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KM verlangt SR zurück

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 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

:applauskopf: :  seh ich auch so

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 12:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Krishna,

Ich gebe nur zu bedenken, dass es sich hier lediglich um ein Forum handelt, in dem häufig nur ein Bruchteil der Fakten erörtert werden kann. Was in einem Gespräch ganz anders aussieht. Vielleicht schlummern im Hintergrund noch andere Gründe, die gegen einen Umzug sprechen.

in diesem Forum sind mehr Sachwissen und mehr Erfahrungswerte vorhanden als in mancher Anwaltskanzlei. Wenn Du persönlich Dich nicht mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen, sondern Dich lieber in Stammtischgeschwafel und Hobbyismus ergehen möchtest, ist das Deine freie Entscheidung. Es hilft nur niemandem weiter.

Ich halte es daher nicht nur nicht für sinnvoll, sondern geradezu anmaßend, einem User mit dem tiefsten Brustton der Überzeugung von der Einleitung rechtlicher Schritte abzuraten oder von vornherein auf eine andere Schiene zu leiten.

Es ist vor allem anmassend und verantwortungslos, Neulinge im Familienrecht, die voller Verzweiflung hierher kommen, mit falschen Hoffnungen auf falsche Fährten zu setzen. Das ist etwa dasselbe wie einem Krebskranken zu raten, er solle die blöde Schulmedizin einfach beiseite lassen und es stattdessen mal mit Aspirin und grünem Tee versuchen.

Und ich denke, das darf man auch deutlich machen.

Würdest Du einfach bitte endlich einmal wenigstens ein einziges Urteil nennen, mit dem einer KM das Umziehen gerichtlich verboten wurde - und den zugehörigen Paragraphen, der die Personenfreizügigkeit ausser Kraft setzt, gleich mit?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 12:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich halte es daher nicht nur nicht für sinnvoll, sondern geradezu anmaßend, einem User mit dem tiefsten Brustton der Überzeugung von der Einleitung rechtlicher Schritte abzuraten oder von vornherein auf eine andere Schiene zu leiten.

Mönsch Kerl, es gibt Dinge, Sachlagen, bei denen es einfach nichts zu diskutieren gibt. Weil man manche Gesetze eben nicht so oder so interpretieren kann.

Im Gesetz steht z.B., dass man nur bei Grün über die Ampel gehen darf. Da ist es fahrlässig jemandem Hoffnung zu machen, dass es einklagbar wäre, dass er auch bei Rot gehen darf. Das ist nicht durchsetzbar und wird es nie sein.

Jeder, der etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung vom entsprechenden Gesetzestext. Untermauert wird diese Annahme dadurch, dass Du bisher tatsächlich keinen einzigen Hinweis gibst, worauf Du Deine These stützt.

Ich finde, dass wir hier bei VS auch die Verantwortung haben, verzweifelte Väter nicht auf falsche Bahnen zu lenken. Denn dann wird ihr Leid nur noch grösser und die Enttäuschung umso bitterer. Es ist alles schon hart genug.

Bitte, Krishna, tu uns allen den Gefallen und stell den Gesetzestext oder das Aktenzeichen eines entsprechenden Verfahrens hier ein, aus dem deutlich wird, dass an Deinen Behauptungen etwas dran ist.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 13:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich melde mich auch mal wieder zu Wort.

Ich habe es auch schon öfter geschrieben, ...Umzüge eines Elternteiles mit den Kindern, egal wie weit weg, sind nicht(oder nur schwer) zu verhindern, es sei denn man klagt das ABR ein.Im vorliegenden fall ist GSR nur für 1. Kind da, würde im Falle einer Klage bedeuten, das ihm auch das noch genommen werden könnte.
Dieses Risiko muss er selber abschätzen, die Gefahren sind erläutert worden.

Die andere Seite ist die, ob er mit seinem Gewissen das vereinbaren kann nichts unversucht zu lassen.

Also schwierige Lage, aber mit absehbarem Ausgang.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 13:10
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Stammtischgeschwafel und Hobbyismus

der Ton wird ja immer besser! Und das von Leuten, die mehr Kompetenz haben als Anwaltsbüros?

Da denke ich jetzt noch mal drüber nach...  🙂

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 20:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Krishna:
Nu lass es doch gut sein und stell bitte erstmal die Gesetzestexte/Aktenzeichen hier ein, auf die Du Dich in Deinen Ratschlägen beziehst.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 21:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

beachten werden muss, bedingt in der blöden SR-Gestaltung hat TF ein Antragsrecht nur für das Kind, für welches er das GSR hat. Ferner habe ich im Hinterkopf dieses >unsägliche Urteil< vom OLG Düsseldorf, das wir dem Herrn Benkelberg zu verdanken haben. Trübe Aussichten unter Betrachtung der etablierten Rechtsprechung.

Auf der anderen Seite: Im Familienrecht sind Verfahren auch aus Gründen des Selbstschätzung und späteren Beweisführung notwendig. Und aus diesem Grunde würde ich persönlich einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.

Wenn die Ex umzieht, verlieren die Kinder weitgehend den Kontakt zu einem Elternteil.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 23:02
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

auch wenn ich es daneben finde, hier soz. Beweise für die Rechtsanwendung der bestehenden Rechtslage (§ 1628 BGB), die nu wirklich jeder hier, der etwas länger dabei ist, kennen sollte, erbringen zu müssen, bitte schön:

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.2.2008 Az. 5 WF 196/07

"Durch einen Wechsel des Wohnsitzes entgegen einer einstweiligen Anordnung des Gerichts, den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht zu verlegen, wird jedenfalls solange kein neuer gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kindes begründet, wie mit dessen Rückführung gerechnet werden muss."

Das betraf jetzt in erster Linie den Gerichtsstand. ABER es geht daraus eindeutig hervor, dass der Vater gegen die Mutter eine EA erreicht, nach der sie nicht wegziehen durfte.

Sowas ist schwer zu finden. Ich habe auch vor einiger Zeit mal einen anderen Beschluss im Internet gefunden.

Und jetzt hoffe ich nicht, dass es hier so weiter geht und argumentiert wird, in TFs Fall wird das sicher nicht gut ausgehen. Das sollte man ihm und einem erfahrenen Anwalt überlassen.

Und DeepThoughts Anmerkung, dass eine solche Sache auch eine wichtige Sache für die Selbstachtung ist, finde ich auch sehr beachtenswert. Man will ja auch noch in den Spiegel gucken können.

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Krishna,

vielleicht wäre es von Vorteil, wenn Du ein Urteil, das Du zum "Beweis" einer These zitierst, auch einmal im Volltext liest; beispielsweise >>>HIER<<<. Du hättest dabei unschwer festgestellt, dass das genannte Az sich auf ein laufendes (!) ABR-Verfahren bezog, in das bereits Sachverständige involviert waren, die eine Rückführung der Kinder zum Vater befürworteten:

Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Antragsgegner eine Rückführung der Kinder zu sich nach Berlin durchsetzen kann. Das Amtsgericht Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg hat in dem dortigen Verfahren den Auftrag für ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten zum gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder erteilt. Zugleich hat es beschlossen, die einstweilige Anordnung vom 13. September 2007 aufrechtzuerhalten. Nach einer vorläufigen Stellungnahme der Sachverständigen vom 3. Februar 2008 befürwortet diese eine Rückführung der Kinder zum Vater.

Die Mutter der Kinder versuchte, die Kinder dem laufenden Verfahren in Berlin und einer bis zum Hauptsacheverfahren bestehenden EA durch Wegzug zu entziehen; dem Wegzug der Kinder (nicht der Mutter!) wurde daher insoweit widersprochen, dass dadurch kein "neuer gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kindes" begründet wird, mit dem die Mutter anschliessend ("Kinder haben jetzt neue soziale Bindungen") die Rückführung der Kinder zum Vater nach Berlin hätte verhindern werden können. Ihr selbst wurde der Umzug keineswegs verboten; das ist rechtlich - wie bereits ausgeführt - auch gar nicht möglich.

Im Übrigen ging es im zitierten Beschluss des OLG Zweibrücken gar nicht um den Umzug an sich, sondern um die Beschwerde der Mutter gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe am neuen Wohnort (Zitat: "weil seine örtliche Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren nicht gegeben ist"). Aber auch dafür hätte man den Beschluss GANZ durchlesen müssen und nicht nur einen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz, der einem gerade in den Kram passt. Das - unter anderem - meinte ich mit "Hobbyismus".

Deep Thought, Milan, ich und andere haben dem Opener mitgeteilt, dass seine einzige Möglichkeit darin besteht, das ABR für das Kind einzuklagen, für das er sorgeberechtigt ist (ja, mit ungewissem Ausgang). Du dagegen bist für Deine Behauptung, man könne einen Umzug der Mutter samt Kindern gerichtlich (und auf Dauer) verhindern, weiterhin jeden Beleg schuldig.

"In den Spiegel schauen können" und "nichts unversucht lassen" sind gerade im deutschen Familienrecht  hehre und verständliche Motive, aber auch diese sollten sich am Machbaren orientieren und nicht am eigenen Wunschdenken oder Gerechtigkeitsempfinden. Ansonsten sind wir schnell wieder bei meinem Vergleich mit dem Sprung vom Hochhaus nach dem Motto "einer muss das doch endlich mal überleben...!"

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 16:19
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Das war ja klar.

Und dass man eine EA i.d.R. nur dann bekommt, wenn in der Hauptsache ebenso entschieden wird, ist auch unbekannt. Und, na klar geht es am Ende ums ABR.

Kopfschüttel...

Forum eben. Wenn man will, pickt man sich das Passende raus.

Und genau deswegen sollte TF einen Anwalt fragen.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 21:40




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Um jetzt nicht den Faden aus den Augen zu verlieren, wiederhole ich, das TF das Sorgerecht für nur ein Kind hat(er hat aber zwei Kinder, die mit Mutti Umziehen)

Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, das mir mein Anwalt damals geraten hat, nicht gegen den Umzug zu klagen ich aber auch gegen sein anraten das durchziehen wollte..

Nach eindeutig verlorenem Prozess im laufendem Sorgerechtsverfahren latschte ich die Treppen im Gerichtsgebäude hinunter und wurde unten von Ex und LG erwartet. Sie lachten mich aus, im beisein meines Anwalts.
(Zwei Wochen später war in dem SG Verfahren ein neuer Punkt Aktuell,: wegen fehlender Kommunikationsbereitschaft wäre mir das SG zu entziehen.)

Ich stieg in meinem 5er BMW(mit vollausstattung) und winkte dem mir gezeigtem Stinkefinger noch mal zu.

Den BMW habe ich/ im übertragenen Sinne/ direkt beim Anwalt stehen lassen.

Ich habe das aber auch nur getan, um wieder in den Spiegel schauen zu können.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 22:29
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

@Wedi:

Den BMW habe ich/ im übertragenen Sinne/ direkt beim Anwalt stehen lassen.

Bei mir waren es ein Dodge RAM und ein Pontiac Fiero. Heute fahre ich Omega und Fahrrad. Mama ist natürlich umgezogen. In den Spiegel kann ich auch gut gucken .... selbst wenn ich beide Autos noch hätte.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 23:52
 TF
(@_tf_)
Schon was gesagt Registriert

Leute, bitte nicht streiten.

Ein Forum ist doch dazu da um sich auszutauschen, oder einfach auch mal den Frust los zu werden.

@Milan,
das ich seit Beitrag 17 nicht Online war, liegt daran das ich keinen Privaten Onlinezugang habe und immer nur während der Arbeitszeit im Net bin.

Am Samstag hatte ich Post vom JA.  Also hatte die KM alles mal wieder bis ins Detail geplant. So schnell hat das JA hier noch nie reagiert.

Ich soll mich jetzt dazu äußern ob ich interessiert bin an Beratung und Vermittlungsgesprächen.

Werde da wohl erstmal drauf eingehen und hören wie dort Argumentiert wird. Dann such ich mir einen Familienrechtsanwalt.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2010 12:22
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Thorsten,

Werde da wohl erstmal drauf eingehen und hören wie dort Argumentiert wird. Dann such ich mir einen Familienrechtsanwalt.

Ich hoffe, dass man dir beim JA ein bisschen Zeit zum Überlegen einräumt und nicht die Sache noch am selben Tag entschieden haben möchte, denn dann könntest du ein Problem mit einem passenden Anwaltstermin bekommen. Auf jeden Fall zu absolut keinen Zugeständnissen bewegen lassen, solange du keinen Rechtsrat darüber einholen konntest.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2010 13:53
 TF
(@_tf_)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Hinweis. 
Ich hasse diese Hauruckaktionen wie die Pest. Die KM versucht mich auch immer wieder mit solchen Aktionen zu überrumpeln.
(So fing es ja mit dem SR an und ging nun am Mittwoch mit dem Umzug weiter.)

Ich muß sowas immer erst verarbeiten und wieder klare Gedanken fassen. Somit lasse ich mich nur äußerst selten sofort auf etwas ein.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2010 16:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wie war es beim JA?

Ich würde, trotz geringer Erfolgschance, nicht von vornherein klein beigeben.

Es ist, mit geringer Wahrscheinlichkeit, viel zu gewinnen und, mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenig zu verlieren.
Ein ABR dass man nicht nutzt, nützt auch nichts.

Auch gibt es immer mal wieder vernünftige Richter, die vielleicht ein wenig Druck ausüben oder den Preis so hoch schrauben, dass sie verzichtet.

Ich würde die Chance nutzen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2010 14:56
 TF
(@_tf_)
Schon was gesagt Registriert

Der JA Termin ist leidererst nächste Woche. Aber auch nur weil ich gemault habe das ich nicht bis zum 25.Mai warten wolle. Das war der erste Termin den man mir nannte.

Werde berichten.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 16:31
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TF!

Und für Dein JA-Gespräch noch ein Hinweis:

Es gibt dort u.U. Fragen, auf die Du nicht antworten möchtest oder nicht kannst. Dann antworte auch nicht drauf, sondern rette Dich mit:
"Da muss ich drüber nachdenken, werde mich später dazu äußern".

Die JA-Leute akzeptieren das eigentlich immer. Machen die selbst so.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2010 19:32
 TF
(@_tf_)
Schon was gesagt Registriert

Inzwischen hatten wir 3 JA Termine.

Dabei konnte ich auch endlich offiziell erfahren das die KM wegen einem "Neuen" nach Bayern ziehen will. Weil er angeblich hier keine Stellung finden würde.

Das mit dem SR ist in soweit geklärt, das ich meinen Teil behalte und der KM eine Vollmacht ausstelle. Das war auch so der Vorschlag vom JA.

Nun sollte geklärt werden wie es mit dem Umgangsrecht weitergeht.

Da stellt sich die KM natürlich auf einmal hin und sagt Sie könne das nicht finanzieren. Ihr Geld wäre so knapp das es grade reicht.
(2000,- Pension, 400 von mir für die Kinder)( zukünftig ja nur halbe Miete mit dem Neuen und Mieteinnahmen aus Ihrer Eigentumswohnung hier)

Genau, damit kann man nicht auskommen.

Ich habe knapp 1000 Netto und zahle 400 für die Kinder und 400 Miete. Da kann ich ja wohl kaum die Flüge für die Kinder übernehmen.

Da bekam Sie sogar von der JA-Tante einen auf den Deckel. Schließlich verursacht Sie ja die entfernung.

Mußte mich bei dem Termin echt zusammenreißen.

Habe jetzt die Kinder noch an den nächsten beiden WE und dann ziehen Sie um.

Wann ich Sie dann wiedersehe, keine Ahnung.

Es ist doch traurig das so Egoistisch denkende Frauen einfach tun und lassen können was sie wollen. Wie es den Kindern dabei geht spielt überhaupt keine Geige.
Das sind Dinge die mich echt ankotzen.

Das mußte jetzt einfach mal raus. Dieser Staat ist totale Scheiße mit seinen Gesetzen.

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2010 15:08
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Thorsten,

dann zerr sie mit einem Antrag auf ABR samt EA wegen des Umzugs vors Gericht. Das wirst du (wie hier ausführlich erörtert wurde) wohl nicht durchkriegen. Aber vielleicht eine gerichtliche Vereinbarung, wonach sie dann wenigstens die Reisekosten übernimmt. Zudem würde ich dabei einfach mal entsprechende Berwerbungsnachweise des Neuen anfragen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2010 15:47




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