenn einem umgangsberechtigter Elternteil, bei dem das Kind im Standardumgang ca 35% des Jahres LEBT, ohne gES einfachste Auskunfts- und Inforamtionsrechte und Anspruch auf gewisse Hilfen verwehrt werden.

Seit der Proksch-Studie 2002 ist bekannt, daß die gES die Elternbeziehung und Kommunikation fördert, zu weniger Streit führt. Die gES zwingt die Eltern zum Austausch, die aES unterläuft diese Verpflichtung geradezu.
Mit der aES kommt ein Mechanismus in Gang, der die aES selbstreferenzierend trägt.

Nicht zu verkennen ist auch, daß Auseinandersetzungen der Eltern, das Ringen um die beste Lösung zu komplizierten Entscheidungen nicht per se zum Nachteil der Kindes oder sogar gefährlich sein muß.

Ich halte die Alleinsorge nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Die aES ist in weiten Bereich ungeeignet, nicht notwendig und unangemessen.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2013 23:56