Meine heutige Sorge...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meine heutige Sorgerechtsverhandlung

Seite 2 / 3
 
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi Uli,

ja, genau die gleiche Rechnung hab ich am 30.12. bezahlt, weil EXE spinnt  :gunman:  :sonicht:

Dafür werde ich ihren Unterhalt zwei Monate früher aussetzen.... und wenn es nur eine kleine Rache ist.....

Trotzdem, das Urteil ist das wichtigste !

Grüsse
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 19:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Uli,

das sehe ich als nicht korrekt an. Dann könnte ja jeder eine völlig unsinnige Klage einreichen und den Beklagten auf Teufel komm raus in den Ruin treiben.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 20:00
(@melmi)
Rege dabei Registriert

@DT

Dann könnte ja jeder eine völlig unsinnige Klage einreichen und den Beklagten auf Teufel komm raus in den Ruin treiben.

Das sehe ich eher andersrum....meist sind wir ja gezwungen zu klagen weil exe durchdreht... gerade da müssten im Falle des Zuspruchs die Kosten automatisch auf die Gegenpartei übergehen, die den ganzen Mist verursacht hat... aber das werden wir wohl nie erleben....

.. meist steht ja in den Klageschriften "Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben", also jeder zahlt sein Zeugs selbst.....tja was soll man(n) dazu noch sagen....

Grüssung
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 20:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

FGG § 13a
(1) Sind an einer Angelegenheit mehrere Personen beteiligt, so kann das Gericht anordnen, daß die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlaßt, so sind ihm die Kosten aufzuerlegen.

ZPO § 95 Kosten bei Säumnis oder Verschulden
Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlaßt, hat die dadurch verursachten Kosten zu tragen.

ZPO § 96 Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
Die Kosten eines ohne Erfolg gebliebenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels können der Partei auferlegt werden, die es geltend gemacht hat, auch wenn sie in der Hauptsache obsiegt.

Das betrifft wohl eher Auslagen für z.B. Zeugen und Sachverständige.

ZPO § 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen
(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 21:06
 Uli
(@Uli)

FGG § 13a
(1) Sind an einer Angelegenheit mehrere Personen beteiligt, so kann das Gericht anordnen, daß die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Hat ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Verschulden veranlaßt, so sind ihm die Kosten aufzuerlegen.

Demnach hätte sie die Kosten alleine tragen müssen. Sie hat ein Verfahren angezettelt, das auf der Schilderung falscher Tatsachen beruhte. Ich habe den heutigen Beschluss mal >hier< eingestellt und die "Stellungnahme" meiner Ex vorangestellt. Der ursprüngliche Antrag meiner Ex findet sich >hier<

ZPO § 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen
(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Da die Hauptsache von mir nicht angefochten werden kann, bleibe ich also wieder auf den Kosten sitzen!!!  😡

Insgesamt bin ich innerhalb der letzten 6 Monate ein Jahresnettogehalt losgeworden! Und das, obwohl ich neben mir selbst noch zwei Kinder durchzubringen habe. Letztlich läuft alles auf Kosten meiner jetzigen Ehefrau!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 22:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Uli,

lt. Urteil erfolgte die Kostenentscheidung aus §94 der Kostenordnung, Abs. 1, Ziffer 4 und Abs. 3, Satz 2 und 13a FGG

KostO § 94, Abs. 1, Ziff 4:

für die Übertragung der elterlichen Sorge oder ihrer Ausübung, für die Übertragung des Rechts, für die Person oder das Vermögen des Kindes zu sorgen, sowie für Entscheidungen nach §§ 1684 bis 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuchs;

KostO §94, Abs. 3, Satz 2:

In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 6 ist nur der Beteiligte, ausgenommen das Kind, zahlungspflichtig, den das Gericht nach billigem Ermessen bestimmt; es kann auch anordnen, daß von der Erhebung der Kosten abzusehen ist.

Tja, was soll man sagen....

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 23:10
 Uli
(@Uli)

Tja, was soll man sagen....

Liebe Sky,

sprich Dich nur aus; ich bin durchaus hart im Nehmen.  :exclam:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 23:16
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Uli,

tja, ich bin auch etwas irritiert.

Es geht ja einerseits um die Gerichtskosten. Das Gericht kann nach billigem Ermessen entscheiden.

Und anderseits um die außergerichtlichen Kosten (die jeder Beteiligte selbst trägt). Auch  13a FGG (hat Deep weiter oben schon eingestellt) spricht von Billigkeit.

Warum das Gericht das so gemacht hat? Keine Ahnung :erstaunt039: , es verwundert mich auch. Viel Wohlwollen gegenüber der KM (?).

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 23:41
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei familienrechtlichen FGG-Sachen zahlt man 838€ und basta. C'est la etat.

Mensch Uli. Denk mal positiv und freu dich darüber, dass Du prozessfrei bist. Der Rest ist schnöder Mammon, über den Du dich nicht ärgern musst. Reich werden wir in diesem Leben eh nicht mehr.

Alles Gute,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 23:56
 Uli
(@Uli)

Bei familienrechtlichen FGG-Sachen zahlt man 838€ und basta. C'est la etat.

Mensch Uli. Denk mal positiv und freu dich darüber, dass Du prozessfrei bist. Der Rest ist schnöder Mammon, über den Du dich nicht ärgern musst. Reich werden wir in diesem Leben eh nicht mehr.

Alles Gute,
Michael

Lieber Michael,

ich will nicht reich werden. Aber im letzten halben Jahr bin ich an Gerichts- und Anwaltskosten unverschuldetermaßen ein komplettes Jahresnettoeinkommen losgeworden, plus Ärger, plus Zeit, plus Lebensqualität. Ich habe verdammt noch mal keinen Bock mehr!!!

Wem könnte man hier noch raten zu heiraten oder Kinder in die Welt zu setzen?

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 00:23




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

Wem könnte man hier noch raten zu heiraten oder Kinder in die Welt zu setzen?

in diesem Forum könnte es etwas schwerer sein ...  😉

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 00:50
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hi uli,

kann dich verstehen, die ex trifft dich immer wieder da, krank aber nicht bekloppt, kenn ich  😉

schließe mich michaels argumentation an, kopf hoch und dann durch, drücke dir die daumen.

was ich net vertehe, du bist doch anwaltlich vertreten, was hat der rechtsverdreher dazu gesagt  :mad:?

lg

rick

p.s. kinder gehören weiter in die welt gestzt  🙂


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 00:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Uli,
ich habe mir heute von 2 Konton Kohle zusammengekratz, damit ich genug Diesel kaufen konnte, um am WE nach Hause zu kommen.
Und trotzdem habe ich letzte Woche eben jene 838Euro völlig unsinnig verschleudern müssen.
Soll ich mich grämen? Nee, lieber nicht. Dafür ist mir mein Leben zu kurz.

Ich habe als Schüler mal davon geträumt 'viel' Geld zu verdienen. Nun verdiene ich mehr, als ich damals geträumt habe, habe aber nie träumen lassen, dass Mann dann so eine trauhaft geringe Summe übrig behält.

Scheiiß drauf. Weitermachen. Wir mussten zumindest nicht unsere Seelen verkaufen.

Kopf hoch,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 00:55
(@melmi)
Rege dabei Registriert

.....

Scheiiß drauf. Weitermachen. Wir mussten zumindest nicht unsere Seelen verkaufen.

.. der ist gut.... :rofl2: ob unsere exen das auch so sehen  :question:

Frag mich eh, wie die sich noch im Spiegel ansehen können.....aber das ist ein anderes Thema, ich weiss DT  😉

Kopf hoch Uli !

Grüssung
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 12:30
 Uli
(@Uli)

Unser Prozesskostenrechner funktioniert nicht mehr richtig!

Ich habe heute die Gerichtskostenrechnung bekommen. Bei einem Streitwert von 3.000,- EURO werden mir hälftige Gerichtskosten von 13,- EURO und hälftige Auslagen von 9,32 EURO in Rechnung gestellt. Insgesamt also 22,32 EURO.

Ich werde keine Beschwerde hiergegen einlegen.  :phantom:

LG, Uli

p.s. ich will mich ja nun wahrlich nicht beklagen, aber: meine Exe hat drei Gerichte (zwei Amtsgerichte und ein OLG) mehrfach in dieser Sache beschäftigt und das Ganze kostet auch sie nur 22,32?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 21:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,
das hat schon alles seine Richtigkeit - ist sicher eine Art Sonderangebot oder Treuerabatt für besonders gute Kunden  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Grinsende Grüsse (und geh von der Differenz mal ein Bier trinken)
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2007 22:00
 Uli
(@Uli)

Soeben rief mich meine Frau an: Meine Ex-Frau ist in der Sorgerechtssache in die Berufung gegangen. Die Sache wird am OLG weitergeführt.

Ich habe den Kaffee so dermassen auf.  :gunman:

Uli  😡


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Uli,

das Ergebnis wird kein anderes sein. Da vor dem OLG Anwaltszwang besteht, wäre es spannend zu wissen, wer die Ex vertriett. Nein, lass mich raten...

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kostenquotelung mal ganz deutlich anzusprechen.

Alles Gute.

Jörg


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:35
 elwu
(@elwu)

Hi,

hat denn das OLG die Sache überhaupt angenommen, liegt dir schon der gegnerische Schriftsatz vor? Wie sieht es mit PKH-Bewilligung für die Ex aus?

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:48
 Uli
(@Uli)

Es ist bis jetzt seitens des OLG nur mitgeteilt worden, dass sie Sache dort unter Aktenzeichen XYZ weitergeführt wird. Kein Antrag, keine Begründung, nix ...


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:51




Seite 2 / 3