Meine Tochter brauc...
 
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Meine Tochter braucht mich, was tun?

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(@pappaleo)
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Hallo Brille,

Wenn "frau" aber in ein Frauenhaus geht, schafft sie damit Fakten, indem sie nonverbal Zeichen von der Sorte setzt "seht alle her, mein Mann ist so schlimm, dass ich vor ihm flüchten und die Kinder in Sicherheit bringen musste!" Denn diese Einrichtungen werden ausschliesslich mit gewalttätigen Männern assoziiert. Das ist das eigentlich Üble daran. Denn im Nachgang kann man (unter Beifall des Publikums) auch andere Dinge damit verknüpfen.

;( Da hast du sicherlich recht. Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?

Oder das sie bei ihrem Ersten Eheman so ziemlich das gleiche verhaltensmuster hingelegt hat, zwar nicht ins Frauenhaus, aber in einer nacht und nebel aktion das Heim mit Kind verlassen.

Bisher hat das ausser meinen Anwalt noch niemanden Interresiert, ich bin aber mal gespannt, wie und vor allen dingen wann dass zur Sprache kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 12:02
(@brille007)
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Moin PL,

Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?

Oder das sie bei ihrem Ersten Eheman so ziemlich das gleiche verhaltensmuster hingelegt hat, zwar nicht ins Frauenhaus, aber in einer nacht und nebel aktion das Heim mit Kind verlassen.

das wird in Deinem Verfahren vorhersehbar niemanden interessieren; es würde eher als Versuch betrachtet, schmutzige Wäsche zu waschen mit Dingen, die mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun haben. Zumal Du das alles gar nicht gerichtsfest beweisen kannst.

Aber man könnte Dir bei einem entsprechenden Versuch die süffisante Frage stellen "Wenn Sie schon wussten, dass diese Dame nicht richtig tickt und wie sie Ehen beendet - warum haben Sie sich dann überhaupt auf sie eingelassen? Damals hat Sie das offenbar ja auch nicht gestört!"

Lass die Vergangenheit in Ruhe; die hilft Dir nicht weiter. Es geht nur um die Gestaltung der Zukunft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2011 12:14
(@pappaleo)
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Aber man könnte Dir bei einem entsprechenden Versuch die süffisante Frage stellen "Wenn Sie schon wussten, dass diese Dame nicht richtig tickt und wie sie Ehen beendet - warum haben Sie sich dann überhaupt auf sie eingelassen? Damals hat Sie das offenbar ja auch nicht gestört!"

hhhmm, ja, ein Spiel mit dem Feuer. Stimmt. Ein naiver Hinweis nach dem Motto: Wo die Liebe hinfaellt...; bringt da wohl auch nix?

Nun, ich bin recht unerfahren im Umgang mit Gerichten, aber sie ist nun mal,auch aus genannten Gruenden, ueberfordert mit der Erziehung von zwei Kindern, wie soll ich das denn darlegen, ohne auch die Vergangenheit mit einzubeziehen.  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 12:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

hhhmm, ja, ein Spiel mit dem Feuer. Stimmt. Ein naiver Hinweis nach dem Motto: Wo die Liebe hinfaellt...; bringt da wohl auch nix?

nö, denn es wird nicht die Vergangenheit verhandelt und auch niemand abgestraft. Familienrecht ist nicht Barbara Salesch...

sie ist nun mal,auch aus genannten Gruenden, ueberfordert mit der Erziehung von zwei Kindern, wie soll ich das denn darlegen, ohne auch die Vergangenheit mit einzubeziehen.

Da musst Du erst einmal unterscheiden: Der Sohn ist nicht Dein Kind; ob sie mit ihm überfordert ist, ist daher nicht Deine Baustelle. Für ein "soziales" Kind kann man oft ein Umgangsrecht einrichten; damit hat es sich aber auch.

Mitverantwortlich bist Du allein für Eure Tochter. Hier kannst Du überlegen, ob Du ein lückenloses Betreuungskonzept für ein 3-jähriges Kind vorlegen kannst, das allerdings nicht nur gleich gut sein muss wie das der Mutter, sondern deutlich besser. Gerichte tun sich ausserordentlich schwer damit, kleine Kinder von ihren Müttern und Geschwistern zu trennen. "Sie hat das Kind angeschrieen" oder "das Kind hat mal geweint" lösen jedenfalls keinen Wechsel des Lebensmittelpunktes aus. Die Überforderung wird Deine Ex bestreiten - und dann steht Aussage gegen Aussage, ohne dass sich etwas bewegt.

Vielleicht kannst Du ja auf ein Wechselmodell hinarbeiten, bei dem Eure Tochter im Wochenwechsel bei Dir und bei ihr ist? Das setzt allerdings eine Beendigung des Krieges voraus; dafür muss man miteinander reden können, denn ein solches Modell ist immer freiwillig; kein deutsches Gericht wird es ausurteilen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 16.04.2011 12:54
(@pappaleo)
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Die Überforderung wird Deine Ex bestreiten - und dann steht Aussage gegen Aussage, ohne dass sich etwas bewegt.

Es ist ja nicht nur eine Ueberforderung, sie vernachlaessigt unsere Tochter regelrecht, ich weiss das das schwer nachzuweisen ist. Aber mit dem Sohn ist sie ja schon 95% der Zeit beschaeftigt.

Hier kannst Du überlegen, ob Du ein lückenloses Betreuungskonzept für ein 3-jähriges Kind vorlegen kannst, das allerdings nicht nur gleich gut sein muss wie das der Mutter, sondern deutlich besser.

Das hab ich bereits getan, ich weiss nur nicht, wie so ein Konzept deutlich besser sein soll? Jetzt geht unsere Tochter an drei Tagen zu einer Tagesmutter, da ist sie allerdings voellig alleine mit der Tm. Auch ansonsten ist der Kontakt zum Halbbruder der einzige zu anderen Kindern. Ich moechte sie ab August in eine Kindertagesstaette bringen, wo sie Kontakt zu gleichaltrigen hat.

Vielleicht kannst Du ja auf ein Wechselmodell hinarbeiten

Genau das wollte ich zuerst auch, wird aber vom Ja abgelehnt, weil "paedagogisch" schaedlich! Das Ja bei uns hat sowieso einen katastrophalen ruf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

Es ist ja nicht nur eine Ueberforderung, sie vernachlaessigt unsere Tochter regelrecht, ich weiss das das schwer nachzuweisen ist. Aber mit dem Sohn ist sie ja schon 95% der Zeit beschaeftigt.

nun ja, bis Februar hattest Du auf all das ja direkten Einfluss, aber bis zum grossen Krach war nach Deiner Beschreibung alles mehr oder weniger ok. Woher weisst Du, was jetzt alles anders ist?

Jetzt geht unsere Tochter an drei Tagen zu einer Tagesmutter, da ist sie allerdings voellig alleine mit der Tm. Auch ansonsten ist der Kontakt zum Halbbruder der einzige zu anderen Kindern.

Auch das scheint bis vor wenigen Wochen ja Eure gemeinsame Vereinbarung gewesen zu sein - warum ist es jetzt plötzlich untragbar?

Genau das wollte ich zuerst auch, wird aber vom Ja abgelehnt, weil "paedagogisch" schaedlich!

Das Wechselmodell kannst Du nur einvernehmlich mit Deiner Ex vereinbaren; wenn Du das JA ins Boot holst, ist der Ofen aus. Die haben zwar nichts zu sagen und zu entscheiden - aber Deine Ex kann sich wunderbar dahinter verstecken.

Mach Dir mal Gedanken über konkrete Konzepte, in denen es nicht darum geht, was alles nicht möglich ist und was Deine Ex alles falsch macht, sondern wie Du Dir eine verantwortungsvolle Kinderbetreuung vorstellst. Angesichts der Ergebnisse der Gerichtsverhandlung wäre es sicher sinnvoll, den Hinweisen der Richterin in Sachen "umfangreicher Umgang" zu folgen und nicht das Ziel "wie nehme ich der Ex die Kinder weg?"

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 16.04.2011 14:06
(@pappaleo)
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Hi Brille,

nun ja, bis Februar hattest Du auf all das ja direkten Einfluss, aber bis zum grossen Krach war nach Deiner Beschreibung alles mehr oder weniger ok. Woher weisst Du, was jetzt alles anders ist?

Genau, ich hatte den einfluss, was dazu gefuehrt hat, das hat sich dann so geaeussert, das ich mich fast alleine um unsere Tochter gekuemmert habe.
von Kind baden bis saubere Kleidung anziehen,u.s.w..
Leider verliert meine Ex sich immer wieder im Kleinkrieg mit dem jungen, das dann ueber stunden. Und eben vieles anderes. Es ist auch einfach so, das unsere Tochter, zumindest im Moment noch, eine wesentlich tiefere Bindung zu mir hat, als zur Mutter. Das sieht man immer wieder sehr deutlich, nicht nur ich.

Das mit der Tagesmutter hab ich nie mitgetragen, sie hat vo ca. einem Jahr eine Tm gesucht, (heimlich), und unsere Tochter von eienm auf den anderen Tag da hin gebracht, trotz meines protestes. Hab sie aber dann "machen lassen". Vorher wurde unsere Tochter Tagsueber von meinen Eltern betreut.

Ganz wichtig: Ich moechte meiner Ex auf keinen Fall irgendwie ein Kind wegnehmen, mir geht es nur um die beste Option fuer unsere Tochter. Und ich weiss, das unsere Tochter bei meiner Ex vorerst nicht die bestren moeglichkeiten hat.

P.s.: Ich bin dir wirklich sehr dankbar fuer deine "Meinung", b.z.w. Argumentation. Der kann ich entnehmen, das du anscheinend ueber viel erfahrung verfuegst. Und auch sehr realitaetsnah schreibst, das "erdet" gewissermassen immer wieder.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 14:32
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pappaleo,

auch von mir erst einmal Glückwunsch zu der guten Richterin. Du hast viel erreicht.
Vergiss besser den Nebenkriegsschauplatz mit der Miete etc., das ist Pipifax. Einfach abhaken.

Das Wechselmodell ist in der Tat sehr unbeliebt bei JA und manchen Richtern, wird aber doch nicht selten als Lösung akzeptiert. Ich habe es auch erreichen können, aus einer ähnlichen Situation heraus wie Du (allerdings gab es kein Geschwister aus einer anderen Beziehung). Allerdings ist ein WM, wenn die Mutter es ablehnt, für die Kinder nicht einfach. Ich würde aus heutiger Sicht klar auf eine Betreuung vorwiegend bei mir hinarbeiten.  Aber jeder Fall ist anders.
In jedem Fall solltest Du in der Tat ein Betreuungskonzept überlegen und anbieten. Um den Kitaplatz kümmern, wie Du es tust, ist sehr gut.
Hast Du Arbeitszeiten, die über die normalen Kita-Zeiten hinausgehen? Dann solltest Du Dir dazu was überlegen.
Ausserdem: Eine Wohnung in der Nähe der bisherigen Wohnung suchen.

Wie hast Du denn Deine Tochter bisher betreut? Wie habt Ihr gearbeitet?
Wie verhält sich die Tagesmutter in Eurem Konflikt? Warst Du bei Ihr auch präsent (Eingewöhnen, Hinbringen, Abholen)?
Bei einem Gutachten werden solche weiteren Betreuungspersonen neben den Eltern von dem/der Gutachter/in befragt.

Gruß
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2011 14:56
(@pappaleo)
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Hi Tarek,

das WM wird no KM klar abgelehnt, wie bereits gesagt, sie moechte unsere Tochter so selten wie moeglich "rausgeben". Mit ihrem Sohn und dessen Vater macht sie das genauso, der bekommt ihn alle 6-8 wochen mal fuers We. Oder eben so wie sie es braucht, aber nur, wenn sie das gefuehl hat, die Entscheidung getroffen zu haben. Der Vater wehrt sich aber auch nicht, tja, er kennt sie halt. Sie gehoert zum typ Frau, die eine immer Groessere Keule rausholen, wenn man eine Meinung vertrritt.

Was ich dem Gericht vorgelegt habe:

- Mein Arbeitgeber steht einer evt. Arbeitszeitverkuerzung oder Flexibilisieung postitiv gegenueber. Das hab ich schon mit ihm abgesprochen und er weiss ueber meine "Plaene" bescheid.
- einen Kitaplatz habe ich schon, zwar noch nicht zugesagt, steht aber zur Verfuegung. Der ist allerdings in Wohnort naehe meiner Eltern, das            heisst  ca. 35Km weg von hier. Allerdings sind meine Eltern sowie mein Bruder und dessen Frau als "Backup" loesung fuer den Notfall gedacht, und mit in das Betreuungskonzept eingeflossen.
- dort suche ich auch eine neue Wohnung

Bisher habe ich vollzeit gearbeitet, meine Ex 3 tage die Woche (Kind bei Tm.) und an 2 tagen Homeoffice (Kind zu Haus). Ich war einige male bei der Taesmutter, abgeholt hat aber meistens meine Ex, wenn sie von der Arbeit da vorbeigefahren ist.
Eingewoehnungszeit hats nie gegeben, wie gesagt, sie hat damals unsere Tochter von heut auf morgen zur Tm gebracht, ohne bescheid zu geben, Eingewoehnungszeit fand sie damals, Zitat "fuer weicheier".

Die Tm hat auch keine zulassung als solche, und steht wohl eher auf seiten meiner EX. Sie war frueher Sozialarbeiterin im Familiendienst, und kennt viele horrorgeschichten von boesen maennern. Ich bin mir sicher, das die einstellung der Tm. mit ein Grund fuer meine Ex waren, sie auszusuchen.

Was haelst Du/Ihr von dem Betrueungskonzept, macht das Sinn? Vor allem mit dem Wohnort, alles andere waere betreuungstechnisch unvernuenftig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 15:48
(@tarek)
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Hallo Pappaleo,

Mutter lehnt WM ab: Dann ist es meines Erachtens nicht gut, wenn Du von Anfang das WM vorschlägst, sonst trefft Ihr Euch am Ende in der Mitte und Du wirst grosszügiger Umgangsvater. Vielleicht berappelt sie sich auch noch, wenn sie sieht, dass sie nicht mit dem Kopf durch die Wand kommt, und stimmt dann dem WM zu - und lebt es auch.

Arbeitgeber ist bereit zu Arbeitszeitverkürzung: sehr gut. Lass es Dir auch schriftlich geben, für die nächste Verhandlung.

Dein neuer Wohnort und die geplante Kita sind 35 km entfernt: Das ist ganz klar keine gute Idee. Die KM kann das als viel zu aufwendig für sie ablehnen - und das ist auch nachvollziehbar, schließlich hat sie noch ein Schulkind, das sie an ihrem Wohnort zur Schule bringen muss. Du hast bisher da gewohnt, also kann man es auch weiter von Dir verlangen.

Suche auf jeden Fall eine Kita am bisherigen Wohnort, natürlich mit langen und durchgehenden Öffnungszeiten (es soll ja noch welche geben, die mittags oder am frühen Nachmittag schließen). Auch die Wohnung solltest Du möglichst nahe wählen, das macht auch das Leben als "alleinerziehender" Vater einfacher.

Eltern und Bruder sollten in Deinem Betreuungskonzept wirklich nur am Rande eine Rolle spielen (als Notnagel, falls das Kind mal krank ist): Das könnte sonst (vor Gericht) so wirken, als ob Du das Kind nicht selbst betreuen wolltest. Du braucht ein "institutionelles" Konzept, d.h. einen Kitaplatz.

Die Tagesmutter: Merkwürdig; ohne Zulassung, und mit nur einem Kind. Dann wird sie allerdings auch nicht so ernst genommen werden. Und Dein Vorschlag, dass die Kleine bald in die Kita soll, ist dann umso überzeugender. Wie lange ist die Kleine schon bei der Tagesmutter? Und wie steht die KM zur Kita?  Mit 2 oder fast 3 Jahren ist es ja normal, dahin zu gehen. Bezieh die KM in die Kitasuche ein; man wird in der Kita ohnehin fragen, was die Mutter dazu meint, dass Du Dein Kind da anmeldest.

Hast Du schon mal überlegt, eine neue Mediation vorzuschlagen? Da kannst Du das alles mit ihr verhandeln.
Auch wenn sie nicht zustimmt, zeigt es, dass Du Dich kümmerst und dialogbereit bist.
Gute Mediationen sind übrigens immer mit zwei Mediatoren besetzt (Mann und Frau). Frag vorher bei der Väterberatung nach einer Einrichtung, die nicht einseitig mütterfreundlich ist.

Angesichts der fiesen Methoden, mit denen die KM gegen Dich kämpft (Gewaltschutz, sexueller Übergriff) solltest Du Dir
überlegen, Dich bei den nächsten Übergaben von einem Freund begleiten zu lassen, als Zeuge. Besser nicht Eltern oder Bruder, die sind nicht so glaubwürdig und können eher eskalierend wirken.
Falls die KM in der von Dir (ja offensichtlich bewohnten) Wohnung auftaucht, solltest Du auch überlegen, wie Du reagierst. Sie hat ja gleich eine ihr geneigte Zeugin zur Hand (die Vermieterin). Da ist es gut, wenn Du auch einen Zeugen zur Hand hast, den Du anrufen kannst.

Und nochmal der Rat: Geh auch zur "realen" Väterberatung. Du braucht für den harten Ritt, der Dir bevorsteht, emotionale Unterstützung und einen Ort, wo Du den Mist los wirst, d.h. reden kannst. Dein Anwalt scheint zwar fit, kann das aber nicht ersetzen.

Gruß
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2011 16:28




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

so ein Betreuungskonzept kann durchaus schlüssig sein - wenn es notwendig ist. Angesichts Deiner Beschreibungen sehe ich allerdings nicht, warum ein Gericht einen Wechsel des Lebensmittelpunktes Eurer Tochter ausurteilen sollte. Tagesmutter kann man auch ohne Diplom sein, und dass eine KiTa besser ist als eine Tagesmutter, ist auch kein Naturgesetz.

Überdies kann Deine Ex den Begriff "Kontinuität" und Euer bisheriges Rollenverteilungs- und Betreuungsmodell einwenden, mit dem Du bis vor kurzem ja einverstanden warst. Dass sich das ausgerechnet mit dem Tag der Trennung als kindeswohlschädlich herausgestellt haben soll, wird man Dir kaum abnehmen. Deshalb mein Rat, nicht alles auf einmal zu versuchen, sondern die Steilvorlage der Richterin in Sachen "umfangreichen Umgang" anzunehmen und auszubauen. Dass Eltern sich in Trennungsauseinandersetzungen plötzlich die schlimmsten Dinge nachsagen, ist für Familienrichter nichts Neues.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 16.04.2011 16:54
(@pappaleo)
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Hi Tarek, Hi Brille,

vielen Dank fuer eure super tipps!

@Brille: Die Kita ist eindeutig besser fuer unsere Tochter, weil sie da eben soziale Kontakte haben kann, hat sie bei der Tm nicht oder nur ganz gering, sie ist mit ihr alleine, den ganzen Tag ihrem Erziehungsstiel ausgesetzt. Ausserdem lief da jedes mal wenn ich sie abgeholt habe, der Fernseher. Das hab ich immer schon bemaengelt. Davon erzaehlt unsere Tochter auch immer wieder.

Das mit dem Wohnort sehe ich auch etwas krtitisch, allerdings ist es so im Antrag an's Gericht reingegangen. Ich hab mich auch als Fahresel zur verfuegung gestellt. Im voruebergehenden Umgangsrecht praktiziere ich das jetzt auch so. Aber du hast recht, das laesst mir irgendwie auch keine ruhe. Ich wuerde auch hier in der naehe wohnen bleiben, ich weiss nur nicht was besser ist.  Die Richterin hat das mit dem Wohnortwechsel auch so angenommen, und zumindest bisher nicht kritisiert. Wenn ich sie richtig verstanden habe, macht sie ihre Entscheidung ueber das ABR vom Gutachten abhaengig.

Das mit der Vaeter beratung ist schon fuer naechste Woche Dienstag geplant. Hier gibts eine Selbsthilfegruppe.

Dann die Sache mit der Mediation, eine Tag bevor meine Ex die Gerichtslawine losgetreten hat, damals allerdings als Paarberatung gedacht, waren wir bei einer, bisher einmalig, und eins ist sicher, zu der geh ich auch nicht mehr hin, der nette Herr dort war doch sehr einseitig und hat die ganze Zeit davon geredet, das das Kind besser bei der Mutter bleiben sollte, "Weil wir Maenner nun mal so von Natur aus gepraegt sind, und das in unseren Genen liege". Wohlgemerkt ohne die Situation ueberhaupt zu kennen, und das nach 5 Minuiten. Meine Ex scheint wohl ein zweites mal hingegangen zu sein, das weiss ich erst seit gestern, da sie ja jeden Kontakt abgebrochen hatte,und bezeichnet das jetzt als Mediation, Damals allerdings hat der nette Herr klar zu verstehen gegeben, das er eine solche ausbildung nicht besitzt,
Naechste Woche werde ich Kontakt zum JA aufnehmen, und versuchen eine neue Mediation in die Wege zu leiten. Insofern ist der Hinweis mit den zwei Mediatoren sehr hilfreich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2011 17:39
(@diskurso)
Registriert

Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?

Ein immer wiederkehrendes Problem, das Familienrichter unbegreiflicherweise kaum interessiert, vermutlich auch aufgrund mangelnder Bildung/Qualifizierung. Wenn es ein gewissenhafter Richter ist, wird er ein Gutachten anfordern, das allerdings auch wieder in jede Richtung steuern kann.
Meine Ex ist so krank, dass sie mir sogar sexuellen Missbrauch unterstellte, mit allen Folgen. Die Ursachen solcher Falschbeschuldigungen werden fast nie aufgeklärt. Jeder unabhängige Fachmann müsste solche Kinder per Sorgerechtsentzug vor der Mütter schützen, aber weit gefehlt ...

Vielleicht kannst Du ja auf ein Wechselmodell hinarbeiten, bei dem Eure Tochter im Wochenwechsel bei Dir und bei ihr ist? Das setzt allerdings eine Beendigung des Krieges voraus; dafür muss man miteinander reden können, denn ein solches Modell ist immer freiwillig; kein deutsches Gericht wird es ausurteilen.

Genau das wollte ich zuerst auch, wird aber vom Ja abgelehnt, weil "paedagogisch" schaedlich! Das Ja bei uns hat sowieso einen katastrophalen ruf.

Hier:
http://www.system-familie.de/paritaetmodell.htm

und hier:
http://www.pappa.com/divorce_child/gs_inttf.htm
findest Du einige Argumente für das Wechselmodell, das sehr wohl trotz "Zertrittenheitsargument" positiv für die Kinder sein kann.
In Frankreich z.B. hat das Wechselmodell nach einer Trennung der Eltern absolute Priorität, die Eltern dort müssen nachweisen, warum das nicht praktiziert werden kann. Die meisten europäischen Länder sind da bereits viel weiter als Deutschland.

Ich werde übrigens selbst demnächst das Wechselmodell bei Gericht beantragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 14:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich werde übrigens selbst demnächst das Wechselmodell bei Gericht beantragen.

auf welcher gesetzlichen Basis soll das geschehen? In Deutschland existiert das Wechselmodell juristisch gar nicht; man kann es gerichtlich daher so wenig beantragen wie schönes Wetter oder einen Lottogewinn. Auch der Verweis auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist für deutsche Gerichte ohne Belang.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 15:16
(@diskurso)
Registriert

Moin,
auf welcher gesetzlichen Basis soll das geschehen? In Deutschland existiert das Wechselmodell juristisch gar nicht; man kann es gerichtlich daher so wenig beantragen wie schönes Wetter oder einen Lottogewinn. Auch der Verweis auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist für deutsche Gerichte ohne Belang.

Es gibt inzwischen, wenn auch nicht viele, so doch einige Richter, die grundsätzlich dem Wechselmodell positiv gegenüberstehen und die Regelungen anderer Länder durchaus als (zumindest teilweise) positiv betrachten.
Natürlich gibt es dazu hier keine juristische Basis in Form eines §, allerdings gibt es den beliebten (wenn auch meist mütterlastigen) Kontinuitätsgrundsatz als wesentliches Kindeswohlkriterium. Bis zur sexuellen Missbrauchsbeschuldigung war meine Tochter bereits zu gut 40% bei mir. Das ist und bleibt mein Hauptargument.
Ich mache mir da aber natürlich keine Illusionen, dennoch werde ich durchaus die gegenwärtige 14-tägige Regelung - mittels Antrag auf Umgangserweiterung - versuchen auszuweiten, gern bis zum OLG.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 15:54
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi diskurso,

vielen Dank fuer deine hilfreichen tipps und links,

Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?

In meinem Fall habe ich diesen Fakt dem Gericht bereits schrifltlich dargestellt. Meine Ex lies mir nun mal keine andere Wahl, weil sie mir zur Begruendung ihres Gewaltschutzantrages unterstellt hat, das sie eben wegen mir erstmals in psyschatrischer Behandlung behandlung war, das stimmt eben nicht, und ist eine glatte luege. Das muss das Gericht interesieren, das sie sich damit gleichzeitig total unglaubwuerdig macht, ist sozusagen ein netter Nebeneffekt.

Wenn es ein gewissenhafter Richter ist, wird er ein Gutachten anfordern, das allerdings auch wieder in jede Richtung steuern kann.

Meinst du damit ein gutachten zur feststellung der Erziehungsfaehigkeit? Das ist bereits von der Richterin in Auftrag gegeben, fuer beide Seiten.

In Frankreich z.B. hat das Wechselmodell nach einer Trennung der Eltern absolute Priorität, die Eltern dort müssen nachweisen, warum das nicht praktiziert werden kann. Die meisten europäischen Länder sind da bereits viel weiter als Deutschland.

Ich bin auch sehr fuer das WM, es gibt einfach keinen Grund dagegen, aber eine Menge dafuer. Wenn man weiss, das etwas falsch ist, dann muss man fuer die bessere Variante eintreten und werben, unabhaengig davon, ob erfolgsaussichten bestehen oder nicht. Nur wenn etwas tematisiert wird, kann sich etwas aendern! Wenn mann die gegebenheiten akzeptiert, zementiert man ein falsches System.

Ich bin auch der Meinung, das man wenn man weiss was gut fuer sein Kind ist, unbedingt das maximale fordern muss. Natuerlich immer sehr Diplomatisch und der anderen Seite gegenueber fair. Ich glaube nicht, das es sinnvoll ist, in kleinen schritten vorzugehen. Die Zeit laueft!
Das alles gilt aber nur fuer meinen Fall, denn schliesslich ist meine Ex zu nix bereit, und macht kurzen Prozess, um die Kontrolle ueber die Kinder zu bekommen.
Es soll ja auch Frauen geben, die konstruktiven vorschlaegen wie z.b. das WM, positiv gegenueber stehen.


Anm.: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2011 16:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mal abgesehen davon, dass es schwierig sein dürfte, frühere psychiatrische Behandlungen nachzuweisen (ärztl. Schweigepflicht), frage ich mich, wieso man dann mit einem Partner, der in psychiatrischer Behandlung war, überhaupt Kinder zeugt. Es kann doch nicht sein, dass der "Dachschaden" zu Beziehungszeiten akzeptabel war, aber nach der Trennung als Hebel angesetzt werden soll, um einem Elternteil das Kind wegzunehmen?

Maßgeblich sollte nur der Ist-Zustand sein. Wenn ein Elternteil jetzt Verhaltensweisen an den Tag legt, die kindeswohlschädlich sind, dann muss dagegen vorgegangen werden. Aber frühere Krankheitsbilder heranzuziehen halte ich nicht für zielfördernd.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 16:51
(@diskurso)
Registriert

mal abgesehen davon, dass es schwierig sein dürfte, frühere psychiatrische Behandlungen nachzuweisen (ärztl. Schweigepflicht),

In pappaleo's Fall versucht die KM ja ihn für ihre psychiatrische Behandlung verantwortlich zu machen.
Dafür müsste sie natürlich den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden  :wink:.

frage ich mich, wieso man dann mit einem Partner, der in psychiatrischer Behandlung war, überhaupt Kinder zeugt. Es kann doch nicht sein, dass der "Dachschaden" zu Beziehungszeiten akzeptabel war, aber nach der Trennung als Hebel angesetzt werden soll, um einem Elternteil das Kind wegzunehmen?

Von "wegnehmen" kann ja keine Rede sein. Und auch ich (wie so viele andere) war einfach nicht lange genug mit der KM liiert, um ihren "Dachschaden" klar und deutlich als solchen erkennen zu können. Einem "ungutem Gefühl" weicht nicht selten erst später die Erkenntnis, dass etwas ganz grundsätzliches mit dem Ex-Partner nicht stimmt.

Aber frühere Krankheitsbilder heranzuziehen halte ich nicht für zielfördernd.

Wenn diese früheren Krankheitsbilder sich im Nichts aufgelöst haben, mag das zutreffen.
Oft ist es jedoch so, dass gerade psychische Erkrankungen lebenslang weiterbestehen und die gesunde Entwicklung der Kinder darunter leidet.
Nicht umsonst gibt es tausende Forenbeiträge von Angehörigen psychisch kranker Menschen, die z.B. durch ihren Partner selbst um das Kindeswohl besorgt sind.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 17:43
(@nadda)
Registriert

Hi,

trotzdem sollte sich jeder der psychische Erkrankungen in die Diskussion einbringt darüber klar sein das dadurch sicher nichts einfacher wird!
Zu berücksichtigen ist dann auch das der "arme Kranke" unter Umständen eine Sonderbehandlung bekommt.

Vor allem wird nichts besser wenn man sich auf "alte" Geschichten beruft. Vor Gericht kriegt man dann sehr schnell (und berechtigt) zu hören, dass nur der aktuelle Gesundheitszustand jetzt aktuell wichtig ist und Entscheidungen beeinflussen kann. Darum sollte man sich gut überlegen was man da sagt und was besser nicht.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 18:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nadda,

trotzdem sollte sich jeder der psychische Erkrankungen in die Diskussion einbringt darüber klar sein das dadurch sicher nichts einfacher wird!

das immer wieder gerne gebrauchte "Argument" mit der psychischen Erkrankung ist nicht zielführender als Aussagen wie "der Vater hat immer wieder mal einen über den Durst getrunken". Beides sagt - selbst wenn es zutrifft - nichts über die elterlichen Qualitäten der jeweils Betroffenen aus; sowohl ein Mensch mit psychischen Problemen als auch ein Quartalssäufer (und natürlich auch Hartz4er oder Vorbestrafte) können ganz wunderbare Eltern sein.

In der Regel sagen solche "Argumente" aber sowieso viel mehr aus über den, dem sie genau zum Trennungszeitpunkt "einfallen" und der sie dann als "kindeswohlschädlich" in die "Diskussion" einbringt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 19:07




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