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Kindergarten - Anmeldung / Kosten

 
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Ein fröhliches Hallo an Alle,

ich hoffe das Thema ist hier  richtig.......

es geht um die Anmeldung zum Kindergarten unserer Tochter.

Ich hatte meine Ex daraufhin angesprochen, ob wir uns da mal zusammen welche angucken wollen.
Da sagte Sie mir dann, das Sie unserer Tochter längst angemeldet hätte!!!

Ich meinte daraufhin, das der Kindergarten das hätte garnicht machen dürfen, da wir GSR haben.
Antwort von Ihr: bla bla bla, weiß ich nicht, will ich jetzt auch nicht diskutieren.
(Ihr denken ist halt: Tochter wohnt bei Ihr, also entscheidet Sie solche Sachen!)

Ich habe heute mal eine Freundin beim Kiga anrufen lassen.
Auf Nachfrage, ob denn der Nochehemann mit unterschreiben muß:
"Nein! Wenn Sie mir sagen, das der damit einverstanden ist, genüg uns Ihre Unterschrift."
Über die Kosten wollten die am Telefon keine Auskunft geben.
Meine Freundin sollte vorbeikommen und dann bekommt sie ein Formular für das Sozialamt mit.

Nun meine Fragen an Euch:
Meine Ex hat Sozialhilfe, etc beantragt und bekommt nur KU für unsere Tochter. Aber keinen TU! Da da mein Selbstbehalt greift.
Falls der Sozi nicht die kompletten Kosten trägt, muß ich dann hälftig (teilweise) dafür aufkommen?
Speziell unter dem Gesichtspunkt, das ich diesen Vertrag nicht abgeschlossen / unterschrieben habe!

In wie weit, ist der Vertrag überhaupt gültig ohne meine Unterschrift?

p.s.: Ich will beim Kiga keinen Stunk machen!
Die Kleine wird da eh hinkommen und ich muß mir das ja nicht schon vorher mit dem Kiga verderben.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß Vaterein...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 18:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

p.s.: Ich will beim Kiga keinen Stunk machen!
Die Kleine wird da eh hinkommen und ich muß mir das ja nicht schon vorher mit dem Kiga verderben.

Wenn du dich damit abgefunden hast, warum sollen wir dann noch antworten? Brauchst du blutdruckerhöhende Medikamente resp. Antworten?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 22:13
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

Kiga und Ex sind ja zwei Paar Schuhe.

Wenn ich die Möglichkeit habe, meiner Ex einen zu geigen, warum nicht?!?

Denke halt, das Ex mal nen Ar...tritt braucht, der Ihr beibringt, ds unsere Tochter nicht IHRE Tochter ist!!!

Also, wenn ich durch Ihr eigenmächtiges Handeln aus der finanziellen Nummer beim Kiga raus komme, wird Sie sich das für die Zukunft sicherlich zwei mal überlegen.
Oder der Vertrag ist ungültig, weil meine Unterschrift fehlt und sie muss das ganze nochmal mit mir zusammen machen.

Ich will jetzt nur nicht Stunk bei meiner Ex machen und mir dadurch ins eigene finanzielle Fleisch schneiden!
Deswwegen meine Frage, nach den rechtlichen Aspekten.

Schönen Abend!
Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 00:03
(@schmusepapa)
Registriert

Wo liegt denn dein Problem?

Wenn du den Vertrag nicht unterschrieben hast, kann der Kindergarten von dir erst mal kein Geld fordern. Mit welcher Rechtsgrundlage?

Ob es das Sozialamt kann, weiß ich nicht. In diesem Fall ist es auch ziemlich unerheblich, ob du unterschrieben hast oder nicht und in welchen Kindergarten eure Tochter geht.
Ich weiß, es "nervt" dass das GSR fast immer nutzlos ist - in diesem Fall treibst du aber die Falsche Sau durchs Dorf. Oder hast du einen Alternativvorschlag für einen Kindergarten?

Komm mal runter. Die Kindergartenanmeldung ist sicherlich nicht dazu geeignet, deiner "Ex" einen reinzuwürgen - vor allem wenn sie alleine unterschrieben hat  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 01:21
(@turbo)

Über die Kosten wollten die am Telefon keine Auskunft geben.

Hallo Vater einer süßen Tochter,

sie Kiga-Gebühren kannst du auf der Homepage deiner Stadt nachgucken. Stichwort: Elternbeitrag. Dazu benötigst du, das ungefähre Einkommen deiner Exe und anhand dessen kannst du dich in der Tabelle orientieren.

Gruß

turbo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 08:21
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

Danke für Eure Antworten.

Es gäbe da schon noch 2 andere Kiga`s im Dorf.
Nerven tut mich natürlich, das Ex meint sowas alleine zu entscheiden und auch keine Einsicht zeigt, dass Sie im Unrecht ist.
Wenns nach ihr geht, entscheidet sie ALLES alleine.
Da ich aber weiß, das Sie gegen geltendes Recht verstößt, möchte ich sie nur zu gerne von ihrem hohen Ross runterholen.

Weiterhin, entscheidet Sie ja auch über mein Geld, wenn ich denn vom Sozi dazu gezwungen werden kann, mich an den Kosten zu beteiligen. Hatte hier mal was gelesen, das lt. BGH Urteil von 2008 die Kiga Gebühren nicht mehr im KU enthalten sind.

Zwickmühle also für mich:
Klar, kann ich hingehen und sagen: alles ungültig, weil ich nicht unterschrieben habe!
Wenn mich dann aber eine Unterschrift unter einen neuen Vertrag 1000,- im Jahr kostet, überlege ich mir das 2mal......

Werde mal schauen, ob ich die Kosten im Netz finde.

Schönen Tag!
Gruß Vaterein....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 09:20
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

Da ich aber weiß, das Sie gegen geltendes Recht verstößt, möchte ich sie nur zu gerne von ihrem hohen Ross runterholen.

Da hast du recht, aber was glaubst du wird ihr passieren wenn du jetzt ein Fass aufmachst?

Lösung: Nichts. Das Thema haben hier viele durchgemacht, auch ich. Spar dir deine Energie für wichtigere Themen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 10:00
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Meiner Ex passiert natürlich rechtlich nichts!
Darauf kommt es mir ja auch nicht an.

Aber irgendwann muss ich ihr doch mal die Flügel stutzen.
Sonst meldet sie unsere Tochter noch später in irgendwelchen Sekten an!?!!°°!
Klar, ist übertrieben. Aber ich stehe ja auch unserer Tochter gegenüber in der Pflicht.
Ich denke ja auch an die Zukunft. Welche Schule? Welche Ausbildung? etc....
Das würde meine Ex ganz sicher dann auch alleine entscheiden.

Danke an Turbo für das Stichwort Elternbeitrag!
Der Kiga den Ex auserkohren hat nimmt Beiträge von 95,00 bis 170,00 (Stand 2008) im Monat.
Wenn ich also den Mindestsatz zur Hälfte zahlen müsste, liege ich bei mind. 570,- Euro.
Das ist schon ein nettes Wochenende im Sommer mit meiner Kleinen in Dänemark.........

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrung damit, ob das Sozialamt noch bei mir ankommt / ankommen kann???

Ach, und wie sieht es eigentlich damit aus, ob ich die Kleine vom Kiga abholen darf/kann???
Wird das auch in dem Vertrag fetsgehalten???

Gruß Vaterein....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 11:20
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal,

habe folgende Info`s in einem Sozialforum gefunden:

Hinweise zu § 11 SGB II Rz. 11.81
(7) Grundsätzlich zählen auch Kinderbetreuungskosten zu den Werbungskosten. Gebühren und Beiträge für Kindertagesstätten sind jedoch vorrangig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu übernehmen. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII soll der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr für diese Einrichtungen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dies ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld regelmäßig der Fall.

Hallo
Also bei mir wars so als mein Noch Mann auszog bin ich zum Jugendamt hin, hab denen das mitgeteilt und musste einen neuen Einkommensnachweis liefern. Da ich auch nur Kindergeld und Kindesunterhalt sowie Wohngeld bekomme und keine weiteren Einkuenfte habe und die Kinder alle in meinem Haushalt leben wurde ich von den Kindergartenbeitraegen befreit.
Das war alles ne Sache von 4 Tagen und ich hatte den Bescheid.
Kindergartenbeitraege sind immer EInkommensabhaengig, und wenn man kein Einkommen oder nur sehr geringes hat zahlt man auch keine Beitraege. Zumindest hier nicht.
Gruss, xxxxxx

Verstehe ich so, das Ex die Gebühren vom Sozi bezahlt bekommt, ohne das die an mich rantreten werden.

Weiß noch jemand, ob in dem Vertrag auch die Abholberechtigten festgehalten werden?

Gruß Vaterein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 16:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
es ist noch garnicht so lange her, dass der BGH mit seinem völlig idiotischen Willkürurteil die Rechtslage bei den Kindergartengebühren durcheinander gewürfelt hat.

Die sonstigen Stellen, wie z.B. die Finanz- und Sozialämter kommen gar nicht hinterher, sich dem anzupassen.

Möglicherweise stammt obige Passage noch aus der Zeit, bevor der BGH alles auf links gedreht hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 16:58




(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke nochmal für die Antworten!!

werde einfach mal abwarten, ob da von irgendeiner Stelle was Schriftliches bei mir eintrifft und dann kann man entsprechend reagieren.

wg. Abholberechtigung habe ich folgendes gefunden:

Personensorge (§§ 1631ff. BGB)

Die Personensorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern oder anderer Berechtigter, für die Person eines Kindes zu sorgen. Sie umfasst Rechte und Pflichten.
.
.
.
Gegenüber Dritten besteht ein Recht, die

    *
      Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es dem Berechtigten widerrechtlich vorenthält oder durch die Bestimmung des Aufenthalts widerrechtlich die oben genannten Rechte einschränkt.

Da ja GSR und gemeinsames ABR besteht, lege ich mir davon Kopien ins Auto und werde rechtzeitig vorher noch mal persönlich mit Töchterchen zusammen beim Kiga vorstellig.
Höflichkeitsbesuch machen und freundlich auftreten, dann soll das schon klappen.

Danke für Eure Hilfe!

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2010 12:03
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

genu so machst Du das!

Geh ohne große Aufregung da hin und teile mit, dass auch Du als Vater Dein Kind aus dem KiGa abholen kannst und wirst.
Tu das mit der Selbstverständlichkeit und Nüchternheit, mit der es auch die KM tut, ohne hier ein großes Fass aufzumachen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 12:08