Kenntnis über Zeugn...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kenntnis über Zeugnisse

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe die Aussage von der Schulaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz erhalten, dass die Schule sicherstellen muss bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, dass beide Elternteile Kenntnis vom Zeugnis erhalten haben. Dies würde in der Verantwortung der Schule liegen.

Sprich in meinem Fall maile ich den Schulleiter zum Ende der Ferien an und teile ihm mit, dass ich keinerlei Kenntnis von den Zeugnissen habe. Mal sehen was dann passiert. Ein Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde hat er ja schon hinter sich. Ich gehe davon aus, dass er keine besondere Lust auf ein zweites hat.

Damit muss ich mich nicht mit meinem Exmann auseinandersetzen und bekomme doch die Infos die ich benötige. Und zwar dann wann sie anfallen und nicht wann mein Exmann so gnädig ist mir diese zu geben.

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AnnaSophie,

was ich bei vielen Deiner Postings nicht verstehe: Wenn Du anscheinend freiwillig täglich mit Deinem Ex beschäftigt bist und damit, ihm mit Begeisterung beweisen zu wollen, was er alles falsch macht: Warum habt Ihr Euch überhaupt getrennt? In einer schlechten Ehe geht das doch viel besser; schliesslich kann man dem anderen jeden Tag persönlich mitteilen, was man von ihm hält.

Ich behaupte mal: Es geht Dir gar nicht primär um die Zeugnisse (deren Inhalt die Mädels Dir sicher gerne direkt mitteilen würden, wenn sie mit Lob und nicht mit Vorwürfen rechnen dürften). Was genau hast Du davon, wenn Dein Ex nochmal ein "Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde" hat? Vielleicht geht er gar nicht hin. Oder er geht hin und sagt "ich habe der Mutter noch am Tag der Zeugnisausgabe die Zeugnisse gemailt/gefaxt, aber die Alte spinnt und will mir ständig am Zeug flicken. Nicht umsonst wohne die Mädels inzwischen bei mir; sie haben es bei dieser Frau einfach nicht mehr ausgehalten."

In keinem Fall wird es ein Tribunal geben, das ihn bestraft und Dich belohnt. Wie bzw. mit welchen Adjektiven Dein Verhalten gegenüber Euren Töchtern kommuniziert wird, kannst Du auch nicht beeinflussen. Und das Blödeste daran: Selbst wenn Du jeden Tag Stunden investierst, Dich über Deinen Ex aufzuregen, merkt der nicht mal was davon - und wird sich deshalb auch nicht darüber ärgern.

Kannst Du nicht einfach mal zwei Gänge zurückschalten und selbst leben? Du hast nämlich nur dieses eine Leben.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 02:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin,

diese Info habe ich bereits seit dem einzigen Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde. Damals ging es nur um die Frage welche Schulen gibt es dort im Rheinland vor Ort und welche wäre die für sie geeignete. In diesem Gespräch sagte mir die Mitarbeiterin von der Schulaufsichtsbehörde dies mit den Zeugnissen. Auch wurde der Schulleiter darüber informiert.

Ich dachte nur, es wäre vielleicht für einige hier wichtig zu erfahren, dass man im Zweifelsfall auch an die Schule herantreten kann um die Zeugnisse zu bekommen.

Mit dem "er" war der Schulleiter gemeint, der vor dem Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde der Meinung war ich hätte überhaupt keine Informationen von ihm zu bekommen.

Und mir ist diese Information wichtig einfach weil ich dann nicht auf die Informationen auf meinen Ex warten muss. Damit habe ich die Ruhe bis zum Ende der Sommerferien zu warten und dann die Schule zu bitten mir eine Zeugniskopie zu schicken. Mehr wollte ich damit nicht aussagen.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 10:11