Hallo an Alle!
Am vergangenen Wochenende hatte ich meine Kinder (16 + 14) wieder bei mir.
Wie immer, war es sehr harmonisch und irgendwann ergab sich ein Gespräch über ihr Leben zu Hause bei ihrer Mutter.
Sie erzählten, dass sie dort sehr unglücklich sind.
Ich möchte jetzt (noch) nicht so sehr ins Detail gehen, warum dies so ist, aber ich habe mir natürlich viele Gedanken gemacht und deshalb dieses Thema eröffnet.
Meine Kinder würden am liebsten zu mir ziehen - bzw. mit mir zusammen irgendwo wohnen.
Ich könnte mir das gut vorstellen und wäre auch bereit, mir eine Wohnung dort zu suchen, wo sie auch auf´s Gymnasium gehen.
Das hätte für sie große Vorteile - vor allem deshalb, da sie z.Zt. täglich einen unglaublich langen Schulweg zurück legen müssen, da sie in einem 10-Seelen-Örtchen leben. Außerdem können sie von dort auch nie ohne Auto weg, um Freunde zu besuchen, was oft an der fehlenden Lust der Mutter scheitert.
Kurz gesagt - ich befasse mich ernsthaft mit dem Gedanken und meine Lebensgefährtin wäre auch bereit, ggf. ein kleines Häuschen mit mir zusammen zu kaufen, um dann meine Kinder dort mit wohnen zu lassen.
Da das Verhältnis zwischen meiner Ex-Frau und mir jedoch nicht ganz einfach ist, habe ich natürlich jetzt Angst, dass meine Kinder arge Probleme bekommen, wenn sie diesen Wunsch zu Hause äußern (bisher habe ich ihnen jedoch noch keine entsprechenden Zusagen gemacht!).
Außerdem wird meine Ex-Frau niemals erlauben wollen, dass meine Kinder zu mir (und ggf. meiner Lebensgefährtin) ziehen.
Daher meine Frage, ob meine Kinder diese Entscheidung selbst treffen können/dürfen... immerhin sind sie bereits 16 bzw. 14 Jahre alt.
Und falls ja, würde ich gerne noch wissen, ob ich mich am besten dann zunächst mal mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen soll.... oder was schlagt Ihr vor?
Vielen Dank und schöne Grüße,
imebro
Moin Imebro,
zuerst: Wie ist das Sorgerecht geregelt? Oder ggf. das ABR, falls gemeinsames Sorgerecht besteht?
Bevor man dazu etwas sagen kann, müsste man das wissen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für die Antwort.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und kein spezielles, festes Besuchsrecht vereinbart.
Gruss
imebro
Moin imebro,
bei gemeinsamem Sorgerecht braucht es keine besonderen Regelungen. Theoretisch könntest Du Deinen Kindern also einfach sagen "Packt Eure Sachen und kommt her". Praktisch könnte sich noch die Frage stellen, ob im Rahmen der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht expressis verbis geregelt wurde.
Die Alltagssituation bei Muttern ist allerdings eine andere als die Wochenend-Situation bei Dir. Aber das dreht sich leicht um, wenn's um Popeligkeiten wie Hausaufgaben, Zimmer aufräumen oder Tischdecken geht. Du musst daher sehr sicher sein (und mit den Kids auch besprechen), dass es nicht nur um eine Laune gehen kann, weil's zuhause gerade mal mit Muttern klemmt (was in diesem Alter nicht ungewöhnlich ist). Dass es auch in Deinem Haushalt Regeln und Pflichten gibt. Und dass Du nicht umziehst, um Dir nach wenigen Wochen anzuhören "ach, jetzt haben wir es uns doch wieder anders überlegt..."
Wenn das abschliessend geklärt ist, solltest Du Dich zum Anwalt Eurer Kinder machen und Deiner Ex mitteilen, dass dieser Plan besteht - verbunden mit einem sinnvollen Timing für den Umzug (beispielsweise in den Herbst- oder Weihnachtsferien). Das "Ob" würde ich an Deiner Stelle nicht grossartig diskutieren; nur das "Wie".
Bei einer gerichtlichen Klärung würden die Kinder aufgrund ihres Alters mit Sicherheit gehört und ernstgenommen; kaum ein Familienrichter stemmt sich gegen einen solchen Wunsch, wenn er ernsthaft und begründet erscheint (also nicht mit materiellen Vorteilen erkauft wurde). Der Lebensmittelpunkt der Kinder ist jedenfalls nicht von der "Erlaubnis" Deiner Ex abhängig. Allerdings hätte der Umzug finanzielle Einbussen für sie zur Folge; überdies würde sie selbst sofort unterhaltspflichtig werden. Und das mögen die Damen nicht so gern...
Grüssles
Martin
**edit: Ergänzung
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine detaillierte Erklärung, die mir wirklich weiter hilft!
Selbstverständlich würde ich vorher ein klares Gespräch mit meinen Kindern führen und ihnen auch sagen, dass es auch bei mir Regeln gibt, die einzuhalten sind.
Allerdings besteht der Wunsch, zu mir zu kommen, bei meiner 16-jährigen Tochter schon seit mehr als einem Jahr und ist daher keine Reaktion auf aktuelle Problemchen mit der Mutter, sondern eine sich lange hinziehende Problematik ansich...
Ich habe mich entschlossen, einfach morgen mal beim Jugendamt anzurufen und auch dort nachzufragen, wie ich das ganze so vornehmen könnte, dass es für alle beteiligte Parteien erträglich wird. Denkst auch Du/Ihr, dass dies eine gute Idee ist oder könnte es sogar sein, dass die Mitarbeiterin des JA sich dann gleich an meine Ex-Frau wendet und somit eine Lawine auslöst?
Das mit der Unterhaltspflichtigkeit meiner Ex-Frau wird eh ein Problem werden.
Sie und ihr neuer Mann haben zwar ein Kind zusammen, welches auch schon in der Schule ist, aber sie möchte nicht arbeiten gehen... auch nicht halbtags.
Inwieweit man ihr dann sogar irgendwann "nahelegen" würde, sich doch eine Arbeit zu suchen, kann ich nicht beurteilen - wie verhält sich das nach Deinen/Euren Erfahrungen?
Danke und Gruss
imebro
Hi Imebro!
Ich schliesse mich Brille an - bei GSR und ohne gesonderte Regelung des ABR, dürfen die Kids von heute auf morgen zu Dir umziehen. Mama kann das - in Anbetracht des Alters der Kids- meines Erachtens zwar erschweren aber nicht wirklich verhindern. Sollte es zum Rechtsstreit kommen und beide Kids stehen felsenfest zu IHREM Entschluss, dann müsste das recht schnell durchgewunken werden vom Gericht.
Du könntest Dir auch Hilfe beim Jugendamt holen. Wenn beide Kids dort zu ihrem Entschluss stehen, dann hast Du Anspruch auf ein durch einen JA-Mitarbeiter moderiertes Gespräch mit Mama. Das JA vertritt dabei in erster Linie die Kids. Vielleicht wäre das ein Weg einen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Ich würd erstmal mit Mama reden und checken, wie von dort der Wind weht. Danach richten sich dann die nächsten Schritte. Aber Du solltest nicht darüber nachdenken ob das alles möglich ist. Es geht "nur" darum, wie es ablaufen wird.
Greetz,
Milan
Hallo Imebro,
eine Bekannte von mir, die beim Jugendamt mit dem Thema Unterhalt/Beistandschaft betraut ist hat mir das mal erklärt.
Ab einem Alter von 12 Jahren würde bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kind auf jeden Fall durch das FG gehört werden.
Hierbei muss natürlich nach dem Wohl des Kindes geschaut und entschieden werden.
Dabei gilt aber ab diesem Alter ( außer bei extremen Ausnahmen) bei den Gerichten der Grundsatz:
"Das Wohl des Kindes ist der Wille des Kindes"
Sofern also nicht bei Dir "Sodom und Gomorrha" herrschen, sieht die Sache eigentlich gut aus.
Und wenn Mutti doch gewillt ist, rechtlichen Krawall zu schlagen, wird das JA sie schon im Vorfeld wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
Habe das auch so in etwa hinter mir und nach einem "entspannten" Gesprächstermin mit dem JA und der Kindsmutter war diese durch das JA deutlich eingenordet, dass ihre Ablehnung eher keine Aussicht auf Erfolg hat.
Was den Unterhalt betrifft: Grundsätzlich wäre Mutti zum Unterhalt verpflichtet. Da sie aber noch ein schulpflichtiges Kind zuhause hat, sind da also drei Anspruchsberechtigte. Sie wird wohl aufgrund des Alters von Kind 3 wohl maximal zur Aufnahme einer Halbtagstätigkeit verpflichtet sein. Was dabei finanziell herumkommt, kannst' Dir ja selber ausmalen. Davon noch der SB abgezogen, wird da wohl nicht mehr viel Verteilmasse vorhanden sein. Da kannst' Dir wahrscheinlich den Stress von vorherein schenken, Unterhalt zu fordern.
Freu' Dich dann lieber daran, dass deine Kinder immer in deiner Nähe sind - auch wenn's manchmal Tage gibt, an denen dass auch mal ander ist. Mit Teenies in dem Alter Wird's nicht immer nur lustig - aber doch toll 😉
Ich bereue es mit meinen Beiden bis heute nicht ( sind 19 und 15 :))
Finde es auch toll, dass deine LG an diesem Strang mitzieht, denn das ist ehrlich gesagt nicht selbstverständlich........
Gruß,
Peter
Et hät noch immer jot jejange!
Hallo und danke für Euren bisherigen Antworten.
Weiß jemand von Euch zufällig, wie es sich mit einem evtl. Unterhalt durch meine Ex-Frau erhält, die ja wieder verheiratet ist?
Wird das Einkommen ihres neuen Ehemannes bei der Unterhaltsberechnung dann mit zugrunde gelegt oder würde nur ihr Einkommen zugrunde gelegt, da es sich ja um ihre Kinder handelt und nicht um die ihres neuen Ehemannes.
Danke und Gruss
imebro
Moin,
Theoretisch hat sie die gleiche Erwerbsobliegenheit wie Väter auch und darf sich nicht auf die Hausfrauenrolle zurück ziehen.
Wenn sie es doch tut könnte ihr ein fiktives Einkommen oder eine Taschengeldzahlung des Mannes angelastet werden, und auf diese Art ihr Neuer mit ran gezogen werden, was ansonsten nicht geht.
In der Praxis wird davon aber bei Frauen viel seltener Gebrauch gemacht.
Ich würde also nicht zu fest damit rechnen, was nicht heißt, das du es, wenn die Zeit gekommen ist, nicht doch versuchen solltest.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Imebro,
Beppo war schneller, ich stells aber trotzdem rein:
Punkt 1)
es ist noch nicht ganz klar gesagt worden, deswegen will ich es tun:
Deine Kinder müssen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur angehört werden - solange sie aber nicht volljährig sind, sind diese Willensbekundungen ohne Belang. Es kann theoretisch Alles über deren Köpfe entschieden werden, solange die Schwarzkittel mit dem Kindeswohl argumentieren.
Nur um die Rechtslage diesbzgl. einmal zu beschreiben.
In der Praxis sieht es schon so aus, dass dem Willen der Kindern diesen Alters normalerweise stattgegeben wird - da schliesse ich mich meinen kundigen Vorschreibern an.
Punkt 2)
Für die Unterhaltsberechnung wird nur das Einkommen deiner Ex zugrundegelegt. Sollte sie keines haben, gilt für sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - sie könnte sogar zu einem fiktiven Einkommen verdonnert werden und das würde nur in einem langwierigen Prozess festgelegt werden. Wohlgemerkt: KÖNNTE
Aber:
Mein Rat: Plane ohne Unterhaltszahlungen von deiner Ex. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass eine Frau mit dem selben Nachdruck zum Unterhalt zahlen gebracht wird, wie die vielen Väter. Das heißt: wenn sie nicht freiwillig zahlt werden deine Kinder kaum eine Chance haben Unterhalt von ihrer Mutter zu erstreiten.
Frauen sind einfach super vernetzt - und es gilt einfach in unserer Gesellschaft, dass sie wesentlich schutzwürdiger sind, als Männer - Gerechtigkeit bleibt da auf der Strecke (aber das ist ein anderes Thema).
Gruß
haddock
Moin imebro,
in Ergänzung zu Beppo: Wenn der neue Ehemann Deiner Ex nicht gerade Millionär ist, wirkt sich die "Taschengeldregelung" in der Regel kaum so aus, dass eine Unterhaltsrelevanz entsteht. Ein zusätzlicher "Schutz" vor Unterhaltszahlungen ist das relativ kleine Kind: Theoretisch müsste sie mindestens halbtags arbeiten (was meist ebenfalls noch keine UH-Zahlungen erlaubt); praktisch kann sie jederzeit einwenden, wegen des Kindes, der Wirtschaftslage, ihrer Ausbildung oder whatever keinen adäquaten Job zu finden. Und bei Müttern wird die Keule "fiktives EInkommen" nur sehr selten angesetzt.
Immerhin kannst Du den bislang an Deine Ex geleisteten Bar-Unterhalt dann direkt für Deine Kids einsetzen, und das Kindergeld landet dann auch bei Dir. Und seien wir ehrlich: Sooo viel Betreuung brauchen Kinder mit 14 und 16 Jahren auch nicht mehr. Leg Deinen Focus darauf, Deinen Kindern den Umzug zu Dir zu ermöglichen und verschwende nicht allzuviel Zeit darauf, Unterhalt von Deiner Ex kriegen zu wollen. Als Vater hast Du damit schon den Hauptgewinn.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Euch nochmals für Eure wirklich hilfreichen Antworten :thumbup:
Das mit dem Unterhalt durch meine Ex-Frau sehe ich im Grunde ähnlich... ich erwarte da eher nichts... und wenn doch, dann ist es eben schön.
Ich möchte - falls mit den Kindern alles besprochen und klar ist - ihnen dann ermöglichen, auch dort zu leben, wo sie zur Schule gehen. Dazu würde ich dann selbst auch in die entspr. Stadt umziehen und meine Lebenspartnerin mit uns.
Wir überlegen nun, gemeinsam ein kleines Haus dort zu kaufen, damit meine Kinder... und natürlich wir auch... dann auch etwas Eigenes haben und uns ungestört verhalten können.
Im Moment leben meine Kinder recht weit weg von der Stadt, wo ihre Schule ist und sie leben auch noch abseits in einem "10-Seelen-Dörfchen", von wo sie ohne Hilfe der Mutter nie weg zu Freunden können.
Daher denke ich, dass die Veränderung in jeder Hinsicht positiv für sie sein würde und das sehen die Gerichte bzw. das JA doch sicher auch so.
Schöne Grüße,
imebro
Moin imebro,
persönlicher Tipp: Wenn's geht, lass das Jugendamt draussen. Diese Behörde gilt mehrheitlich als "mütterlastig" mit der rückständigen Auffassung, dass Kindern nach Trennungen nichts Besseres passieren könne als bei ihren Müttern zu leben. Zu melden hat das JA sowieso nichts; die dürfen nur "empfehlen" und "beraten". Aber sie können eine Menge Unruhe und Verunsicherung in diesen Prozess bringen.
Falls es hart auf hart kommt, müsste das ABR sowieso gerichtlich geklärt werden. Einen eindeutigen Paragraphen gibt es hierfür nicht; erfahrungsgemäss würde der Wunsch der Kinder aber erhebliches (und ausschlaggebendes) Gewicht haben.
Mein persönliches Procedere wäre:
- Mit den Kindern reden, um mich über die Ernsthaftigkeit des Vorhabens zu vergewissern.
- Dabei Mutter nicht schlecht machen, sondern einfach die Vorteile und Regeln des Lebens in Deinem Haushalt besprechen und gemeinsam in einem "Arbeitspapier" festhalten ("wer schreibt, der bleibt" - an ein solches Papier erinnern sich auch die Kinder eher als an ein Gespräch)
- auch die Modalitäten des Zusammenlebens nicht vergessen: Wo genau wäre der neue Wohnort? Kriegen die Kids dort ein eigenes Zimmer? Wie könnte eine sinnvolle Aufgabenteilung im neuen Patchwork aussehen? etc.
- Besuchsregelung ansprechen und niederschreiben: Wie oft würden sie ihre Mutter besuchen? Wie wäre der Weg nach dort/von dort zu organisieren? Wie würden Ferien und Feiertage geregelt?
- Mutter über das Vorhaben informieren (und nicht etwa "um Erlaubnis bitten"; sie hat das nicht zu erlauben oder zu verbieten; bei GSR seid Ihr in dieser Frage absolut gleichberechtigt). Du musst daher auch nicht das ABR einklagen; vielmehr würde ich sie klagen lassen, wenn sie der Ansicht ist, den Umzug der Kids verhindern zu müssen.
- Dir darüber klar sein, dass ab diesem Zeitpunkt ungeahnte Dinge passieren können - von "wenn Ihr zu Eurem Vater zieht, braucht Ihr Euch hier nicht mehr blicken lassen" bis "dann bin ich unendlich traurig und Ihr seid schuld". Die Palette mütterlicher Beeinflussung und Indoktrination ist lang und breit.
- Zu allen Zeiten: Den Kindern das Gefühl geben, bedingungslos hinter ihrem Wunsch zu stehen und das für sie durchzuziehen.
Grüssles
Martin
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Moin,
persönlicher Tipp: Wenn's geht, lass das Jugendamt draussen.
Ich fürchte das wird nicht ganz gehen.
Wenn das strittig vor Gericht geht, wird das JA um Stellungnahme gebeten und da sollte man sich denen sicher nicht vollständig verweigern.
Bei aller gerechtfertigten Vorsicht sollte man denen doch schon mal sein Gesicht zeigen und sie nicht gleich vor den Kopf stoßen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Wenn das strittig vor Gericht geht, wird das JA um Stellungnahme gebeten und da sollte man sich denen sicher nicht vollständig verweigern.
Bei aller gerechtfertigten Vorsicht sollte man denen doch schon mal sein Gesicht zeigen und sie nicht gleich vor den Kopf stoßen.
da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt: WENN das Ganze vor Gericht geht, wird vorhersehbar auch das JA um eine Stellungnahme gebeten (bzw. ein Elterngespräch beim JA vorausgesetzt). Deshalb ist es auch nicht unwichtig, WER im Zweifelsfall klagt.
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass man ohne eine solche im Raum stehende Klage nicht aus "vorauseilender Resignation" beim JA aufschlagen sollte, um zu fragen "dürfen meine Kinder zu mir ziehen?"
Grüssles
Martin
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:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
sofern möglich würde ich das ganze noch ein wenig abrunden mit einem Haustier (z.B. Hund).
Natürlich alles reiner Zufall ...
Absolut sicher ist aber, das die KM sobald sie etwas vom geplanten Auszug der Kinder erfährt, den Krieg aller Kriege starten wird.
Ich ziehe nicht aus.
Absolut sicher ist aber, das die KM sobald sie etwas vom geplanten Auszug der Kinder erfährt, den Krieg aller Kriege starten wird.
... abwarten ...
Nochmals vielen Dank bisher...
Ich habe meine Kinder gestern gebeten, nochmal gemeinsam über diesen Schritt nachzudenken und mich dann zu kontaktieren.
Anschließend werden wir - bei unserem nächsten Zusammensein - dann gemeinsam über alles sprechen. Ich habe aber den Eindruck, dass BEIDE es ernst meinen mit dem Auszug. Der Wunsch, dort auszuziehen ist ja auch kein Schnellschuss, sondern hat sich über längere Zeit entwickelt.
Habe gestern übrigens schon mal "anonym" beim JA nachgefragt.
Der Herr dort sagte mir überraschender Weise, dass die Mutter den Auszug der Kinder schon verhindern könne...
Die Kinder würden zwar angehört. Aber wenn die Mutter gute Argumente hätte, dann würde auch kein Gericht gegen die Mutter handeln.
Der Herr vom JA empfahl mir später dann ein moderiertes Gespräch zwischen einem MA des JA, der Mutter und mir und meinte, dass dann entweder die Kinder sofort dabei sind oder später - nach unserem Gespräch - vom MA des JA befragt würden.
Dieses Gespräch hat mich dann doch wieder ein wenig mehr verunsichert...
Schöne Grüße
imebro
Moin,
Natürlich gibt es diese Möglichkeit.
Schließlich entscheidet das letztlich der Richter ganz alleine und unvorhersehbar.
Er isr nur gehalten, den Wunsch der Kinder zu berücksichtigen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Eine Erfolgsgarantie wirst du nicht bekommen.
Schon gar nicht bei einem anonymen Anruf beim JA..
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.