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Kein Sorgerecht = keine sostigen Rechte und Pflichten?

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(@donaldtrumpf)
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Hallo,

meine Ex hat es geschafft und den Antrag auf alleinges Sorgerecht vorm AG durchzudrücken. Bin noch total fertig. Rechtsmittel bekannt, werde bzw. wurde auch anwaltlich vertreten, bin aber kurz vor der Klapse! 🙁 Zu lange Story, um das jetzt alles zu schreiben. Evtl. später, wenn ich klarer im Koppe bin ... irgendwann.

Umgänge waren auch eher unregelmäßig, als regelmäßig - dank der Ex! Hin und her. Blockaden, Kind krank - angeblich, ich hätte Kind beeinflusst, es geschlagen, Infos von dem Kind haben wollen, die ich nicht hätte haben dürfen, meine Familie wurde in den Dreck gezogen, sie hätte mich gar nicht geliebt, war alles quasi Mitleid, ein Unfall ...

Da ich mich von meiner Anwältin nicht wirklich gut vertreten gefühlt habe, die Suche nach einem neuen Anwalt. Später ...

Welche Rechte und Pflichten habe ich jetzt eigentlich noch?

Kindesunterhalt ist davon wohl (leider) total unabhängig zu sehen, oder!?

Aber was darf ich zukünftig überhaupt noch von der Ex über das Töchterchen wissen (Krankheiten, Kindergarten, Schule, Noten, Urlaube, Ausflüge ...)?

Wie stelle ich jetzt am besten an, dass ich zumindest die Ex verpflichten kann, mir zukünftig solche Infos zukommen lassen zu MÜSSEN?

Danke Euch.

Ein kaputter ratloser Vater.

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2019 14:30
(@richardvonweizsaecker)
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Kopf hoch und stark bleiben!

Hast Du das Volltext Urteil von deinem Amtsgericht einmal hier die für Truppe, damit man sich anschauen kann, was ggf. Schief gelaufen ist?
Prinzipiell ist ein Erstinstanzliches Urteil nicht in Stein gemeißelt und sehr häufig werden die Urteile dann doch wieder von der nächsten Instanz gekippt. Es kommt (nicht nur bei Familiensachen) sehr häufig vor dass die Amtsgerichtsinstanz für die Katz ist, da sollte man aber noch nicht den Kopf in den Sand setzen.
Neuer Anwalt und ab in die nächste Runde.

Der Unterhalt hat damit nichts zutun.

Es gilt https://www.iww.de/fk/archiv/sorgerecht-das-muessen-sie-ueber-den-auskunftsanspruch-gemaess-1686-bgb-wissen-f13490:
*bitte dort nachlesen*

Trotz nichtmehr vorhandenem Sorgerecht, hast Du weiterhin ein Auskunftsrecht und kannst die Auskünfte z.b. über das Jugendamt erfragen.

_________________________________
Anm.: Bitte keine Inhalte anderer Seiten einstellen. Link dorthin genügt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 14:47
(@donaldtrumpf)
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Wow, danke so schnell für die vielen Infos!

Das Urteil habe ich noch nicht erhalten. Muss ich erst abwarten und dann mal anonymisieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2019 14:51
(@alfred86)
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Also d.h. im Endeffekt hat man als Vater nichts mehr zu melden. Das Rechts über 3. Infos über das Kind zu bekommen ist ja ein Witz.

Im Endeffekt hat man am Leben des gemeinsamen Kindes keinerlei Anteil, PAS passiert automatisch.

ABER Unterhalt abdrücken...ja sicher. Da kann man das Geld auch im Klo runterspülen als so noch die Kindsmutter und deren m.E. asoziales Verhalten zu alimentieren.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 14:52
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Also d.h. im Endeffekt hat man als Vater nichts mehr zu melden. Das Rechts über 3. Infos über das Kind zu bekommen ist ja ein Witz.

Im Endeffekt hat man am Leben des gemeinsamen Kindes keinerlei Anteil, PAS passiert automatisch.

ABER Unterhalt abdrücken...ja sicher. Da kann man das Geld auch im Klo runterspülen als so noch die Kindsmutter und deren m.E. asoziales Verhalten zu alimentieren.

Würde ich nicht so ganz unterschreiben, du hast als nicht Sorgeberechtigter nicht soviel zu melden, auch eine Mutter kann das Sorgerecht verlieren.
Jedoch ist das Sorgerecht als solches in der Praxis auch ziemlich nutzlos, das Forum hier ist voll von gelebten nutzlosen Sorgerechtsbeispielen.
Der/die Hauptbetreuer des Kindes hat hier auch die Hauptsächliche "Macht".
Dennoch, würde ich das Sorgerecht nicht aufgeben, denn damit kannst Du immer noch zu Ärtzen, der Schule und sonstigen Stellen und Dir deine Auskunft selbst beschaffen, ob die Mutter das möchte, oder nicht, spielt da dann keine große rolle.
Notfalls die Auskunft Gerichtlich gegen die Schule, den Arzt oder gegen wen auch immer, durchsetzen.

Und was den Unterhalt angeht, du alimentierst das Kind, nicht die Mutter und das ist nach meiner ganz Persönlichen Meinung auch richtig so.

Noch ein Nachtrag;
Meiner Meinung nach, versucht gegenüber dem anderen Elternteil immer kooperationsbereitschaft zu zeigen, seid freundlich, entgegenkommend und versuche "im Sinne des Kindes" mit dem anderen Elternteil zu verhandeln, denn das ist die Aufgabe als Eltern.
Ist die Gegenseite nicht Kooperativ, dann dokumentiert das Ordentlich, ohne Gefühlsausbrüche, ohne Bedrohung der Gegenseite.
Du kannst das ganze auch rum drehen, wenn Du genug gesammelt hast, denn:
"Die gemeinsame elterliche Sorge sei gerade ein Instrument, mit dem zu Gunsten des Kindeswohls dafür gesorgt werde, dass nicht ein Elternteil ungewöhnliche Erziehungsvorstellungen durchsetzen könne. Durch die gemeinsame Sorge werden die Eltern gezwungen, Kompromisslösungen zu finden, und der Gesetzgeber gehe davon aus, dass solche Lösungen im Regelfall den Interessen der Kinder am besten gerecht werden."

Und Prinzipiell, wenn Du sehr gut nachweisen kannst, das Du nicht das Problem bist, dann:
"Das Sorgerecht kann bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern auf einen Elternteil allein übertragen werden, wenn dies auch künftig zu erwarten ist und zu einer Belastung des Kindes führt“ OLG Saarbrücken (6 UF 70/14)

Immer ruhig bleiben und Strategisch denken.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 14:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes ist es richtig Rechtsmittel einzulegen. Allerdings muss auch die Strategie überarbeitet werden.

Auch ohne Sorgerecht hast Du eine Unterhaltspflicht und ein Umgangsrecht. Die KM hat nach wie vor die Pflicht den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern!
Du hast aber kein Recht eigenständig Informationen von Ärzten oder der Schule zu erhalten, hier darf Dich die KM nun erst einmal immer aussperren. Hier hast Du aber gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>" § 1686 BGB </a> ein Auskunftsrecht der KM Dir gegenüber. Dieses wird dadurch begrenzt, dass Du gewisse Auskünfte auch über den Umgang erhalten kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 15:13
(@donaldtrumpf)
Schon was gesagt Registriert

Was wäre eigentlich, wenn man den Unterhalt, für den die Ex, einen Titel hat, einfach mal nicht zahlt? Gerichtsvollzieher?

Ich verdiene zwar genug, um diesen zu zahlen, mache ich auch gerne, weil ist für die Kleine, aber wenn ich dran denke, was die Anwältin ... für Nichts ... verschluckt hat! 🙁

Gibt wahrscheinlich also keine Urteile, Ausnahmen ... nach denen der Vater, trotz entsprechendem Verdiensts, keinen Kindesunterhalt zahlen muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2019 15:25
(@alfred86)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem Kindesunterhalt will mir einfach nicht einleuchten.

In meinem Falle wird der Umgang seit einem Jahr erfolgreich ausgesetzt. Ist in diesem Fall aufgrund Auslandsbezug und sehr großer Entfernung für die KM ohne Schwierigkeiten möglich.

Natürlich könnte ich jetzt im Ausland Anwälte und Richter beschäftigen, da sehe ich aber als "gringo" keinerlei Erfolgsaussichten und spare mir das Geld.

Abgesehen davon hat nicht jeder Vater die Möglichkeiten gerichtlich gegen Umgangsboykott vorzugehen weil a) kein PKH b) Erfolgsaussichten gering und somit verbranntes Geld und c) auch bei Erfolg Zwangsmaßnahmen gegen die KM nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.

In meinem Fall war es die Entscheidung der KM ein Kind zu bekommen (heimlich Pille abgesetzt), es war ihre Entscheidung die Beziehung zu beenden, und es war ihre Entscheidung, dass das Kind ausschließlich bei ihr lebt und kein Umgang stattfinden soll.

Warum also soll ich ihr das bezahlen ? Na klar hat meine Ex auch die ganze Arbeit aber das ist sie auch selbst Schuld wenn sie mir meine Tochter nicht Anteilig überlassen möchte.

In diesem Falle wirkt KU wie Benzingeld für den Autodieb! Abgesehen erwirkt die KM das Recht auf KU nur weil  sie dem KV nicht erlaubt das gemeinsame Kind paritätisch zu betreuen. Warum soll man diese Haltung noch alimentieren.

Ich weiß, dass sich jetzt hier viele auf den Schlips getreten fühlen aber ohne Umgang gibt's von mir kein Geld. So viel Egoismus muss und darf sein! Wenn eine Frau aus Egoismus den Vater ihres Kindes verlässt und ihm das Kind vorenthält, dann muss sie einen verdammt guten Plan haben, um über die Runden zu kommen. Ich sehe mich dann nicht unterhaltsverpflichtet.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 15:31
(@richardvonweizsaecker)
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Nope, da kommst Du nicht raus.

https://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und ja, Gerichtsvollzieher, Pfändung, der ganze Spaß kommt dann, wenn deine KM es gegen dich durchzieht, auf dich zu.
Lieber zahlen.

Edit: Es gibt genug Urteile zu dem Thema die darauf hinauslaufen, das es total egal ist, ob man dir das Kind angedreht hat, oder nicht, du kommst da nicht raus.
Meinungen sind auch nicht von größerer Relevanz wenn es dazu klare Gesetze gibt.
Du kannst der Meinung sein, das ist Unfair, ändert aber nichts an der Realität in der wir uns befinden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 15:31
(@alfred86)
Schon was gesagt Registriert

Und genau deshalb bedarf es einer längst überfälligen Gesetzesänderung.

Es kann nicht sein, dass ein Elternteil entscheidet er betreut jetzt und der andere zahlt und der andere Elternteil dann mit Gewalt in diese Rolle gepresst wird, obwohl er/sie das gemeinsame Kind genauso gut betreuen kann/ möchte wie Elternteil 1.  Das hat m.E. mit Gleichberechtigung nicht viel zu tun, in der Situation wird man als Mann zumeist nicht gleichberechtigt behandelt weil "Kind gehört ja zu Mutter."

Einer betreut, einer zahlt stammt noch aus den 1970ern und gehört dringendst überholt.

Wenn dann noch der Umgang verweigert wird, verstehe ich Väter die: - sich unsichtbar machen, auswandern um den ganzen Zwangsrepressalien zu entgehen - oder sich komplett verweigern und sogar eine Gefängnissstrafe in Kauf nehmen (alles schon passiert).  Der psychologische Schaden der dem boykottiertem Elternteil sowie dem Kind meist entsteht mal ganz aussen vor gelassen.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 15:53




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich stimme Dir da auch zu.
Dazu habe ich auch Regelmäßigen Kontakt zu diversen MdB´s, es passiert ja auch was, siehe neue Vorlage der FDP.
Das ganze ist aber wie ein großer Flugzeugträger mit jede menge Beibooten, Kurswechsel ist da nicht so einfach zu erzwingen, aber langsam nährt sich das Eichhörnchen.

Wenn ihr als Väter (mit Deutschem Wohnsitz), was tun wollt, dann schaut nach wer in eurer Region zuständiger MdB ist, geht zu seiner offenen Sprechstunde und beschwert euch.
Je mehr Väter das tun, desto mehr Aufmerksamkeit bekommt das Thema an der richtigen Stelle.
Das mag zunächst nutzlos erscheinen, ist es aber nicht.
Politiker machen Gesetze, Richter setzen diese um, wir müssen also die Politiker nerven, wenn wir was ändern wollen.

Und ansonsten gilt weiterhin, der Realität kann man sich nicht verweigern egal was man sich so sehr wünscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:02
(@donaldtrumpf)
Schon was gesagt Registriert

Okayyy ...

Bitte nicht falsch verstehen, zahle den Unterhalt sehr gerne, da ichs mir auch leisten kann und es (eigentlich) an das Kind gehen sollte!

Kann man den Kindesunterhalt eigentlich so überweisen, dass es nicht auf das Konto der Ex geht, sondern auf ein Konto des Kindes, das ich selbst eingerichtet habe und der Ex und dem Kind selbst eine Vollmacht erteile, damit die über das Geld verfügen und ich auch sehe, wann welcher Betrag für was abgehoben, abgebucht wurde?

Was wäre jetzt eigentlich, die Ex kommt mit einem Superreichen zusammen? Würde das bzgl. Kindesunterhalt auch eine Rolle spielen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2019 16:08
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann man den Kindesunterhalt eigentlich so überweisen, dass es nicht auf das Konto der Ex geht, sondern auf ein Konto des Kindes, das ich selbst eingerichtet habe und der Ex und dem Kind selbst eine Vollmacht erteile, damit die über das Geld verfügen und ich auch sehe, wann welcher Betrag für was abgehoben, abgebucht wurde?

Wenn die KM dem so zustimmt, ansonsten nein.

Was wäre jetzt eigentlich, die Ex kommt mit einem Superreichen zusammen? Würde das bzgl. Kindesunterhalt auch eine Rolle spielen?

Nein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:12
(@alfred86)
Schon was gesagt Registriert

Das stimmt, man kann sich der Realität nicht verweigern

ABER

wenn man(n) sich diesem "Unrechts"-System nicht beugen will, fließt das Wasser eben andere Wege. Dies geht natürlich mit einschneidenden Veränderungen im eigenen Leben daher. Wenn ich jedoch zahle, füttere ich das System was mich entrechtet hat inkl. dem ganzen dazugehörigen Gesocks welche sich an mir bereichern wollen.

Nicht jeder ist bereit, Pflichten hinzunehmen, wenn ihm keine Rechte eingeräumt werden.

Wenn man als Vater nicht gegen Unrecht aufbegehrt, hat man doch schon verloren.

Der Tipp mit der offenen Sprechstunde des MdBs finde ich gut, werde mich mal erkundigen.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab 18 musst du das Geld auf ein Konto, das das Kind dir nennt zahlen.
Bis dahein geht es auf das Konto, das dir von der KM genannt wird. Natürlich kann sie ein Konto auf den Namen eures Kindes eröffnen und dir sagen, dass du den Unterhalt dorthin überweisen kannst. Sie kann dir auch Zugriff darauf gewähren oder dem Kind den Zugriff erlauben. Bei ASR ist das aber alleine ihre Entscheidung.
Aber grundsätzlich hast du kein Recht darauf zu wissen wann, wieviel und wofür sie den Unterhalt für das Kind verwendet.

Mit wem deine Ex das Bett teilt ist für den Kidnesunterhalt völlig egal. Denn dieser Mann ist nicht für euer Kind verantwortlich. Erst mit 18 könnte das eine Rolle spielen, wenn auch die Mutter dem Kind Barunterhalt schuldet.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

KU ist das Recht des Kindes. Dieses Recht kannst Du nicht wegen einer Umgangsverletzung durch die KM beschneiden.
Solange das Kind minderjährig ist wird es durch den Elternteil, der es in Obhut hat (wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat), vertreten. Dieser Elternteil (in aller Regel die KM) kann dann auch den Unterhaltsanspruch des Kindes rechtlich vertreten und durchsetzen und eben auch den KU erhalten. Die KM kann einem gemeinsamen Konto zustimmen oder eben auch nicht.

Ein Problem ist mit Sicherheit das deutsche Familienbild und das deutsche Familienrecht. Eigentlich müsste das Familienrecht komplett neu aufgesetzt werden. Werden wir vermutlich nicht mehr erleben.

Hoffnung gibt es durch das Wechselmodell. Man streubt sich gegen ein Wechselmodell an sich und als Regelfall, weil dann eine entsprechende Unterhaltsberechnung dem dazugestellt werden müsste. Wechselmodell heißt eben vorallem Eltern betreuen und zahlen gemeinsam.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:15
(@alfred86)
Schon was gesagt Registriert

Hi Susi,

KU fließt doch nur weil die Mutter sich weigert, dass der KV paritätisch mitbetreut. Und genau da liegt die Krux, warum soll man(n) da mitgehen wenn die KM sich verweigert. Dem Kind steht das Geld zu ja aber nur weil man(n) nicht betreuen darf. Wenn das Kind entscheiden dürfte würde es höchstwahrscheinlich gleichwertige Betreuung durch den Vater bevorzugen als den schnöden Mammon. Also liegt das Problem bei der Verweigerung der KM, insbesondere wenn einseitig und gegen den Willen des anderen Elternteils entschieden wurde und es "durch den Elternteil, der es in Obhut hat (wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat), vertreten" wird.

Das WM als Grundsatz würde diese Problematik etwas entschärfen. Momentan ist es doch so dass zumeist die KM entscheidet, inwiefern der KV Anteil am Leben des gemeinsamen Kindes hat (oder auch eben nicht) und gleichzeitig zum Geldautomat versklavt wird. Wer sich aus freien Stücken dafür entscheidet ein Kind ohne den anderen Elternteil groß zu ziehen, der/die kann bzw. sollte aber dann nicht den anderen finanziell in die Pflicht nehmen können/dürfen. Wenn doch ist dies nur eins: fieseste Abzocke. Ist zumindest in meinen Augen moralisch höchst verwerflich um nicht zu sagen asozial und parasitär. Dass die Gesetzgebung diese Einstellung noch fördert ist ein Armutszeugnis für Deutschland.
____________________________________________________________________________________________________________
Anmerkung Moderation:
@Alfred86, bitte keine Grundsatzdiskussion(en) in diesem Thread, Du kannst gerne einen neuen Faden hierzu aufmachen.

Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:29
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn man(n) sich diesem "Unrechts"-System nicht beugen will, fließt das Wasser eben andere Wege. Dies geht natürlich mit einschneidenden Veränderungen im eigenen Leben daher. Wenn ich jedoch zahle, füttere ich das System was mich entrechtet hat inkl. dem ganzen dazugehörigen Gesocks welche sich an mir bereichern wollen.

Nicht jeder ist bereit, Pflichten hinzunehmen, wenn ihm keine Rechte eingeräumt werden.

Da habe ich eine etwas andere Ansicht.
In Deutschland haben wir einer der stabilsten Demokratien der Welt und unsere Rechtssprechung ist mMn. Auch sehr Zuverlässig.
Diese meine Ansicht, wird hier mit Sicherheit nicht jeder teilen.

Prinzipiell hast Du ohne (eigene) Verhütung mit einer Frau geschlafen, das daraus ein Kind resultieren kann, auch dann wenn die Frau Hormonell verhütet, ist eigentlich jedem der die Schule aufmerksam besucht hat, bekannt.

Dass die Gesetzgebung Aktuell für uns Väter nicht so ganz dem Wandel der Zeit entspricht, Wissen glaube ich alle, die hier im Forum unterwegs sind.
Man muss aber auch die andere Seite sehen, mein Vater zum Beispiel hat sich eine Scheiß für mich interessiert und ich glaube in der Mehrzahl der Fälle, möchte die Mutter den Kontakt zum Vater im Interesse der Kinder aufrechterhalten, aber die Väter tauchen gerne mal ab.
Das was wir hier in diesem Forum besprechen, entspricht nicht unbedingt dem Großteil der Fälle.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 16:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

KU fließt doch nur weil die Mutter sich weigert, dass der KV paritätisch mitbetreut

Das ist so nicht richtig. Auch bei paritätischer Betreuung wird Unterhalt an den Elternteil gezahlt, der weniger Einkommen hat. Das resultiert daraus, dass dabei die Summe der beiden Einkommen als Basis für den Bedarf des Kindes herangezogen wird
Nur bei nahezu gleichem Einkommen entfällt der Unterhalt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2019 17:19
(@donaldtrumpf)
Schon was gesagt Registriert

Das ist so nicht richtig. Auch bei paritätischer Betreuung wird Unterhalt an den Elternteil gezahlt, der weniger Einkommen hat. Das resultiert daraus, dass dabei die Summe der beiden Einkommen als Basis für den Bedarf des Kindes herangezogen wird
Nur bei nahezu gleichem Einkommen entfällt der Unterhalt.

Verstehe ich (noch) nicht. Heißt das, wenn das EK der KM mit ASR höher wäre, als das des KVs, dann müsste der KV keinen KU zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2019 22:11




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