Kein Sorgerecht = k...
 
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Kein Sorgerecht = keine sostigen Rechte und Pflichten?

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sorgerecht und Unterhalt haben in dem Fall erst einmal nichts miteinander zu tun.

Beim paritätischen Betreuungsmodell wird der Unterhaltsbedarf aus dem addierten Einkommen der Eltern bestimmt und dann nach Einkommen gequotelt (aufgeteilt). Der Elternteil dessen Einkommen geringer ist erhält dann eine Ausgleichszahlung (die aber in aller Regel geringer ausfällt als der Unterhalt, wenn nur einer zahlt).

Wenn das Einkommen der KM höher ist als das des KV, dann geht die Ausgleichzahlung an den KV.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 22:50
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