gibt es denn sowas auch für Kinder und/oder ihre Väter?
Ja ich möchte das genau so ausdrücken. Es geht darum, dass ich mittlerweile 3 Mal des sexuellen Missbrauchs an meinen Kindern – bzw. meiner Tochter - beschuldigt wurde.
Alle Verfahren sind nun zu Ende oder eingestellt worden und der Kontakt zu meinen Kindern wird nun langsam angebahnt. Dabei kann ich auch noch von „Glück“ reden, dass der längste Umgangs-Ausschluss „nur“ 8 Wochen betrug... und das für die Erstellung des psychologischen Berichtes (Was ja anhand der Beschuldigungen auch absolut nachvollziehbar ist).
Dabei kam heraus, dass die Suggestion der KM für die Kinder nicht tragbar ist und an meiner Erziehungsfähigkeit kein Zweifel besteht (im Gegenteil).
Zeitweise fand ein begleiteter Umgang beim Kinderschutz-Zentrum statt, weil ich der Psychologin gesagt habe, dass ich mir nach dem 3. Vorwurf kaum traue die Kinder ohne Zeugen abzuholen... (Das hat meine RAin im Protokoll - einen Beschluss gibt es nicht! - auch genau so ausdrücken lassen)
Was ich nicht nachvollziehen kann, sind beispielsweise, dass es mehrere Beweise gibt, dass die KM gelogen hat. Und dann noch das Jugendamt und das Kinderschutz-Zentrum. Diese „FACHKRÄFTE“ haben während des Umgangs mit meinen Kindern nichts gegen mich gefunden, was heißt, dass sie mit Lügen anfangen! Auch wenn die SB vom Richter regelrecht ignoriert wurde, weil genau dies auf der Hand lag.
Das heißt aber auch, dass Deutschland solche falschen Beschuldigungen Unterstützt und damit Fördert!
Müttern wird damit unmissverständlich klar gemacht, dass sie nichts zu verlieren haben!!!!
...und sie weiterhin Chancen haben damit durch zu kommen!
Natürlich macht die KM noch weiter, indem sie mich vor den Kindern nur noch schlecht macht...
ich musste das mal los werden
liebe Grüße
Moin,
du könntest Strafantrag wegen wiederholtem Vortäuschens einer Straftat (>§ 145d StGB<). Dann würde noch die falsche Verdächtigung (>§ 164 StGB<) in Frage kommen. Sollten die Verdächtigungen nicht nur gegenüber Behörden ausgesprochen worden sein, sondern auch im Freundes-/Bekanntenkreis, käme noch die Üble Nachrede (>§ 186 StGB<) und Verleumndung (>§ 187 StGB<) hinzu.
Es gibt also Möglichkeiten, wenn dir danach ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!