Meine Tochter brauc...
 
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Meine Tochter braucht mich, was tun?

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(@nadda)
Registriert

Hi Brille,

schwierig finde ich vor allem die Entscheidung ist das eine psychische Erkankung die für die Kinder Folgen hat oder nicht, könnte ja auch persönliche Eigenart sein. Als Leie kann man das nicht beurteilen und sollte es auch nicht.

Wenn wirklich eine psychische Erkrankung vorliegt und diese gerichtsverwertbar wird, erschwert es aber auf jeden Fall die Lage nochmal ganz ordentlich.

Denke wir beide gehen jetzt von unerschiedlichen Ausprägungen aus. Eine psychische Erkrankung muss absolut nichts mit Erziehungsfähigkeit zu tun haben, kann aber, wenn sie schwer genug ist, durchaus erziehungsunfähig machen. Aber das kann dann wirklich nur über ein Gutachten (und vielleicht nicht mal über das) wirklich festgestellt werden.

In unserem Fall hat der KV selbst die Erkrankung bei Gericht vorgebracht um finanzielle Vorteile zu  haben, die er bisher zwar bekommen hat aber für ihn nicht in ausreichendem Maße. Gleichzeitig hat er dadurch aber auch Teile des Sorgerechts verloren. In der Umgangssache wird die psychische Erkrankung aber wieder komplett anders gewertet. Wir haben also in jedem Gerichsverfahren eine neue Sicht auf die Erkrankung mit total unterschiedlichen Folgen. Es ist durchaus möglich das jemand nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen, aber volles Umgangsrecht ausüben kann. Wie gesagt, die ganze Situation wird vor allem erschwert.

Deshalb würde ich vielleicht auf Probleme in der Erziehung eingehen, aber ich würde mich hüten eine psychische Erkrankung zum Thema zu machen die ich nicht beweisen kann!

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 20:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nadda,

schwierig finde ich vor allem die Entscheidung ist das eine psychische Erkankung die für die Kinder Folgen hat oder nicht, könnte ja auch persönliche Eigenart sein. Als Leie kann man das nicht beurteilen und sollte es auch nicht.

wenn die Erkrankung eines Elternteils tatsächlich Auswirkungen auf die Erziehung der Kinder hat, ist das auch ausserhalb jeder Trennungsproblematik so; auch in diesem Fall würde man den anderen Elternteil nicht aus dem Haus werfen und das ASR beantragen, sondern nach Lösungen suchen. Eine Laiendiagnose oder ein Verweis auf "früher einmal" reicht glücklicherweise in keinem Fall aus; wenngleich dieses "einmal psychiatrisch behandelt worden = für immer meschugge" ein weit verbreiteter und gerne gebrauchter Laien-Irrtum ist.

Eine psychische Erkrankung muss absolut nichts mit Erziehungsfähigkeit zu tun haben, kann aber, wenn sie schwer genug ist, durchaus erziehungsunfähig machen. Aber das kann dann wirklich nur über ein Gutachten (und vielleicht nicht mal über das) wirklich festgestellt werden.

selbst wenn, ist es nicht die Aufgabe des anderen Elternteils, ein solches Gutachten anzuleiern; schon gar nicht mit der Absicht, persönlich vom Ergebnis zu profitieren. Glücklicherweise kann auch kein Ehepartner beantragen, den jeweils anderen psychiatrisch begutachten zu lassen - warum auch?

Es ist durchaus möglich das jemand nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen, aber volles Umgangsrecht ausüben kann.

unter gleichen Voraussetzungen kann man sogar Kinder erziehen und betreuen. Das gilt auch für Querschnittgelähmte, MS-Patienten, Epileptiker und viele andere.

ich würde mich hüten eine psychische Erkrankung zum Thema zu machen die ich nicht beweisen kann!

selbst wenn man sie beweisen könnte, hat das nicht automatisch Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit. Zumal, wenn es in der Vergangenheit auch kein Hindernis war.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 21:04
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

nochmal, dieses Thema mit der Psychatrischen Erkrankung habe ich nicht mit eingebracht! Das hat sie nun mal als Munition gegen mich verwendet, und ganz klar per eidesstatlicher Versicherung eine Falschaussage gemacht. Sie war nun mal in Behandlung bevor ich sie kannte, und hat das sehr lange verheimlicht. Mich dafuer verantwortlich zu machen kann nicht richtig sein, es muss mir dann eingestanden werden, mich dagegen zu wehren. Schliesslich werden schwere vorwierfe gegen mich erhoben. Entbindung von der Aerztlichen Schweigepflicht ist im Moment auch ein Thema.Es zeigt auch nur, das sie eben jetzt[b bereit ist, alles dafuer zu tun, um sich durchzusetzen, und das spielt fuer die Zukunftsprognose sehr wohl eie Rolle.

In jedem anderen Fall waere ich dagegen vorsichtig, dieses Thema einzubringen, wenn aber Probleme weiterbestehen, ist das Kindeswohl eventuell sehr wohl betroffen.

LG Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2011 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

nochmal, dieses Thema mit der Psychatrischen Erkrankung habe ich nicht mit eingebracht! Das hat sie nun mal als Munition gegen mich verwendet, und ganz klar per eidesstatlicher Versicherung eine Falschaussage gemacht.

Bislang las sich das anders:

das meine Ex zum einen psychisch belastet ist, sie war 2005 schon mal wegen eines Burnouts in Behandlung,
[...]
2008 kam dann unsere Tochter zur Welt

bzw.

Sie war nun mal in Behandlung bevor ich sie kannte, und hat das sehr lange verheimlicht.

- ein Burnout ist zwar kein Schnupfen, aber restlos heilbar. Insofern muss das einem Partner so wenig mitgeteilt werden wie die Anzahl früherer Bettpartner.

Mich dafuer verantwortlich zu machen kann nicht richtig sein, es muss mir dann eingestanden werden, mich dagegen zu wehren. Schliesslich werden schwere vorwierfe gegen mich erhoben.

- für Dinge, die (mindestens) drei Jahre vor Eurem Kennenlernen stattfanden, wird sie Dich kaum verantwortlich machen können und wollen.

Entbindung von der Aerztlichen Schweigepflicht ist im Moment auch ein Thema.

dieser Entbindung muss sie nicht zustimmen - warum auch? Das wird kein Familiengericht interessieren; es verhandelt ja nicht die Vergangenheit.

Es zeigt auch nur, das sie eben jetzt[b bereit ist, alles dafuer zu tun, um sich durchzusetzen, und das spielt fuer die Zukunftsprognose sehr wohl eie Rolle.

das ist in Trennungsauseinandersetzungen durchaus üblich. Haltlose Vorwürfe bestreitet man mit Nichtwissen; dann ist die Gegenseite in der Pflicht, Belege beizubringen.

Ich habe den Eindruck, Du sitzt auf dem falschen Pferd, nachdem Dein Ziel ja eine ABR-Übertragung auf Dich ist. Solche Auseinandersetzungen gewinnt man aber nicht, indem man andere von der Schlechtigkeit des/der Ex-Partners/in zu überzeugen versucht, sondern nur mit einer strikten Orientierung am Kindeswohl. Dazu hast Du bislang praktisch nichts vorgetragen, aus dem hervorgeht, dass das ABR bei Dir besser aufgehoben wäre als bei Deiner Ex.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 21:40
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Elterngemeinde,

es ist viel geschehen, seit dem ich das letzte mal ueber meinen Fall berichtet habe. Hier nun ein update.

mittlerweile hat es Gespraeche mit der Verfahrenspflegerin gegeben. Diese waren allerdings gar nicht so positiv. Das Gespraech mit mir hat eine Stunde gedauert, in der ich so gut wie gar nicht zu wort gekommen bin, und mir nur anhoeren musste, wie toll meine Ex mit dem Kind umgeht, wie schlecht ich mich verhalten habe usw. Dieses Gespraech war insgesamt gepraegt von einer extremen voreingenommenheit der Vpf. Nachdem Sie mir z.b. eroeffnete, das sie selbst alleinerziehende Mutter ist und genau weiss, wie schwer das ist, und welche besonderen Faehigkeiten man dazu braucht. ist mir klar geworden, das das nicht gut ausgehen kann. So war dann auch ihr Bericht. Sie hat dann auch Stellung zu Dingen genommen, nachdenen sie nicht gefragt wurde. Na ja, nach der Meinung meines Anwalts, "disqualifiziert" sie sich mit ihrem Bericht selbst.

Heute nun habe ich ein Gutachten erhalten, von Frau K. aus Koeln. Dazu gab es einen sogenannten TAT-test mit mir, explorative Gespraeche und begutachtungen unserer Tochter.
Nun, da ich mich immer noch als Laie in diesen Dingen sehe, stehe ich etwas ratlos da. Zur Erinnerung: bisher ist der umgang mit meiner Tochter vorlaeufig so geregelt, das meine Tochter Donnerstag um 7:30 von mir geholt wird und Montags um 16:00 von mir wieder zurueckgebracht wird.
In diesem Gutachten komme ich nach meinem Gefuehl gar nicht mal so schlecht weg. Deshalb verstehe ich auch die Empfehlung der GA nicht ganz. Aber wie gesagt, ich bin immer noch ein Laie.

Nun zur Essenz, sozusagen, der Empfehlung an das Gericht: Die GA schreibt "ein ausgeweiteter Umgang waere sehr sinnvoll",  Es wird vorgeschlagen "dass sdie Umgangsregelung ueber den 14 Tagesrhythnus freitag bis sonntags hinausgehen sollte". Weiter schreibt sie "Es ist daher sinnvol, das Herr........ auch in der Woche (Kindsname) am Nachmitag sehen kann, um an ihrem Alltagsleben weiterhin beteiligt zu bleiben."

Allerdings steht ganz am Anfang der Empfehlung "den dauerhaften Aufenthalt bei der KM zu belassen", mit der bescheuerten Begruendung "Die Mutter stellt in einem hoeheren Mass die Betreuungs und Umgebungskontinuitaet sicher"

Das hoert sich fuer mich so an: alle zwei wochen von freitag bis sonntag und einen tag in der woche. Sehe ich dass richtig?
Wie sind eure Erfahrunge? Was haltet ihr davon?

Was ich dabei gar nicht verstehe, ist, das die GA bei jedem Kontakt mit mir immer wieder das WM erwaehnt und auch favorisiert hat.

Mir ist bewusst, das es viele Elternteile gibt, die sich sowas wuenschen und das als sechser im Lotto bezeichnen wuerden. Fuer mich sieht es aber eher so aus, als ob der Kontakt zu meiner Tochter immer weiter eingeschraenkt wird. Schliesslich war und bleibt es mein Ziel, den Lebensmittelpunkt zu mir zu bekommen, oder wenigsten das WM zu erreichen.

Liebe Gruesse Pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2011 02:40
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