Hallo Ihr alle! Bin mit meiner (Ex)-Freundin 6 Jahre zusammen und wir haben einen 2jährigen Sohn(gemeinsames Sorgerecht). Wir wohnen seit 4 Jahren in meinem Haus, welches ich geerbt habe. Nun hat sie nen anderen kennengelernt und will mich verlassen und zu ihrer Mutter ins Nachbardorf ziehen. Meine Frage: Kann/Darf sie den Kleinen einfach so mitnehmen und ihn aus seinem gewohnten Zuhause rausreißen? Hab gelesen, wenn das Kind einmal weg ist, hab ich kaum Chancen, ihn wiederzubekommen. Ich würde ihn nämlich gerne auch haben (Sorgerecht) Wie sind meine Chancen? Wie gesagt, ich habe ein schuldenfreies Haus, einen kompletten Top-Haushalt, verdiene nicht schlecht, schaffe den Kleinen in den Kindergarten und hole ihn auch und kümmere mich meistens um ihn. Wenn sie zu ihrer Mutter zieht, hat sie dort 2 Zimmer und sonst nix. Sie hat auch kein Geld, um sich ne Wohnung zu nehmen oder einzurichten. Also hat er es bei mir wirklich schön und ein sicheres und behütetes Zuhause. Was denkt Ihr, habe ich Chancen, ihn zu bekommen? Bin ziemlich verzweifelt, möchte aber auch nicht gleich zum Anwalt rennen. Wer weiß was?
Vielen Dank schonmal
Morgen stingray,
die gute Nachricht: Du hast GSR. Die schlechte: Du bist ein Mann und das Kind ist noch klein.
Aber langsam und der Reihe nach:
Meine Frage: Kann/Darf sie den Kleinen einfach so mitnehmen und ihn aus seinem gewohnten Zuhause rausreißen?
Klar kann sie das! Und da sie das Sorgerecht hat, darf sie das auch!!! Du darfst das allerdings auch (das Kind behalten). Entscheiden
tut das Gericht. Wer bis dahin das Kind bei sich hat, ist klar im Vorteil.
Hab gelesen, wenn das Kind einmal weg ist, hab ich kaum Chancen, ihn wiederzubekommen.
Yep, damit bist Du zum Zahl-und Umgangsvater degradiert. Also verhindern.
Ich würde ihn nämlich gerne auch haben (Sorgerecht) Wie sind meine Chancen?
Die Chancen wird Dir nur der Hellseher Deines Vertrauens vorhersagen können. Du kannst allerdings
einiges tun, um Deine Chancen zu erhöhen. Dazu gehört, dass Du Deinen Sohn bei Dir behältst.
Lass die Ex gehen, Dein Sohn bleibt. Dann sorg für ein überzeugendes Betreuungskonzept.
Das Kontinuitätsprinzip arbeitet für Dich, Mutter und Alter des Kindes sprechen leider gegen Dich.
Wenn sie allerdings Dein Kind einpackt, sinken Deine Chancen gegen Null.
Soweit erstmal
LG,
Mux
Edit: Fehler korrigiert.
Hallo stingray,
erst mal, herzlich willkommen hier.
Meine Frage: Kann/Darf sie den Kleinen einfach so mitnehmen und ihn aus seinem gewohnten Zuhause rausreißen?
Da ihr gemeinsames Sorgerecht und damit wohl auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht habt: Nein, darf sie nicht. Das wird sie allerdings nicht davon abhalten, es trotzdem zu tun, und sie hat dafür auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Du befindest dich mitten im Wahnsinn des deutschen Familienrechtes.
Wie gesagt, ich habe ein schuldenfreies Haus, einen kompletten Top-Haushalt, verdiene nicht schlecht,
Das hilft dir nicht, im Gegenteil: Es macht dich zum idealen Zahlpapa in den Augen der Unterhaltsmafia (bestehend aus deiner Ex, ihren Freundinnen, Rechtsanwälten usw.), die dir im Grenzfall auch gerne behilflich sind, deinen Top-Haushalt und dein schuldenfreies Haus loszuwerden.
Wenn du's nicht eh' schon getan hast: Stöbere mal hier im Forum, und schau auch mal hier: http://www.trennungsfaq.de/
Wenn sie zu ihrer Mutter zieht, hat sie dort 2 Zimmer und sonst nix. Sie hat auch kein Geld, um sich ne Wohnung zu nehmen oder einzurichten.
Nun, die zwei Zimmer würden ja für deine Ex und deinen Sohn problemlos ausreichen. Wenn es darum geht, bei wem das Kind leben soll, geht es (zum Glück und zu Recht!) nicht um die Frage, wo die größere Spielzeugkiste steht und wer die goldenen Wasserhähne im Badezimmer hat. Ein Kind braucht Liebe, Zuneigung und Geborgenheit; das ganze Prestige-Denken der Erwachsenen ist für die Kleinen herzlich schnuppe.
Versuche also besser nicht, mit den finanziellen und materiellen Dingen zu argumentieren, die Gegenseite kommt sonst leicht auf die Idee und sagt: Um das Finanzielle kannst du dich ja gerne in Form von fetten Unterhaltszahlungen kümmern, und da dir wegen der Geldverdienerei ja keine Zeit bleibt, kümmert sich die Mama halt um den Bambino - das wäre doch ideal für das Kind?!? Nun, ob das wirklich ideal ist für das Kind lasse ich jetzt mal im Raum stehen - für dich ist es aber eher wie die Karte, die der Schiedsrichter aus der Gesäßtasche zieht. Dafür interessiert sich allerdings kein Mensch, und schon gar kein Familienrichter.
Hab gelesen, wenn das Kind einmal weg ist, hab ich kaum Chancen, ihn wiederzubekommen. Ich würde ihn nämlich gerne auch haben (Sorgerecht) Wie sind meine Chancen?
Das Sorgerecht hast du ja nach deinen eigenen Angaben schon? Dann müsste deine Holde schon ziemlich schweres Geschütz auffahren, wenn sie dich ausbooten und das alleinige Sorgerecht haben will. Alles schon mal dagewesen - Beispiele findest du hier im Forum mehr als genug. Das muss für dich nicht so kommen, aber lies dich einfach schlau, damit du gewarnt bist und ggf. die Zeichen etwas früher erkennst. Wie viel dir das gemeinsame Sorgerecht nützt, steht auf einem anderen Blatt. Es stimmt schon - wenn sie erst mal mit Kind auszieht, hast du in der Praxis nicht mehr so besonders viel zu melden.
Mache dir bitte möglichst schnell klar, welches Modell du gerne haben würdest, im Wesentlichen gibt's drei Möglichkeiten:
Erstens, Kind bei ihr. Dann sieh' zu, dass du mit ihr möglichst reichlichen Umgang aushandelst, und zwar an den Wochenenden, in deinem Urlaub (auf lange Sicht: in den Schulferien des Kindes), und wenn es bei dir beruflich geht, auch unter der Woche. Finanziell heißt das: Unterhaltszahlungen von dir an sie, mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes (was ja hier eine überschaubare Zeit wäre). Ob sie danach wirklich vollständig selbst für das Kind sorgen muss - na, da gebe ich lieber keine Wetten ab.
Zweitens, Kind abwechselnd bei dir und bei ihr (Wechselmodell); zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel. Dazu musst du zunächst klären, ob dein Arbeitgeber da mitspielt, denn aller Voraussicht nach bedeutet das für dich: Teilzeitarbeit. Und überlege dir genau und schreibe dir auf, wie du Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommst, denn solche Fragen werden kommen (du bist schließlich ein Papa, der so etwas nach vorherrschender Meinung nicht gebacken bekommt - bei einer Mama fragt üblicherweise niemand danach). Wenn die Betreuung wirklich 50:50 aufgeteilt ist, bedeutet Wechselmodell übrigens im Normalfall: Keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen.
Drittens, Kind bei dir. Sieh' zu, dass der Kleine vernünftigen Umgang mit deiner Ex bekommt, schließlich braucht er beide Elternteile. Eine Teilzeitregelung mit deinem Arbeitgeber ist hier noch dringender nötig als beim Wechselmodell (ja ich weiß, ein Zweijähriger kann auch ganztags in den Kindergarten / in die Kinderkrippe, waren meine Söhne ja auch - aber dir wird das vermutlich gleich wieder ausgelegt als "der will sich ja nicht wirklich selber um sein Kind kümmern"). Je nachdem wie deine Ex gestrickt ist, wirst du dieses Modell vielleicht auch nur dann bekommen, wenn du ihr gegenüber "großzügigerweise" auf Unterhaltszahlungen von ihr für das Kind verzichtest. Wobei, wenn deine Ex eh' kein Geld hat, ist der Schaden für dich überschaubar. Mach mal 'ne Überschlagsrechnung, ob du das finanziell stemmen kannst, wenn du allenfalls noch halb so viel verdienst wie jetzt.
So - und wenn du dann hoffentlich weißt, was du selber willst: Lässt sich das mit deiner Ex machen? Wenn ihr euch noch friedlich einigen könnt - um Himmels willen, tut es, und tut es bald, und haltet eure Vereinbarung schriftlich fest. Am besten hochoffiziell (also Vereinbarung beim Notar oder so).
Nun hat sie nen anderen kennengelernt und will mich verlassen (...)
ich (....) schaffe den Kleinen in den Kindergarten und hole ihn auch und kümmere mich meistens um ihn.
Sieht sie das genau so, dass du dich meistens um ihn kümmerst? Und was heißt dieses "meistens" jetzt konkret - schließlich hast du, wenn ich recht verstehe, einen Vollzeitjob, der offenbar recht gut bezahlt ist, und so was bedeutet ja oft auch Überstunden und ähnliches. Sei mir nicht böse, aber dieses "meistens" glaube ich dir erst dann, wenn du es mit reichlich Beispielen untermauern kannst. Wobei es natürlich vollkommen egal ist, ob ich dir glaube - aber du wirst noch an Leute geraten, bei denen es nicht egal ist, ob sie dir glauben. Besser, du hast die Liste abrufbereit 😉
Allerdings, mit den beiden obigen Punkten kannst du in die Verhandlung mit deiner Ex gehen. Der zweite Punkt besagt, dass du dich um dein Kind kümmern kannst und du das bisher auch schon getan hast und sie damit offenbar wohlwollend einverstanden war - also soll sie doch erst mal begründen, warum es nach der Trennung anders sein soll. Der erste Punkt erfordert ziemlich viel Fingerspitzengefühl von deiner Seite, aber: Sie hat einen Neuen, sie wird viel Zeit mit ihm verbringen wollen - und da ist ein zweijähriges Kind manchmal verdammt lästig. Du darfst ihr gegenüber natürlich nie sagen, dass du auch nur im Entferntesten unterstellst, das Kind sei ihr lästig (wie gesagt: Fingerspitzengefühl). Aber wenn du ihr irgendwie durch die Blume beibringen kannst, dass es für ihr neues Leben doch hilfreich ist, wenn du dich möglichst oft um euren gemeinsamen Sohn ... du verstehst.
Und erzähle mir ja nicht, dass du da eine Kröte schlucken musst, indem du ihr die ungestörte Liebelei mit ihrem Next ermöglichst. Ich weiß, wie diese Kröte im Magen liegt ...
So viel für den Moment, und ansonsten: Bei Fragen einfach fragen. Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. überschneidet sich in Teilen mit dem Beitrag von Mux, ich lasse es aber einfach mal so stehen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
P.S. überschneidet sich in Teilen mit dem Beitrag von Mux, ich lasse es aber einfach mal so stehen.
Kann man aber so nicht stehen lassen, denn das:
Da ihr gemeinsames Sorgerecht und damit wohl auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht habt: Nein, darf sie nicht.
ist schlichtweg falsch. Natürlich darf sie das.
Stingray könnte auch die Schlösser austauschen und ihr die Taschen vor die Tür stellen und Kiddy einfach da behalten. Weder KM noch Polizei könnten dann etwas machen, genauso wenig wie stingray etwas dagegen tun könnte, wenn KM sich Kiddy unter den Arm klemmt und geht.
Das ASR ( alleiniges Sorgerecht ) kannst du vergessen, stingray. Die Meßlatte dafür liegt unendlich hoch. Das einzige, vorüber du dir Gedanken machen mußt, ist das ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ).
Im Familienrecht gilt ein Grundsatz: Wer zuerst Fakten schafft, hat die besseren Karten.
LG Jemmy
*edit:
Nein, das soll keine Aufforderung sein, deine DEF auszusperren, auch wenn es rechtlich machbar ist und sicherlich auch einen gewissen Reiz hat.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Stingray,
geh in dich und überleg dir ob du darum kämpfen möchtest das dein Sohn bei dir bleibt oder ob du dich mit dem Gedanken anfreunden kannst das er mit deiner Ex mitzieht.
Nur wenn du dir deiner Sache ganz sicher bist würde ich folgendes tun.
> Am Meldeamt des neuen Wohnortes einen Sperrvermerk hinterlegen das dein Sohn dort nicht ohne deine Zustimmung umgemeldet werden darf.
> Zeit schinden das sich der Umzug verzögert
> Eilantragung auf Übertragung ABR stellen
auch wenn sie schon umgezogen ist kann es sein das dein Sohn per Gerichtsentscheid wieder zurück kommt. Ist zwar unwahrscheinlich, aber mir hat es geklappt.
Gruß
Bart
Vielen Dank an Euch alle! Ihr scheint Euch ja (leider) gut in der Materie auszukennen.
Mit dem Sperrvermerk versteh ich noch nicht so richtig: Meine Ex zieht erstmal zu Ihrer Mutter ins Nachbardorf. Ist dieselbe Gemeinde, kann ich da auch einen Sperrvermerk machen? Wenn sie dann mit Ihrem Neuen wegzieht (ist nicht von hier) muß ich dann dorthin fahren und dort einen Sperrvermerk machen? Was hat das denn für rechtliche Auswirkungen und wie kriege ich den Kleinen zurück? Und den Eilantrag auf alleiniges ABR stelle ich noch vor dem Umzug beim Jugendamt oder wie? Hab leider keine Ahnung von den ganzen Sachen, wurde völlig überrascht. Warum lösen Frauen nicht Probleme, sondern Schluß, Aus und schnell weg zum Nächsten. Sicher machen das auch Männer, aber tendenziell wohl viel weniger.
Und das alleinige Sorgerecht kann ich echt vergessen, auch wenn sie es in der Woche kaum schafft, ihn alleine zu betreuen?
Rechtliche Auswirkungen hat das keine. Denn das Melderecht hat nichts mit Familienrecht zu tun. Zum Ummelden bräuchte es noch nicht mal das SR. Viele Ämter nehmen solche Sperrvermerke nicht an. Zumidnest kann man damit dokumentieren, das man mit dem Umzug der Kinder nicht einverstanden ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Stingray,
konzentrier Dich auf das Wesentliche.
A. Behalte ich meinen Sohn bei mir?
B. oder lass ich ihn mit der Ex ziehen?
Wenn Du Dich für A entscheidest, musst Du
eine Strategie entwickeln wie Du verhinderst,
dass Deine Ex einfach mit Deinen Sohn verschwindet.
Vorher aber entscheide Dich.
Was hat das denn für rechtliche Auswirkungen und wie kriege ich den Kleinen zurück?
Nochmal, Du bekommst den Kleinen nicht zurück. Wenn Deine Ex Dein
Kind einpackt, und auszieht bekommt sie ihn auch angemeldet (mit Sperrvermerk oder ohne,
ist egal). Sie stellt einen ABR-Antrag, den sie ohne weiteres durchbekommt.
Fertig ist die Kiste. Du bekommst Standardumgang und die KU-Pflicht.
So wird es aller Wahrscheinlichkeit nach laufen.
Wenn Du nicht schnell die Weichen anders stellst. Frauen sind in dieser Phase
den Männern erfahrungsgemäß einige Schritte voraus.
Und das alleinige Sorgerecht kann ich echt vergessen, auch wenn sie es in der Woche kaum schafft, ihn alleine zu betreuen?
An das ASR brauchst Du keinen weiteren Gedanken zu verschwenden. Chancenlos!!
Wenn Du Dich entschieden hast, melde Dich wieder.
Gruß,
Mux
Hallo Mux und alle anderen!
Eindeutig: Antwort A !!! Werde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, ich will den Kleinen nicht verlieren. Zumindest will ich mir den Rest meines Lebens nicht selbst vorwerfen, ich hab nicht alles probiert! Also muß ich in die Gänge kommen und zum Jugendamt und zum Meldeamt. Aber was für gute "Weichen" gibts denn noch?
Hallo Stingray,
hast du wirklich verstanden was A heißt?
Der einzige halbwegs sichere Weg ist:
Sobald Mutter ohne Kind mal draußen zum einkaufen ist, Schlösser austauschen und Kind einbehalten.
Du wirst dann aus dem Stand dein Kind alleine betreuen müssen und auf Unterhalt darfst du nicht rechnen.
Du musst dann auch sofort eine EA auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht einreichen und dann gut begründen warum das Kind besser bei dir aufgehoben ist, als bei der durch Geburt prädestinierte Mutter.
Außerdem musst du ein Konzept parat haben, wie du Betreuung und Lebensunterhalt sicherstellen willst.
Die Idee Unterhalt von der Mutter haben zu wollen darf dabei nicht in dieses Konzept. Das ist nur für Mütter vorgesehen.
Kannst du das?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Stingray,
aus persönlicher Erfahrung würde ich versuchen den Prozess nicht mit der Brechstange (Schlösser austauschen und Mutter so praktisch das Kind entziehen) angehen - das kann Dir als Mann gerade im Hinblick auf das Alter des Kindes sehr negativ ausgelegt werden. Wenn Frau erst mal in Fahrt kommt wird es bestimmt kritisch - daher sollte Mann Frau erst gar nicht in Fahrt komme lassen.
Wie sieht es denn aus mit der Kommunikation zwischen KM und Dir? Habt ihr darüber gesprochen wie Ihr die Betreuung aufteilen wollt?
Bei mir persönlich war die Situation auch total verfahren - "Kind gehört zur Mutter etc." - da stehen Dir sicherlich interessante Diskussionen ins Haus. Letztendlich konnte ich meine Ex von den Vorteilen des Wechselmodells überzeugen - eine solche Regelung kann man sich natürlich auch erkaufen (obwohl wir das Kind 50:50 betreuen werde ich Die xy Kindesunterhalt zukommen lassen).
Es ging nicht lange da war mein Exchen so mit Ihrem neuen Lover beschäftigt das aus dem Wechselmodell ein alleinerziehender Papa hervorging - nach nunmehr 2,5 Jahren und der Einschulung des Kurzen hier bei mir um die Ecke (unter Zustimmung der Ex) ist dies nun zementiert.
Was ich andeuten will ist, dass eventuell das bedachte Vorgehen erfolgsversprechender sein kann - und wohl auch besser für das Kind als 'das sperr die Mutter aus' vorgehen. Ich kann mir da ein paar ganz üble Szenarien vorstellen.
Also versuch doch mal bei Exchen vorzufühlen - überlege wie Du die Betreuung des Kindes im wöchentlichen Wechsel gemanagt bekommst und unterbreite Exchen in einem ruhigen Gespräch Deinen Vorschlag - bleib ruhig - fixiere Dich bei der Argumentation auf das Kinderwohl und bleib hartnäckig. Wenn Du merkst Du kommst an einem Tag nicht weiter - Gespräch abbrechen (Mein Ex.Schätzchen - lass uns Morgen nochmal darüber reden). Überleg Dir auch wie viel Geld Du bereit bist für das Wechselmodell springen zu lassen.
Hast Du das Wechselmodell mal durch wird sich bald zeigen ob das Kind noch in die neue Lebensplanung von Exchen passt oder eben nicht.
Grapfruit
Hallo
Hast Du das Wechselmodell mal durch wird sich bald zeigen ob das Kind noch in die neue Lebensplanung von Exchen passt oder eben nicht.
Mag ja sein, dass das Kind nicht in die Lebensplanung von DEF passt, aber sei sicher, dass BU, KU und KG außerordentlich gut in die Planung passen. Wenn es ihr in den Kopf kommt, kommen bald auch noch Beschuldigungen ala " häusliche Gewalt ", dann sitzt sie im Haus mit neuen Schlössern.
Ich will hier den Teufel nicht an die Wand malen, aber wenn man schon anfängt, hypothetische Szenarien aufzustellen, dann muß auf alle möglichen eingegangen werden. Letzten endes vermutlich witzlos, den: Meistens kommt es anders als man denkt.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Tja, sind ja ganz schön unterschiedliche, um nicht zu sagen völlig gegensätzliche Meinungen. Aber interessant und ich wollte ja unterschiedliche Meinungen und Vorschläge! Das mit Schlösser austauschen und aussperren, ist glaub ich nix für mich. Wie gesagt, das Haus gehört mir alleine und wenn ich ihr Ihre Schlüssel wegnehme reicht das. (Die gehen nicht nachzumachen).
Das von "Beppo" klang meinem Charakter entsprechend und vielleicht hab ich ja auch so ein Glück, und sie will sich ein Nest mit dem Neuen bauen und der Kleine kann bei mir bleiben. Wie gesagt, ich kann komplett für ihn sorgen, finanziell und auch betreuerisch. Und unsere Grundschule (in 4 Jahren!) ist 300m Fußmarsch entfernt. Meiner Meinung nach alles ideal für ihn. Aber ich mach mir da wenig Hoffnung, hab schon zu viel gelesen über Väterrechte im "demokratischen" Deutschland. Am Ende nimmt sie den Kleinen, ich zahle Unterhalt und mit viel Glück sehe ich ihn alle paar Wochen mal!
Hallo Stingray,
die Methode Schlösser zu tauschen erscheint mir auch heftig. Letzlich liegt die Entscheidung aber bei dir.
Das der Umzug im gleichen ort stattfindet macht nichts. Sie muß sich ummelden, auch wenn sie nur ein Haus weiter zieht. Bei mir hat das mit dem Sperrvermerk geklappt. Aber wie midnightwish schon gesagt hat wird das ganze von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt.
Hast du schon einen Anwalt. Wenn nicht solltest du dir langsam Gedanken machen zu wem du gehst. Wenn du bei ersten Termin nicht das Gefühl hast das er dich ernst nimmt wechsle und such dir einen besseren.
Wenn ihr am gleichen Wohnort lebt wäre eine gütliche Einigung mit einem Wechselmodell sicher die allerbeste Lösung. Wenn sich abzeichnte das das nicht klappt solltest du nicht mit offenen Karten spielen. Lass deine Ex über deine Vorgehensweise im unklaren.
Schreib dir auf was für einen Aufenthalt bei dir spricht. Wieviel Zeit pro Woche du bisher mit deinem Kleinen verbracht hast und wieviel deine Ex. Gibt es offensichtliches Fehlverhalten deiner Ex dem Kleinen gegenüber?
Wenn du dir deiner Sache sicher bist lass dich nicht entmutigen. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.
Gruß
Bart
Grapfruit, um das deutlich zu machen:
Ich bin keineswegs ein Freund des von mir aufgezeigten Weges und es gibt sicher schonendere als diesen.
Das Problem ist nur, dass die schonenden Wege weit weniger Erfolgversprechend sind.
Leider gilt im Familienrecht der gleiche Grundsatz, wie im Atomkrieg:
Wer als erster zuschlägt gewinnt.
Wenn es bei dir anders funktioniert hat, umso besser, aber deine Ex hat auch mitgespielt.
Ich will den harten Weg nicht propagieren aber dem TO auch klar machen, was auf ihn zu kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, Fehlverhalten kann ich ihr nicht nachweisen. Sie ist schon ne liebe Mama, kann ich nicht leugnen. Und daß sie wegen der Arbeit früh eher weg und abends später kommt, ist halt doof. Ansonsten haben wir uns beide um den Kleinen gekümmert. Das macht es natürlich für mich fast unmöglich, ABR oder ASR zu kriegen. Werd wohl echt versuchen, ein gutes Umgangsrecht zu erfeilschen und dies irgendwie schriftlich festzumachen. Wie gesagt, erstmal mag das alles gehen, wenn sie in der Nähe wohnt. Aber sobald ein Umzug zum Neuen ansteht, hab ich natürlich die Arschkarte. Aber heute hat mein Kleiner seinen 2.Geburtstag und mir zerreißt es das Herz, wenn ich dran denke, daß dies wahrscheinlich unser letzter gemeinsamer sein wird. Könnte den ganzen Tag nur heulen! javascript:void(0);
Hi Stingray,
Sie ist schon ne liebe Mama, kann ich nicht leugnen
. Na dann sollte sie auch das Wohl eures Kindes im Auge haben.
Ich verstehe einerseits die Argumentation der Vorredender (Beppo und Jemmy) aber es gibt meines Erachtens noch Schritte die nicht unversucht bleiben sollten bevor hier der 'Atomkrieg' aufgezeigt wird (guter Vergleich Beppo).
Natürlich schließe ich mich den Vorrednern in dem Punkt an - 'trau schau wem' und Du kannst den 'Kampf' schon im Stillen vorbereiten ohne Exchen davon in Kenntnis zu setzten (Sperrantrag, Rechtsanwalt, Tagebuch). Aber wenn hier schon alle Szenarien angesprochen werden sollen - wie wäre es mit dem:
Schlüssel weggenommen oder Schloss ausgetauscht - Mutter macht Terror vor dem Haus 'Kind weint - Warum darf Mama nicht zu uns' - Polizei rückt an und…..- ich möchte mir das gar nicht weiter ausmalen.
Nur weil viele Exchen gleich zum 'Atomkrieg' übergehen sollte das hier bitte zum Wohle des Kindes nicht der ernsthafte erste Rat sein.
Ich denke Stingray dass Du sicherlich Deinen eigenen Weg finden wirst (keiner hier weiss wie Deine Ex tickt – auch der ‚Atomkrieg‘ könnte ein Szenario werden)- wie gesagt ich würde versuchen erst mit der KM zu sprechen und ihr dabei auch ein finanziell verlockendes Angebot zu unterbreiten (das wird nicht schriftlich fixiert – Du zahlst dann freiwillig solange es nötig ist).
Ich wünsche Dir viel Kraft in dieser anstrengenden Zeit!
Grapfruit
Hallo stingray,
ich sehe das ganze nicht als Krieg. Vielmehr wie ein Kartenspiel bei dem man als Mann die (viel) schlechteren Karten hat. Um nicht gnadenlos unterzugehen muss man(n) eben die Spielregeln besonders gut kennen.
Und daß sie wegen der Arbeit früh eher weg und abends später kommt, ist halt doof.
erläutere doch mal was das heißt. Wie viele Stunden am Tag arbeitet deine Ex, wieviele Du. Wo war das Kind bisher wenn sie gearbeitet hat. Wo wäre es nach dem Umzug?
Gruß
Bart
Hallo
Na dann sollte sie auch das Wohl eures Kindes im Auge haben.
Stimmt,sollte sie.
Ich verstehe einerseits die Argumentation der Vorredender (Beppo und Jemmy) aber es gibt meines Erachtens noch Schritte die nicht unversucht bleiben sollten bevor hier der 'Atomkrieg' aufgezeigt wird (guter Vergleich Beppo).
Leider gibt es hierbei kein "Versuchen". Sind die Fakten geschaffen, sind sie nahezu unumstößlich. Wenn KM das Kind erst mitgenommen hat, ist der Zug abgefahren. Kein Richter wird in diesem Fall ein zwei jähriges Kind zum KV zurück geben.
Schlüssel weggenommen oder Schloss ausgetauscht - Mutter macht Terror vor dem Haus 'Kind weint - Warum darf Mama nicht zu uns' - Polizei rückt an und…..
...fährt wieder unverrichteter Dinge weg.
Nur weil viele Exchen gleich zum 'Atomkrieg' übergehen sollte das hier bitte zum Wohle des Kindes nicht der ernsthafte erste Rat sein.
Thema Schloss austauschen wurde anfangs nicht als Rat, sonder in einem anderen Kontext angesprochen. Es wurde auch nicht als "Rat" erteilt. Siehe hier:
Nein, das soll keine Aufforderung sein, deine DEF auszusperren, auch wenn es rechtlich machbar ist und sicherlich auch einen gewissen Reiz hat.
Aber Gespräche sollten natürlich ersteinmal stattfinden, keine Frage. Nicht jede EX ist hinterhältig, aber sicher kann man das erst beurteilen, wenn alles gelaufen ist. In ihrer Situation bietet ihr die Trennung ein Rundumsorglospaket und das ist es, was mir hier Sorgen macht. De facto kann sie ihm alles mögliche zusichern ohne sich im Nachhinein an irgendetwas halten zu müssen, frei dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Antwort auf Frage von Bart: sie geht voll arbeiten, d.h. von 7 bis 4, sie fährt halb 7, kommt aber erst gegen 5 oder später. Ich schaff den Kleinen kurz vor 7 in die Kita und hole ihn kurz nach 4 wieder ab und betreue ihn dann natürlich auch. Wenn sie zu ihrer Mutter zieht, würde er auch dort bleiben, aber mit dem wegschaffen und holen würde schwierig sein. Aber meine größte Sorge ist ja wie gesagt das Wegziehen zu ihrem Neuen (anderes Bundesland). Wenn sie bei Ihrer Mutter bleiben würde, könnte ich mir ein Wechselmodell (wochenweise oder so) gut vorstellen. Wenn sie zustimmt... (glaube ich nicht). Ist die Frage, wenn sie jetzt zustimmt und wir machen das so, weiß keiner, wie sie in nem halben Jahr denkt und ich hab keinerlei Sicherheiten oder Ansprüche. Könnte man sowas notariell oder auf dem Jugendamt beurkunden?
Vielen Dank übrigens für Eure Hilfe!!