Hallo!
Da dies mein erster Beitrag ist, hier kurz meine Geschichte, bevor ich zu meinem aktuellen Problem komme:
Vor 5 Jahren hat meine Ex (nicht verh.) von heute auf morgen unsere gemeinsame Wohnung verlassen und ist nahtlos bei einem anderen Mann eingezogen. Hierbei hat sie unsere gemeinsamen Kinder (Sohn damals 4 Jahre, Tochter damals 5 Jahre) ungefragt und ohne kindgerechte, einfühlsame Vorbereitung aus deren Umfeld gerissen, woraufhin die Tochter wieder eingenässt hat. Der neue Wohnort ist ca. 50 km entfernt. Unsere Beziehung dauerte zuvor ca. 8 Jahre und es gab keinerlei Anzeichen für eine Trennung, auch im Rückblick nicht! Die KM hatte zum Zeitpunkt der Trennung das alleinige SR und hatte danach auch versucht, den neuen Mann als Vaterfigur zu installieren und mir den Kontakt zu meinen Kindern mit den üblichen Tricks unmöglich zu machen (Umzug ohne Ummeldung etc.).
Dies führte dazu, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe und ca. 6 Monate nach der Trennung eine gerichtliche Umgangsregelung durchgesetzt wurde. Diese wird von beiden Seiten bis heute auch eingehalten. Die KM war dann doch froh, ab und zu mal ein kinderfreies Wochenende zu haben... Seit 4 1/2 Jahren hole ich seitdem unsere Kinder von Fr bis So zu mir.
Aufgrund des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts habe ich letztes Jahr erfolgreich das GSR eingeklagt. Wohlgemerkt gegen den Widerstand der KM, deren AnwältIN und der zuständigen JugendamtsmitarbeiterIN, aber vielleicht lag es daran, dass der Richter ein Mann war... Es wurde so begründet, dass die Kinder erstens schon längere Zeit vor der Trennung mit mir unter einem Dach gelebt hätten, zweitens seit längerer Zeit ein regelmäßiger Umgang bestünde und drittens keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ersichtlich wären. Ich hatte mich quasi als zuverlässiger Vater bewährt.
Langfristig strebe ich das ABR an, insbesondere weil die KM aufgrund ihrer geringen Bildung (schlechter Hauptschulabschluss) nur bedingt in der Lage ist, unseren Kindern bei schulischen Dingen Hilfe zu leisten. Ich selbst habe Fachabitur und ein abgeschlossenes FH-Studium.
Mir wurde bereits von mehreren Personen unabhängig voneinander gesagt, dass die KM unter Borderline leidet. Das würde vieles erklären und ich würde (nach ausführlicher Beschäftigung mit dieser Erkrankung) die Sache heute auch so sehen, aber leider habe ich nichts Schriftliches in der Hand, was ich vor Gericht als Beweis bringen könnte.
So, nun zu meinem Problem:
In letzter Zeit hat der neue Freund meiner Ex die Hausmannsrolle übernommen, denn meine Ex möchte sich nach eigenen Angaben, "beruflich verwirklichen". Derzeit ist sie als Verkäuferin in einem großen Kaufhaus tätig.
Dies führt nun dazu, dass unsere Kinder eigentlich nur noch von dem neuen Freund und manchmal sogar nur von dessen Eltern (=alles fremde, nicht verwandte Leute) betreut werden und auch nur diese Personen bei der Kinderübergabe anwesend sind. Die KM selbst bekomme ich nur noch äußerst selten zu Gesicht (zuletzt vor 3 Monaten). Laut Aussage der Kinder sei sie so gut wie gar nicht mehr zu Hause. So gibt es auch kaum noch eine Kommunikation zwischen mir und der KM, sondern alles muss mit dem neuen Freund besprochen werden. Dieser geht mit den Kindern z.B. auch zum Arzt, holt die Kinder von der Schule ab (spricht hierbei sogar mit Lehrern) etc., alles angeblich "im Auftrag der KM".
Früher hatten die KM und ich es so gehandhabt, dass wir bei den Kinderübergaben immer noch einen Kaffee getrunken haben und uns min. eine halbe Stunde über dieses und jenes ausgetauscht haben. Doch das geht heute nicht mehr. Und telefonisch will die KM nicht erreichbar sein!
Ich sehe es ehrlich gesagt so, dass die KM die Kinder nur noch wegen des Unterhalts und des Kindergelds bei sich hat, aber die mit diesen Zuwendungen vergütete Erziehungsarbeit gar nicht wirklich leistet bzw. eben durch Fremde leisten lässt.
Meine Frage ist, muss ich die Situation so hinnehmen oder könnte man diese als Grund für einen Antrag auf Übertragung des ABR sehen? Ich bin freiberuflich tätig und arbeite viel von zu Hause aus. Die Betreuung könnte ich sicherstellen (auch mit Hilfe MEINER Eltern).
MfG
oberpfaelzer
Moin.
Um es klar zu sagen:
Nein.
Mit dieser Begründung kannst du keinen Blumentopf gewinnen.
Jedenfalls nicht bei 99% der Richter.
Solange dadurch keine offensichtlichen Probleme entstehen, kann die Mutter ihre Betreuungszeit ausfüllen wie sie möchte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
schön, dass du gemeinsames Sorgerecht mit der KM hast. Damit hast du ja die Möglichkeit selbst Infos von der Schule/Kita zu bekommen.
Ich gehe davon aus, dass du keinen Unterhalt für die KM zahlst. Dann solltest du doch froh sein, dass sie arbeiten geht und nicht von Hartz4 lebt.
Was eure unterschiedliche Schulbildung angeht: das macht die KM nicht per se zum schlechteren Elternteil.
Während der Zeit, in der die Kinder bei der KM sind, hat sie für die Betreuung zu sorgen, ob sie das delegiert oder selbst erledigt, da hast du im Regelfall keinen Einfluss drauf. Umgekehrt ist es genauso.
Wenn du mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchtest und auch die Möglichkeit hast, warum bietest du der KM nicht an die Kinder auch unter der Woche zu nehmen?
Bezüglich der angeblichen Borderline-Störung. Wenn du da keine Beweise hast, dann würde ich das gar nicht thematisieren.
Ich sehe es als fast unmöglich an in dieser Konstellation das ABR zu erhalten. Die KM hat ja auch in den letzten 5 Jahren gezeigt, dass sie die Kinder erziehen kann. Warum sollte das jetzt anders sein, nur weil ihr Freund im Moment die Hauptarbeit leistet?
Sophie
Hi Ober,
schließe mich Anna an und sehe auch sonst nicht wirklich akuten Handlungsbedarf.
Auch wenn man selber immer geschockt ist, wie doch manche KM (und auch KV) "den Hebel" umlegen kann - das Ganze ist Vergangenheit und ist nicht mehr relevant. Und nein, auch Deine Kinder wird es in 10 Jahren nicht interessieren.
Auch das manche Frauen für einen Partnerwechsel nur Tage brauchen, ist auch nichts neues. Wichtig finde ich, dass der Next gut zu den Kindern ist (das scheint der Fall), dass Deine Stellung als Vater akzeptiert wird (scheint weitestgehend der Fall zu sein - der Exen-Klassiker, den Next auch noch "Papa" zu nennen, scheint nicht vorzuliegen). Richtig ist allerdings, dass Ansprechpartner die KM ist und nicht der Next. Hier würde sich auch ein E-Mail-Verkehr anbieten.
Die Schulbildung Deiner Ex ist ja nun ziemlich zweitrangig. Es sagt nichts über ihre emotionalen Qualitäten aus. Lieber Hauptschulabschluss als eiskalte Mutter mit Hochschulabschluss. Grusel.
Das Thema Borderline wird hier im Forum sehr vorsichtig behandelt. Wir sind alles keine Ärzte (Du auch nicht) und bei Selbstdiagnosen sollte man vorsichtig sein.
Ich seh auch keinen Grund für das ABR bei Dir. Deine Kinder kannst Du auch in der Umgangszeit bei den Hausaufgaben unterstützen (sehen Exen meist sogar ziemlich gerne - denn von dort kommt auch gerne der Vorwurf, dass sich Väter nur die "Sunshine-Zeit" rauspicken). Vielleicht ergibt sich ja eine Möglichkeit zur Ausweitung des Umgangs unter der Woche.
Und auch noch mal ein Rat an Dich:
Früher hatten die KM und ich es so gehandhabt, dass wir bei den Kinderübergaben immer noch einen Kaffee getrunken haben und uns min. eine halbe Stunde über dieses und jenes ausgetauscht haben.
Das ist ja schön und gut und kann bei vernünftigen Umgangssituationen auch so funktionieren. Verlangen kannst Du dies aber nicht. Genau wie Deine Exe dir keine Vorschriften zu machen hat, hast Du das auch nicht zu tun. Wenn sie keine Lust hat (gerade weil sie einen neuen Partner hat) mit Dir Kaffee zu trinken, musst Du das akzeptieren. Gruß Ingo
Hi,
Auch ich schließe mich den Vorrednern an.
Dies führt nun dazu, dass unsere Kinder eigentlich nur noch von dem neuen Freund und manchmal sogar nur von dessen Eltern (=alles fremde, nicht verwandte Leute) betreut werden
Von wem die Kinder betreut werden, ist irrelevant, so lange es den Kindern dabei gut geht.
Und auch dass diese Menschen nicht mit den Kindern verwandt sind, ist vollkommen egal - warum sollen Verwandte automatisch besser für die Betreuung der Kinder sein?
Ich finde es sogar gut, dass das alles recht friedlich abzulaufen scheint und dass die Kinder viele verschiedene Bezugspersonen haben.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin oberpfälzer,
ich stosse ins gleiche Horn wie meine Vorredner: Du hast schon eine ganze Menge. Die Situation würde für Eure Kinder nicht besser, wenn Du das, was Du Deiner Ex bislang vorgeworfen hast ("hat die Kinder an sich gerissen") jetzt selbst tust. Auch nicht mit den genannten "Begründungen".
Ein paar Gedanken dazu:
- Wer mit einem Menschen mit "niedrigen Bildungsabschluss" keine Kinder möchte, sollte mit ihm/ihr nicht ins Bett steigen. Punkt. Die Schulbildung eines Menschen steht jedenfalls in keinem Verhältnis zu seinen Qualitäten als Vater oder Mutter.
- Borderline ist ein höchst komplexes Krankheitsbild. Du selbst kannst es garantiert nicht diagnostizieren, und was "andere" dazu sagen, ist ebenfalls irrelevant. Im übrigen sucht man sich eine solche Erkrankung (wenn man sie denn tatsächlich hat) nicht schuldhaft selbst aus. Und als Elternteil disqualifiziert sie auch niemanden.
- Der Partner Deiner Ex scheint ein vernünftiger Mensch zu sein. Das ist gut und wichtig, denn vermutlich verbringen sie mehr Zeit mit ihm als mit Dir. Du wirst Dir also nicht wirklich wünschen, dass er ein Depp wäre.
- Die Qualität von Kinderbetreuung und Bezugspersonen hat viel mit Engagement und Empathie zu tun, aber nichts mit "leiblicher Verwandtschaft"; die braucht man dafür nicht, sie qualifiziert auch zu nichts.
Vielleicht überlegst Du Dir, Deiner Ex bei Gelegenheit ein Wechselmodell vorzuschlagen. Da Eure Kinder mittlerweile schulpflichtig sind, wäre es dafür allerdings erforderlich, dass Du in die Nähe ihres Wohnortes ziehst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nur mal eine Verständnisfrage zwischendurch: Muss denn erst etwas vorgefallen sein, um das ABR zu bekommen? Sicher kümmern sich die gegenwärtigen Betreuungspersonen recht engagiert und liebevoll, jedoch wäre dies ja auch in einer Pflegefamilie der Fall (zumindest in der Theorie). Da würde man die Kinder doch auch nicht drin lassen, wenn ein sorgeberechtigter, aufnahmebereiter Vater zur Verfügung stünde. Nur mal so als Denkanstoß...
Ach ja, selbstverständlich müssen die Kinder zu diesen Leuten "Papa" sowie "Oma" und "Opa" sagen und mich mit Vornamen nennen, wenn sie von mir sprechen oder wenn ich zur Kinderübergabe bei denen bin. Die Kinder schalten exakt nach Schließung der Wohnungstür um. Mittlerweile sehe ich darüber hinweg und lasse der KM die Illusion einer heilen Familie.
Die Idee mit dem Wechselmodell gefällt mir ziemlich gut, aber ich denke mal, dass hier die Hürden der Gerichte auch recht hoch sind.
Nur mal eine Verständnisfrage zwischendurch: Muss denn erst etwas vorgefallen sein, um das ABR zu bekommen?
Damit ein Vater ein Kind seiner Mutter wegnehmen kann, muss so einiges passiert sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...jedoch wäre dies ja auch in einer Pflegefamilie der Fall (zumindest in der Theorie). Da würde man die Kinder doch auch nicht drin lassen, wenn ein sorgeberechtigter, aufnahmebereiter Vater zur Verfügung stünde. Nur mal so als Denkanstoß...
Tja, da bist du falsch gewickelt. Gerichte und JÄ lassen Kindern lieber in PFlegefamilien, als sie zum leiblichen Vater zu geben
Die Idee mit dem Wechselmodell gefällt mir ziemlich gut, aber ich denke mal, dass hier die Hürden der Gerichte auch recht hoch sind.
Noch ein IRrtum. Die Hürde vor Gericht besteht gar nicht. Das Gericht kennt ein WM erst gar nicht. Das geht nur, wenn sich beide Eltern einvernehmlich darauf einigen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin oberpfaelzer,
Nur mal eine Verständnisfrage zwischendurch: Muss denn erst etwas vorgefallen sein, um das ABR zu bekommen?
in der Tat: Das ist so. Die Kinder sind offenbar ordentlich versorgt und betreut; warum sollte ein Gericht hier einen Wohnortwechsel beschliessen und Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung herausreissen? Nur weil ein Ex-Partner in einer ABR-Klage behauptet "ich könnte das alles aber noch viel besser!"? Es geht hier nicht um einen Wettbewerb namens "wer ist (nach eigener Einschätzung) der bessere Elternteil, sondern um das Wohl der betroffenen Kinder. Und das ist offenbar nicht in Gefahr. Hinzu kommt: Der Beweis, dass Du es besser könntest, ist bislang gar nicht erbracht.
Sicher kümmern sich die gegenwärtigen Betreuungspersonen recht engagiert und liebevoll, jedoch wäre dies ja auch in einer Pflegefamilie der Fall (zumindest in der Theorie). Da würde man die Kinder doch auch nicht drin lassen, wenn ein sorgeberechtigter, aufnahmebereiter Vater zur Verfügung stünde. Nur mal so als Denkanstoß...
diese Voraussetzungen bestehen im vorliegenden Fall aber nicht.
Ach ja, selbstverständlich müssen die Kinder zu diesen Leuten "Papa" sowie "Oma" und "Opa" sagen
das sind alles keine geschützten Bezeichnungen und ihre (auch falsche) Verwendung ist nicht verboten.
Die Idee mit dem Wechselmodell gefällt mir ziemlich gut, aber ich denke mal, dass hier die Hürden der Gerichte auch recht hoch sind.
Für ein WM brauchst Du kein Gericht, sondern eine einvernehmliche Regelung mit Deiner Ex. "Zugesprochen" bekommt man es nicht; juristisch existiert es gar nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Ober,
Ach ja, selbstverständlich müssen die Kinder zu diesen Leuten "Papa" sowie "Oma" und "Opa" sagen und mich mit Vornamen nennen, wenn sie von mir sprechen oder wenn ich zur Kinderübergabe bei denen bin. Die Kinder schalten exakt nach Schließung der Wohnungstür um.
wie Martin schon richtig geschrieben hat, gibt es hier keinen "Markenschutz". Persönlich sehe ich darin allerdings schon ein Problem, denn Vater ist immer nur einer. Der Next von Deiner Ex kann jeden Tag seinen Koffer packen und gehen. Und dann?
Es gibt nur wenige Konstellationen, wo so eine Umbennung der Vaterfigur sinnvoll ist. Das ist bei Deinem Fall offensichtlich nicht so. Gut aber, dass Deine Kinder hier ohne Probleme umschalten könnnen. Gründe für ein ABR sehe ich allerdings immer noch nicht. Gruß Ingo
Wie die
Moin Oberpfälzer,
eigentlich brauche ich nicht auch noch meinen Senf dazu geben, da ich (und viele andere hier auch) in einer ähnlichen Situation "leiden" bzw. litten.
Und ich kann mich o.g. nur anschließen
Ich denke jeder "entsorgte" Vater denkt so wie du und wie ich... Ich hab mich mittlerweile arrangiert mit dem Gedanken, dass meine Kids schnell switschen und viel von "anderen" Personen betreut werden, weil KM lieber arbeiten geht.
Aber wenn ich es recht sehe. Das wurden sie auch schon während der Ehe und ich hab mächtig viel für einen Babysitter gezahlt.
Wenn du deinen Blickwinckel änderst und in der Zeit, wo die Kinder bei dir sind, zu 100% bei ihnen bist, dann werden die Kids auch keinen größeren Schaden davon tragen.
Wenn du ehrlich bist... Über die Personen, die die Kinder in der Kita und in der Schule betreuen, regst du dich ja auch nicht auf, oder? Und solange sich der NEXT sich nichts zu schulden lassen kommt, ist doch alles in Butter..
Es ist nicht einfach. Aber aus eigener Erfahrung denke ich.. Je gelassener du mit dem Thema umgehst. Desto gelassener reagieren auch deine Kids.
Gruß
Marko
Für ein WM brauchst Du kein Gericht, sondern eine einvernehmliche Regelung mit Deiner Ex. "Zugesprochen" bekommt man es nicht; juristisch existiert es gar nicht.
Dann lohnt sich es gar nicht darüber nachzudenken, denn meine Ex würde sich ohne gerichtliches Machtwort nicht darauf einlassen. Schließlich würde das 50/50-WM ja das Ende der finanziellen Vorteile für die KM darstellen, wenn ich mich richtig informiert habe.
Ansonsten vielen Dank für Eure Meinungen!
Moin.
Schließlich würde das 50/50-WM ja das Ende der finanziellen Vorteile für die KM darstellen, wenn ich mich richtig informiert habe.
Kommt drauf an, was Dir ein 50/50 WM wert ist...
(und was Du bezahlen kannst)
Es könnte Deinen Kindern helfen...
Gruß, toto
Moin,
Schließlich würde das 50/50-WM ja das Ende der finanziellen Vorteile für die KM darstellen, wenn ich mich richtig informiert habe.
nein, das würde es nicht. Nach Deinen Einlassungen hier (Du Fachabitur, sie Verkäuferin im Kaufhaus) dürfte es auch erhebliche Einkommensunterschiede geben. Wollte man das ganz akkurat ausrechnen, könnte es beispielsweise heissen: "Mutter Mangelfall und nur für 50 EUR pro Kind leistungsfähig; Vater gut verdienend mit Monatseinkommen von 3.000 EUR und damit leistungsfähig für 345 EUR pro Kind", würde Deine Ex Dir rechnerisch jeden Monat 100 und Du ihr 690 EUR überweisen. "Aufheben" tut sich da gar nichts; Ihr könntet dergleichen natürlich freiwillig vereinbaren, wenn Ihr etwa gleich viel verdient. Und natürlich könntest Du ihr ein WM auch dadurch schmackhaft machen, dass trotzdem Geld in ihre Richtung fliesst. Your choice.
Das WM anzustreben, um Geld zu sparen, ist eine ganz schlechte Idee, die scheitern MUSS; es geht um mehr Zeit mit den Kindern...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo oberpfaelzer,
alles was du in deinem Beitrag geschrieben hast reicht nicht aus um ASR zu bekommen.
Ich versteh wirklich nicht dein Problem. Die KM arbeitet und die Betreuung der Kidws ist gewährleistet.
Wer die Betreuungsaufgabe übernimmt, ist Entscheidung der KM.
Ich gebe dir einen guten Tip, halte dich aus dem Lebe der KM raus. Alles was sie in ihrer Betreuungszeit
wie ,wann und wo tut ,sit absolut ihr Ding.
Siehe zu das dein UG mit den Kindern funktioniert. Biete der KM deine Hilfe bei Betreuung der Kids
an. Wenn du aber Redebedarf hast,kannst du dich gerne an das verantwortliche JA wenden.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo oberpfaelzer,
Ich gebe dir einen guten Tip, halte dich aus dem Lebe der KM raus. Alles was sie in ihrer Betreuungszeit
wie ,wann und wo tut ,sit absolut ihr Ding.Siehe zu das dein UG mit den Kindern funktioniert. Biete der KM deine Hilfe bei Betreuung der Kids
an. Wenn du aber Redebedarf hast,kannst du dich gerne an das verantwortliche JA wenden.jenpa
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Hallo Oberpfaelzer,
du musst dich von der Vorstellung befreien, dass jedes Kind einen Anspruch auf eine bestmögliche Förderung seiner Entwicklung hat und Gerichte dabei helfen müssen diesen Anspruch zu erreichen. Kinder haben einen Anspruch auf Erziehung durch ihre Eltern (und zwar so wie die Eltern das für richtig halten). "Dabei wird die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten" (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 34, 165, 184). Der Staat und seine Gerichte schreiten nur bei einer Kindeswohlgefährdung ein. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Mutter das Kind wissentlich von jemandem betreuen lässt, der das Kind gefährdet (z.B. mißhandelt, nicht beaufsichtigt etc.). Ist das nicht der Fall darf die Mutter als Elternteil frei über die Versorgung entscheiden auch wenn eine andere Betreuung oder Versorgung besser wäre.
Deshalb stimme ich Beppo vollkommen zu:
Moin.
Um es klar zu sagen:
Nein.
Mit dieser Begründung kannst du keinen Blumentopf gewinnen.
Jedenfalls nicht bei 99% der Richter.Solange dadurch keine offensichtlichen Probleme entstehen, kann die Mutter ihre Betreuungszeit ausfüllen wie sie möchte.
Viele Grüße,
Hoffmann