Hallo,
KM will die Trennung, will Haus und 1 Kind behalten
das andere "könne ich gerne mitnehmen"
Ich finde so etwas geht schon mal gar nicht. Es sind zwei Brüder, 4 und 5. Sie haben die ersten Jahre in einem Bett geschlafen - die Idee und die Art und Weise wie sie vorgetragen wurde offenbart den wahren Kern der KM...
Mit dem Kleinen kommt sie nicht so gut zurecht. Sie hat ihm auch bereits ins Gesicht gesagt er soll ausziehen (!!er ist 4!!), oft schreit sie ihn an wo ein in den Arm nehmen besser angebracht wäre. Hat auch schon Wutanfälle gekriegt und ihn mehrfach kräftig auf den Po/Hände geschlagen.
Ich halte sie mittlerweile für eine im Grunde manisch depressive Persönlichkeit, wenn auch die Ausprägungen ggü. "richtig" an der Diagnose Erkrankten bei weitem geringer sind.
Worauf ich hinaus will...
Ich wünsche mir, das die Kinder bei mir leben, will GSR und WM. Eine Teilzeitbeschäftigung ist für mich kein Problem, als Sozialpädagoge soger häufig. Dazu müsste das Haus verkauft und zwei Wohnungen bezogen werden Ein Umzug aus unserem Dorf in eine Stadt (dort wohnen auch ihre Eltern) würde das Betreuungsangebot deutlich verbessern.
Das wird sie garantiert nicht wollen. Aufgrund ihrer Persönlichkeit hat sie bisher sämtliche Kontakte mit der Ausnahme ihrer leiblichen Eltern und der Oma abgebrochen. Sobald größere Probleme auftauchten oder sich mehrere kleine Probleme zu einenem grossen aufschaukelten hat sie Kontakte abgebrochen. Zu ihrer Familie, zu meiner Familie, zu Freundinnen, Arbeitskolleginnen, ...
Würde der "freiwillige Verzicht" der KM auf ein Kind die Entscheidung für das ABR für beide Kinder zu meinen Gunsten beeinflussen?
Hallo Dill,
KM will die Trennung, will Haus und 1 Kind behalten
das andere "könne ich gerne mitnehmen"
Ich finde so etwas geht schon mal gar nicht.
Generell: So etwas geht natürlich sehr wohl, nämlich im Falle einer "vernünftigen" Trennung/Scheidung der Eltern - weil man bei einer "Aufteilung" der Geschwister die beiden Kinder ja nun nicht auf zwei verschiedene Erdteile verfrachtet, sondern sinnvollerweise die Umgangswochenenden so gestaltet, dass beide Kinder an einem Wochenende bei Papa, und am nächsten Wochenende dann bei Mama sind, und so weiter.
Aber um solch prinzipiellen Fragen geht es in deinem Fall gar nicht. An deiner Stelle würde ich hier abseits von allen strategischen Überlegungen jetzt erst mal taktisch vorgehen - und das heißt, das jüngere, angeblich problematische Kind zu dir nehmen, und für das ältere Kind möglichst viel Umgangszeit bei dir vorsehen. Die strategische Überlegung, ob es sinnvoll ist, wenn das ältere Kind ebenfalls bei dir ist; ob die "Aufteilung" der Kinder eventuell sogar ein auf Dauer gangbarer Weg ist; oder ob es nicht die beste aller Möglichkeiten wäre, für beide Kinder ein Wechselmodell zu haben - nun, solche Überlegungen kannst du immer noch anstellen, wenn du den Kleinen erst mal aus der Schusslinie genommen hast. Genau dies ist nämlich m.E. das, worauf es im Moment ankommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke!
Moin Dill,
Hallo,
KM will die Trennung, will Haus
Grundsätzliches zum Haus habe ich dir im anderen Trööt schon geschrieben. Meine Fragen an deine DEF wären hier:
kannst du die Belastung alleine trage?
und (falls der Wert des Hauses höher als die Schulden ist): Wovon willst du meinen Zugewinnausgleich zahlen?
Zeig bei diesen Fragen klare Kante, sonst wird es schwierig.
Ich wünsche mir, das die Kinder bei mir leben, will GSR und WM.
Hmmm, wenn du WM willst leben die Kinder nicht bei dir, sondern zur Hälfte bei deiner DEF und bei dir.
Würde der "freiwillige Verzicht" der KM auf ein Kind die Entscheidung für das ABR für beide Kinder zu meinen Gunsten beeinflussen?
Deine Kinder sind noch sehr jung, dabei kann ich mir das schon vorstellen, wissen tut das aber nur der entscheidende Richter. Bei meiner Scheidung waren die Kinder schon älter (sind inzwischen alle erwachsen). Meine EX wollte ein Kind auch nicht (wg. Behinderung, machte ihr zuviel Arbeit). Die beiden anderen wollten aber bei meiner EX bleiben (sie hatte ja bis zur Scheidung auch genug Zeit sie zu manipulieren) und damit war für den Richter der Drops gelutscht.
Und nochwas: Woher weisst du, dass deine Frau in einem späteren Verfahren immer noch ein Kind abgeben möchte? Die Meinung kann sich SEHR SCHNELL ändern, wenn sie merkt was dass in EUR ausmacht.
Viel Erfolg und Gruß,
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Dill,
ein Warnhinweis noch, auch wenn es mit deiner Frage nur am Rande zu tun hat:
Ich halte sie mittlerweile für eine im Grunde manisch depressive Persönlichkeit, wenn auch die Ausprägungen ggü. "richtig" an der Diagnose Erkrankten bei weitem geringer sind.
Halte dich bitte zurück, irgend solche Vermutungen offen auszusprechen, insbesondere gegenüber Jugendamt und Gericht. Du gerätst sonst schnell in die Schublade "Querulant und Möchtegern-Psychologe, der nur seiner armen, armen Ex eins auswischen möchte". Wenn es sich nicht vermeiden lässt, das Thema anzusprechen (d.h. wenn's in Richtung Kindeswohlgefährdung läuft) - dann möglichst nur die Symptome schildern, d.h. deine Beobachtungen, aber ja keine eigene "Laiendiagnose" aussprechen.
An deiner Einsortierung als "Laie" ändert sich übrigens nichts, auch wenn du im Beruf ein Sozialpädagoge bist - denn in eigener Sache bist du aus naheliegenden Gründen befangen, d.h. es ist dir aus prinzipiellen Gründen nicht möglich, eine objektive Einschätzung deiner Ex abzugeben (genau so, wie auch sie nicht in der Lage wäre, dich objektiv einzuschätzen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Dill,
Und nochwas: Woher weisst du, dass deine Frau in einem späteren Verfahren immer noch ein Kind abgeben möchte? Die Meinung kann sich SEHR SCHNELL ändern, wenn sie merkt was dass in EUR ausmacht.
Vollkommen richtig - und ein Grund mehr, das Kind möglichst schnell in den eigenen Haushalt zu übernehmen, um so Betreuungskontinuität herzustellen: Lebt das Kind, sagen wir mal, seit einem halben Jahr oder mehr bei dir, dann wird es auch für Mutti zumindest ein wenig schwieriger, das Kind per Gerichtsbeschluss zu sich zurückzuholen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. je nach persönlichen Möglichkeiten kann es durchaus ein kluger Schachzug sein, die Dame dadurch ruhigzustellen, dass man ein paar Euro mehr abliefert als man eigentlich müsste.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.