Kindesmutter psychi...
 
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Kindesmutter psychisch erkrankt. Chance auf alleiniges Sorgerecht?

 
(@magma24)
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Hallo,

Hier erstmal mein Werdegang in Kurzfassung:

- Trennung von meiner Frau
- Kinder (Alter 2 und 3 Jahre) lebten zuerst bei Ihr
- nach und nach bekam ich Dinge zu hören die nicht dem Kindswohl dienten und vom Lebensgefährten meiner Ex ausgingen.
- Gang zum JA => Ratschlag des JA: ABR beantragen. Unterstützung des JA sollte statt finden
- Gang vor Gericht => verloren, sie bekam mit Unterstützung des JA das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen Mangel an Beweisen
- innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Gerichtstermin offensichtliche Misshandlungen an den Kindern.
- Gang zum JA => 1. Kind seit dem bei mir. 2. Kind befand sich im KH mit folgendem rechtsmedizinischen Gutachten, welches besagte: "mehrfach mit stumpfer 
  Gewaltanwendung, Sturz (KM behauptet) ausgeschlossen
- Richterin entzog der Mutter das ABR und übertrug es dem JA
- JA brauchte weitere 7 Wochen, unter Androhung der Bildzeitung, Gespräch mit Amtsleiter und Dienstaufsichtsbeschwerden, mein 2. Kind auch von der KM wegzuholen.
  (KM wurde vom JA darauf hingewiesen: entweder Lebensgefährte aus der gemeinsamen Wohnung oder Kinder weg. Sie entschied sich gegen die Kinder)
- Umgang durfte bei Ihr, aber nur ohne den Lebensgefährten statt finden
- es folgten Gespräche mit einer Psychologen, die uns, auch die Kinder, einzeln befragte und Agressionstest machen lies.
- Mutter bekam betreuten Umgang, da alleinige Umgänge dazu dienten den Kindern aufm dem Spielplatz die Hose runterzuziehen um nicht vorhandene blaue Flecken dem JA
  mitzuteilen.
- mehrfache Arztbesuche um Dinge zu widerlegen
- JA drängte nach und nach immer wieder darauf alleinige Umgänge zwischen KM und Kindern stattzugeben.
- KM trennte sich auf einmal vom Lebensgefährten
- nach 6 Monaten, betreuter Zeit, war dies dann der Fall => 2 Umgänge klappten dann feierte sie eine Party, während des Umgangs, mit mehr als 10 Personen, inkl einer
  Person die sie wohl im Chat kennen lernte. => Umgang gestrichen
- 1 Monat später Gerichtsverhandlung => vorhergehende Richterin gab, wegen dem Fall, beim Familiengericht auf und ging zum Sozialgericht => neue Richterin gab mir ABR
- Umgänge sollten nun geregelt wieder statt finden ohne Beaufsichtigung.
- KM hielt sich nicht an Vereinbarungen => z.B. Kind war trocken und es wurde trotzdem eine Windel umgemacht
- die ersten 2 Umgänge klappten, dann Tauschwochenende wegen Termin. KM stimmte zu. Kinder blieben 2 Wochenenden hintereinander bei mir und am 3. Wochenende sollte
  sie sie nehmen. KM sagte am Freitag vormittag wegen Grippe ab.
- Anruf wegen darauffolgendem Wochenende und Umgang seitens der KM mit der Anfrage ob es in Ordnung sei den, schon erwähnten, (EX-) Lebensgefährten wieder im Haus zu
  haben
- Umgänge wurden von meiner Seite erstmal wieder gestoppt.
- 5 Wochen später, mit Aufforderung seitens des Jugendamtes und mir den Lebensgefährten bei Umgängen Ihrer Wohnung fernzuhalten, fand wieder ein Umgang statt.
- meine 2 jährige habe ich zu diesem Zeitpunkt schon das dritte Mal "trocken machen" dürfen
- meine Kinder kamen am Sonntag wieder und berichteten mir das der Lebensgefährte sich trotz allem, auch in der Nacht, in der Wohnung meiner Ex aufhielt. Meine Kurze
  nässte wieder ein und ich begann ein 4. Mal und brauchte nun deutlich länger als die ersten 3 Male.
- montags Anruf seitens des Jugendamtes => meine Ex war dort und erzählte denen meine Große habe gesagt das ich schreie, schlage und der große Sohn (Alter 9) meiner
  Partnerin meiner Großen den Finger in den Po gesteckt habe. Beide dementieren dieses!! Strafanzeige gegen KM wurde gestellt.
- JA verlangt nun von mir mich wieder mit meiner Ex hinzusetzen und Gespräche zu führen. Sie möchten auch das meine Ex demnächst wieder alleinigen Umgang mit den
  Kindern hat. Sie wollten ebenso, wieder einmal, ein ärztliches Gutachten von meiner Großen. Nach Erkundigung wie dieses Gutachten festgestellt werden würde (Vollnarkose
  und Darmspiegelung) habe ich dieses zum Kindeswohl verweigert.

Nun meine Frage:

In einem Schreiben von Ihrer Schuldnerberatung hiess es das meine Ex nicht zahlen könne da sie psychisch stark erkrankt sei. (Sie behielt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ein, obwohl die Kinder bei mir lebten und auch umgemeldet waren. Und bevor etwas kommt wegen dem Unterhaltsvorschuss => ich hatte einen Arbeitgeber der nicht zahlen wollte und hatte nebenbei versucht mich selbständig zu machen. Daher reichten die finanziellen Mittel für den Kindesunterhalt nicht aus.)

Hab ich auf Grund Ihrer Erkrankung und dem was alles vorgefallen war eine Chance auf das alleinige Sorgerecht????

Da es bei der Situation nicht nur an unsere Nerven und Belastbarkeit geht sondern auch die Psyche der Kinder so langsam in Mitleidenschaft gezogen wird möchte ich versuchen das alleinige Sorgerecht zu beantragen um den Kindern mehr Ärger und Pein durch sie zu ersparen.

Vielleicht hat jemand so etwas auch schon durch gemacht und kann mir Tipps und nützliche Ratschläge geben. Ich wäre euch sehr dankbar!!

Liebe Grüße
magma24

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 02:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Heftige Geschichte.

Die Wahrscheinlichkeit, das ASR zu erhalten, ist praktisch nicht vorhersehbar.

Wie du selbst schon erlebt hast, hängen familienrechtliche Urteile in erster Linie von der ideologischen Grundausstattung des Richters ab.
Und die besagt nun mal meist, dass Kinder Privateigentum der Mutter sind.

Ich sehe aber auch keinerlei Sinn darin für dich.
Mit dem ABR hast du fast alles was du brauchst, ggf. könntest du noch die Gesundheitssorge beantragen aber dass das nötig ist habe ich auch nicht raus gelesen.

In keinem Fall hilft dir das ASR bei den Unterhalts- oder Umgangsproblemen mit dem Heini deiner Ex.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 09:23
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

Das Problem ist das ich so langsam nicht mehr weiss was ich machen kann / muss / soll um meine Kinder vor ihren Attacken zu schützen. Das ihr Verhalten, den Kindern gegenüber, auf die Psyche geht will sie nicht verstehen. Es gab zahllose Gespräche mit ihr beim Jugendamt und auch privat. Immer wieder kam von ihr das sie versteht das sie Mist gebaut hat und nun alles "richtig" machen möchte. Und dann doch immer wieder so ein Hammerschlag. Das Jugendamt ist aber trotz alle dem immer wieder dabei im Sinne der Mutter, statt den Kindern, zu handeln. Das Spiel kann doch nicht so weiter gehen bis die Kinder 18 Jahre alt sind!?
Das alles ist ja auch eine Belastung für uns: Wir haben einen 7 Personen Haushalt. Sind sozusagen eine Patch - Work - Family. Meine neue Lebensgefährtin hat auch 2 Kinder im Alter von 9 und knapp 6 Jahren und haben nun seit 7 Monaten auch ein gemeinsames Kind. (Die Dinge kamen erst ins Rollen als sie schon schwanger war.) Nun haben wir meine beiden auch mit im Haushalt. Wir haben ein sehr gutes Familienverhältnis zu Stande bekommen. Meine Partnerin unterstützt mich in allem. Aber sie hat nun, mehr oder weniger, die meiste Arbeit, da ich den ganzen Tag auf Arbeit bin. Sie hat letztes Jahr schon, als sie hochschwanger war, ständig mit den Kindern zum Arzt fahren müssen um Dinge zu widerlegen die die KM behauptet hat. Und nun ist unser Säugling auch noch dazwischen. Die großen haben schon genug mitbekommen, muss die Kleine nun auch noch unter den Attacken der KM meiner Kinder leiden? Irgendwann muss doch mal Schluss sein! Es haben doch alle Kinder unseres Haushaltes mal ein Recht darauf zur Ruhe kommen zu dürfen oder sehe ich das falsch und zu egoistisch???
Es ist ja nicht nur der Lebensgefährte der KM. Es sind ja auch ihre Versuche die Kinder zu manipulieren, ihnen Dinge zu erzählen, die sie wiedergeben sollen, die nicht stimmen. Umgänge die nicht statt finden da sie eine "Grippe" hat. Mich fragte auch keiner bei meinem Herzinfarkt vor 1,5 Monaten und bei meinem jetzigen Bandscheibenvorfall. Es kommt mir so vor als müssten wir, im Sinne des JA, immer funktionieren und die KM hat einen Freifahrtsschein für alles!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 09:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe durchaus das Problem, nur habe ich leider auch keine Lösung dafür.
Das ASR ist auch keine.

Es gibt vielleicht die Hoffnung, dass sie dann aufgibt und sich zurück zieht aber das ist dann eher Psychologie als tatsächliche rechtliche Wirkung.

Auf der anderen Seite bringst du damit wieder diesen Kinderfeindlichen Apparat auf Touren und wie diese Figuren ticken, hast du doch erlebt.
Auch die werden nicht plötzlich vom Saulus zum Paulus, nur weil du mit der ASR-Fahne winkst.

Das was du über das JA schreibst, hören wir hier öfter.
Reine, feministisch orientierte Vaterfresser.
Nix mit Kindeswohl. Der Genderideologie muss zum Durchbruch verholfen werden.
Mütter sind Götter, Väter sind Verbrecher.
Das haben die so dermaßen fest in ihren Genen verdrahtet, dass da kein Entkommen ist.

Vielleicht hat ja jemand anderes noch eine Idee für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 10:06
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

Vllt hast du Recht. Vllt spiele ich wirklich mit dem Gedanken das sie, durch das ASR, aufgibt. Aber das wird sie bestimmt nicht tun. Sie sieht die Kinder nicht als Kinder die weitaus mehr als KiGe und UV kosten sondern als Geldeinbringer für genau diese Gelder. Sie hat wohl, so denke ich, auch damit spekuliert das ich irgendwann Unterhalt zahlen kann und sie dann definitiv nicht mehr arbeiten gehen muss und braucht. Das sie Arbeitsfaul ist hat sich während unserer Ehe und nun auch danach schon mehrfach bestätigt. In 3 Monaten 3 Arbeitgeber und nun schon wieder seit 7 Monaten zu Hause sagt doch alles. Aber das ist ihr Problem und darum gehts mir auch nicht.

Ich hatte nur mal gelesen das man das ASR auch auf Grund der Psyche der Kinder einklagen kann. Da dieses mit zum Kindeswohl gerechnet wird.
Das Schlimme an der Sache ist nun noch das das JA von mir verlangt ihr nun auch noch die Krankenkarten der Kinder auszuhändigen. Wofür? Damit sie nen Freifahrtsschein hat die Kinder zum Arzt zu bringen um Ihnen evtl. die Dinge antun zu lassen die ich nun zum Kindeswohl unterbunden habe?

Die Frau hat einfach keine Skrupel. Nicht umsonst zieht sie nun noch ein unschuldiges 9 jähriges Kind mit in die Geschichte nur weil sie bei uns nicht weiter kommt. Aber an dieses Kind denkt das JA nicht. Es geht nur um meine Kinder. Da ist meine Partnerin dem JA gegenüber auch schon am Telefon wie ne V8 hochgegangen. Und sie hat Recht! Was ist wenn diese Lüge die Runde macht? Er geht zu Schule. D.h. evtl Freundesverlust etc... Wenn das ins Gespräch kommt bekommt man dieses nicht mehr aus der Umlaufbahn! Ich kann ja nicht an jeden aus unserem Ort Handzettel verteilen um unsere Geschichte offen zu legen. Aber uns sind irgendwie die Hände gebunden. Mehr als Strafrechtlich gegen sie vorzugehen konnten wir nicht tun. Und noch nicht mal da hatten wir den "Segen" des JA.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 10:33
(@diskurso)
Registriert

Hallo magma24,

sehr schwieriges Thema, Du hast ja auch schon allerhand durch.
zunächst habe ich auch überlegt, was ein ASR denn nun genau verbessern könnte.
Dann las ich:

=> meine Ex war dort und erzählte denen meine Große habe gesagt das ich schreie, schlage und der große Sohn (Alter 9) meiner
  Partnerin meiner Großen den Finger in den Po gesteckt habe. Beide dementieren dieses!! Strafanzeige gegen KM wurde gestellt.
- Sie wollten ebenso, wieder einmal, ein ärztliches Gutachten von meiner Großen. Nach Erkundigung wie dieses Gutachten festgestellt werden würde (Vollnarkose
  und Darmspiegelung) habe ich dieses zum Kindeswohl verweigert.

und muss Dir recht geben - schon in diesem Punkt wird Deine nur eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeit offensichtlich.
Die Strafanzeige wird übrigens wahrscheinlich eingestellt werden.

Ratschlag des JA: ABR beantragen. Unterstützung des JA sollte statt finden
sie bekam mit Unterstützung des JA das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Leider übliche Praxis der JÄ: erst Verständnis heucheln, um dann, wenn es tatsächlich um harte Entscheidungen geht, die Mutter zu unterstützen

Hab ich auf Grund Ihrer Erkrankung und dem was alles vorgefallen war eine Chance auf das alleinige Sorgerecht????

Jein, denn so pauschal ist das nicht zu beantworten.
Wie Du selbst schon geschrieben hast:

wegen Mangel an Beweisen

wird das das Hauptproblem sein.
Ein Verfahren am Familiengericht ist (leider) kein Strafverfahren und die Verwendung von Beweismitteln daher naturgemäss nur sehr beschränkt möglich.
Es liegt allein im Ermessen des Richters, bestimmte Beweismittel zuzulassen oder zu verlangen.
Ob bei der KM überhaupt eine psychische Erkrankung vorliegt, müsste zunächst festgestellt werden.
Das kann jedoch nur ein gerichtlich beauftragter Gutachter tun, ABER selbst dieser wird zu keinem eindeutigem Ergebnis kommen, wenn die KM nicht mitspielt.
Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht des die KM evtl. behandelnden Arztes, die nur ein Richter aufheben kann.
Als nächstes - falls überhaupt zweifelsfrei eine psychische Erkrankung festgestellt werden sollte - würde die Frage gestellt, ob diese denn soo schwer sei, dass sie zum Entzug des Sorgerechts (das schlimmste überhaupt, was man einer deutschen Mutter antun kann) berechtigt.
Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass Du (nur) mit der Abkoppelung der Gesundheitssorge mehr Erfolg haben könntest.
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen sowie derer, die ich mit anderen betroffenen Vätern gemacht habe, kann ich nur abraten, für eine Begründung der Übertragung des ASR eine psychische Erkrankung der KM anzuführen.
Selbst schwere Fälle z.B. diagnostizierte Schizophrenie führen in Deutschland NICHT zwangsläufig zu einer Übertragung des Sorgerechts auf den Vater.
Ich kann Dir nur raten, niemals gegen die Mutter, sondern ausschliesslich für die Kinder zu argumentieren - auch wenn dies eine äußerst schwierige Gratwanderung ist.
Wie genau ist denn die rechtliche Lage zum Sorgerecht derzeit ?
ABR bei Dir und parallel dazu gemeinsames Sorgerecht ?
Die Gefahr, dass das JA Inhaber des Sorgerechts wird, sollte auch noch erwähnt werden ...
Ich würde Dir empfehlen, zunächst einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Der kennt in der Regel die Gepflogenheiten des zuständigen Gerichts und kann eher die Erfolgsaussichten einer Sorgerechtsklage einschätzen.
Parallel würde ich die zuständige Ortsgruppe des VafK sowie den Kinderschutzbund kontaktieren und um Rat bitten.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 12:59
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

Hallo diskurso,

Ohja das hab ich wohl. Und ich hab mir das beileibe nicht so vorgestellt als ich mit dieser Frau Kinder in die Welt setzte! Zumal muss man sich mit dieser Materie erst einmal wirklich auseinandersetzen. Ich bin ja auch erst 23 und habe noch nicht viele Erfahrungen in solchen Fällen. Aber nachdem was ich vom Jugendamt, Gericht und KM bisher alles erlebt habe, schockiert mich glaub ich so schnell nichts mehr.

Ich hoffe nicht das die Strafanzeige eingestellt wird. Das ist u.a. auch nicht die Einzige die gegen sie läuft. Sie hat auch eine wegen Kindesmisshandlung von mir anhängig, da die Kinder zwar erzähten das ihr Lebensgefährte die Schläge ausführte, doch auf nachfragen was Mama gemacht habe sagten sie: "Mama war in der Küche und hat nichts gemacht."

Es wurde vom Gericht sowohl ein rechtsmedizinisches Gutachten angefordert als auch ein Gutachten einer Psychaterin, welches die Kindeseltern umfassen sollte. In dem rechtsmedizinischem Gutachten geht ganz klar hervor das auf dieses Kind (meine Kleine) eingeschlagen worden sein muss. (mehrfach stumpfe Gewaltanwendung)
Das Gutachten der Psychologin besagte das die Kinder bei mir in einem stabilen Umfeld aufwachsen würden und sie dem Verbleib der Kinder in meinem Haushalt befürworten würde. Zu meiner Ex wurde gesagt das sie jegliche Schuld von sich weist und den Kindern kein stabiles Umfeld zur Verfügung stellen könne. Ferner würde ihr angeraten sich psychatrischen Beistand zu besorgen.

Selbst in der Gerichtsverhandlung wurde meiner Ex Frau nahe gelegt einen stationären Aufenthalt in einer Psychatrie in Betracht zuziehen. Der Jugendamtmitarbeiter sagte dieses auch zu meiner Partnerin vor dem Gerichtssaal und das man in der Zeit dann die Umgänge aussetzen müsse, aber danach würden sie wieder ganz normal statt finden.
Eine Woche später hatte sie den ersten geregelten Umgang und sagte hier großspurig in meiner Küche das sie sich keineswegs in ärztliche Behandlung begeben würde. Von seiten des JA kommt nur: "Wir sind ein Jugendamt kein Erwachsenenamt"  -.-

Zu deiner Frage mit dem Sorgerecht... Ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich habe das ABR zugesprochen bekommen. Das war ein Kampf von insgesamt einem Jahr! Die Richterin nahm meiner Ex - Frau schon bei Verhandlungsbeginn die Illusion das ABR zu bekommen. Trotz alle dem hängt sich das JA noch stark in unsere Angelegenheiten.

Mein Anwalt hat 25 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Er sagte auch das das eine 50 zu 50 % Chance sei mit dem SR, da es immer zuletzt doch auf den Richter ankommt. Aber er sieht ihre Erkrankung als Chance, da sie mit Ihren Äusserungen dem seelischen Kindeswohl nicht mehr entspricht. Er hatte im letzten Jahr, auf Grund der 1. unfähigen Richterin und auch wegen dem JA, das OLG zusätzlich eingeschalten. Diese waren zwar nicht so interessiert das sie dort verhandeln wollten, jedoch wollten sie über jeden neuen Schritt schriftlich informiert werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 14:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mannomann, da hast du dir ja schon recht früh ordentlich was aufgeladen.
Respekt!

Wenn du zu deinem RA Vertrauen hast, ist das schon mal sehr wichtig.

Wie gesagt, es ist nicht ganz aussichtslos das ASR zu bekommen nur ich kann eben (fast) keinen Nutzen erkennen.
Schon gar nicht in Relation zu Aufwand und Risiko.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 14:35
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin mir da nicht sicher wie man aktuell auf eine solche Frage antworten sollte.
Wenn ich die Details richtig im Kopf habe ging es im letzten Schandurteil des BGH genau um diese Konstellation: Die KM war nicht zur Betreuung fähig, der KV wollte darauf hin ABR.
Ergebniss: Der Verbleibt eines Kindes bei seinem Vater ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Wenn die Mutter trotz Hilfe nicht zur Betreuung des Kindes fähig ist, dann ist dieses in einer Pflegefamilie/einem Heim besser aufgehoben.

Unter diesen Vorzeichen würde ich mir gut überlegen ob ich irgend welchen Aufwand in Richtung ABR treiben würde ...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 14:56
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

Hallo habakuk,

Ich glaube du hast da etwas Missverstanden.
Ich habe bereits das ABR für beide Kinder. Und ich finde es, so wie es in meinem Fall war, die Pflicht eines Vaters sich schützend vor seine Kinder zu stellen. Hier gings nicht um Larifari und geht es auch immer noch nicht.
Und was soll das heissen "der Verbleib eines Kindes bei seinem Vater ist die schlechteste aller Möglichkeiten"? Ich denke das manche Männer eher im Stande dazu sind die Kinder zu vernünftigen kleinen Menschen zu erziehen als manch eine Frau. Wofür ist man Vater wenn die Kinder in eine Pflegefamilie oder ins Heim sollen? Entschuldige mal bitte, aber ich habe noch mehr auf dem Kasten als nur eine Frau zu schwängern!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 15:08




(@diskurso)
Registriert

Selbst in der Gerichtsverhandlung wurde meiner Ex Frau nahe gelegt einen stationären Aufenthalt in einer Psychatrie in Betracht zuziehen.
... sagte hier großspurig in meiner Küche das sie sich keineswegs in ärztliche Behandlung begeben würde.

Das ist ein Punkt, an dem man ansetzen könnte - die KM weigert sich, eine dringend notwendige Therapie zu machen, zeigt keine Bereitschaft zu einer positiven Entwicklung im Interesse des Kindes und gefährdet somit vorsätzlich das Kindeswohl.

Das Gutachten der Psychologin besagte das die Kinder bei mir in einem stabilen Umfeld aufwachsen würden und sie dem Verbleib der Kinder in meinem Haushalt befürworten würde.

Das ist schon mal sehr gut, ob es allerdings für dem Entzug des Sorgerechts ausreicht, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht ergeben die Strafanzeigen doch noch etwas, worauf Du dann noch setzen kannst.
In der Regel ist es so, dass ein Gutachter klar und deutlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter verneinen muss, um dem Richter unmissverständlich die Situation zu verdeutlichen und ihm die nötige Vorlage zu liefern.
Du bist scheinbar mit Deinem Anwalt bereits gut beraten, das ist eine Grundvoraussetzung für jeglichen Erfolg.

Das hier verstehe ich nicht:

Er hatte im letzten Jahr, auf Grund der 1. unfähigen Richterin und auch wegen dem JA, das OLG zusätzlich eingeschalten. Diese waren zwar nicht so interessiert das sie dort verhandeln wollten, jedoch wollten sie über jeden neuen Schritt schriftlich informiert werden.

War der ABR-Beschluss nun "nur" ein Beschluss vom Amtsgericht, oder bereits ein OLG-Beschluss aufgrund Deiner Beschwerde über den abschlägigen Beschluss vom Amtsgericht?
Ist das Verfahren mit der ABR-Entscheidung abgeschlossen, oder ruht es derzeit noch (bis zu einer entgültigen Entscheidung) ?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 15:51
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Magma 

Was das finanzielle betrifft,ab Ummeldedatum, stehen dir die Gelder zu. Wurden diese
falsch überwiesen,ist das nciht dein Problem. Bleib dran zur Not mit RA.

Bei mir war es ähnlich, ich sollte mir das Geld von der EX holen. Ich habe dem widersprochen und meine
RAin hat einen Brief dorthin geschrieben. Ruckzuck ging alles seine geortneten Bahnen.

Was die alleineige sorge betrifft, wirst du erstmal keine Chance haben. Eine psych. Erkrankung heisst ja nicht
gleich das derjenige nicht mehr kann.

Zeig dich kooperativ,schau natürlich das nix kindswohlgefährdendes passiert,so wie du das schon tust.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 16:05
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

an diskurso:

Die erste Richterin entschied das ABR dem Jugendamt zu übertragen, da das JA vor Gericht aussagte das wir nicht miteinander kooperieren würden und ich auch unfähig sei dieses zu bekommen. Daraufhin sollte das Jugendamt über sämtliche Umgänge mit der KM entscheiden und auch den Verbleib der Kinder, sprich bei mir oder ihr. Das rechtsmedizinische Gutachten wurde von dieser Richterin völlig ausser Betracht gelassen. Somit MUSSTE ich notgedrungen mit dem JA kooperieren. Wir legten daraufhin Beschwerde beim OLG ein. Das OLG entschied das der Fall noch nicht abgeschlossen sei und sie daraufhin keine Verhandlung dort führen würden, dennoch wollten sie über jede Handlung schriftlich informiert werden. Mein Anwalt und ich erhöhten den Druck auf die Richterin. Zeigten Ihr alle Taten schriftlich auf die meine Ex-Frau den Kindern während des Umgangs antat. Der Druck wurde ihr zu groß und daraufhin entschied sie das Familiengericht zu verlassen und zum Sozialgericht zu gehen. Die neue Richterin brauchte dann ca 2,5 Monate sich in den Fall einzulesen. Und entschied dann das ABR definitiv mir zu übergeben. Dieses Urteil ist nun auch rechtskräftig.

Das rechtsmedizinische Gutachten wurde selbst vom JA nicht für voll genommen. Erstellt wurde es Anfang März und ich brauchte bis Mitte April meine Kleine aus dem Haushalt, wo sich auch tagtäglich der Lebensgefährte meiner Ex befand, rauszuholen. Das JA setzte mich sogar unter Druck und drohte mir meine Große wieder wegzunehmen wenn ich dem Umgang mit der KM nicht zustimmen würde. Sie hielten es für ausreichend das die KM sich im Haushalt befinden würde um auf die Kinder zu achten. Es stand aber im Urteil das der Partner meiner Ex sich den Kindern gar nicht nähern darf und wenn dann nur durch engmaschige Betreuung einer dritten Person (JA etc.) Erst als meine Partnerin meine Hilflosigkeit sah als ich aus dem Zimmer des JA kam und beim Amtsleiter anrief und ihm unmissverständlich klar machte das Drohungen seitens des JA gegenüber dem KV nicht zumutbar wären, sie überlege in diesem Fall die Bildzeitung einzuschalten und hier gegen vorgehen würde (und das ganze in einem Ton welches die Nachbarschaft auf sicher mitbekam :P) wurde meine Kleine innerhalb von 2 Tagen von der KM abgeholt und zu mir gebracht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 17:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und was soll das heissen "der Verbleib eines Kindes bei seinem Vater ist die schlechteste aller Möglichkeiten"? Ich denke das manche Männer eher im Stande dazu sind die Kinder zu vernünftigen kleinen Menschen zu erziehen als manch eine Frau. Wofür ist man Vater wenn die Kinder in eine Pflegefamilie oder ins Heim sollen? Entschuldige mal bitte, aber ich habe noch mehr auf dem Kasten als nur eine Frau zu schwängern!!

Bitte verwechsle nicht den Überbringer der schlechten Nachricht mit dem Verursacher!
Nicht Habakuk ist dieser Meinung, sondern der BGH.
Er hat dir nur davon erzählt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 17:28
(@magma24)
Schon was gesagt Registriert

danke beppo, ich hab seine nachricht nochmal gelesen und nun auch gesehen  :redhead:
sry habakuk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 08:26