hallo ihr beiden,
das ist doch ein wort. ich danke euch. 🙂
Ich wünsche Dir, dass Du weise mit den Infos umgehst.
LG, Uli
Hallo mummel,
ich kann dich gut verstehen, ich wär an deiner Stelle auch an die Decke gesprungen.
Das sogenannte kleine Sorgerecht gibt es nur, wenn der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, nicht bei GSR.
Was hier stattgefunden hat, ist eine Grenzüberschreitung. Die Next hat die Grenzen überschritten, entweder aus Unwissenheit oder um ihre Macht zu demonstrieren.
Kannst du das herausfinden und ggfs. unterbinden?
eskima
Hi Hajoco,
Schnapsidee ?:
Hast du getrunken? 😉 😉
Ich würd's besser lassen. Ein Gespräch unter ELTERN ist hier angesagt.
Mich würde es auch fuchsen, wenn so was passiert. Ich denke Füße still halten und einfach mal drüber reden.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo Mummel,
es wurde ja schon rausgearbeitet, dass die Next das Zeugnis nicht unterschreiben durfte. (es gab daran übrigens von Anfang an keinen Zweifel)
Wenn es dir nicht gelingt darüber zu stehen, und dich nicht provozieren zu lassen, so hätte ich folgenden Vorschlag:
Nehme Kontakt mit der Schulleitung auf, erkläre, dass du das Zeugnis deines Sohnes nur flüchtig zu Sehen bekommen hast, allerdings die ungültige Unterschrift der Next erkennen konntest. Da dein Ex mit dir nicht kommuniziert, musst du davon ausgehen, dass er das Zeugnis auch nicht in Gänze kennt, und du daher diese Urkunde gerne gründlich studieren möchtest. Mache darauf aufmerksam, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass eine Schule nicht Sorge tragen muss, dass mindestens 1 Sorgeberechtigter Kenntnis eines Zeugnisses erhält. Fordere sie auf, dafür zu sorgen dass ein Erziehungsberechtigter unterschreibt - du seist gerne Bereit das zu tun, sobald du es gründlich zur Kenntnis nehmen konntest.
Mal abwarten, wie die Schule reagiert (selbst wenn nun nichts passieren sollte, werden zukünftig von der Next unterschriebene Schriftstücke bestimmt nicht mehr akzeptiert).
Das wäre m.E. der einzig zusätzlich zur Konfrontation mit Ex zu beschreitende Weg.
Gruß
Haddock
moin,
das gemeinsame Sorgerecht ist doch wohl schon futsch, oder ?
Zumindest wird an der "Wegnahme" gearbeitet. Was ist, wenn durch die "Erziehungsberechtigtenunterschrift" der Next Rechtsverbindlichkeiten eingegangen werden ?
Den Film habe ich nämlich hinter mir - zwar nicht in der Presse, aber mit Androhung einer eA, weil in meinem Fall solche Schriftstücke "i.A." unterschrieben wurden und meine EXFrau der Meinung war, ihre persönliche, bzw. meine persönliche Unterschrift durch eine fremde Person "i.A." ersetzen lassen zu können.
Und unter Berücksichtigung der damaligen Kosten für eine, nach meiner Ansicht nach - Selbstverständlichkeit - würde ich heute meine damalige "Schnapsidee" vorziehen. Und selbst unter Abwägung möglicher (welcher) Rechtsfolgen.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallöle
So zu Unterschriften generell:
Bei einem Zeugnist steht deutlich zu lesen:
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Genau wie bei einem Vertrag aus dem Rechtsverbindlichkeiten entstehen.
Bei Entschuldigungen oder so was reicht ein Schreiben:
Max Mustermann konnte am 30.2.2006 die Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht esuchen. MFG i.A. NEXT oder von mir aus auch Hein Blöd
Gruß
Martin
So zu Unterschriften generell:
Bei einem Zeugnist steht deutlich zu lesen: Genau wie bei einem Vertrag aus dem Rechtsverbindlichkeiten entstehen.
Das ist die Theorie; die Praxis sieht oft anders aus. Und in der ist es praktisch unmöglich, dieses "Recht" einzuklagen. Daher ist es üblicherweise nutzlos.
Es ist das Problem speziell vieler Väter, hier Automatismen zu vermuten nach dem Motto "Wenn's mein Recht ist, krieg ich's auch". Denn in der Praxis bekommen "Rechtsbrecherinnen" nur ganz selten eine auf den Hut. Ein "theoretisches Recht" kann man sich daher meist in die Haare schmieren.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach noch mal
@ brille007
Hier get es nicht darum, das ein Elternteil nicht unterschrieben hat, sondern eine gänzlich unbefugte Person. Hätte nur die Mutter oder nur der Vater unterschrieben hast du Recht.
Hier ist aber die Unterschrift zumindest von einem Erziehungsberechtigten von nöten.
Gruß
Martin
Hier get es nicht darum, das ein Elternteil nicht unterschrieben hat, sondern eine gänzlich unbefugte Person. Hätte nur die Mutter oder nur der Vater unterschrieben hast du Recht.
Ich denke mal, dass dies @brille007 schon klar ist. Es geht hier nur darum, was diese Rechtsverletzung einem "nützt"?! Ich denke mal 0,0.
LG, Uli
etwas offtopic:
Meine Große hat vorhin ihr Zeugnis heimgebracht. Hab mal genau geguckt. Da steht: Kenntnis genommen, Datum, Elternteil... richtig schön neutral formuliert. folglich könnte da auch der Elternteil unterschreiben, der gar kein Sorgerecht hat. Aber es ist nur eine Unterschrift gefragt.
Im bayrischen Zeugnis steht: Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
*grübel* ist auch das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Denn formal ist ja zwischen diesen beiden Formulierungen ein Unterschied.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tach,
und so wird das GSR systematisch untergraben - was kommt als nächstes ?
Und ruckzuck bist Du aussen vor. Deshalb ist diese Aktion "Zeugnis" willkommener Anlass - weil nicht so schwerwiegend - allen Beteiligten klare Grenzen aufzuzeigen.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Moin,
In Niedersachsen steht " Unterschrift der/eines Erziehungsberechtigten".
Wie es in den anderen Bundesländern aussieht weiß ich auch nicht.
Gruß Balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Moin Uli,
Ich denke mal, dass dies @brille007 schon klar ist. Es geht hier nur darum, was diese Rechtsverletzung einem "nützt"?! Ich denke mal 0,0.
Genau das meinte ich. Hier im Forum geht es oft genug um viel Krasseres. Beispielsweise um Mütter, die Gerichtsbeschlüsse (!) in Sachen Umgangsrecht boykottieren und selbst damit in vielen Fällen ungestraft durchkommen. Dagegen sind "unberechtigte" Unterschriften unter einem Zeugnis oder einer Klassenarbeit nichts anderes als "peanuts", die kein Schwein interessieren. Die Schule wird nur schauen, ob dort überhaupt eine Unterschrift steht; falls ja, ist der Fall für sie erledigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo,
in NRW steht ebenfalls "Unterschrift der/eines Erziehungsberechtigten " drauf.
mit freundlichen grüssen
gaya
Moin nochmal,
habe in dem Schulgesetz vom Kultusministerium Niedersachsen mal nachgeschaut was "Erziehungsberechtigter" dort heißt.Wollte dieses hier reinstellen,habe ich aber nicht hinbekommen.Definition "Erziehungsberechtigter" wird in §56 erörtert.
Gruß balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Entschuldigung:§55 :redhead:
balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Wollte dieses hier reinstellen,habe ich aber nicht hinbekommen.
Voila! 🙂
§ 55
Erziehungsberechtigte(1) Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen Personen, denen das Personensorgerecht für das Kind zusteht. Als erziehungsberechtigt gilt auch eine Person, die mit einem personensorgeberechtigten Elternteil verheiratet ist oder mit ihm in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, wenn das Kind ständig im gemeinsamen Haushalt wohnt,
eine Person, die an Stelle der Personensorgeberechtigten das Kind in ständiger Obhut hat, und
eine Person, die bei Heimunterbringung für die Erziehung des Kindes verantwortlich ist,
sofern die Personensorgeberechtigten der Schule den entsprechenden Sachverhalt mitgeteilt und dabei bestimmt haben, dass die andere Person als erziehungsberechtigt gelten soll.(2) Die Schule führt den Dialog mit den Erziehungsberechtigten sowohl bezüglich der schulischen Entwicklung als auch des Leistungsstandes des Kindes, um entwicklungsspezifische Problemstellungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zu bewältigen.
(3) Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über die Bewertung von erbrachten Leistungen und andere wesentliche, deren Kinder betreffende Vorgänge in geeigneter Weise zu unterrichten.
(4) Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Schule diejenigen Personen, die bei Eintritt der Schülerinnen und Schüler in die Volljährigkeit deren Erziehungsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 gewesen sind, über besondere Vorgänge, insbesondere Sachverhalte, die zu Ordnungsmaßnahmen (§61 Abs.3) Anlass geben oder die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder den Abschluss gefährden, zu unterrichten, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler der Unterrichtung nicht widersprochen hat. Auf das Widerspruchsrecht sind die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor Eintritt der Volljährigkeit hinzuweisen. Über einen Widerspruch, der keinen Einzelfall betrifft, sind die bisherigen Erziehungsberechtigten (Satz 1) von der Schule zu unterrichten.
Hallo zusammen,
nach dem §55, besonders dem fettgedruckten Satz ist somit doch klar, daß die LGin unterschreiben durfte.
Ob das so in Ordnung ist, ist eine andere Frage. Ärgern würde ich mich auch wenn ich die Unterschrift lesen würde. Ich war die ganze Zeit hin und her gerissen von den verchiedenen Meinungen hier.
Nun ist aber doch klar, daß jede Aufregung umsonst ist.
Es ist aber für mich schon krass, wie ein Schulgesetz das Sorgerecht einzelner Elternteile hiermit untergräbt.
Hm..naja...wundern tut es mich aber nicht wirklich.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.