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KM verlangt SR zurück

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(@anfree72)
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zustimmung zur Ummeldung braucht sie ja nur teoretisch, praktisch sieht das ganz anders aus, leider.

Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 11:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Und mit diesem Tipp könnten wir dann eigentlich diese Seite dicht machen, denn auf diese Art werden Väter genau das bleiben, was sie bislang waren, nämlich verarschte Hornochsen.

Nein, das ist nicht richtig! Diese Seite ist nicht dafür da, um Väter in sinnlose Rechtskriege zu schicken, die sie sowieso nicht "gewinnen" können. Sie ist auch nicht dafür da falsche Hoffnungen zu schüren. Und verarschte Hornochsen sind wir Väter auch nicht - wir sind Elternteile 2ter Klasse.

Was erwartest Du denn von dem Richter? Dass er der KM den Umzug verbietet? Dass er beide Kids bei TF belässt - ohne SR für eines der beiden? Dass er das GSR-Kid bei TF belässt und das andere bei KM? Nichts von dem wird er beschliessen. Mit etwas Glück wird er die KM an den Umgangskosten beteiligen.

Nochmal: Sie DARF umziehen. Sie tut damit nichts verbotenes. Rechtlich wird man sie daran nicht hindern können.

zustimmung zur Ummeldung braucht sie ja nur teoretisch, praktisch sieht das ganz anders aus, leider.

Korrekt!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 12:49
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Rechtlich wird man sie daran nicht hindern können.

Falsch. Nur rechtlich.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 13:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Rechtlich wird man sie daran nicht hindern können.

Falsch. Nur rechtlich.

Was ist daran falsch? Genau das schrieb ich doch.

Vielleicht gibst Du uns mal Deine Ideen preis, wie man die KM Deiner Meinung nach am Umzug hindern kann?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 13:07
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

auch das GSR für nur ein Kind reicht, um einen Umzug zu verhindern. Es geht hier doch nicht um das Recht des anderen Kindes. Das ist rechtlich gesehen nur Anhängsel.

Der Rest ist Sache der Argumentation. Oder willst du bestreiten, dass es Beschlüsse gibt, die diese Selbstverwirklichungs-Entfremdungs-Mütter in die Schranken wiesen?

Verhindern kann man das nur rechtlich. Eben durch ein Verfahren. Manche lassen sich durch so etwas nämlich tatsächlich noch beeindrucken.

Tatsächlich ist das kaum zu verhindern. Wenngleich es auch schon im Eilverfahren Beschlüsse gab, die das ABR dann dem Verbliebenen zusprachen. Aber das ist wieder Sache der Argumentation.

Flinte ins Korn ist nur die letzte aller Möglichkeiten.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 13:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Krishna!

Sinn dieses Forums ist es u.a. ja auch, dass verschiedene Meinungen nebeneinander stehen. Daher lasse ich Deine Meinung natürlich gelten. Ich teile sie aber nicht.

Und nein, mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem einer KM der Umzug gerichtlich untersagt wurde. Bekannt sind mir hingegen mehrere Fälle, in denen die Väter es gerichtlich versucht haben, gescheitert sind und -teilweise- Haus und Hof dabei verloren haben.

Bekannt sind mir auch einige wenige Fälle, in denen den Vätern das ABR zugesprochen wurde und die Kids bei ihnen blieben. Dabei spielten aber noch andere Faktoren eine Rolle, die bei TF m.E. nicht greifen. Und jeder dieser Väter hatte zudem das GSR für die betroffenen Kids.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch das GSR für nur ein Kind reicht, um einen Umzug zu verhindern.

das ist wahlweise Wunschdenken oder Geschwätz. Es gibt im Rahmen der Personenfreizügigkeit keine rechtliche Möglichkeit, jemanden am Umziehen zu hindern (was grundsätzlich auch überaus begrüssenswert ist). Es gibt nur die Möglichkeit, die Folgen des Umzuges - allen voran die Umgangskosten - teilweise dem umziehenden Elternteil aufzuerlegen, sofern dort etwas zu holen ist. Und die - theoretische - Möglichkeit, das ABR für ein Kind zu beantragen, für das man bereits sorgeberechtigt ist. Im konkreten Fall würde das eine Geschwistertrennung bedeuten, und die wird in der Regel ebenfalls nicht ausgeurteilt. Ich persönlich kenne jedenfalls keinen einzigen Fall.

"Besitzstandswahrung" im Sinne von "der bisherige Wohnsitz ist immer besser/höher zu bewerten als ein neuer Wohnsitz" ist im Familienrecht jedenfalls nicht vorgesehen. Deshalb genügt das auch nicht als Begründung für einen ABR-Antrag: Der richtet sich ausschliesslich nach dem Kindeswohl und nicht nach bestehenden Wohnsitzen.

Es macht keinen Sinn, falsche Hoffnungen zu wecken oder zu schüren. Es macht auch keinen Sinn, unsinnige Gerichtsverfahren anzuleiern, die man vorhersehbar verlieren wird: Das vermittelt der Gegenseite nur ein weiteres Mal das Gefühl, alles gut und richtig gemacht zu haben.

Verhindern kann man das nur rechtlich. Eben durch ein Verfahren.

es steht Dir frei, hier das Aktenzeichen eines entsprechend entschiedenen Verfahrens zu nennen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Das vermittelt der Gegenseite nur ein weiteres Mal das Gefühl, alles gut und richtig gemacht zu haben.

Genau das musste ich auch immer wieder feststellen, und gab dem sowieso schon verlorenen Prozess noch den Punkt auf das i.
Vorm Gerichtsgebäude wurde ich ausgelacht.

musste ich jetzt sagen

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:13
(@krishna)
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Der eine tut nichts, weil es sowieso nichts bringt. Der andere tut nichts, weil er sowieso nie was tut.

Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben.

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der eine tut nichts, weil es sowieso nichts bringt. Der andere tut nichts, weil er sowieso nie was tut.

so ist das ganz bestimmt. Aber die wirklich Mutigen springen selbst vom Hochhaus oder der Autobahnbrücke - weil es ja nicht sein kann, dass man sich nur auf irgendwelche Schwätzer verlässt, die einem erzählen, dass man hinterher tot ist. Man sollte wirklich jede Erfahrung selbst machen...

Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben.

ja, über >>>irgendwas<<< sprechen ist immer gut...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:35




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwelche Schwätzer gibtßs doch immer  😉

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 14:50
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo TF,
ich werfe auch mal eine Meinung in den Ring. Natürlich ist es schwierig zu diskutieren wie aussichtsreich es ist vor Gericht um den Aufenthalt der Kinder zu streiten. Mag ja sein das die Chance nicht hoch ist, aber völlig aussichtslos finde ich es nicht.

Was für mich nicht ganz klar ist: Willst du das KM mit den Kindern in HH wohnen bleibt oder willst du das die Kinder künftig bei dir wohnen und KM alleine nach München zieht?

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 18:17
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

@Krishna:

Der eine tut nichts, weil es sowieso nichts bringt. Der andere tut nichts, weil er sowieso nie was tut.

Du meinst jetzt nicht, dass ich der eine und Brille der andere ist, oder? :rofl2:

@Bart:

Mag ja sein das die Chance nicht hoch ist, aber völlig aussichtslos finde ich es nicht.

Es ist so aussichtsreich wie im Lotto zu gewinnen oder wie vom Blitz getroffen zu werden.

Das Problem ist, dass in dem vorliegenden Fall einfach keine gesetzliche Grundlage besteht, auf der man die Frau am Umzug hindern könnte. Man könnte sie höchstens -und selbst dafür braucht es Glück und einen wohlwollenden Richter - dazu verdonnern lassen, dass sie die durch Umzug entstandenen erhöhten Umgangskosten ganz oder teilweise zu tragen hat. Vielleicht gibt es auch die Chance durchzusetzen, dass die Kids alle 14 tage per Begleitung mit dem Flieger nach HH zum Umgang gebracht werden. Aber mehr ist da nicht zu holen. So schmerzhaft es auch ist.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 00:12
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ TF

Nur weil man hier Ansichten ständig wiederholt, werden sie nicht wahrer.

Lass dich nicht entmutigen. Kläre das mit einem Fachanwalt am Ort.

Dass eine Genehmigung des Umzugs durch das Gericht wahrtscheinlicher ist als das Gegenteil, ist klar. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass der Misserfolg hundertprozentig ist.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 00:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nur weil man hier Ansichten ständig wiederholt, werden sie nicht wahrer.

Exakt!

Kläre das mit einem Fachanwalt am Ort.

Richtig! Gehe zu einem Fachanwalt für Familienrecht, schildere ihm die Situation und arbeite mit ihm eine Strategie aus, um die Umgangsmodalitäten zu Deinen Gunsten zu regeln.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 01:19
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

:rofl2:

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 01:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leute - bitte bleibt sachlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 01:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Genau!

Daher noch mal die Frage von Bart:

Willst du das KM mit den Kindern in HH wohnen bleibt oder willst du das die Kinder künftig bei dir wohnen und KM alleine nach München zieht?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 02:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Komm gerade von einer Party, war lustig und aufschlussreich.

Der eine tut nichts, weil es sowieso nichts bringt. Der andere tut nichts, weil er sowieso nie was tut.

Moin!
@Krishna:Du meinst jetzt nicht, dass ich der eine und Brille der andere ist, oder? :rofl2:

Hier geht's anscheinend weiter, oder war ich damit gemeint?
Oder gehts um allgemeine Unstimmigkeiten?
Oder vieleicht, das jeder für sich selber abwägen muss, ob er selber wissen kann/muss was für ihn gut ist?
TF jedenfalls hat sich seit Antwort #17 nicht meht geäußert.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 03:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Milan

Willst du das KM mit den Kindern in HH wohnen bleibt oder willst du das die Kinder künftig bei dir wohnen und KM alleine nach München zieht?

DAS dürfte nach deiner Ansicht doch wohl völlig egal sein, oder?

Oder vieleicht, das jeder für sich selber abwägen muss, ob er selber wissen kann/muss was für ihn gut ist?
TF jedenfalls hat sich seit Antwort #17 nicht meht geäußert.

Richtig. Jeder muss selbst entscheiden. Und ich denke, dass TF schon noch einen Faschanwalt aufsuchen wird, der ihm dann anhand aller Fakten einen fundierten Rat geben kann.

Ich gebe nur zu bedenken, dass es sich hier lediglich um ein Forum handelt, in dem häufig nur ein Bruchteil der Fakten erörtert werden kann. Was in einem Gespräch ganz anders aussieht. Vielleicht schlummern im Hintergrund noch andere Gründe, die gegen einen Umzug sprechen.

Ich halte es daher nicht nur nicht für sinnvoll, sondern geradezu anmaßend, einem User mit dem tiefsten Brustton der Überzeugung von der Einleitung rechtlicher Schritte abzuraten oder von vornherein auf eine andere Schiene zu leiten.

Und ich denke, das darf man auch deutlich machen.

Und jetzt könnt ihr gerne wieder loslegen und darauf beharren, dass das  doch alles nichts bringt und TF sich lieber auf den Umgang in München konzentrieren soll. Ich schreibe das nicht, weil ich hier jemanden ärgern will, sondern weil ich denke, dass TF sich umfassend und gut beraten lassen sollte.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 11:13




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