Lebensmittelpunkt
 
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Lebensmittelpunkt

 
(@mariposa)

Hallo und vorab - ich weiß nicht ob ich hier richtig bin mit der Frage unter  "Sorgerecht"...

dennoch die Frage;  Kann ein Kind nur einen Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) haben - oder auch geteilt? D.h bei nicht verheiratetem getrennt lebendem Elternpaar- zwei Wohnungen etc.  ????  Jeder sozusagen ein Teil Lebensmittelpunkt...

Hört sich vieleicht komisch an... aber die Frage stellt sich hier gerade in einem Gespräch und wir wissen das nicht.

Ich glaube ein Kind hat immer den Lebensmittelpunkt dort, wo es die meisste Zeit lebt und das kann nicht "geteilt" oder so werden.

lg

Danke für Antworten!!!


Zitat
Geschrieben : 10.05.2010 12:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, das ist gesetzlich nicht definiert. Man kann durchaus zwei Wohnsitze haben (Melderecht), gerade beim Wechselmodell geht man ja von zwei gleichberechtigten Lebensmittelpunkten aus.

Ist das jetzt eine hypothetische Frage oder hat die einen Hintergrund bzw. ein bestimmtes Ziel?

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 12:58
(@mariposa)

Ist das jetzt eine hypothetische Frage oder hat die einen Hintergrund bzw. ein bestimmtes Ziel?

Hallo LBM,
also einen Hintergrund schon, aufgrund dessen wir nun höchstwahrscheinlich mit einem Hausbau beginnen und sich für meinen Partner die Frage stellt, wie das mit dem Lebensmittelpunkt dann aussieht, steuerlich etc. und einfach im Raum stand, wie sieht das aus, wenn....

Also nicht ein angepeiltes Ziel oder so, eher eine offene Frage.

Würde natürlcih nur funktionieren, wenn die Ex da zu stimmen würde und hier erstmal alles so friedlcih bleibt.

Aber wenn das hier eh´wieder alles nach hinten losgehen sollte, bräuchte man derartiges ja garnicht ansprechen. Dann hätte sich das eh´erledigt.

Jedoch zu dem Haus - kleine bekommt großes Zimmer - ist immer häufiger bei uns - und da war das halt so´nen gedanke .. LMP teilen ... ob das wohl möglich wär.

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

steuerlich ist das nicht relevant. Ihr könnt keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen und das "halbe Kind" steht Deinem LG unabhängig vom Lebensmittelpunkt zu.

Für meine Begriffe hat es überhaupt keinen Sinn das zu thematisieren, solange es nicht um ein echtes Wechselmodell geht und um den Entfall eines Grundes für KU-Zahlungen. Der Lebensmittelpunkt an sich ist eigentlich gar nicht relevant.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:15
(@mariposa)

Achso, wieder was gelernt. Dann...  🙂

Was ist mit Entfall von KU denn gemeint?

Zu dem Wechselmodell,....das ist gerade anthematisiert und wird von beiden Eltern gerade bearbeitet/ausgearbeitet oder wie auch immer. Derzeit ist die Ex sehr nett mit allem was dazugehört!!

Wie gesagt kommt Zeit kommt  Rat.  !!


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn es ein echtes Wechselmodell ist, bei dem das Kind bei jedem Elternteil 50% der Zeit verbringt, entfällt der KU und das KG müsste geteilt werden. Denkbar ist auch, dass der Elternteil, der besser verdient, auf das KG verzichtet oder eben doch anteilig mehr Kosten trägt.

Aber wie gesagt, das Wort "Lebensmittelpunkt" ist für meine Begriffe nur ein Wort.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:40
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

da ich gerade (auch mit RA) bei der Klärung solcher Fragen bin...

Moin,

wenn es ein echtes Wechselmodell ist, bei dem das Kind bei jedem Elternteil 50% der Zeit verbringt, entfällt der KU und das KG müsste geteilt werden. Denkbar ist auch, dass der Elternteil, der besser verdient, auf das KG verzichtet oder eben doch anteilig mehr Kosten trägt.

Aber wie gesagt, das Wort "Lebensmittelpunkt" ist für meine Begriffe nur ein Wort.

LBM

Mir wurde erzählt, dass der Kindesunterhalt nur dann entfällt, wenn die Einkommen der Eltern in etwa gleich hoch sind.
Da ich aber deutlich mehr verdiene als meine Frau, könnte man den KU auch nur anteilig mindern - auch, wenn ein Wechselmodell im Einsatz ist.

Oder muss ich die Aussage des RA evtl. dahingehend deuten, dass ich hiermit einen "Anreiz" für ein Wechselmodell schaffen soll (i.S. einer Belohnung) ?

mfg
koala1


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 15:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mir wurde erzählt, dass der Kindesunterhalt nur dann entfällt, wenn die Einkommen der Eltern in etwa gleich hoch sind.
Da ich aber deutlich mehr verdiene als meine Frau, könnte man den KU auch nur anteilig mindern - auch, wenn ein Wechselmodell im Einsatz ist.

rein juristisch entfällt der KU auch beim WM nicht und wird auch "gemindert". Wenn beide Eltern sich auf dieses Betreuungsmodell geeinigt haben, werden sie allerdings in der Regel auch vernünftig genug sein, sich nicht auf KU zu verklagen; dann braucht es auch keine juristischen Betrachtungen.

Bei gleich hohen Einkommen müsste theoretisch KU in gleicher Höhe von Vater zu Mutter und von Mutter zu Vater fliessen. Da das rechnerisch ein Nullsummenspiel ist, lässt man solche Luftbuchungen natürlich in der Praxis bleiben. Bei unterschiedlich hohen Einkommen "haftet" jeder Elternteil anteilig zu seinem Einkommen. Wenn Vater also 300 EUR bezahlen müsste und Mutter 200, kann man sich auch darauf einigen, dass Vater 100 EUR überweist. Oder - viel pragmatischer - dass kein KU fliesst, aber der besser verdienende Elternteil Extras wie Klassenfahrten, Zuzahlungen zu Brillen und Zahnspangen oder mal eine Shoppingtour für Klamotten übernimmt.

Oder muss ich die Aussage des RA evtl. dahingehend deuten, dass ich hiermit einen "Anreiz" für ein Wechselmodell schaffen soll (i.S. einer Belohnung) ?

ganz grundsätzlich: Wenn Anwälte ins Spiel kommen, steht ein Wechselmodell üblicherweise bereits auf der Kippe. Denn deren Ziel der Profitmaximierung ist nur mit streitenden Eltern und Unterhaltszahlungen in eine Richtung (gleichbedeutend mit dem Ende des Wechselmodells) zu erreichen, aber nicht mit Eltern, die sich privat und vernünftig einigen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2010 15:10