Kinder dürfen nach ...
 
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Kinder dürfen nach Peru mit der Mutter...

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmm.

Fraglich ist, wenn das OLG sagt: "Na gut, GSR, aber ABR für die Mutter?"

Die ABR-Frage ist doch die, um die es eigentlich geht. Ich denke, ist die Mutter erst mal mit ABR in Spanien, kann er sich sein GSR an die Wand tackern.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2008 15:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ABR mit Wegzug (nach Peru) würde ihn ja genauso in seinen Grundrechten beschneiden. Und die gilt es ja zu schützen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 16.07.2008 15:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann habe ich das Urteil falsch gelesen. Da ging es m. E. um die Wahl milderer Mittel, die das OLG zu prüfen vernachlässigt hat. Also wäre statt SR-Entzug zu prüfen, ob Klärung des ABR ausreicht. Bei dem Spanienfall war das ja das Problem. Der Vater als Lufthansa-Pilot könne ja dadurch gut Umgang wahrnehmen...

Gut, nun ist der TO nicht Lufthansapilot und Peru auf einem anderen Kontinent. Es bleibt die Frage zu klären, welcher Grundgesetzartikel subsidiär ist: Art. 6 (2) (Vater) oder Art. 11 (Mutter). Wobei Mutter sich auf Art. 11 nur berufen kann, wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist (Art. 11 = Deutschenrecht)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2008 15:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hatte beim Lesen des Urteils denselben Eindruck: Der hauptsächliche Rechtsfehler lag in der Übertragung des ASR an die Mutter. Dass Eltern nicht "kooperationsfähig" sind, wenn der eine von beiden ins Ausland umziehen will, während der andere sie in seiner Nähe haben möchte, liegt in der Natur der Sache und ist nichts Besonderes.

Selbst wenn die angerufenen Gerichte ihr Urteil dahingehend ändern, dass sie Deiner Ex "nur" das ABR zusprechen: Was hättest Du davon? Auch dann darf sie mit den genannten Begründungen nach Peru umziehen, wo der Schoss der Familie auf sie wartet. Theoretisch dürftest Du mit GSR dann Schulanmeldungen und Zeugnisse unterschreiben; praktisch wird dieses "Recht" in Südamerika keine Sau interessieren. Und wie Du Besuche managst und bezahlst, ist auch weiterhin Dein Bier - das Gericht wird kaum Deine Ex oder ihre peruanische Familie rechtskräftig dazu verurteilen, Dir zweimal im Jahr ein Ticket zu bezahlen. Und selbst, wenn es ein solches Urteil gäbe: Who cares?

Grüssles
Martin
(der an Deiner Stelle trotzdem versuchen würde, das Urteil zu kippen - allerdings nicht unter der Prämisse, die Kinder in Deutschland nur mit staatlicher Rundum-Unterstützung betreuen zu können)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.07.2008 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will aber, dass ihr unrecht habt!  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 16.07.2008 15:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hätte in diesem Fall gern Unrecht, lieber Beppo!

Gerade in dieser Streitfrage, wenn sie vor dem BVerfG landet, ist eben die Gewichtung der Art. 6 und 11 unter der Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten, Eltern wie Kinder nicht objektiv lösbar.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2008 15:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was sind eure Stimmen zu dem Urteil?

Ich glaub', dass ist eine prima Vorlage für Deine Beschwerde, muss mich aber den Vorrednern anschliessen, dass Du Dir da nicht Hoffnung machen darfst, dass Du da faktisch was reissen kannst. Also auch nicht viel Geld dafür ausgeben, die Beschwerde einfach selber schreiben.

Mir ist aufgefallen, es ist ein Kammerbeschluss. Eine Kammer besteht nur aus 3 Richtern, und die sortiert die Beschwerden sozusagen vor in

  • 1) Nicht zur Entscheidung angenommen
  • 2) Zur Entscheidung durch einen Senat angenommen
  • 3) Darf von der Kammer selbst entschieden werden, da alle grundsätzlichen Fragen bereits vom BVerfG geklärt sind

Was hier passiert war ist 3), was aber nicht recht zur der langen Bearbeitungszeit von 3 Jahren passt, da die Kammer i.d.R. innerhalb weniger Monate entscheidet. Das kann man nur dadurch verstehen, dass sich die Kammer (ausgerechnet!) auf das Urteil vom 29.1.2003 bezieht, in dem die grundsätzlichen Fragen geklärt worden seien. Diese Beschwerde war also offenbar auf dem "Wiedervorlage-Stapel" zum Sorgerecht gelandet, der nach dem Urteil vom 29.1.2003 dann abgearbeitet wurde.

Also: Beschwerde schreiben (gilt die 4 Wochen Frist jetzt ab Beschluss zur Gehörsrüge oder ist sie schon abgelaufen?), ganz eng an diese Vorlage halten (Verletzung Art.6 Abs. 2, nicht verzetteln, keine Romane) und durchaus darauf hinweisen, dass ein ähnlicher Fall bereits durch Kammerbeschluss entschieden wurde. Aber wie gesagt, kein Geld ausgeben, und keine Hoffnungen machen, diese einsilbigen Briefe ("nicht zur Entscheidung angenommen") sind das nicht wert (Ich weiss wie sie aussehen, weswegen ich Beppo's Vorliebe für das BVerfG nicht teile...)

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Geschrieben : 16.07.2008 15:57
(@so-oder-so)
Schon was gesagt Registriert

So...Verfassungsklage ist nun eingereicht... :gunman:

Ich hoffe das die Klage schnell geprüft wird...ich bin sowas von angespannt... sie will Fakten schaffen und gehen...und das ziehmlich schnell...

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:

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Themenstarter Geschrieben : 14.08.2008 17:08
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Viel Erfolg !

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 14.08.2008 17:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin so-oder-so,

eine "schnelle" Prüfung solltest Du nicht erwarten; ein solches Verfahren kann Monate oder ggf. auch Jahre dauern. Insbesondere wird seine Anhängigkeit Deine Ex und die Kinder nicht an der Ausreise hindern; als ABR-Inhaberin darf sie das jederzeit.

Dein Verfahren könnte - so es überhaupt zur Verhandlung angenommen wird und in Deinem Sinne endet - von grundsätzlicher Bedeutung für andere Trennungseltern sein. Aber selbst, wenn (theoretisch) irgend ein Gericht Deiner Ex irgendwann das ABR aberkennen bzw. dieses Dir zusprechen würde: Wen interessiert das in Peru? Dort setzt man keine deutschen Gerichtsurteile in geltendes Landesrecht um...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.08.2008 17:26




(@so-oder-so)
Schon was gesagt Registriert

Huhu brille007,

ich muss dir recht geben, da es in Peru warscheinlich keine Sau interessiert ob ich das Sorgerecht habe oder nicht. Deshalb war meine Anwalt so schlau in die Verfasungsklage einen Einstweilige zu packen. Wenn das Gericht nun wirklich an einer Entscheidung interessiert ist, kann es diese Einstweilige anordnen bis das Verfahren beendet ist. Allerdings mache ich mir da auch nicht so grosse Hoffnungen. Soweit ich das über andere und meinen Sohn erfahren habe soll es so um die Weihnachtszeit passieren. Bis dahin ist noch ein wenig Zeit. Wie wir alle wissen stirbt die Hoffnung zuletzt. Das einzige was derzeit wirklich erdrückend ist, ist die Unkalrheit wann. Naja ...die Anwaltskosten explodieren auch. Ich riskiere auch noch meinen finanziellen Ruin. Meine Kinder sind mir das aber mehr als wert.

Im Übrigen fängt langsam auch noch die Umgangsvereitelung an. Die Kinder sind öfter krank und ich bekomme in der letzten Sekunde bescheid, das ich sie nicht abholen kann.

Schlimm ist mit an zu sehen, dass die Kinder lieber bei mir bleiben würden und ich nichts dagegen machen kann.

Ich gebe nicht auf...

Beste Grüße an alle von Frauen seelisch vergewaltigten Väter und Kinder!!!

Markus  :yltype:

 

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:

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Themenstarter Geschrieben : 16.08.2008 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin so-oder-so,

ich habe Deinen Thread eben noch einmal überflogen und verstehe ihn dahingehend, dass Du derzeit kein Sorgerecht (mehr) hast - richtig? Gestolpert bin ich vor allem über Deine Aussage

Wieviel muss ich denn verdienen das ich 1500,- Öcken Unterhalt bezahlen kann? Ich frage mich, wenn ich es könnte, und es momentan so ausssieht das es ab ende des Jahres wieder geht, ob das Gericht mir dann das Sorgerecht zurück gibt? Ich galube "NEIN"!!!!

Falls meine Annahme zutrifft: Dir ist klar, dass Sorgerecht nicht einklagbar ist? Auf welcher Rechtsgrundlage will Dein Anwalt die Ausreise Deiner Ex nach Peru verhindern bzw. den Erlass einer Einstweiligen Anordnung mit diesem Ziel erwirken? Als Allein-Sorgeberechtigte kann Deine Ex sich frei bewegen und mit den Kindern umziehen, wohin sie will; insofern wäre das OLG-Urteil zumindest juristisch nicht zu beanstanden. Kann es sein, dass Dein Anwalt vor allem "schlau" in der Hinsicht ist, Dich als zahlenden Mandanten noch ein wenig bei der Stange zu halten?

Fragen über Fragen...
Martin

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Geschrieben : 16.08.2008 15:25
(@so-oder-so)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007,

ich verstehe deine Bedenken. Es ist auch eine längere Geschichte. Das ganze ist echt komplieziert. Mein Anwalt, der Herr Mohr weiß was er tut. Er hat mich auch ausführlich über Möglichkeiten und Risiken informiert. Hier ist ziehmlich komplizierte Juristerei angesagt. Rechtlich haben wir gemeinsam viele Mölichkeiten durchgespielt. Am Ende entscheidet der Verfassungsrichter. Einen versuch ist es mir auf alle Fälle wert. Wer interesse hat, dem stelle ich eine geschwärzte Version der Gehöhrsrüge, der Ablehnung der Gehöhrsrüge und der Verfassungsklage zur Verfügung. Es ist leider schon zu Umfangreich um hier die Einzelheiten nieder zu schreiben. Selbst ein Einblick würde hier den Rahmen sprengen.

Grüße
Markus

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:

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Themenstarter Geschrieben : 17.08.2008 01:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin so-oder-so,

ich verstehe deine Bedenken. Es ist auch eine längere Geschichte. Das ganze ist echt komplieziert.

kannst Du trotzdem mal klarstellen, ob derzeit gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht und falls nein, warum nicht? Wenn Du ankündigst, in eine Bank zu gehen, um Geld zu holen, macht es auch einen Unterschied, ob Du dort ein Konto hast oder nicht; im zweiten Fall geht das nämlich nur mit Pistole und wird rechtlich ganz anders bewertet als im ersten...

Mein Anwalt, der Herr Mohr weiß was er tut. Er hat mich auch ausführlich über Möglichkeiten und Risiken informiert. Hier ist ziehmlich komplizierte Juristerei angesagt.

RA Mohr gilt hier im Forum als ausserordentlich kompetent und vor allem nicht als honorargeiler Blutsauger. Aber auch er kann nicht zaubern oder die deutschen Gesetze aus den Angeln heben. Man muss sicher nicht jedes Detail kennen, um die (von Dir initiierten!) Fragen zu beantworten. Aber die basics wären schon ganz hilfreich; ansonsten ist das nämlich ein Online-Ratespiel mit zu vielen Unbekannten.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 17.08.2008 13:04
(@so-oder-so)
Schon was gesagt Registriert

So liebe Mitsreiter...nun ist es soweit. Die Kinder sind in Peru!!!

Sie hat die Kinder in einer Nacht und Nebelaktion nach Peru verbracht. Ich hatte noch nicht einmal mehr die Möglichkeit mich zu verabschieden. So herzlos können nun Frauen sein.

Zugleich habe ich am selben Tag erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage nicht zur Verhandlung nehmen wird. Abgewiesen.

So viel Ungerechtigkeit kann es doch gar nicht geben. ;(

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2008 01:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich finde keine Worte, dir mein Mitgefühl auszudrücken.  ;(

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2008 11:26
(@andreadd)
Registriert

Hallo so-oder-so,

das tut mir so leid für euch. Ich finde das so ungerecht, dass man das kaum aushalten kann.

LG
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2008 15:35
(@coldeyes)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi so-oder-so,
es tut mir wirklich sehr leid für Dich, aber nicht aufgeben. ;(

Versuch mal nach einer Ruhepause die Lage in Peru zu forschen, ob alles dort zum Kindeswohl entspricht.
Laßt Dir Zeit. Es hängt von Dir ab, in wieweit deine Bindungen sind.
Hast du die KM in D oder Peru kennengelernt?
Freunde etc. nachfragen, wie es denen geht..
Alles leicht gesagt, als getan, aber nur Mut.*Daumen Drücken*
LG
Niko

Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2008 22:16
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Coldeyes,

ja, so-oder-so sollte jetzt zur Ruhe kommen. Zwangsweise wird er das müssen. Seine Ex hat vollendete Tatsachen geschaffen, die die Ungerechtigkeit und Zweischneidigkeit der deutschen Rechtsprechung wohl nicht deutlicher machen kann.

Aber: Nach einem solch nervenaufreibenden Verfahren jetzt direkt mit Informationsbeschaffung etc. anzufangen, halte ich für den Beginn einer never-ending-story. Sollten da nicht irgendwelche Hilferufe aus Peru kommen, denke ich, so-oder-so wird sich schlicht damit abfinden müssen, um sein eigenes Leben nicht vor die Hunde gehen zu lassen.

Und wenn Hilferufe kommen, wer kann so-oder-so dann helfen? Peruanisches Recht evtl. Oder evtl. auch deutsche Entscheidung, aber wer setzt die dort um? Dann abgetauchte Mutter. Detektiv, selber hinfliegen? Wer zahlt das alles?

Wenn ich mir vorstelle, dass meine Exe ihre Überlegungen zur Auswanderung irgendwann wieder aufnehmen würde, ich würde durchdrehen. Ich habe noch nicht einmal das gemeinsame Sorgerecht! Würde sie mich auch vor vollendete Tatsachen stellen, ich würde aufgeben. Der ganze Dreck der letzten Jahre muss dann Vergangenheit werden. Die Zeit des Edelmutes ist dann vorbei.

Traurige Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2008 12:07
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

was ist hieraus geworden ?

Die Kontaktdaten von so-oder-so sind scheinbar nicht mehr aktuell ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 11:45




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