Meine ex wil wegzie...
 
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Meine ex wil wegziehen, hilfe!

 
(@vater-xxl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ich habe einem Riesen Problem, Hilfe!
Seit über 4 Jahren lebe ich getrennt von meine ex Freundin und damit auch getrennt von meine 5 jährigen tochter.Wir wohnen in gleichem Stadt und deswegen meine Tochter sieht mich recht heufig.Jede zweite Wochenende übernachtet die kleine bei mir von Freitag bis Sonntag, während der arbeits Woche sehen wir uns immer dienstags und donnerstags nachmittags. Wir haben sehr starke Beziehung zum einander, wir unternehmen sehr viel, wir gehen sehr oft schwimmen, schlitschuh laufen, seit drei Monaten fahren wir zusammen ski, kurz gesagt wir sind sehr aktiv.Ich probiere aktiv teil zu nehmen an allem was in leben von meiner Tochter passiert.
Meine ex Freundin hat seit 8-10 Monaten einem neuen freund, er wohnt in 170 km Entfernung, er ist selbständiger und ständig unterwegs durch Deutschland, meine ex Freundin möchte in kurzem zu Ihm ziehen, sie sagt das sie ein besseres leben haben würde, ich möchte das gaarnicht bezweifeln aber es wird so sein nur so lange die zusammen sind, sollte das Beziehung scheitern dann bleibt die da alleine.
mein Problem ist das wenn sie hier weg zieht, dann kann ich nicht mehr so aktive rolle in meiner Tochter leben spielen.
Ich habe angst das meine ex dam Mann so gaarnicht richtig kennt, die haben noch nicht mit einander gewohnt und sehen sich jede zweite Woche manchmal jede Wochenende.
ich habe auch sorgerecht und mochte wirklich alles tun damit das nicht passiert, sollte sie erst nach paar Jahren da umziehen wollen so das die beiden erst hier zusammen leben, das dass Beziehung mindestens 2-3 Jahre alt ist dann würde ich das ganze vielleicht anders sehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2011 10:35
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi vater xxl und willkommen bei v.s.

Deine Tochter lebt schon 4 Jahre bei KM, da wird es schwer bis unmöglich den Umzug zu verhindern.
Entweder ziehst du hinterher, oder du nimmst die 170km in Kauf und holst deine Tochter alle 14 Tage ab.

In einigen Fällen ist es gelungen die KM an den Umgangsfahrten zu beteiligen, aber den Umzug wirst du letztendlich nicht verhindern können.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2011 12:53
(@vater-xxl)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Antwort,

Dem Umzug würde ich sogar zustimmen wenn es in 2 bis 3 Jahren passieren sollte,
in dem zeit würde ich mich auch auf ein Umzug vorbereiten, Job, Wohnung...
So wurde Umgang mit meine Tochter und alle unsere Aktivitäten nich gestört,
zweite Grund wäre das dass Beziehung zwischen meine ex und dem freund sicherer wäre, die treffen sich erst seit 8 Monaten.
Wir haben uns vor vier Jahren getrennt weil meine Freundin sich einem neuen freund gefunden hat, sie ist damals ausgezogen und nach drei Monaten war sie auch wieder getrennt...

Sind das Grunde und ist es überhaupt möglich um ein Umzug erst in zwei drei Jahren möglich machen?
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2011 13:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo vater xxl

Beziehungen können auch nach zwei -drei oder auch vier Jahren in die Brüche gehen.
Du musst nicht davon ausgehen das es so ist oder sein könnte.

Man kann keinen Menschen dazu zwingen an einem Ort zu bleiben, nur weil es sein kann oder vieleicht irgendetwas eintreten könnte.

Sind das Grunde und ist es überhaupt möglich um ein Umzug erst in zwei drei Jahren möglich machen?

Nein, tut mir leid, wenn KM jetzt umziehen möchte, kannst du sie nicht daran hindern.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2011 13:34
(@alex65)
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Du kannst ihr nicht verbieten umzuziehen, und Du kannst ihr auch nicht vorschreiben, wann sie umzieht.

Aber wenn Ihr GSR habt, hast Du zumindest Mitspracherecht, wo das Kind lebt.

Wenn Du dem Gericht ein vernünftiges Konzept vorlegst, dass sie auch bei Dir leben und betreut werden kann, wenn Ihr noch dazu nachweislich ein sehr enges Verhältnis habt, solltest Du es zumindest probieren.

Manchmal klappt es ja doch...siehe hier:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview10775.htm?st=%22Sorgerecht%22&sm=n.cm&scid=f2e2aa

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2011 13:59
(@vater-xxl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Danke für Antwort

"Wenn Du dem Gericht ein vernünftiges Konzept vorlegst, dass sie auch bei Dir leben und betreut werden kann, wenn Ihr noch dazu nachweislich ein sehr enges Verhältnis habt, solltest Du es zumindest probieren"

Wie sollte so ein Konzept aussehen, ich bin mir sicher das ich vieles machen kann, ich kann auch unsere sehr enge verhältnis nachweisen.
Was sind die Prioritäten von so einem Konzept?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2011 11:33
(@vater-xxl)
Schon was gesagt Registriert

Blöde frage,  ...was sind die prioritäten?... sorry 
wohle des kindes  und nichts anderes.
Gruß 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2011 14:06
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also, als erstes musst Du SCHNELL handeln, denn wenn sie erstmal weggezogen sind, ist es so gut wie aussichtslos, das Kind in die alte  Heimat zurückzubekommen.

Ich rate Dir zu folgendem:

Plan A:

Schleunigst zum RA und Einstweilige Anordnung (EA) aufsetzen lassen, dass Du als sorgeberechtigter Vater einem Umzug Deiner Tochter ausdrücklich widersprichst. Gleichzeitig beim Familiengericht ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragen.

Letzteres hat aber NUR eine Chance, wenn Du Deine Tochter dauerhaft bei Dir aufnehmen kannst.  Heißt, Du mußt entsprechenden Wohnraum haben, und Du musst Ihre Betreuung gewährleisten können. Wenn Du voll berufstätig bist, brauchst Du ein überzeugendes Betreuungskonzept, entweder Kita oder Tagesmutter, evtl. auch Deine neue Partnerin, sofern vorhanden und dazu bereit bzw. in der Lage. Prüfe evtl die Möglichkeit, beruflich kürzerzutreten, sprich eine gewisse Zeit auf halb oder dreiviertel zu gehen.

Offensichtlich kennst Du ja den Ort, wo KM hinziehen will. Du kannst das dortige Einwohnermeldeamt kontaktieren und kundtun, dass Du nicht einverstanden bist, dass Deine Tochter dort gemeldet wird.

Plan B:

Es geht Dir darum, möglichst nah bei Deiner Tochter zu bleiben. Deshalb überdenke auch die Variante, dass Du auch in den Zielort ziehst - sollte das beruflich und privat für Dich möglich sein.

Das sehe ich im Moment als Deine Möglichkeiten. Trotzdem...mach Dir nicht zu viele Hoffnungen...aber ich bin der Meinung, man sollte zumindest versuchen, was geht.

Viel Erfolg und LG

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2011 14:10
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

noch ein Tipp meinerseids.

Wenn du weißt wo KM hinziehen möchte schreibe die zuständigen Behörden (Einwohnermeldämter)an. Drohe mit Dienstaufsichtsbeschwerde.
Du bist der Vater und hast auch Rechte. KM bräuchte deine Zustimmung für die Ummeldung.

Das wird nur leider sehr oft übersehen. Wenn KM einmal Tatsachen geschaffen hat interessiert dies im Nachhinein keine S... mehr. Sie ist ja die Mama. Also handle und schau nicht zu.

Ich habe glaube ich auch noch meine Schreiben an die Einwohnermeldeämter auf dem Rechner. Wenn du magst suche ich die mal raus und schicke Sie dir zu.

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 19:01
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Bedenke bitte aber was du möchtest und damit erreichen willst.

Denke immer an deine Kinder dabei. Was für Sie am Besten ist. Du tritts da vielleicht was los was du gar nicht möchtest - Das mußt du selbst wissen.

Ich schließe mich da meinen Vorgängern an:

Einstweilige Anordnung (EA) aufsetzen lassen, Beim Familiengericht ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragen.

...wenn Du Deine Tochter dauerhaft bei Dir aufnehmen kannst.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 19:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn du weißt wo KM hinziehen möchte schreibe die zuständigen Behörden (Einwohnermeldämter)an. Drohe mit Dienstaufsichtsbeschwerde.
Du bist der Vater und hast auch Rechte. KM bräuchte deine Zustimmung für die Ummeldung.

sorry, aber das ist Quatsch: Die behördliche >>>Anmeldung<<< bildet lediglich einen bereits bestehenden Zustand (Mutter und Kind wohnen in Ort X in Strasse Y) ab und ist verpflichtend geregelt. Einen Umzug kann man damit nicht verhindern; die Mutter würde ihren den Umzug auch kaum rückgängig machen, wenn der Sachbearbeiter auf der Unterschrift des Vaters bestehen würde: Dann wohnt das Kind eben unangemeldet an der neuen Adresse - fertig.

Das wird nur leider sehr oft übersehen. Wenn KM einmal Tatsachen geschaffen hat interessiert dies im Nachhinein keine S... mehr.

Eben. Aber die "geschaffene Tatsache" ist der Umzug, nicht der Wisch auf dem Einwohner-Meldeamt. Einen Umzug des Kindes verhindert man (höchstens) durch eine EA, aber nicht durch Briefe an Meldeämter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 19:11
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen Umzug kann man damit nicht verhindern; die Mutter würde ihren den Umzug auch kaum rückgängig machen, wenn der Sachbearbeiter auf der Unterschrift des Vaters bestehen würde: Dann wohnt das Kind eben unangemeldet an der neuen Adresse - fertig.

Richtig Martin, einen Umzug kann man dadurch nicht verhindern. Aber wir leben doch hier im Bürokratiestaat Nummer 1  Offiziell das gemeinsame Kind in der alten Wohnung beim KV gemeldet und nicht in irgendeiner Wohnung bei der KM.
Das ist in weiteren Schritten sehr wichtig und ausschlaggebend für andere Folgeanträge. Ich denke da an Kindergeld/Kindergarten/Schule/Jugendämter/Krankenkasse/ falls notwendig Arbeitsämtern
Ahh wie war das ? Das Kind ist wo gemeldet. Du weißt doch wie das ist.
Und noch was hole dir bitte eine Einwohnermeldebstätigung für euer Kind vom zuständigen Einwohnermeldeamt (Das kostet zwar Geld) Öffnet aber Türen.

Ich weiß was du meinst Martin. Wenn der Richter auf Durchzug stellt hat dies alles keinen Sinn. Aber irgendwo muss man(n) anfangen. Gleich resignieren ist der falsche Weg und bringt uns Väter nicht weiter.

LG LP
r im

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LP,

Richtig Martin, einen Umzug kann man dadurch nicht verhindern. Aber wir leben doch hier im Bürokratiestaat Nummer 1  Offiziell das gemeinsame Kind in der alten Wohnung beim KV gemeldet und nicht in irgendeiner Wohnung bei der KM.

nein. Das Kind muss dort angemeldet werden, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat; nach meiner Kenntnis innerhalb einer Woche. Mit dem Versuch eines "Meldeverbots" handelt man sich bestenfalls das Etikett eines Querulanten ein, der nichts unversucht lässt, seiner Ex Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Warum sollte sich ein Sachbearbeiter ohne Not in den Krieg eines Ex-Paares einmischen? Und was will man tun, wenn er die Anmeldung auch ohne zweite Unterschrift akzeptiert? Die Polizei rufen? Ihn verklagen?

Das ist in weiteren Schritten sehr wichtig und ausschlaggebend für andere Folgeanträge. Ich denke da an Kindergeld/Kindergarten/Schule/Jugendämter/Krankenkasse/ falls notwendig Arbeitsämtern

für Kindergarten, Kindergeld, Schulbesuch etc. ist ebenfalls der aktuelle Aufenthaltsort des Kindes massgeblich und nicht ein früherer. Das fliegt einem "Ummeldungs-Verweigerer" dann recht schnell um die Ohren - beispielsweise, wenn durch seine Weigerung die Schulpflicht nicht erfüllt werden kann.

Ich weiß was du meinst Martin. Wenn der Richter auf Durchzug stellt hat dies alles keinen Sinn. Aber irgendwo muss man(n) anfangen.

das bestreitet ja niemand. Es bringt nur nichts, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen. Keine Mutter wird zu einem Rückumzug gezwungen, nur weil der Vater eine Unterschrift verweigert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 19:48
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Brille,

Das Kind muss dort angemeldet werden, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat; nach meiner Kenntnis innerhalb einer Woche

...OK.
darum geht es ja.
So wie ich das bis jetzt hier in diesem Beitrag gelesen habe ist der Lebensmittelpunkt des Kindes ja nicht geklärt.
Die KM versucht gerade den Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes in Ihrem eigenen Interesse zu verlagern.
Wer fragt denn das Kind was es gern möchte ?
Deshalb ja auch der EA.

Jetzt liegt es an vater xxl mit sich selbst zu klären und abzuwägen was er im Interesse der Kinder am Besten tut. Meine Meinung.

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 20:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin LP,

kennst Du den Unterschied zwischen konstitutiv (rechtsbegründend) und deklaratorisch (rechtsfeststellend)?

Die Ummeldung ist deklaratorisch, das heißt die Rechtswirkung (Umzug) ist bereits vor dem Rechtsakt (Nachkommen der Anmeldepflicht) erfolgt. Das heißt, die Rechtswirkung, das was wir hier "Faktenschaffen" nennen ist einfach schon passiert, es ist nur das Bestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt und nicht mehr zu ändern, egal ob man der Meldepflicht nachkommt.

Du musst schon an der richtigen Stelle den Hebel ansetzen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 20:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

So wie ich das bis jetzt hier in diesem Beitrag gelesen habe ist der Lebensmittelpunkt des Kindes ja nicht geklärt.
Die KM versucht gerade den Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes in Ihrem eigenen Interesse zu verlagern.

dann sollte der Opener andere Überlegungen anstellen als darüber, wie lange die Ex und ihr neuer Partner an welchem Ort zusammenleben sollen, bevor ihre Beziehung nach seiner Ansicht als gefestigt gelten kann.

Wer fragt denn das Kind was es gern möchte ?

einem 5-jährigen Kind sollte kein Erwachsener ernsthaft eine solche Entscheidung aufladen.

Jetzt liegt es an vater xxl mit sich selbst zu klären und abzuwägen was er im Interesse der Kinder am Besten tut.

das bestreitet ja niemand. Nur, dass Briefe an Meldeämter und das Beharren auf "es ist mein Recht" hier keine Probleme lösen, sondern neue schaffen. Auch ein ABR-Antrag würde vorhersehbar in die falsche Richtung losgehen, denn dann muss über das ABR auch entschieden werden. Und dabei wiegt die in der Vergangenheit begründete Kontinuität schwer; da hat die Mutter als Betreuungs-Elternteil dann einfach die besseren Karten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 20:43
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zurück,

Die Ummeldung ist deklaratorisch, das heißt die Rechtswirkung (Umzug) ist bereits vor dem Rechtsakt (Nachkommen der Anmeldepflicht) erfolgt. Das heißt, die Rechtswirkung, das was wir hier "Faktenschaffen" nennen ist einfach schon passiert, es ist nur das Bestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt und nicht mehr zu ändern, egal ob man der Meldepflicht nachkommt.

das ist sehr  wohl wahr und Fakt.  Das bestreitet auch niemand. Warum sollte denn immer nur die KM Fakten schaffen und der KV schaut hinterher und reagiert nur als zu agieren.
Nur möchten wir doch in diesem Forum Mitglieder auch Möglichkeiten und Perspektiven bieten und nicht gleich mit der Dampframme ins Gesicht schlagen (nach dem Motto es hat doch eh alles keinen Sinn mein lieber Vater - du hast verloren ---->  so ist es halt eben nicht. Es gibt Mama und Papa und das Kind hat beide Elternteile verdient. Wenn Mama meint sie müße wegziehen ist dies Ihre Entscheidung. Es gibt da aber noch dem Papa und das gemeinsame Kind. Da sollten die Eltern schon gemeinsam im Interesse des Kindes entscheiden.

dann sollte der Opener andere Überlegungen anstellen als darüber, wie lange die Ex und ihr neuer Partner an welchem Ort zusammenleben sollen, bevor ihre Beziehung nach seiner Ansicht als gefestigt gelten kann.

Ich bin auch der Meinung, dass sich zunächst der Opener hier äußert bevor wir uns hier wunddiskutieren 😉  Wir wissen ja gar nicht was er eigentlich anstrebt.
Und Martin hat sehr wohl recht mit seiner Aussage:

"es ist mein Recht" hier keine Probleme lösen, sondern neue schaffen. Auch ein ABR-Antrag würde vorhersehbar in die falsche Richtung losgehen, denn dann muss über das ABR auch entschieden werden.

Also lasst uns erst einmal hören was vater xxl dazu sagt. Es ist sein Beitrag hier im Forum.

LG Ihr Zwei  - Ihr habt mir auch schon sehr konstruktiv  geholfen – dafür danke ich Euch noch im Nachhinein.  Ernstgemeint 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 22:47
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Eltern sollten sich nie um die gemeinsamen Kinder streiten, sondern weiterhin Eltern bleiben - auch nach der Trennung. Es geht um das wichtigste was wir haben - unsere Kinder.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 23:11
(@vater-xxl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für antworten,

Ich sollte etwas mehr über unsere Situation schreiben.

Wir sind seit über 4 Jahren getrennt, bis jetzt ist es uns gelungen Umgang mit dem Kind, unterhalt etc. außer gerichtlich ohne JA zu klären. das ich regelmäßig hören muss das ich meine Tochter zu oft sehe und so weiter, ist das Nachteil davon.

Alles was ich hier gelesen habe macht mir wenig Hoffnung, ich möchte auch nicht das es schlimmer wird z.B. Umzug in 170km entfernter ortschaft, gerichtlich geregelte unterhalt, keine Hilfe Leistung von KM (sie hat mir geboten ein mall im Monat die kleine zu mir zu bringen, wie sehr kann ich mich darauf  verlassen? das weist keiner)
Sollte es dazu kommen dann wurde alles sehr schwierig zum realisieren, Mann muss sich vorstellen das die 170km in Wirklichkeit 680km sind (hin und hier fahren) zwei mall im Monat =1400km die auf meine kosten bleiben, ich bin gerade nicht der reichste. Wenn es noch dazu kommt untehalt, so wie die in Düsseldorfer Tabelle berechnet ist, würde ich kaum was mit die kleine unternehmen können.

Ich bin gegen den Umzug nur wegen sehr engen Kontakt mit meine Tochter, wenn sie auszieht wäre das Beziehung mit dem zeit nicht mehr so stark,
ich bin immer für die kleine da, ob sie krank ist oder zb. eine Veranstaltung in kindergarten hat, ich bin immer da,
außerdem wir sind Ausländer, einzige Familie die wir in Deutschland haben (mein Bruder mit Familie und Schwester von KM) wohnt auf derselben Straße, der Kontakt wurde auch verloren gehen.

Sollte es irgendwann dazu kommen das sie wirklich umzieht, und ich kann nichts dagegen machen, dann würde ich alles tun um so schnell wie möglich hinterher zu ziehen, das Kontakt darf nicht unterbrochen werden, nur… so wie ich das leben kenne es geht nicht von heute auf morgen (Job!?!)
Als ich gesagt habe mach das in ein bis drei Jahren da hat sie laut gelacht, ich bin der Meinung das ich sollte auch eine Chance bekommen mein leben zum umstellen wenn es um wohl des Kindes geht.

Einstweilige Anordnung, kann ich so was beantragen auch wenn kein verfahren in Gänge ist und wenn es Möglichkeit besteht das wir zum einem Einigung außer gerichtlich kommen werden?
Ich würde es beantragen wollen nur weil ich angst habe das ich werde vor vollendetem Tatsachen gestellt, seit dem das die KM erfahren hat das ich gegen bin, will sie mir nichts mehr darüber erzählen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 11:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vater xxl,

ganz grundsätzlich solltest Du in Deiner Situation vor allem über die Dinge nachdenken, die Du selbst tun und beeinflussen kannst (Umzug, Jobwechsel etc.) und nicht über die, auf die Du keinen Einfluss hast. Deine Ex muss ihr Leben nicht nach Deinen Befindlichkeiten und Wünschen ausrichten; sie muss Dir auch keinen Gefallen tun oder Dir irgendwelche "Chancen" geben. Und was "Kindeswohl" bedeutet, definiert jeder für sich selbst. Zum Beispiel mit dem Satz "wenn's mir gut geht, geht es auch meinem Kind gut."

Nur eben: Sätze, die mit "Du musst..." oder "ich verlange, dass..." anfangen, werden leicht mit "das wollen wir doch mal sehen..." beantwortet. Deshalb ist es besser, nach Lösungen zu suchen, die man selbst realisieren kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 12:06