Hallo Forum!
Kurz zur Vorgeschichte: Kind ist 10 Jahre alt und in der fünften Klasse Gymnasium. Trennung vor 5 Jahren. Scheidung vor 4 Jahren. Es besteht GSR. KM hat aber alleiniges ABR und wohnt mit Kind im Nachbarort beim neuem Freund und Trennungsgrund im Haus der neuen Schwiegereltern. Mit ihm hat sie ein weiteres Kind bekommen, 6 Monate alt. Ich wohne immer noch im alten EFH, was wir vor der Geburt des Kindes gemeinsam gebaut haben. Umgang seit Trennung stabil alle 14 Tage von Fr bis So und hälftige Ferien. Alles wurde immer einvernehmlich zwischen KM und mir geregelt und es gab nie Boykottversuche. Kind äußert oft den Wunsch, wieder bei mir einziehen zu wollen. Altes Kinderzimmer ist ja immer noch vorhanden.
Nun habe ich vom Kind erfahren, dass KM mit Kind in wenigen Wochen 500 km weit wegziehen wird. Grund: Neuer Freund will sich beruflich verbessern. Er verdient aber jetzt auch nicht schlecht. KM hat Aussage des Kindes bestätigt. Sie selbst will weiterhin als Hausfrau und Mutter zu Hause bleiben. Die Planungen laufen hinter meinem Rücken schon länger. Alles ist angeblich schon organisiert. Sie haben sich sogar schon am neuen Ort eine Schule angeschaut und dem Kind wurde verboten, mit mir darüber zu sprechen. Aber Kindermund tut Wahrheit kund.
Nun meine Frage, kann die KM mit dem alleinigen ABR einfach so einen großen Umzug machen? Sie ist der Meinung, sie bräuchte meine Zustimmung nicht, auch nicht für die Schulanmeldung weil ja Schulpflicht besteht.
Wie nun verhalten?
Servus christian und willkommen im Forum!
Das widerspricht sich in meinen Augen ein bisschen:
und
Alles wurde immer einvernehmlich zwischen KM und mir geregelt...
Wie kam es dazu, dass das alleinige ABR KM per Gericht zugesprochen wurde? Ist dem wirklich so?
Im Fall von alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfte KM ziehen, wohin sie will. In Deinem Fall könntest Du versuchen, dass sie sich an den Umgangskosten beteiligt.
In Sachen Schulwahl müsste sie theoretisch mit Dir reden; da Euer Sohn allerdings bereits das Gymmi besucht, ist diese Thema eigentlich auch durch...
Grüßung
Marco
P.S.
Wenn gemeinsames ABR besteht, "darf" sie ohne Deiner Zustimmung nicht wegziehen, macht es aber vlt. trotzdem und Du wirst es vermutlich nicht rückgängig machen können, auch nicht gerichtlich.
Ich würde mit KM mal reden, wie sie zu einem Verbleib von Sohni bei Dir (soziale Bindung wie Verwandte, Freunde, etc...)steht
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie kam es dazu, dass das alleinige ABR KM per Gericht zugesprochen wurde? Ist dem wirklich so?
Ja das ist wirklich so. Ich habe damals nach Auszug und Faktenschaffung der KM bei Gericht beantragt, dass das Kind wieder in meinen Haushalt und somit in die gewohnte Umgebung zurückgeführt wird. Ich bin selbstständig als beratender Ingenieur und habe mein Büro im Haus. Die Betreuung hätte ich locker stemmen können und das Kind war von 7:30 bis 16:30 Uhr im Kindergarten. Aber das Gericht war der Meinung, das damals 5jährige Kind sei bei der KM besser aufgehoben. Ein Riesenproblem wurde auch daraus gemacht, dass das Kind zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung schon sage und schreibe 4 Monate in der neuen Wohnung der KM gelebt hat und man dem Kind den Verlust der -Zitat- "gewohnten Umgebung" nicht zumuten wollte. Dies wurde dann mit Übertragung des ABR auf die KM in Zement gemeißelt.
Ich würde mit KM mal reden, wie sie zu einem Verbleib von Sohni bei Dir (soziale Bindung wie Verwandte, Freunde, etc...)steht
Das habe ich natürlich schon öfter mal angesprochen, aber in diesem Punkt ist keine Kooperation zu erwarten. Sie beruft sich immer auf die damalige Gerichtsentscheidung und ist der Meinung, dass Kinder zur Mutter gehören. Sie rechnet auch fest mit dem Unterhalt, sonst müsste sie nämlich bei AL** an der Kasse sitzen. Sie muss nämlich bei ihren neuen Schwiegereltern Miete zahlen.
Ich müsste also schon wieder vor Gericht gehen, um was zu bewegen. Damit würde ich aber das halbwegs gute Verhältnis zwischen KM und mir vergiften und den Umgang vielleicht riskieren.
Noch eine ganz andere Frage: Wie soll denn eine vernünftige Umgangsregelung bei so einer großen Entfernung aussehen? Reisekostenerstattung ist von der KM nicht zu erwarten, denn sie ist ja nicht berufstätig und wegen Baby auch noch längere Zeit zu Hause.
Sehe ich es richtig, dass ich wieder mal der Ars** bin?
Moin Christian,
was erhält die KM denn momentan für Zahlungen von Dir? KU ist ja klar. Nur wenn Sie mit einem neuen Partner mehr als 2 Jahre zusammenlebt, sind auch evt. sonstige (nacheheliche) Unterhaltsansprüche zumindest reduzierbar und unter Umständen sogar verwirkbar.
Zuviel "Nettigkeit" ist übrigens nicht angebracht, wenn Du hinters Licht geführt werden sollst. Einer Exe, welche dem Kind den Mund verbietet und Dich noch nicht mal persönlich über ihre "Planungen" informiert, sollte da auch schon aufgezeigt werden, dass Du keine Verfügungsmaße bist.
Der Elternteil, der die Entfernung schafft muss im Regelfall auch für Kompensation sorgen. Ich würde Deine Exe konkret fragen, wie sie sich Umgänge (incl. der von ihr zu erbringenden Fahrleistungen / begleiteten Zugfahrten / begleiteten Flugreisen) für den Junior vorstellt.
Natürlich regeln soetwas vernünftige Eltern friedlich und sachlich. Ich glaube aber kaum, dass bei einem wirklich guten Verhältnisse solche "Geheimaktionen" vorkommen würde. Manche (!) KMs neigen dazu, gerade bei neuen Partnern "nun endlich die heile Familie" leben zu wollen. Genau aus diesen Gründen ziehen Kindsbesitzerinnen im Regelfall meist 800 km weit weg, um den Umgang zu blockieren bzw. nach ein paar Absagen (am besten nachdem Du schon 500 km gefahren) der Umgang von selbst zum erliegen kommt.
Ich würde der KM in einem freundlichen und sachlichen Schreiben noch einmal Deine Sicht darstellen. Mit dem Hinweis, sich diese Planungen noch mal zu überlegen, da Du ansonsten Jugendamt bzw. auch das FamGericht einschalten wirst. Ja, das kann erstmal Unanehmlichkeiten für Dich bzw. sogar Umgangsausfall bedeuten - dieser wird aber auf kurze oder lang auch auftreten, wenn die KM die Entfernung schafft.
Wenn Du richtig cool drauf bist und die beruflichen Möglichkeiten hast, kündigst Du der KM übrigens mit einem Lächeln Deinen Umzug in die betroffene Stadt an - die Reaktion wird Bände sprechen. Gruß Ingo
Kleiner Zwischenerfolg:
Es liegt nun eine gerichtliche Anordnung vor, dass es der KM einstweilig untersagt wird, das Kind dauerhaft an einen mehr als 50 km entfernten Wohnort zu verbringen.
Es wird nun eine mündliche Verhandlung geben. Sollte KM dann trotzdem unbedingt umziehen wollen, werde ich die Übertragung des ABR auf mich beantragen. Ein Argument meinerseits wird dann sein, dass die Schulsysteme von NRW und Bayern derart inkompatibel sind, dass nicht wieder gut zu machende Nachteile für das Kind eintreten würden.
Melde mich wieder.
Moin Christian,
persönlich würde ich auch einem solchen Umzug (auch aus eigenen Erfahrungen in der Kindheit) nicht zustimmen. Auf Grund der massiven Unterschiede zwischen NRW und Bayern (gerade auf dem Gymnasium) ist wahrscheinlich ein "Abstieg" auf Realschule oder tiefer wahrscheinlich (oder nur mit sehr viel Geld für Nachhilfe kompensierbar). Gruß Ingo
Moin,
Ein Argument meinerseits wird dann sein, dass die Schulsysteme von NRW und Bayern derart inkompatibel sind, dass nicht wieder gut zu machende Nachteile für das Kind eintreten würden.
das halte ich nicht für ein stichhaltiges Argument. Zum einen ist das Abitur nicht der einzige erstrebenswerte Schulabschluss; zum anderen könnte das Gericht gegenargumentieren, dass ein "schwierigeres" Abitur ein Studium aufgrund grösserer Vorkenntnisse anschliessend ja einfacher macht. Im übrigen steckt in diesen Behauptungen viel Theorie und wenig erwiesene Wahrheit. In jedem Fall gibt es keine Bonus-/Malus-Listen mehr und insofern auch keine beweisbaren Nachteile. Ein Gerichtsurteil, das sinngemäss besagt, dass Kinder ein - wenn auch auf Umwegen - einklagbares Recht auf ein möglichst "einfaches" Abitur aus einem bestimmten Bundesland haben, wirst Du jedenfalls nicht bekommen.
Mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt geht Deine Ex einen anderen Weg: Das ABR hat sie ja bereits und muss Dich wegen des Umzugs juristisch gar nicht fragen. Sie schlägt Dir am neuen Wohnort - an dem genauso Schulpflicht besteht wie am bisherigen - zwei oder drei in Frage kommende Schulen vor und bittet Dich um Deine Zustimmung. Mit kategorischem Kopfschütteln wirst Du keinen Umzug verhindern; Deine Ex lässt dann ggf. nur Deine Zustimmung durch ein Gericht ersetzen.
Viel eher solltest Du Dein Augenmerk auf den Wunsch des Kindes, auf das vorhandene und stabile soziale Umfeld, auf Verbindungen zu Grosseltern und sonstigen Verwandten, auf die Mitgliedschaft in Vereinen und durchaus auch auf den Wunsch des Kindes legen (und dagegensetzen, dass nicht die berufliche Selbstverwirklichung des neuen Freundes das alles aushebeln kann). Ein guter Anwalt kann Dir in Kenntnis alles Faktoren auch sagen, ob ein neuerlicher ABR-Antrag sinnvoll wäre - aber lass den Unsinn mit der "bayrischen Benachteiligung"; das gibt ein Eigentor.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... Ein Argument meinerseits wird dann sein, dass die Schulsysteme von NRW und Bayern derart inkompatibel sind, dass nicht wieder gut zu machende Nachteile für das Kind eintreten würden....
Hallo Christian,
ich kann mich Brille hier nur anschließen! Kein gutes Argument, zumal das Kind erst in der 5. Klasse ist und zur Not dieses Schuljahr einfach wiederholt....
Ich bin mit 15 von Berlin (Ost) nach Bayern gekommen, habe die 9. Klasse wiederholt und musste in einem Jahr 5 Jahre Englisch nachlernen, da meine erste Fremdsprache Russisch war...
Ging gut! Ich halte mich für normal begabt, sollte also für Dein Kind auch kein Thema sein, zumal ja erst die 5.Klasse besucht.
LG Pinkus, dessen Kind auch in By die Schule besucht und keinerlei Schwierigkeiten hat