Hallo liebe Forumsgemeinde,
vielen Dank für Eurer tolles FOrum und Eure unermüdliche Arbeit.
Leider habe ich auch ein aktuelles Problem, und damit einhergehend eine Frage an Euch.
zu meiner Situation:
ich, seit 2 Jahren getrennt lebend, habe 2 Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren.
Die Kindesmutter und ich sind gemeinsam Sorgeberechtigt. Wir praktizieren derzeit das Wechselmodell und teilen uns die Erziehung der Kinder seit 2 Jahren auf diese Weise wochenweise.
Nun nach 2 Jahren Wechselmodell, möchte meine Noch-Ehefrau, die alleinige Betreuung der Kinder übernehmen – um „mit Ihrem neuen Partner“ eine gemeinsame Familie aufzubauen.
Ich habe mein ganzes Leben darauf abgestimmt die Kinder gut zu betreuuen. Ich gehe einer geregelten Arbeit nach und erwirtschafte mein Einkommen selbst und lebe ohne jedwege zuschüsse.
Am 2 Januar beginnt wieder "Mama"-Woche und die KM will die Kinder zu sich "nehmen" - sprich lt. Ihrer indirekten Aussage bekomme ich Sie danach nicht wieder..
Wie gehe ich vor? Familienberatung, Familiengericht, ABR? Noch ist ja "nicht" passiert ausser Aussagen...
Herzliche Grüße
Barmon
Moin Barmon,
Euer Betreuungsmodell ist etabliert; als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern könnt Ihr Änderungen nur gemeinsam beschliessen. Soweit die Theorie; in der juristischen Praxis existiert dieses Betreuungsmodell nämlich gar nicht. Also kann Deine Ex tatsächlich sagen "will ich nicht mehr", ohne dass deshalb etwas passiert.
Sollte Deine Ex also Ernst machen mit ihren Ankündigungen (die nur mit ihren eigenen Befindlichkeiten, aber nicht etwa mit dem Kindeswohl begründet werden), solltest Du umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und mit diesem die (gerichtliche) Übertragung des ABR auf Dich diskutieren: Dann hättest nämlich Du die juristische Basis, das WM fortzuführen und den Kindern die Mama-Woche zu "erlauben".
Nur eben: Du selbst musst aktiv werden; von alleine wird nichts passieren. Und vor allem: Rechne damit, dass Deine Ex das weiss und dieselben Schritte einleitet - die dann offiziell natürlich nicht mit ihren "Heile-Familie-Plänen" zu tun haben, sondern damit, dass die Kids nach der Papa-Woche immer komplett durch den Wind sind, dass Du sie falsch ernährst oder Deine Wohnung ein Dreckloch ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin B.
Brille hat schon das wesentliche gut beschrieben: Der Vorteil ist, dass Deine Situation nun seit zwei so gelebt wird, dh ein Richter müsste sich nachher zumindestens Gedanken machen, warum er anders entscheidet, und einem ET das ABR zuspricht, sodass dieser ET dann bestimmen kann, wieviel Umgang, der den "Mindestumgang" übersteigt, er dem anderen ET "gestatten" möchte. Und deswegen musst Du umgehend aktiv werden, und eigentlich noch in dieser Woche mit einem Fachanwalt für Fam.recht vorbesprchen, welche Schritte im Fall des Falles zu unternehmen sind und diese auch schon weitgehend einmal vorplanen. Dazu sollte auch gehören, schon einmal zumindestens theoretisch durchzudenken, wieviel mehr Betreuung über das WM Du wie leisten kannst.
Parallel würde ich allerdings auch das Gespräch mit Ex suchen, dass Du im Interesse der Kinder das jahrelang gut praktizierte WM nicht aufgeben willst. Vielleicht erkennst Du dann auch, wo ihre Frontlinie genau verläuft, oder ob es nur ihr Wunsch nach "heiler Familiemit Next" ist. Vielleicht sind es finanzielle Gründe? Vielleicht wird schon ein Umzug geplant, der sich mit einem Partner im WM wohl eher nicht realisieren ließe. Tja, und sollte am Ende des Gesprächs die Nichteinsichtigkeit der KM stehen und die Gefahr, dass Du die Kids in der 2. Janwoche nicht wieder "zurück" bekommst, dann kannst Du ja durchaus auch schon mal fallen lassen, dass Du als Konsequenz das ABR beantragst, um das WM fortzuführen! Das musst Du dann aber auch tun, deshalb ist es mE wichtig, dass Du das mit deinem RA schon vorbesprochen und vorbereitet hast. zurückziehen kannst du den Antrag später immer noch, falls ihr euch doch einigen solltet. aber so weiß deine Ex zumindestens, dass auch Du Ernst machst.
Wie im Falle einer drohenden Eskalation dann konkret am 2. Jan zu handeln ist (also ob du die Kinder bei Dir behalten solltest), das solltest Du auch mit dem RA besprechen. Ich denke, auch hierfür ist wichtig, ggf ein paar mehr "Beweise" zu haben, was Ex tatsächlich plant. Vielleicht lässt sie dir ja im Vorfeld eine Packliste fuer den "Umzug" zu kommen??
Gruss und von Herzen viel Erfolg, wuenscht Toto, dem schon jetzt vor dem Tag graut, wenn Ex vielleicht aus Gründen einer neuen Liebe einen Umzug machen will und dass WM aufkündigt... :gunman:
Hallo,
wir hatten hier einen Vater, der das ABR bekam, weil er von vornherein das dem Kindeswohl dienliche WM fortführen wollte. Es bliebe Dir dann wirklich nur einen Eilantrag zu stellen. Vielleicht suchst Du bereits in der Mamawoche den Anwalt auf, lässt alles vorbereiten und der schießt dann los, sobald Du die Kinder NICHT ausgehändigt bekommst.
Aber: IMMER am Kindeswohl argumentieren, nie mit "weil es mir zusteht". Deine Ex muss dann begründen können, warum sie es plötzlich nicht mehr will UND das auch durchziehen wollen, auch wenn das Risiko besteht, das ABR der Kinder zu verlieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Uups, jetzt ist mir LBM teilweise zuvor gekommen... 😉
Moin.
Das WM hat -im Gegensatz zum europ. Ausland- in D einen sehr schlechten Stand!
Ich habe gelegentlich den Eindruck, es wird von Ämtern und Gerichten als 'Regelung am Rande der Kindeswohlgefährdung' nur geduldet, und das auch nur wenn beide Eltere felsenfest dazu stehen.
Mir ist nicht bekannt, daß das WM gegen den Widestand eines ET aufrecht erhalten wurde, schon gar nicht gegen den Widerstand einer Mutter. Auch ist mir nicht bekannt, daß dieses mit Übertragung des ABR auf den Vater gelungen wäre.
Ein Antrag auf ABR könnte mE nicht nur das Ende des WM beschleunigen, sondern sogar das Ende der geS oder zumindest das Ende des väterlichen ABR bedeuten.
Wenn eine Mutter das WM nicht will, dann gibt es das auch nicht.
Das ist die Realität - gegen alle Vernunft.
Von daher würde ich jegliche Hinweise auf Uneinigkeit und Zwist mit der KM vermeiden und statt dessen ALLES unternehmen, was einer Einigung mit der Mutter dienen könnte.
Sollte das doch streitig vor Gericht landen, dann sollte konsequent auf die Kriterien Kontinuität Bindung, Förderung und Wille des Kindes gesetzt und die guten Argumente für das WM in den Fokus genommen werden und immer wieder auf die bislang gute Kooperation mit der Mutter hingeweisen werden, für eine Änderung gebe es keinen auf das Kindeswohl orientierten Grund.
Jeden elternstreitigen Antrag könnte das Gericht als fehlende Basis für die geS und erst recht für das WM werten.
Nach den Verurteilungen im Familienrecht durch den EGMR scheinen nach meinen Beobachtungen deutsche Familingerichte einen Ausgleich dadurch anzustreben, indem sie Väter rabiat nach Kriterien des § 1671 BGB entsorgen bzw. -im Falle alter Regelungen nach § 1626a BGB- die eS weiterhin vorenthalten wollen.
Außer mit Unterstützung und Zustimmung der KM sehe ich für das WM hier wenig Chance!
Auch nur ein Hauch von Wille, das ABR beantragen zu wollen, könnte kontraproduktiv wirken.
W.
Moin,
Das WM hat -im Gegensatz zum europ. Ausland- in D einen sehr schlechten Stand!
*loriotmodus on
"ach?"
*/loriotmodus off
Von daher würde ich jegliche Hinweise auf Uneinigkeit und Zwist mit der KM vermeiden und statt dessen ALLES unternehmen, was einer Einigung mit der Mutter dienen könnte.
genau diese Art von Bücklingen führt dazu, dass das GSR und die daraus resultierenden Entscheidungen Makulatur werden. Wer sich vor seiner Ex bis unter die Grasnarbe verbeugt, darf sich nicht wundern (und auch nicht darüber beklagen), dass diese das in ihrem Sinne ausnützt. Abgesehen davon: Wer von vornherein jegliche Meinungsverschiedenheit mit der Mutter seiner Kinder über Kindesbelange vermeiden will, braucht sowieso kein Sorgerecht - wofür auch?
Jeden elternstreitigen Antrag könnte das Gericht als fehlende Basis für die geS und erst recht für das WM werten.
- das WM existiert juristisch überhaupt nicht; es wird daher logischerweise weder ausgeurteilt noch entzogen.
- elterliche Uneinigkeit führt nicht mal eben zum Entzug der elterlichen Sorge. Getrennte/geschiedene Eltern müssen nicht ständig einer Meinung sein. Nicht einmal verheiratete/zusammenlebende Eltern müssen das.
- Ausgeurteilt wird bei entsprechendem Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Elternteil, der es erhält, ist selbstverständlich NICHT verpflichtet, den Kindesumgang zum anderen Elternteil auf den "Regelumgang" alle zwei Wochen zu beschränken; er kann als >>>bindungstoleranterer Elternteil<<< nach der Devise "allen Kindern beide Eltern" damit auch das WM fortsetzen.
Nach den Verurteilungen im Familienrecht durch den EGMR scheinen nach meinen Beobachtungen deutsche Familingerichte einen Ausgleich dadurch anzustreben, indem sie Väter rabiat nach Kriterien des § 1671 BGB entsorgen bzw. -im Falle alter Regelungen nach § 1626a BGB- die eS weiterhin vorenthalten wollen.
das sieht nur mit sehr engen Scheuklappen so aus. Um nach >>>§ 1671 BGB<<< "entsorgt" zu werden, muss man sich erheblich mehr (Stichwort: "Kindeswohlgefährdung") zuschulden kommen lassen als den Willen, ein bewährtes Betreuungsmodell fortzusetzen. Und der >>>§ 1626a BGB<<< ist für bereits sorgeberechtigte Elternteile vollkommen bedeutungslos und hat in diesem Kontext (ausser zur negativen Stimmungsmache) gleich gar nichts zu suchen.
Außer mit Unterstützung und Zustimmung der KM sehe ich für das WM hier wenig Chance!
Auch nur ein Hauch von Wille, das ABR beantragen zu wollen, könnte kontraproduktiv wirken.
ja, vielleicht fällt uns auch morgen der Himmel auf den Kopf...
@ Wildlachs, Deine Tipps und Hinweise sind nicht gehaltvoller geworden. Es hilft niemandem, wenn Du Deinen persönlichen Frust über das deutsche Familienrecht generalisierst. Dieses ist zwar anerkanntermassen mütterlastig, aber nicht in der von Dir plakatierten Form, nach der "mann" in Sorgerechts- und Umgangsfragen buckelnderweise und dankbar die Krümel aufzulesen habe, die "frau" vom Tisch fallen lässt.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@LBM: das hast du m.e. sehr gut geschrieben und zusammengefasst. Kriegst Du noch den Nick des Vaters, auf dessen Fall Du hinweist raus? (auch aus Eigeninteresse würde ich dessen Thread einmal lesen...)
Zum Timing und "taktischen" Vorgehen: ich würde mich schon in dießem Woche wenn es klappt mit einem Anwalt zusammensetzen. Gerade auch um zu wissen, wann der richtige Zeitpkt für den Eilantrag ist und was genau zu tun ist.
Gruß, toto
Martin, ganz so würde ich das jetzt aber nicht abtun.
genau diese Art von Bücklingen führt dazu, dass das GSR und die daraus resultierenden Entscheidungen Makulatur werden. Wer sich vor seiner Ex bis unter die Grasnarbe verbeugt, darf sich nicht wundern (und auch nicht darüber beklagen), dass diese das in ihrem Sinne ausnützt. Abgesehen davon: Wer von vornherein jegliche Meinungsverschiedenheit mit der Mutter seiner Kinder über Kindesbelange vermeiden will, braucht sowieso kein Sorgerecht - wofür auch?
Was soll er denn sonst tun?
Es ist doch richtig, dass die Justiz ihm nicht helfen wird, sondern eher voller Schadenfreude mit dem Finger auf ihn zeigen und sich freuen, dass wieder ein WM gescheitert ist.
Da ist der Versuch, die Mutter nochmal zu bekehren sicher nicht verkehrt.
Wer von vornherein jegliche Meinungsverschiedenheit mit der Mutter seiner Kinder über Kindesbelange vermeiden will, braucht sowieso kein Sorgerecht - wofür auch?
- das WM existiert juristisch überhaupt nicht; es wird daher logischerweise weder ausgeurteilt noch entzogen.
- elterliche Uneinigkeit führt nicht mal eben zum Entzug der elterlichen Sorge. Getrennte/geschiedene Eltern müssen nicht ständig einer Meinung sein. Nicht einmal verheiratete/zusammenlebende Eltern müssen das.
- Ausgeurteilt wird bei entsprechendem Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Elternteil, der es erhält, ist selbstverständlich NICHT verpflichtet, den Kindesumgang zum anderen Elternteil auf den "Regelumgang" alle zwei Wochen zu beschränken; er kann als >>>bindungstoleranterer Elternteil<<< nach der Devise "allen Kindern beide Eltern" damit auch das WM fortsetzen.
das sieht nur mit sehr engen Scheuklappen so aus. Um nach >>>§ 1671 BGB<<< "entsorgt" zu werden, muss man sich erheblich mehr (Stichwort: "Kindeswohlgefährdung") zuschulden kommen lassen als den Willen, ein bewährtes Betreuungsmodell fortzusetzen. Und der >>>§ 1626a BGB<<< ist für bereits sorgeberechtigte Elternteile vollkommen bedeutungslos und hat in diesem Kontext (ausser zur negativen Stimmungsmache) gleich gar nichts zu suchen.
ja, vielleicht fällt uns auch morgen der Himmel auf den Kopf...
Es geht hier ja nicht primär um das SR aber es gibt durchaus immer noch Richter, die genauso gerne das GSR entziehen wie das WM zu torpedieren.
Und genau dafür ist der §1671 nunmal der Joker, denn dafür bedarf es keineswegs handfester Gründe, wie sie beim §1666 nötig sind. Es reicht, die Behauptung, dass es besser sei für das Kind. Eine besondere Gefährdung des Kindeswohls ist nicht erforderlich.
Das davon mittlerweile etwas seltener Gebrauch gemacht wird, ist zwar erfreulich aber keine Garantie.
natürlich wären wir alle, inklusive Wildlachs und dem TO froh, wenn man da auch mal auf den Tisch hauen könnte aber die juristische Wirklichkeit ist eben immer noch nicht so.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
in einem "Problemforum" wie vatersein.de gibt es naturgemäss eine Neigung, die Dinge in schwärzesten Farben zu malen und das Schlimmste anzunehmen. Betrachtet man jedoch die Gesamtanzahl von Scheidungen und Trennungen mit Kindern, dürften sich die Sorgerechtsentzüge nach §1671 im Promillebereich bewegen. Und ich behaupte mal: In vielen Fällen mit guten Gründen.
Ob man sich diesem Zweckpessimismus anschliessen und in vorauseilende Resignation verfallen möchte, muss jeder selbst entscheiden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Klar, nur in diesem Fall halte ich diesen Pessimismus durchaus für angemessen.
Es gibt nun mal keinen funktionierenden Weg, ein WM gegen den Willen der Mutter beizubehalten.
Wenn doch, verrate ihn uns.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kriegst Du noch den Nick des Vaters, auf dessen Fall Du hinweist raus? (auch aus Eigeninteresse würde ich dessen Thread einmal lesen...)
Soweit ich mich erinnere ist dieser Beitrag nicht öffentlich. Der Tenor war aber ähnlich wie beim Opener: WM lange praktiziert, Mutter wollte es aufkündigen, der User hatte vor über zwei Jahren dann das ABR beantragt und ich kontinuierlich streng am Kindeswohl orientiert, immer dargestellt, dass er das ABR sich nicht unter den Nagel reißen will, um die Mutter aus dem Spiel zu kicken, sondern um das WM und dem Kind somit freien Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen. Es gab Gutachten, die dem Vater die größere Bindungstoleranz bescheinigten und letztlich hat er das ABR auch erhalten und führt das WM nun fort.
Wichtig ist, der Vater hat kontinuierlich eine Linie gefahren und hat soweit ich mich erinnere auch die positive Resonanz von KiGa und JA hinter sich gehabt. (Ob die Bereitschaft besteht, den Fall in den öffentlichen Bereich zu verschieben, müsste man anfragen. Kann aber sein, dass noch Verfahren laufen, die das gegenwärtig noch nicht ermöglichen.)
Daher denke ich, ist es ganz wichtig, persönliche Ressentiments gegen die KM im Griff zu haben. Zu argumentieren, dass sie ebenso eine gute Mutter ist wie man selbst ein guter Vater. Dass es gar nicht darum geht, den besseren Elternteil zu finden, sondern dem jeweiligen Kind beide Elternteile mit ihren Stärken und Schwächen zu erhalten. Dass das neue Familienleben für das Kind ebenso wichtig ist, wie das Familienleben mit dem Vater. Und dass der Bruch der Kontinuität vermieden werden muss. Dass Einschränkungen in dem gewohnten Umgang zum jeweiligen Elternteil Verluste für das jeweilige Kind bedeuten.
Nicht die eigenen Verluste. Nicht Unterhalt. Sondern die positiven Aspekte des bisher gelebten, erfolgreichen Modells.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Beppo,
Klar, nur in diesem Fall halte ich diesen Pessimismus durchaus für angemessen.
Es gibt nun mal keinen funktionierenden Weg, ein WM gegen den Willen der Mutter beizubehalten.
Wenn doch, verrate ihn uns.
nein, natürlich gibt es keinen Königsweg. Aber wenn er daraus bestehen würde, dass man(n) einfach die Klappe hält und demütig tut, was Muddi will, bräuchte es erstens dieses Forum nicht, zweitens kein GSR - und drittens hätte man dann auch bei Muddi bleiben können.
Wie die familienrechts-erfahrenen Väter wissen, sind alle gerichtlichen Entscheidungen Einzelfallentscheidungen - was eben gerade NICHT bedeutet, dass "Kinder zur Mutter" ein hohler Automatismus wäre. Im Fall des Openers könnte dieser neben der bereits erwähnten Bindungstoleranz auch das gewichtige Argument des http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Sorgerecht/sorgerecht_2.ht m">>>>Kontinuitätsprinzps<<< in die Waagschale werfen. Damit sind die meisten Familienrichter durchaus zu beeindrucken.
Natürlich ist jede einvernehmliche Regelung einer gerichtlichen vorzuziehen - aber doch nicht um den Preis, dass "einvernehmlich" gleichbedeutend ist mit "einfach Muddis Anweisungen befolgen und bloss keine Widerworte geben"!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
WM lange praktiziert, Mutter wollte es aufkündigen, der User hatte vor über zwei Jahren dann das ABR beantragt
Ob es der Fall ist, weiß ich zwar nicht, es gibt aber beispielsweise ein Urteil mit ähnlichem Tenor (und selbem Ausgang) vom OLG Düsseldorf (II-8 UF 189/10):
Da die Antragsgegnerin vorliegend auch in der Anhörung durch den erkennenden Senat nicht zur Fortführung des Wechselmodells zu bewegen war, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil zu übertragen. [...]
Schließlich scheint auch der Wunsch, beide Eltern möglichst intensiv in die Betreuung und Versorgung des Kindes einzubinden und die Kooperation zwischen den Eltern zu verbessern, beim Antragsteller stärker ausgeprägt zu sein als – gemäß ihrer Äußerung im Senatstermin - bei der Antragsgegnerin.
Besten Gruß
United
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich hoffe Ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.
An dieser Stelle allen Mitleser ein frohes Neues.
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Sie haben mir den Weg gezeigt den ich beschreiten werden, wenn es dazu kommt.
Inzwischen habe ich mir selbst Gedanken gemacht und bin mir selbst nicht sicher ob es gut ist gegen die KM das WM weiter führen zu wollen.
Gerade unter dem Aspekt das mir zwischen den Jahren ein Job in Aussicht gestellt wurde mit dem ich gut den Unterhalt Beider Kinder bedienen könnte und trotzdem noch Resourcen hätte um 1. selbst mit meiner neuen Freundinn glücklich zu werden und 2. noch Resourcen da wären um mit meinen Kindern am Wochenende etwas zu unternehmen.
Am Kindeswohl orientiert müsste das WM bestehen bleiben, weil das den Kindern auch Sicherheit gibt. Feste Rituale, feste Zeiten etc.
Stehe gerade im Zweispalt... Beruf und WM zusammen geht bei diesem Job leider nicht...
Auf der anderen Seite bin ich und KM vielleicht entspannter wenn WM nicht fortgeführt wird. Wobei ich dabei dann die Überforerung der KM befürchte.
Und nach einigem Nachdenken geht es der KM wohl auch eher um den Unterhalt....
Ich werde Euch updaten und auch gerne bei den anderen Threads weiter mitlesen.
Es ist toll das es solch ein Forum gibt! Danke an Euch!
Grüße
Barmon
Hi,
nun, was Du willst musst Du Dir selber überlegen. Nur wenn es ums der Kindsmutter ums Geld geht, ist es vielleicht die bessere Strategie, die Kindsmutter wirklich zu überfordern und die klare Linie zu fahren, entweder ganzes Wechselmodell oder gar nicht und nur noch Regelumgang. Schließlich musst Du dann auch das Geld erwirtschaften und wenn Du es zu attraktiv machst, z.B. das ganze Geld mit einer 49% / 51% Umgangsregelung, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn sie das Geld will.
Vielleicht würde das WM mit Job ja auch mit entsprechender Fremdbetreuungsunterstützung gelingen. Ich meine, da redet man mindestens über 600€ mehr oder weniger, da findet sich vielleicht die ein oder andere Betreuungsmöglichkeit, je nach Job und nach Regelung des Kindergeldes auch um mehr. Es muss ja nicht schlechter sein, wenn die Kinder teilweise fremdbetreut werden, als wenn sie zu 100% von einem überforderten nervösen Muttertier umgeben sind.
mfg
Stimmt, das ist keine leichte Entscheidung.
Bei der neuen Stelle handelt es sich um eine Stelle in Erfurt.
Die Kinder leben jedoch in Berlin.
Wenn ich mich für diesen Job entscheide, bedeutet das in jeden Fall das ich die Kinder nur noch alle 14 Tage für von Samtag früh bis Sonntag Abend sehe - vielleicht sogar auch Wochenweise am WE.
Aber da bin ich dann nur am pendeln zwischen Erfurt und Berlin.
Ist alles nicht so prall..
Ich weiss auch nciht ob ich das den Kindern "antun" kann, denn die sind mich ja seit 2 Jahren "wochenweise" gewöhnt.
Beste Grüße
Barmon