Hallo,
ich hab das gerade drei Mal gelesen und was ich draus lese ist eigentlich nur:
Okay, Mami zieh mal nach Peru, denn dann braucht Deutschland keine Sozialhilfe mehr zahlen *lechz*.
Ziemlich fassungslos, riviera
Zu dem verlinkten Urteil: er ist aber auch sehr ungeschickt vorgegangen, das darf man nicht ignorieren. Seine Handlungen wie auch die Argumentation *mussten* bei *diesem* Gericht verlieren, er hat so ziemlich alles falsch gemacht was man gerade beim OLG München falsch machen kann.
Danke für deine Meinung...allerdings kann ich dir sagen, dass die Richterin mir alles im Munde umgedreht hat, was ich gesprochen hatte. Das Urteil ist gespickt von, wie so schön meine Anwältin sagt, "evidenten Verfehlungen des Gerichts". Mir kam es so vor, als hätte die Richterin gar nichts gelesen. Wir haben das Sorgerecht beantragt, ich habe unterhalt gezahlt, ich sagte, wenn meine Kinder dafür da bleiben, suche ich mir sofort eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle usw....
Die Richterin hat nach meiner bisherigen Recherche eine sehr beliebte Argumentationsreihenfolge benutzt, um Ihr Urteil zu rechtfertigen. Selbst die Verfahrenspflegerin hat sich in ihren augen total vertran. Wer das Urteil liest, merkt gleich, das es hier nicht um die Kinder geht, sondern einzig und allein um das Wohl der Mutter. Ich könnte hierzu noch seitenweise Verfehlungen schreiben. Ich habe nun den Anwalt gewechselt. Mal sehen was wir noch Retten können.
:gunman:
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Hallo,
ich hab das gerade drei Mal gelesen und was ich draus lese ist eigentlich nur:
Okay, Mami zieh mal nach Peru, denn dann braucht Deutschland keine Sozialhilfe mehr zahlen *lechz*.
Ziemlich fassungslos, riviera
corectamente!!!
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
So sind die Richter in Deutschland! Ich bin dafür dass jedes Skandalurteil veröffentlicht werden sollte mit Name und Adresse des Skandalrichters!
Danke für deine Meinung...allerdings kann ich dir sagen, dass die Richterin mir alles im Munde umgedreht hat, was ich gesprochen hatte.
Hallo,
genau das ist der Kern meiner Kritik. "ich sagte, wenn meine Kinder dafür da bleiben, suche ich mir sofort eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle usw...." usw. Sagen kann man viel. Vor allem Konjunktivismen und Absichtserklärungen. Die (von Vätern jedenfalls, und beim OLG München) zählen aber nicht im Familienrecht, das sollte auch deine bisherige Anwältin wissen. Da sind nur geschaffene Fakten relevant. Fakt war, sofern das Gericht nicht gelogen hat, dass deine Ex und die Kinder vom Steuerzahler leben mussten. Und, war das Fakt? Gerichte sind aber verpflichtet, die Kosten für die Allgemeinheit zu minimieren. Logisch, dass die angesichts der Fakten die Argumentation passend machten. Diverse andere Punkte im Urteil sehen auch wenig hilfreich aus, etwa ' Er kann sich durchaus vorstellen, dass die Kinder von ihrer Mutter getrennt und von seiner neuen Lebensgefährtin, die selbst ein 5-jähriges Kind hat, betreut werden'. Hast du oder hast du nicht derlei Argumente (schriftlich) vorgebracht? Wenn ja, ist es aussichtslos, gegen das Urteil anzugehen. Wenn du weiterhin nicht hinreichend Unterhalt zahlst ebenso. So oder so, ich wünsche dir viel Glück mit dem neuen Anwalt.
/elwu
Gerichte sind aber verpflichtet, die Kosten für die Allgemeinheit zu minimieren. Logisch, dass die angesichts der Fakten die Argumentation passend machten.
-Da soll sich Deutschland nochmal über die geburtenrate beklagen!
Diverse andere Punkte im Urteil sehen auch wenig hilfreich aus, etwa ' Er kann sich durchaus vorstellen, dass die Kinder von ihrer Mutter getrennt und von seiner neuen Lebensgefährtin, die selbst ein 5-jähriges Kind hat, betreut werden'.
-Nich ganz so richtig. Es war ein Hinweis. Ich sollte erklären wie ich die Kinder versorgen und die Erziehung sicherstellen würde wenn die Mutter alleine nach Peru zurück gehen würde. Klar ist , dass wenn ich in einer neuen Beziehung bin und wir zusammen wohnen, meine Lebensgefährtin oder zukünftig evtl. Frau natürlich an der Erziehung beteiligt ist. Die Richterin hat es sich allemal so hingedreht wie sie es braucht.
Meinen Nachforschungen zu folge ist die Richterin für solche Urteile schon bekannt.
Wenn du weiterhin nicht hinreichend Unterhalt zahlst ebenso.
-Was ist hinreichend? Wieviel muss ich denn verdienen das ich 1500,- Öcken Unterhalt bezahlen kann? Ich frage mich, wenn ich es könnte, und es momentan so ausssieht das es ab ende des Jahres wieder geht, ob das Gericht mir dann das Sorgerecht zurück gibt? Ich galube "NEIN"!!!!
Danke trotzdem für deine Meinung.
So sind die Richter in Deutschland! Ich bin dafür dass jedes Skandalurteil veröffentlicht werden sollte mit Name und Adresse des Skandalrichters!
Anm.: Quotings lesbar gemacht.
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Hallo so-oder-so,
ich möchte mal kurz reingrätschen. Nicht, dass ich eine Wellenlänge mit Elwu habe, allerdings hat es nie gestört auch seine, recht weiten, Erfahrungen in den eigenen Gedanken zu berücksichtigen.
An meinem Kommentar zu dem Urteil kannst Du sehen, dass ich das Urteil für absurd halte.
Aber ich halte den Fakt, dass Du nicht einmal KU zahlen kannst für erschwerend. Ich glaube sogar du auch:
...ich sagte, wenn meine Kinder dafür da bleiben, suche ich mir sofort eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle usw....
Bei Feedbacks ist es manchmal gut, einfach nur zuzuhören und Klappe halten. Fällt mir manchmal auch schwer, selten sogar auch bei Elwu.
Und eine Bitte: Wenn Du nicht quoten kannst, lasse es doch bitte einfach sein oder Dir erklären. Den Inhalt deines letztens Post erkennt man nur auf den 2. Blick.
Gruß,
Michael
P.S.: Meine Frage: Was machst du denn nu?
P.S.: Meine Frage: Was machst du denn nu?
Huhu Weisnich,
sorry das mit dem quoten habe ich nun auch verstanden. Zur Kritik von Elwu kann ich nur sagen, dass ich für alles und vor allem Weitsicht offen bin. Bin halt kein Rechtsverdreher. Ich versteh ehhh die Welt nicht mehr.
Was ich nun mache...
...ich weiß es erlich gesagt nicht. Mir bleibt nichts anderes mehr übrig, als die restliche Zeit mit meinen Kindern zu genießen. Über die Gehöhrsrüge entscheidet der selbe Senat. Also keine Chance. Das Bundesverfassungsgericht ist zu fern, und hindert sie nicht am Ausreisen. Alles andere was mir noch einfallen würde ist illegal... :gunman:
Ich bin machtlos und dem Urteil ausgeliefert. ;(
Grüße
so-oder so
Anmerkung: Vollquoting gelöscht. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15!)
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
...ich weiß es erlich gesagt nicht. Mir bleibt nichts anderes mehr übrig, als die restliche Zeit mit meinen Kindern zu genießen.
Aber denk' dran, dass es auch in Peru immer noch Deine Kinder sind.
Ich hab' mir die Geschichte und das Urteil gerade erst durchgelesen und weiss nicht so recht, was ich dazu sagen soll. Ich bin ein bisschen differenzierter als der Durchschnitt hier in der Beurteilung der Lebenschancen und Lebensqualität zwischen der "Dritten-Welt", wie Du das nennst, und dem Leben in Deutschland an der Armutsgrenze. Bin auch schon weit gereist, aber ich unterstelle mal, dass Du auch schonmal in Lima warst. In der dritten Welt gibt es kein McDonalds. Ob das familiäre Netzwerk jetzt wirklich so stabil ist wie in dem Urteil suggeriert sei dahingestellt, aber Fakt ist, dass solche Netzwerke in Lateinamerika eine wichtige Rolle spielen und dass ein Euro gefühlt dort etwa 4 mal soviel wert ist.
Du kannst also dazu beitragen, dass das Netzwerk hält, indem Du den Kindesunterhalt dahin überweist, weil das da viel Geld ist, und dann ist das Armutsrisiko eigentlich eliminiert. Und ich habe wirklich nicht verstanden, warum Du den KU bisher nicht bezahlt hast? Nicht 1500€, wie Du sagst, sondern 400€, aber mit enormer Symbolkraft.
Das wäre mein Rat, nimm's hin, mach den Kindern den Umzug leicht, indem Du sie motivierst und ihnen die Angst nimmst, und bezahle den KU. Der Rest ist nicht zu ändern.
Hallo Pappasorglos,
Ich weiß nicht genau, was Du damit
Ich bin ein bisschen differenzierter als der Durchschnitt hier in der Beurteilung der Lebenschancen und Lebensqualität zwischen der "Dritten-Welt", wie Du das nennst, und dem Leben in Deutschland an der Armutsgrenze.
sagen willst. Wir sind uns doch aber darüber im Klaren, dass die Chancen eine vernünftige Ausbildung zu erhalten in Peru deutlich geringer sind, oder? Ich weiß nicht genau, ob Schulen zu bezahlen sind, aber ich gehe mal davon aus. Und scheinbar gehört die Ex von SOS nicht der Oberklasse des Landes an.
In Deutschland haben die Kinder zumindest eine relative Chance, sogar eine Hochschulausbildung zu machen.
In meiner "undifferenzierten" Sichtweise mag Peru zwar schön und nett sein, stellt aber auch weniger Chancen zur Verfügung und bleibt daher für mich 2. Wahl.
Zynisch finde ich deinen Vorschlag, durch KU-Zahlung Kontakt zu den Kindern zu behalten.
Wahrscheinlich ist es SOS nicht möglich, häufig nach Peru zu fliegen. Wenn nun aber nur Kontakt per Western Union besteht, verkommt SOS's Vaterrolle zum "stupid white man". Überweisungen ersetzen persönlichen Kontakt nicht! Ehrlich!
Deinem Vorschlag folgend sollte ich in meiner Situation einfach mehr KU überweisen, damit mein Sohn die Beeinflussung überwindet und wieder hocherfreut auf mich zukommt, oder? Ich glaube, mein Sohn weiß weder, was KU ist, noch, dass ich ihn zahle.
In dem Punkt KU-Zahlung an sich, also schon vor dem Urteil gebe ich dir allerdings gerne Recht. Das hat SOS recht ungeschickt angestellt. Da es vor Gericht aber auch um den Unterhalt der Mutter ging, wäre Das Ergebnis nicht sehr viel unterschiedlicher ausgegangen.
@SOS
Es tut mir leid für eure Kinder und dich
Gruß,
Michael
Ich weiß nicht genau, was Du damit sagen willst.
Du hast mich schon richtig verstanden. Dritte Welt (die mit den Bildern von den Kindern mit der Hand voll Reis), Pampa (in Argentinien, paar Tausend Kilometer weiter) und Pyramiden (in Mittelamerika, auch paar Tausend Kilometer weit weg). Und genau dasselbe Halbwissen über gesellschaftliche Strukturen. Wenn das Gericht überzeugt wurde, dass die Kinder auf eine Privatschule gehen und wahrscheinlich bessere Bildungschancen haben als mancherorts in Deutschland, warum glaubst Du an das Gegenteil? Einfach nur mit dem unreflektierten Gefühl der kulturellen Überlegenheit kann man nicht über das Schicksal von Menschen urteilen.
Und ich bleibe dabei, den KU zu bezahlen sollte selbstverständlich sein. Wir können und ja drüber streiten, ob nach DT oder nur nach dem, nach der Ländergruppeneinteilung für Peru um den Faktor 3 geringeren, Kinderfreibetrag. Dieser Kinderfreibetrag steht im ganz zu, wenn die Mutter nicht in Deutschland steuerpflichtig ist, also kann er 2*5808€/3/12 = 322€ pro Monat steuerlich absetzen. Können wir uns drauf einigen, dass er wenigstens das bezahlen sollte?
(sorry, Rechenfehler korrigiert)
(nein, es sind doch 322€ für beide Kinder zusammen, brutto, bei 30% Grenzsteuersatz also 225€ netto)
Hallo Pappasorglos,
er kann die von Dir genannten Beträge aber nur in der Höhe abziehen, soweit sie nach dem Wohnsitzstaat des Kindes angemessen sind (also Ländergruppenschlüssel), da die Kinder ja auch nicht nach §§1 (1) bzw. 1(2) EStG einkommensteuerpflichtig sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Pappasorglos,
sachma, haben wir beide das selbe Urteil gelesen?
Zur Überzeugung des Gerichts, dass es den Kindern besser geht:
Beide Kinder haben einen Kindergartenplatz in der Deutsch-Peruanischen Schule
Deutsch-Peruanisch ist scheinbar ein Gütesiegel für dich? Du kennst die Entstehung der Deutschen Bevölkerungsteile (hauptsächlich aus dem Odessa-Projekt)? Also ich habe schon mal südamerikanische Schulen sehen dürfen. Das ist irgendwie was anderes als hier.
Auch wenn die gute finanzielle Situation der Antragstellerin in Peru derzeit nur auf dem Wohlwollen der Verwandten beruht, ist sie viel besser als in der Bundesrepublik, wo die Antragstellerin Sozialhilfe bezieht.
Es ist also schlechter, von einklagbare Sozialhilfe zu beziehen als von dem Goodwill seiner Verwandten abhängig zu sein? Interessant! Also ich wünsche das nicht mal meinen Feinden, auch wenn sie in einer anderen Kultur leben. Cash is King gilt auch in Peru, glaube ich.
Pappasorglos. Peru ist wunderschön. Die haben eine Menge Kultur und eine wunderschöne Landschaft. Ist halt nur ein bisschen weit weg (in meinem Kulturkreis sagt man auch in der Pampa). Und den Unterschied zwischen Inca und Maya kennt hier auch keine Sau.
Das Dumme in solchen Schwellenländern ist halt nur, dass sie eigentlich nur schön sind, wenn man etwas Geld hat und sich auch Türen erst mit Geld öffnen.
Viele Peruaner sind nämlich auf der Flucht. Entweder in die Städte oder außer Landes (2 von 30 Mio). Und das alles, obwohl es da so schön ist und man als Kind da so super Chancen hat.
Iss klar soweit...
So, genug davon,
Gruß,
Michael
Hallöchen Zusammen,
ich freue mich sehr, dass es wenigstens hier noch Menschen gibt, die sich für andere Schiksale interessieren, und darüber diskutieren. Das macht mir die Sache zwar nicht leichter aber es tut schon ein wenig gut. Danke :redhead:
Um ein bisschen über das vorangegangene zu sprechen:
Pappasorglos:
Es war sicherlich etwas ungeschickt den Unterhalt nicht zu bezahlen. Allerdigs hat mich die Trennung und der damit verbundene Ärger, Stress und die Traurigkeit mit meiner Selbstständigkeit fast in den Ruin getrieben. Das einzige was meine Ex will, ist mich fertig zu sehen. Das hat sie mehrfach vor bekannten in der Latinoszene gesagt. Das Dumme ist, dass sie, wie viele andere Frauen auch, die Kinder als Waffe einsetzt. Ich zahle mir ab Juli wieder ein höheres Gehalt, und könnte auch Unterhalt bezahlen. Das war der Richterin egal. Das ich selbstständig bin, und ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern, darunter auch Auszubildende, nicht einfach wegen vorübergehender Leistungsflaute nicht einfach aufgebe, ist doch klar. Außerdem habe ich fünf Monate 1200,- mtl. geleistet (mehr als gesetztlich gefodert) bis es halt nicht mehr ging. Wenn man es genau nimmt, habe ich sechs Monate keinen Unterhalt geleistet. Ist doch aber kein Wunder wenn man angst hat sein ein uns alles hat, d.h.
seine Kinder zu verlieren. Ich habe mich jetzt finanziell wieder einigermaßen erholt. Jetzt steht dann noch die Scheidung an.
Fazit: Klar bin ich bereit für meine Kinder zu zahlen, aber hier. Allerdings kenne ich meine Ex, und die lebt dann dort wie Gott in Frankreich. Die Kinder werden nicht auf eine deutsche Schule gehen. Der Kontakt wird von Ihr unterbunden werden, und nach Peru brauche ich mich nicht trauen. Am ende stehe ich bei der Rückreise noch mit ner Ladung Koks im Koffer am Flughafen (Freundeskreis und sie alles Kokser). Die Familie hat außerdem alles mögliche unternommen, um mir die Kinder weg zu nehmen. Die hassen mich. Klar... Familienbande! Natürlich sind es noch meine Kinder, die ich aber nicht sehen kann, auf die ich keinerlei Einfluss mehr habe, und die Mutter sich die Hände reibt. Ich zahle nicht....so sieht es aus. Ich habe mir acht Jahre den hintern aufgerissen, damit sie alles hat. Sie lebte in einer Luxuswohnung und hat selbst mit vorübergehender der Sozialhilfe 1500,- Öcken für Nichtstun bekommen, dazu arbeitet sie noch schwarz (leider nicht beweisbar). Ich werd kein "stupid white man" sein. Im Übrigen, schöne Formulierung Weisnich.
Sie macht was sie will, und kommt damit durch. Das kann und will ich nicht unterstützen.
Hier noch eine kleine Anekdote zum Thema reicher Verwandter der alles zahlt.
Wörtlich Übersetzung aus dem Nachweis seines Reichtums.
"Wir, der Geschäftsführer und der Geschäftsstellenleiter der Banco de Peru, können aus unserer Erfahrung und Kenntnis bestätigen, dass Herr F. finanziell in der Lage ist, die Ausbildungskosten der Kinder zu tragen."
Also, meine Kinder essen dort aus Goldlöffeln, werden mit einem Rolls Roys herumgefahren, und vor allen Dingen werden sie keine U-Bahn-Schläger mit Migrationshintergrund, die auf Sozialhilfeniveau aufwachsen.
Jetzt fange ich wieder an mich aufzuregen...
Wer kann mir jetzt erklären, das das ein Beweis dafür ist, dass die Kinder nicht auf dem untersten Level leben werden. Ich habe der Schwiegermutter oft Geld überwiesen, weil die Rente so klein ist. Eine Schwester von ihr lebt an der Hungersgrenze mit ihren sechs Kindern. Da hilft der tolle Schwager auch nicht...Begründung... da habe er keine Lust.
Alles Wischiwaschi. Die Richterin am Amtsgericht hat , obwohl die mich anscheinend nicht leiden kann, folgerichtig geurteilt. Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur für München.
Die Richterin am OLG hat völlig ausser acht gelassen, das Kinder eine Verpflichtung dastellen, und somit dem Recht auf örtlich Freizügigkeit nachrang geboten werden muss (das werde ich versuchen am BGH zu erstreiten). Die Verfahrenspflegerin hat schriftlich dargelegt, dass sie selten so eine enge Vater-Kind-Beziehung gesehen hat. Was ist nun wichtiger....die Vaterliebe eines fürsorgliche und innig geliebten Vaters, oder der vermeintliche Reichtum in einem nicht mal Schwellenland.
Und mal davon abgesehen ist hier das Grundrecht dreier Personen dem Grundrecht einer Person gegenübersgestellt.
Ach ich könnte euch so viele ungeheuerlichkeiten erzählen, dann wäre meine Fingerkuppen aber behandlungsbedürftig.
So...vorerst mal schluss für heute. Sitze mit 39° Fieber hier.
so-oder so oder... gerne auch... ich bin doch nicht blöd 😉
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Moin,
für mich ist KU nicht unantastbar und deine Intention ist für mich nachvollziehbar. Es ist auch immer das Unwissen darüber, ob der KU denn auch tatsächlich den Kindern zugedacht wird. Angesichts deiner Schilderungen vermute ich eher mal "Nein!".
Da kann jeder kommen von wegen elterlicher Verantwortung und artverwandten Argumenten. Letztlich geht es bei der elterlichen Verantwortung um mehr als nur Geld zu zahlen. Wird man hierauf reduziert und dies auch noch mit Absegnung eines OLG, sehe ich keine Notwendigkeit diesen Geldfaktor zu eleminieren. Ja, klar, es geht gegen die Kinder. Dies geht es aber auch ohne die KU-Zahlung.
Wie du für dich das Thema psychisch wegsteckst, kann ich nur leise erahnen und ich hoffe, dass du das in den Griff bekommst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nun...liebe Gleichgesinnten...auch die Gehörsrüge wurde vom Senat abgeschmettert. Man soll es nicht glauben. Wofür wird der Pseudo-Schmarn wohl eingeführt worden sein? Natürlich...zum ablehnen!!! Ganz klar... :knockout:
Der Erfinder dieser Gehörsrüge muss wohl einen an der klatsche gehabt haben, als er auf den Trichter gekommen ist, dass der selbe Senat über die Gehörsrüge entscheiden soll. Sowas von hirnrissig.
Gibt es irgenwo einen wohltätigen Verein der finanzen für klagende Väter bereit stellt. Langsam wird das ganze ruinös.
Gute Nacht...das Bundesverfassungsgericht ruft!!! :gunman:
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Recht hasst du!
Nur Hirnriss ist es nicht. Auf so eine Idee kommt man nur mit Vorsatz und schlechten Absichten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hhhhmmm....für mich ist dabei immer fraglich, ob die Menschen einfach nur Technokraten sind.
Ich habe hier ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gefunden. Bin ja gespannt wie die Richter in meinem Fall entscheiden werden. Sollte es zurück an das OLG gehen, freu ich mich schon auf die Richtergesichter.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040301_1bvr073801.html
Was sind eure Stimmen zu dem Urteil?
Die Hoffung auf Gehör und Recht ist klein, aber es geht hier um meine Kinder!
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Klingt doch schon mal gut!
Ich persönlich habe auch zum BVerfG ein deutlich höheres Vertrauen als zum BGH (XII), bzw. zum Letzteren habe ich gar keines.
Viel Glück
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.