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Jetzt will meine Ex-Frau alles haben.....

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(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallole,

ich (33 Jahre) wohnhaft in der Nähe von Stuttgart und seit 2006 von meiner Frau geschieden. Vor dieser Ehe (10 Monate) wurde unser Kind (jetzt 6 Jahre) geboren. Seit 2008 bin ich wieder verheiratet, natürlich mit einer anderen Frau. Gemeinsam haben wir auch ein Kind (1 Jahr).

Sorgerecht für das erste Kind haben wir gemeinsam.

Wir hatten uns im Juli 2005 getrennt. Als erstes meinte meine Ex-Frau, dass sie aufgrund ihres Jobs hier im Bereich wohnhaft bleiben möchte. Im Dezember 2005 habe ich dann so nebenher erfahren, dass sie ihren Job gekündigt und in die Nähe von Leipzig ziehen wird.

Damals hat sie mir dann auch gleich gedroht, dass wenn ich ihr nicht mehr Unterhalt (199 Euro) zahle, sie ebenfalls Unterhalt einfordern wird. Somit habe ich ihr dann freiwillig 300,- Euro Unterhalt für unseren Sohn bezahlt.

Aufgrund des Wegzugs hieß es dann für mich, dass wenn ich mein Kind sehen möchte ich bis fast nach Leipzig fahren muss. In Kilometer ausgedrückt heißt das 360km einfache Strecke.

Das erste Mal habe ich unseren Sohn nur für ein Wochenende bekommen und war somit eigentlich nur mit dem Fahren beschäftigt. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass wir uns in der Nähe von Nürnberg treffen, damit ich nicht immer so weit fahren muss.
Dies ging jetzt ca. 1,5 Jahre lang gut, ab und an habe ich ihr ein bißchen Fahrtgeld geben müssen, da sie ansonsten nicht nach Nürnberg gefahren wäre.

Jetzt kam sie auf die Idee, dass ich ihr für die Fahr nach Nürnberg 200,- Euro bezahlen soll.

Da ich in der Zwischenzeit mit meiner jetzigen Frau ein weiteres Kind (2tes Kind - 1 Jahr) habe, bin ich auf ihre Forderung natürlich nicht eingegangen. Im Gegenteil - ich habe die Zusatzzahlung von ca. 100,- Euro eingestellt, welche ich zuvor mindestens 3 Jahre lang gezahlt habe.

In der Zwischenzeit zog sie mit ihrem Lebensgefährten in Richtung Dresden. Für mich heißt das, dass ich jetzt ca. 380 km weit fahren muss. Das letzte Mal habe ich fürs Abholen 9 Stunden gebraucht.

Jetzt hat sie sich dann wieder gemeldet und meinte, dass ich für sämtliche Sachen (Lernmittel, Ausflüge, Fußballverein, Englischunterricht usw.) mit aufkommen muss. Hierzu habe ich mich dann im Internet ebenfalls erkundigt und ihr z.B. für die Lernmittel keine Geld überwiesen, da dieses im Unterhalt berücksichtigt wurde.

Heute habe ich dann eine SMS erhalten, indem sie ankündigt, dass sie nächste Woche zu einem Anwalt gehen wird und das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn beantragen wird. Ebenfalls will Sie den Unterhalt neu berechnen lassen. Sie will auch eine neue Regelung bzgl. der Besuchsrechte und -pflichten durchsetzen, wie diese aussehen sollen, hat sie mir noch nicht gesagt. Da er jetzt aber schon zur Schule geht, kann ich ihn eh nur in den Ferien abholen.

Meine Fragen:

1. Kann sie so ohne weiteres das Sorgerecht bekommen? Für mich sieht das nämlich nur so aus, dass sie meine Hälfte vom Kindergeld haben möchte.

2. Bin ich verpflichtet immer das Kind bei meiner Ex zu Hause abzuholen und wieder zu bringen? Für mich wären das ca. 1520 km und ca. 18 Stunden Fahrt. Ist meiner Meinung nach nicht zumutbar!?

3. Was verliere ich, wenn ich das Sorgerecht an die Mutter abgeben muss?

4. Kann ich das Ganze auch herumdrehen und selber das Sorgerecht beantragen?

5. Bin ich verpflichtet, dass ich meinen Sohn in den Sommerferien längere Zeit nehme?

6. Meine Ex-Frau ist jetzt Berufstätig, kann sie diesen Beruf so einfach kündigen? Laut ihrem Anwalt darf ich beruflich nichts änderen, damit die Unterhaltszahlung weiterhin kommt.

Ich hoffe, dass ich nicht zu viele Fragen auf einmal gestellt habe und ich bin mir sicher, dass ich auch noch nicht alle Fragen gestellt habe.

Achja, einen hab ich noch. Vor ca. 1 Monat habe ich bei unserem Jugendamt angerufen und wollte mich bzgl. dem Sonderbedarf erkundigen. Von dort habe ich dann die Auskunft erhalten, dass nur der Elternteil vom Jugendamt beraten wird, wo auch das Kind lebt. Der andere Elternteil kann sich über einen Rechtsanwalt erkundigen - toll nicht wahr.

Viele Grüße von einem

glücklichen und gestressten

Vater


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 16:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Pendler  🙂

1. Kann sie so ohne weiteres das Sorgerecht bekommen?

Nein, eher nicht. So lange es keinen großen justiziablen Diskrepanzen zwischen euch gibt, keine Chance.

Für mich sieht das nämlich nur so aus, dass sie meine Hälfte vom Kindergeld haben möchte.

Das hat mit den SR nichts zu tun, sondern mit Unterhalt.

2. Bin ich verpflichtet immer das Kind bei meiner Ex zu Hause abzuholen und wieder zu bringen? Für mich wären das ca. 1520 km und ca. 18 Stunden Fahrt. Ist meiner Meinung nach nicht zumutbar!?

Jep, das ist leider so. Allerdings würde ich versuchen, die durch Ihren Wegzug dir aufoktruierten Umgangskosten unterhaltsseitig durchzureichen.

3. Was verliere ich, wenn ich das Sorgerecht an die Mutter abgeben muss?

Alles und nichts. Faktisch ist es eh egal, ob du nun das GSR hast oder nicht. Allerdings würde es dir leichter fallen, wenn sich euer Kind irgendwann entscheidet bei dir leben zu wollen, diesem Ansinnen zuzustimmen und es ggf. einfach bei dir zu behalten.

4. Kann ich das Ganze auch herumdrehen und selber das Sorgerecht beantragen?

Wozu?

5. Bin ich verpflichtet, dass ich meinen Sohn in den Sommerferien längere Zeit nehme?

Mir gefällt die Fragestellung nicht. Ich weiß, worauf du hinaus willst und gebe zu bedenken, dass du euer Kind ohnehin nur unregelmäßig und mit großen zeitlichen Abständen siehst.

6. Meine Ex-Frau ist jetzt Berufstätig, kann sie diesen Beruf so einfach kündigen?

Ja, sie ist eine Mutter und muss keinen Unterhalt zahlen.

Laut ihrem Anwalt darf ich beruflich nichts änderen, damit die Unterhaltszahlung weiterhin kommt.

So lange du den KU sicherstellst, kannst du machen was du willst.

Von dort habe ich dann die Auskunft erhalten, dass nur der Elternteil vom Jugendamt beraten wird, wo auch das Kind lebt. Der andere Elternteil kann sich über einen Rechtsanwalt erkundigen.

Jaja, die Hüter der Erziehungskompetenz in Deutschland...

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 16:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sven!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!

1. Kann sie so ohne weiteres das Sorgerecht bekommen? Für mich sieht das nämlich nur so aus, dass sie meine Hälfte vom Kindergeld haben möchte.

Nein, kann sie nicht. Du müsstest Dir schon einiges zu Schulden (und Kinderwohlgefähdendes) kommen lassen, damit Dir das Sorgerecht entzogen wird. Das KG kriegt sie übrigens eh´ in voller Höhe ausbezahlt, da Euer Sohn bei ihr lebt.

2. Bin ich verpflichtet immer das Kind bei meiner Ex zu Hause abzuholen und wieder zu bringen? Für mich wären das ca. 1520 km und ca. 18 Stunden Fahrt. Ist meiner Meinung nach nicht zumutbar!?

Prinzipiell schon, Bringen und Holen obliegt dem Umgangselternteil. Da KM aber die Entfernung geschaffen hat, könntest Du evtl. versuchen, sie an den Kosten zu "beteiligen"...

3. Was verliere ich, wenn ich das Sorgerecht an die Mutter abgeben muss?

Dein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. In vielen Fällen wird das aber überbewertet, denn mit dem dt. Familenrecht können KMs folgenlos alleine Entscheidungen treffen, obwohl sie gar nicht dürften...

4. Kann ich das Ganze auch herumdrehen und selber das Sorgerecht beantragen?

Mit Begründung zu 1.: nein, lass es bleiben.

5. Bin ich verpflichtet, dass ich meinen Sohn in den Sommerferien längere Zeit nehme?

Genau genommen ja, denn Euer Sohn hat ein Grundrecht auf möglichst umfangreichen und geregeltem Umgang. BEIDE Elternteile sind verpflichtet, diesen zu ermöglichen.

6. Meine Ex-Frau ist jetzt Berufstätig, kann sie diesen Beruf so einfach kündigen? Laut ihrem Anwalt darf ich beruflich nichts änderen, damit die Unterhaltszahlung weiterhin kommt

Solange Du die Unterhaltszahlungen sicher gestellt hast, kannst Du Deine eigene Arbeitsleistung drosseln, wie Du willst.
By the way, der KU scheint nicht tituliert zu sein.
Ich würde evtl. eine freiwillige Titulieung des jetzigen KU anstreben, damit im Streitfall lediglich über das Delta Gericht- und Anwalstkosten entstehen.

Grüße ausm Süden
Marco

*Edit: Möönsch, Deep ist heute wieder sowas von schnell...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 16:58
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Uups DT war schneller ...

aber zu sowas:

Damals hat sie mir dann auch gleich gedroht, dass wenn ich ihr nicht mehr Unterhalt (199 Euro) zahle, sie ebenfalls Unterhalt einfordern wird. Somit habe ich ihr dann freiwillig 300,- Euro Unterhalt für unseren Sohn bezahlt.

Das übliche Spiel ... drohen, erpressen, knebeln
Mach so was "wasserdicht" (Titulierungen, Notar). Ansonsten läuft man ständig Gefahr, beim "Fingerreichen" den Arm zu verlieren, das ganze wird eine endlose Schraube.

Den Rest hat DT ausreichend beantwortet.

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 17:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sven,

dein Fall ist relativ simpel, auch wenn die Distanz natürlich unschön ist.

Einige Frage vorweg:
Wer hat die 199,- errechnet?
Ist das tituliert?
Dem KU nach müstest du ein relativ niedriges Einkommen haben, welches dir die 300,-€ freiwillige Zahlung garnicht ermöglichen würde.
Kannst du uns das anhand konkreter Zahlen erklären?

Zu den Punkten im einzelnen:
1. Sie kann das alleinige Sorgerecht beantragen, bekomt es aber nur mit einer stichhaltigen Begründung.
Das gilt auch für dich, mit dem Unterschied, dass deine Begründung noch viel stichhaltiger sein muss, da du ein Mann bist.

2. Ja. Das gehört zu meinen Lieblingsabsurditäten im Väterentsorgungsrecht:
Egal wo sie hinzieht, du musst alleine für den Umgang aufkommen.

3. Wenig Durchsetzbares.
In der Rechtspraxis wird sie durch das gemeinsame Sorgerecht kaum eingeschränkt.
Und falls du doch mal von einem Veto gebrauch machen wolltest, würde es dir eben doch entzogen.
Wegen fehlender Kooperationsbereitschaft.

5. Du bist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. In welcher Ausprägung, kann nur ein Gericht bestimmen.
Wenn du dieser Pflicht aber nicht nachkommst hat das aber auch keine Konsequenzen.
Die spannendere Frage wäre, warum du das nicht willst? Gearde bei der großen Entfernung wäre das doch die günstigere Art des Umgangs.

6. Wenn sie 3 Jahre lang ohne Ehegattenunterhalt ausgekommen ist, wird sie jetzt auch keinen mehr bekommen.
Wichtig wäre allerdings, ob man deine freiwilligen Zahlungen als solchen ansehen könnte.
Was hast du denn auf die Überweisungen geschrieben?

Eine Forderung nach Einkommensauskunft wäre allerdings berechtigt, damit ggf. mehr KU gefordert werden kann.

Das mit JA ist auch nicht ungewöhnlich.
Sehr oft (nicht immer) sitzen da Vollidioten und Wichtigtuer die ihre Aufgabe darin sehen, der armen Mutter beizustehen.

Musst du nix drauf gebe und einen Bogen um die machen. Zu sagen haben sie praktisch nichts.

Gruß Beppo

Edit: Boah, Letzter! Schlimm wenn man dauernd von Kollegen vom Nichtarbeiten abgehalten wird!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 17:04
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought, hallo Marco,

"Jep, das ist leider so. Allerdings würde ich versuchen, die durch Ihren Wegzug dir aufoktruierten Umgangskosten unterhaltsseitig durchzureichen."

"Prinzipiell schon, Bringen und Holen obliegt dem Umgangselternteil. Da KM aber die Entfernung geschaffen hat, könntest Du evtl. versuchen, sie an den Kosten zu "beteiligen"..."

versteh ich leider überhaupt nicht. Bei soll ich was versuchen. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass mir meine Ex irgendwie bzw. auf irgendeine Art und Weise entgegenkommt!! Wenn, dann will Sie Geld von mir, möglichst viel und regelmäßig.

Wenn es nach ihr geht, dann könnte unser Sohnemann von 06.00 Uhr bis 17:00 Uhr in die Schule gehen. Da sie für ihn eigentlich keine Zeit hat. An den Wochenenden ist er eh meistens bei ihren Eltern, damit sie sich von der Stressigen Woche erholen bzw. ausgehen kann.

"Solange Du die Unterhaltszahlungen sicher gestellt hast, kannst Du Deine eigene Arbeitsleistung drosseln, wie Du willst.
By the way, der KU scheint nicht tituliert zu sein.
Ich würde evtl. eine freiwillige Titulieung des jetzigen KU anstreben, damit im Streitfall lediglich über das Delta Gericht- und Anwalstkosten entstehen."

So weit ich noch weiß, habe ich bei unsere Scheidung einen solchen Titel für den KU bekommen. Heißt das dann, dass sie einen neuen Titel nicht beantragen kann?

Ich sehe schon riesige Anwaltskosten / Gerichtskosten auf mich zu rauschen - schwitz....

Zitat von: Sven76 am 09. September 2009, 14:37:52
4. Kann ich das Ganze auch herumdrehen und selber das Sorgerecht beantragen?
Wozu?

Ok, habe mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt. Ich meinte damit, ob es Sinn macht, dass ich entscheiden darf / kann wo unser Sohn lebt. Auf gut deutsch - ich will, dass mein Sohn bei mir und nicht bei ihr lebt/wohnt.
Nach ihrem erneuten Umzug (Dresden) hat mir mein Sohn gesagt, dass es dort total langweilig ist, da in der Nachbarschaft keine Kinder leben. Meine Ex wohnt jetzt in einem Industriegebiet. Soweit ich es weiß, sind sie die einzigsten, die dort auch wohnen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 17:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sven!

So weit ich noch weiß, habe ich bei unsere Scheidung einen solchen Titel für den KU bekommen.

Hiezu benötigen wir den genauen Wortlaut, dann können wir Dir sagen, ob was geht oder nicht...

versteh ich leider überhaupt nicht. Bei soll ich was versuchen. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass mir meine Ex irgendwie bzw. auf irgendeine Art und Weise entgegenkommt!! Wenn, dann will Sie Geld von mir, möglichst viel und regelmäßig.

Das glaube ich Dir gerne, aber wenn ihr schon vor Gericht landet, dann kannst Du versuchen, sie per Urteil an diesen Kosten zu beteiligen...

Nach ihrem erneuten Umzug (Dresden) hat mir mein Sohn gesagt, dass es dort total langweilig ist, da in der Nachbarschaft keine Kinder leben.

Worauf Du hinaus willst ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Bestandteil des GSR...schwieriges und besonders hier in D meist aussichtsloses Unterfangen.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 17:25
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

auch dir möchte ich danken.

Das mit den Sommerferien hat folgendes auf sich. Wir leben in BW und haben Sommerferien von Ende Juli bis mitte September. Sie lebten in Sachsen und haben dort Sommerferien von Ende Juni bis Anfang August.

So viel Urlaub habe ich gar nicht!!!!

Beim KU ist für mich die dritte Spalte massgebend. Also 6 Jahre somit bekommt er 273,- Euro KU. Oder?? Den Titel muss ich noch suchen. Jetzt ruft die Arbeit leider wieder.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 17:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Sven76:

Das mit den Sommerferien hat folgendes auf sich. Wir leben in BW und haben Sommerferien von Ende Juli bis mitte September. Sie lebten in Sachsen und haben dort Sommerferien von Ende Juni bis Anfang August.

Verstehe, wenn Du aber möchtest, dass Sohni bei Dir lebt, brauchst Du zwei Sachen, um eine Grundlage für einen möglichen ABR-Antrag zu schaffen:
Kontinuität und ein absolut wasserdichtes Betreuungskonzept.
Wie schaut es in den Ferienzeiten mit Deiner Verwandschaft aus (sprich Opa, Oma, Tanten, Onkel vom Bub), welche Dir evtl. unter die Arme greifen könnten? Oder z.B. Deine Frau (ich gehe davon aus, dass sie noch nicht arbeitet?)?

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 17:35
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle miteinander,

jetzt habe ich noch etwas gefunden. Vom Landratsamt -Amt für Jugend und Bildung- habe ich ein Schreiben -Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt-.

Ich denke einmal, dass ihr eine solche Urkunde meint.

Hier steht auch festgeschrieben, dass ich zum Unterhalt von 199,-Euro ab 10/2005 verpflichtet bin. Berücksichtigt wurde hierbei die kindezogene Leistung von 77,- Euro (§§ 1612 b, c BGB). Wenn mich nicht alles täuscht, dann bekomme ich die Hälfte vom Kindergeld - oder?? Ok, ich bekomme es nicht dirket - es wird vom Unterhalt abgezogen.

Grüße Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 23:45




 elwu
(@elwu)

Damals hat sie mir dann auch gleich gedroht, dass wenn ich ihr nicht mehr Unterhalt (199 Euro) zahle, sie ebenfalls Unterhalt einfordern wird. Somit habe ich ihr dann freiwillig 300,- Euro Unterhalt für unseren Sohn bezahlt.

Hallo,

sobald vom Anwalt oder Gericht was eintrudelt, sofern da denn überhaupt was kommt, melde dich mit dem (anonymisierten) Inhalt wieder hier. Und du zahlst die 199€ weiter und reagierst nicht auf SMS etc. Derzeit sind das lauter ungelegte Eier, darüber solltest du dir keinen Kopf machen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 23:55
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier steht auch festgeschrieben, dass ich zum Unterhalt von 199,-Euro ab 10/2005 verpflichtet bin. Berücksichtigt wurde hierbei die kindezogene Leistung von 77,- Euro (§§ 1612 b, c BGB). Wenn mich nicht alles täuscht, dann bekomme ich die Hälfte vom Kindergeld - oder?? Ok, ich bekomme es nicht dirket - es wird vom Unterhalt abgezogen.

Hallo,

199,-€ ist der Zahlbetrag, da ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen. Daran würde auch nichts geändert, wenn sie ASR bekäme.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 00:02
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo el wu,

ich habe die 199,- Euro bis zu seinem 6ten Geburtstag bezahlt. Jetzt bezahle ich 257,- Euro.

Nach seinem 6ten Geburtstag kam ein Schreiben (Art Vertrag) von ihr. Sie hat mir drei Möglichkeiten zur Auswahl gegeben.

1. 257,- + 84,- (340,- x 12= 4080,- Euro) Fahrtgeld. Beinhaltet jährlich 5x Hin- und Rückfahrt nach Nürnberg (Hälfte der Strecke). Ab der 6ten Fahrt fallen pro Km 0,30 Euro an. Zusätzlich werden alle Kosten für unserem gemeinsamen Sohn gerecht zur Hälfte geteilt.

2. 257,- Euro mtl. + Fahrtkosten in Höhe von 202,- (3084 + 1010 (5 Fahrten) = 4094,- Euro) Euro pro Fahrt (hin + zurück / hin + zurück). Zusätzlich werden alle Kosten unserem gemeinsamen Sohn gerecht geteilt.

3. 257,- Euro mtl. Wahrnehmung des Besuchrechts mind. 5x jährlich in den Schulferien. Fahrtkosten trägt der Vater alleine (Hin- und Rückfahrt bis Wohnanschrift KM). Zusätzlich werden alle Kosten unserem gemeinsamen Sohn gerecht geteilt.

Ich habe natürlich keinen der o.g. Punkte akzeptiert. Mein Sohn hat Fasching-, Ostern-, Pfingsten-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien. Somit wäre er fast jede Ferien bei mir.

Die zusätzlichen Kosten habe ich bislang mitgetragen - ab jetzt wird so gut wie alles gestrichen. Sie bekommt von mir, dass ihr zustehende Unterhalt und fertig. Abholung hat seitdem nicht mehr stattgefunden. Nächster Termin wäre im Oktober gewesen, wurde aber von Seiten der KM gestrichen. Somit nächster Termin Weihnachtsferien, wo ich selbstverständlich bekommen (er war noch nie an Weihnachten bei mir!!!).

Da sie ja jetzt nur den ihr bzw. ihm zustehenden Unterhalt bekommt, will sie zum RA gehen und irgendetwas neues bewirken. Mal sehen.

Viele Grüße an alle Väter

Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2009 00:15
(@bronze)
Registriert

Nächster Termin wäre im Oktober gewesen, wurde aber von Seiten der KM gestrichen. Somit nächster Termin Weihnachtsferien, wo ich selbstverständlich bekommen (er war noch nie an Weihnachten bei mir!!!).

Servus,
gibt es eine schriftliche Umgangsvereinbarung oder gar ein Urteil zum Umgang?
Die Weihnacht mit Deinem Sohn ist derzeit nicht mehr als ein Wunsch von Dir. Der ist gefährdet, denn euer himmelblaues Trennungsglück wird gerade durch ein paar aufziehende Wolken verdüstert. Daher mußt Du wegen des einseitig gestrichenen Oktobertermins sofort dazwischen grätschen.

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 01:41
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Nächster Termin wäre im Oktober gewesen, wurde aber von Seiten der KM gestrichen. Somit nächster Termin Weihnachtsferien, wo ich selbstverständlich bekommen

Sofern Weihnachten wegen einer fiebrigen Erkältung ausfallen sollte, wann wäre dann der nächste Termin ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 01:57
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Der Oktobertermin fällt aufgrund eines danach anstehenden Krankenhausbesuchs aus. Er soll nach den Herbstferien auf ADHS getestet werden.

Nächster Termin sind dann die Faschingsferien!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2009 11:27
(@bronze)
Registriert

Mojn,
nochmal nachgehakt. Gibt es eine schriftliche Umgangsregelung?
Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 12:38
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bronze,

eine schriftliche Umgangsregelung gibt es nicht. Ich arbeite im Schichtdienst und das sieben Tage die Woche. Daher habe ich nur jedes 5te Wochenende frei.

Jetzt wird sich das sicherlich ändern. Allerdings ändert sich meine Arbeitsweise nicht.

Wie schon oben geschrieben, will sie, dass ich ihn mindestens an 5 Ferienterminen zu mir hole, was Urlaubstechnisch gar nicht möglich ist. Klar habe ich Verwandte, Onkels, Eltern usw. die sind aber alle selber berufstätig.

Sie wird mir doch hoffentlich deswegen keinen Strick drehen können - oder?? Sorgerechttechnisch.

Grüße Sven


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2009 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie wird mir doch hoffentlich deswegen keinen Strick drehen können - oder?? Sorgerechttechnisch.

Nein. Es gibt zwar viel Dreck im Familienrecht aber dass sie dir das Sorgerecht entziehen, weil du das von ihr sabotierte Umgangsrecht nicht wahrnehmen kannst ohne deine Job zu gefähren wäre schon was Neues!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 16:46
(@bronze)
Registriert

Salut,
nein, sie kann Dir aus Deinen Arbeitszeiten keinen Sorgerechts-Strick drehen. Dir ist als Unterhaltszahler ohnehin eine gesteigerte Erwerbsobligenheit auferlegt.

Wenn ich überschlägig nachrechne, dann verlangt die Dame Dir 70 Urlaubstage im Jahr ab. Nun, nicht alle sind Lehrer und bei Wohnorten in unterschiedlichen Bundesländern hülfe dies ohnehin nicht. Ich versuche das mal von der anderen Seite her aufzurollen. Geht es wirklich gar nicht, dass Du den Burschen zu den 5 Terminen zu dir holst. Kannst Du nicht über Deine Eltern, Bekannte oder Verwandte irgendwie eine Betreuung während Deiner Arbeitszeiten sicherstellen? Keine Freunde mit Familie, die mal wochenweise einspringen? Mit allem Ernst, ich kann Dir bei dieser räumlichen Entfernung zu dem Kind nur raten, jedes Quentchen Zeit mit dem Kleinen anzunehmen. Ex wird noch früh genug auf Änderungen sinnen. Das kommt so gewiss, wie das Amen in der Kirche. Näher betrachtet ist ihre Forderung an Dich nämlich auch für sie völlig unrealistisch. Sie hätte ja nie Ferien mit dem Kleinen.

Versuch lieber etwas Schriftliches wegen der Umgangszeiten in die Hand zu bekommen. So ein Schriftstück kann nur nützlich sein, wenn es später eine Eskalation wegen willkürlichem Umgangsstreichen geben sollte. Sieht mir nämlich ganz danach aus.

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2009 16:59




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