Hallo,
@Morton: wenn er nicht mehr bei Dir familienversichert ist, dann hast Du meiner Meinung nach einen Auskunftsanspruch aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts gegenüber der KK.
Bei Familienversicherung gilt folgendes. Das Kind kann immer in der GKV gesetzlich versichert werden. Die Höhe der Krankenversicherung hängt aber davon ab, ob der nicht familienversicherte andere Elternteil ein höheres Einkommen als der Versicherte hat oder nicht.
Der Versicherte zahlt gemäß seinem Einkommen, verdient der andere, nicht familienversicherte Elternteil mehr, so wird automatisch der Höchstbeitrag fällig = freiwillige Versicherung, egal wieviel der Versicherungsnehmer gemäß eigenem Einkommen zahlen müsste.
Die KV prüft in Abständen ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung gegeben sind. Hier gibt es eine Mitwirkungspflicht nicht nur des Versicherten sondern auch des familienversichterten Ehepartners und ggf. der volljährigen Kinder.
Wenn die KM nun keine Angaben macht, kann die GKV davon ausgehen, dass sie ein höheres Einkommen als der KV hat und deshalb für die Familienversicherung den Höchstsatz verlangen. Diese Veränderung der Versicherung hat die GKV Morton mitgeteilt.
Wird der fehlende Betrag nicht nachgezahlt, kann die GKV die Versicherung beenden, da Beitragrückstände vorliegen.
Ob alleine aufgrund der fehlenden Angaben gekündigt werden kann, weiss ich nicht.
Die GKV schickt auch gern solche Formulare nachträglich. Die Mitteilung der Scheidung dürfte eine solche Prüfung ausgelöst haben.
VG Susi
Hallo,
@Morton: wenn er nicht mehr bei Dir familienversichert ist, dann hast Du meiner Meinung nach einen Auskunftsanspruch aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts gegenüber der KK.
VG Susi
Das sollte in der Tat so sein. Dann bleibt nur noch die Schwierigkeit herauszufinden, bei welcher KK er dann versichert wäre. Das steht mir dann noch bevor.
Die Abfrage wurde von der Krankenkasse turnusmäßig gemacht. Die Kasse wußte zwar bereits, dass ich in Trennung bin, aber die Scheidung war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
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Here lies one whose name was writ in water
Hallo Morton,
ich habe gerade mal versucht mich durch die vielen Beiträge zu arbeiten. Mal sehen ob ich weiterhelfen kann bezüglich der GKV, ich arbeite bei einer KK, allerdings nicht im Versicherungsrecht, es ist aber trotzdem mein Beruf. 😉
Leider kann ich nicht alles nachvollziehen, es ist einfach zu viel Text.
Du bist in der GKV versichert? Die KM aber anscheinend nicht? Wie ist sie versichert? Privat? Diese Angabe habe ich leider nicht gefunden.
Wenn sie nicht privat versichert war - Bei wem war das Kind zur fraglichen Zeit mitversichert, bei dir oder bei ihr? Wenn es bei dir war, dann kommst du deiner Mitwirkungspflicht nach, wenn du den Fragebogen ausfüllst. Für die Angaben zu deinem Ehegatten (KM) ist dann auch nur wichtig, ob sie Mitglied einer gesetzl. KK ist, wenn sie das ist, ist die Höhe ihres Einkommens nicht mehr wichtig.
Wenn ihr beide bei der GKV versichert seid, kann das Kind kostenfrei in die Familienversicherung, bei einem von euch beiden. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze kann man sich privat versichern, und dann wird es interessant für die Überprüfung, denn dann darf das Kind nicht mehr so einfach kostenfrei in der Familienversicherung versichert sein, sondern nur noch unter bestimmten Voraussetzungen (da wird dann die Einkommenshöhe erst interessant).
Bei den Fragebögen zur Familienversicherung geht es ja darum, ob dem Kind die kostenfreie Mitversicherung noch zusteht. Und da gibt es eine Mitwirkungspflicht, die du ja auch schon zitiert hast, mit der unangenehmen Folge, dass eine Versicherung auch beendet werden kann oder ruhen kann, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt.
Die Familienversicherung in der gesetzl. Krankenkasse richtet sich nach § 10 SGB V, den man von oben nach unten abhandeln/prüfen muss, um die Bedingungen zu verstehen 😉
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat die KK das Kind freiwillig, also mit Beiträgen, versichern wollen, das kann ja nur den Grund haben, dass der andere Ehepartner nicht in der GKV ist. Hier fehlt mir noch Hintergrundinformation, siehe meine obigen Fragen.
Noch eine Schlussfrage - geht es nur um eine zurückliegende Versicherungslücke, oder geht es dir auch um den derzeitigen Versicherungsschutz?
Sorry, dass ich es nicht gefunden habe in dem langen Faden hier. Ich versuche aber gern, das Knäuel etwas zu entwirren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Morton,
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Du bist in der GKV versichert? Die KM aber anscheinend nicht? Wie ist sie versichert? Privat? Diese Angabe habe ich leider nicht gefunden.Wenn sie nicht privat versichert war - Bei wem war das Kind zur fraglichen Zeit mitversichert, bei dir oder bei ihr? Wenn es bei dir war, dann kommst du deiner Mitwirkungspflicht nach, wenn du den Fragebogen ausfüllst. Für die Angaben zu deinem Ehegatten (KM) ist dann auch nur wichtig, ob sie Mitglied einer gesetzl. KK ist, wenn sie das ist, ist die Höhe ihres Einkommens nicht mehr wichtig.
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Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat die KK das Kind freiwillig, also mit Beiträgen, versichern wollen, das kann ja nur den Grund haben, dass der andere Ehepartner nicht in der GKV ist. Hier fehlt mir noch Hintergrundinformation, siehe meine obigen Fragen.
Noch eine Schlussfrage - geht es nur um eine zurückliegende Versicherungslücke, oder geht es dir auch um den derzeitigen Versicherungsschutz?
Sorry, dass ich es nicht gefunden habe in dem langen Faden hier. Ich versuche aber gern, das Knäuel etwas zu entwirren.
ligr ginnie
Hallo Ginnie,
vielen Dank, dass Du für mich Zeit investierst.
Zur Aufklärung und zu Deinen Fragen: Ich bin über der Einkommensgrenze und könnte mich auch privat versichern, bin aber nach wie vor gesetzlich versichert. Zukünftige Ex-Frau und Kind waren beide bei mir familienversichert. Der Fragebogen zum mitversicherten (getrennt lebenden) Partner ging an die KM, welche aber den Bogen nicht ausgefüllt hat. Ebenso die nachfolgenden Erinnerungen der KK nicht beantwortet hat. Ich habe von diesen Fragebögen nichts erfahren.
Offensichtlich hat die KK dann das Kind in eine freiwillige GKV überführt ab Mai 2014 (rückwirkend) und mir hat die KK dann die Mahnung über die Beiträge zugestellt - zusätzlich die Information, dass sowohl das Kind, als auch die KM ab Anfang Juni nicht mehr versichert sind. Wie der Versicherungsschutz der KM aussieht / aussah ist mir nicht bekannt. Bei mir ist sie nun seit Anfang Juni nicht mehr mitversichert.
Der Versicherungsschutz für das Kind besteht jetzt wieder (auch rückwirkend für 2014), allerdings versucht die KK jetzt noch zu ermitteln ob und wie die KM derzeit versichert ist.
Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten. Wenn noch etwas fehlt, frag gerne nochmal nach.
Ich gehe davon aus, dass die KK wegen der fehlenden Rückmeldung davon ausgegangen ist, dass die KM privat versichert ist und hat daher die Familienversicherung rückwirkend storniert und das Kind in eine freiwillige GKV zum Beitragshöchstsatz eingestuft für ein Jahr rückwirkend und dann die Kündigung mitgeteilt. Kommt das hin?
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Here lies one whose name was writ in water
Hi ;Morton,
das ist alles soweit nachvollziehbar.
Ich gehe davon aus, dass die KK wegen der fehlenden Rückmeldung davon ausgegangen ist, dass die KM privat versichert ist und hat daher die Familienversicherung rückwirkend storniert und das Kind in eine freiwillige GKV zum Beitragshöchstsatz eingestuft für ein Jahr rückwirkend und dann die Kündigung mitgeteilt. Kommt das hin?
Ja so ähnlich. Die KK geht aufgrund der fehlenden Mitwirkung davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Familienvers. nicht erfüllt sind. (das umfasst dann alle Tatbestände, die dazu führen könnten, dass eine Familienvers. nicht möglich ist). Das muss sie auch so machen, und wird von den Aufsichtsbehörden geprüft. Eine "Kündigung" ist vielleicht das falsche Wort in dem Sinn, aber es ist schon genau so zu verstehen.
Ich frage mich zwar, weshalb die KM den Fragebogen bekam, und nicht du. Normalerweise bekommt ihn der "Hauptversicherte" zugeschickt. Und du hättest ihn sowohl für die mitversicherte KM als auch fürs Kind ausfüllen müssen. Solange die KM den Status "familienversichert" hat, ist sie eben auch nur ein Anhängsel am Hauptversicherten, um es mal etwas bildlich vereinfacht darzustellen.
(aber vielleicht wurde ja dein Adressenwechsel nicht richtig erfasst?)
Ich könnte auch vermuten, dass für sie irgendwann einmal, nach der Trennung, eine eigene Versicherungspflicht begonnen hat, vielleicht hat sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, dann wäre das Kind bei ihr familienversichert, und sie die Ansprechpartnerin des Fragebogens. Oder ich könnte vermuten, dass es halt ein Fehler war, weil die unterschiedlichen Adressen (nach der Trennung) im System hinterlegt waren. Ist wahrscheinlich aber im Nachhinein nicht mehr so interessant.
Warum für das Kind eine freiwillige Vers. eröffnet wurde, kann ich mir nur erklären, dass evtl. Leistungen angefallen sind, und um diese zu gewährleisten, muss es eine Versicherungszeit geben. Da die Familienvers. des Kindes anscheinend beendet wurde, wurde eine freiwillige Vers. erfasst - das funktioniert aber nur mit Bescheid, und Anhörung, und normalerweise Unterschrift, und nicht einfach so. Also eine Menge Post, die da erst einmal an dir vorbeiging.
Nunmehr hat sich ja rückwirkend alles aufgelöst. Das Kind ist jetzt wieder familienversichert bei dir. Und das anscheinend auch durchgehend. Den nächsten Fragebogen müsstest du deshalb auch an deine Adresse bekommen.
Wo die KM jetzt versichert ist oder nicht, spielt erst einmal derzeit keine Rolle für dich... bis zum nächsten Fragebogen. Sie hat ja tausend Möglichkeiten, und manchmal wird es auch erst rückwirkend bekannt. ZB falls sie sich arbeitslos meldet, dauert es ewig bis die Arbeitsämter die Anmeldung schickt...usw.
Wenn also der nächste Fragebogen eintrudelt, beantwortest du alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen, und falls dann noch Fragen sind, können wir immer noch weiter sehen. Ab dem Datum der Scheidung selbst ist es dann sogar noch einfacher, da man ja nur die Fragen nach dem (Achtung...Amtsdeutsch:) "mit dem Kind verwandten Ehegatten" beantworten braucht, und nach der Scheidung ist sie das ja nicht mehr. Also verwandt mit dem Kind schon noch, aber kein Ehegatte mehr 😉
Gegenüber deiner KK solltest du sicherstellen:
- dass deine aktuelle Adresse richtig hinterlegt ist. Und dass die abweichende Adresse des Kindes hinterlegt wird, es sei denn du willst alle Post bezüglich des Kindes selbst behalten?
- dass die ehemalige freiwillige Vers. des Kindes, die eine Beitragspflicht auslöste, wirklich rückwirkend aufgehoben wurde, und hier keine Beitragsschulden mehr existieren. Für diese freiwillige Vers. hat das Kind eine eigene, neue Krankenvers.-nummer (quasi einen eigenen Status) bekommen, der nicht unter deiner Hauptversicherung geführt wurde. Das solltest du hinterfragen, damit da alles sauber ist, und damit du nicht unberechtigterweise als Beitragsschuldner geführt wirst! Sonst jault irgendwann der Amtsschimmel, und verrechnet bei eventuellen Leistungen eiskalt die im System vorhandenen Beitragsschulden.
Vielleicht hast du auch schon Post bekommen, die genau das schon aussagt. Dann wäre ja alles ok.
Falls noch Fragen sind, einfach fragen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ich frage mich zwar, weshalb die KM den Fragebogen bekam, und nicht du. Normalerweise bekommt ihn der "Hauptversicherte" zugeschickt.
...Warum für das Kind eine freiwillige Vers. eröffnet wurde, kann ich mir nur erklären, dass evtl. Leistungen angefallen sind, und um diese zu gewährleisten, muss es eine Versicherungszeit geben. Da die Familienvers. des Kindes anscheinend beendet wurde, wurde eine freiwillige Vers. erfasst - das funktioniert aber nur mit Bescheid, und Anhörung, und normalerweise Unterschrift, und nicht einfach so. Also eine Menge Post, die da erst einmal an dir vorbeiging.
Nunmehr hat sich ja rückwirkend alles aufgelöst. Das Kind ist jetzt wieder familienversichert bei dir. Und das anscheinend auch durchgehend. Den nächsten Fragebogen müsstest du deshalb auch an deine Adresse bekommen.
Wo die KM jetzt versichert ist oder nicht, spielt erst einmal derzeit keine Rolle für dich... bis zum nächsten Fragebogen.
...Wenn also der nächste Fragebogen eintrudelt, beantwortest du alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen, und falls dann noch Fragen sind, können wir immer noch weiter sehen. Ab dem Datum der Scheidung selbst ist es dann sogar noch einfacher, da man ja nur die Fragen nach dem (Achtung...Amtsdeutsch:) "mit dem Kind verwandten Ehegatten" beantworten braucht, und nach der Scheidung ist sie das ja nicht mehr. Also verwandt mit dem Kind schon noch, aber kein Ehegatte mehr 😉
Gegenüber deiner KK solltest du sicherstellen:
- dass deine aktuelle Adresse richtig hinterlegt ist. Und dass die abweichende Adresse des Kindes hinterlegt wird, es sei denn du willst alle Post bezüglich des Kindes selbst behalten?
- dass die ehemalige freiwillige Vers. des Kindes, die eine Beitragspflicht auslöste, wirklich rückwirkend aufgehoben wurde, und hier keine Beitragsschulden mehr existieren. Für diese freiwillige Vers. hat das Kind eine eigene, neue Krankenvers.-nummer (quasi einen eigenen Status) bekommen, der nicht unter deiner Hauptversicherung geführt wurde. Das solltest du hinterfragen, damit da alles sauber ist, und damit du nicht unberechtigterweise als Beitragsschuldner geführt wirst! Sonst jault irgendwann der Amtsschimmel, und verrechnet bei eventuellen Leistungen eiskalt die im System vorhandenen Beitragsschulden.
Danke Ginnie! So charmant kann ich das nicht!
Gruss Horst AKA Prince Charming
Hallo Ginnie,
vielen Dank für die viele Zeit, die Du Dir dafür nimmst.
Ich habe der KK gegenüber erklärt, dass ich der gesetzliche Vertreter des Kindes bin, so dass in Zukunft jegliche Post das Kind betreffend bei mir landet. Die KK hatte und hat meine richtige Meldeadresse; warum der Fragebogen an die KM ging, kann ich Dir leider auch nicht beantworten - das erste, was ich von der ganzen Sache erfahren habe, war die mir zugestellte Mahnung für die Beiträge der freiwilligen Mitgliedschaft aus 2014 meines Kindes. Die KK wußte, dass wir in Trennung sind und hatte und hat sowohl die Anschrift der KM und des Kindes, wie auch meine.
Bezüglich des kurzfristig eröffneten freiwilligen Mitgliedskontos meines Kindes werde ich aber tatsächlich sicherheitshalber noch einmal nachbohren. Danke für den Tip!
Ich frage mich zwar, weshalb die KM den Fragebogen bekam, und nicht du. Normalerweise bekommt ihn der "Hauptversicherte" zugeschickt. Und du hättest ihn sowohl für die mitversicherte KM als auch fürs Kind ausfüllen müssen.
Eine Frage dazu. Ich habe den Fragebogen ja nachträglich ausgefüllt, als die KK ihn mir auf meine Intervention zugeschickt hat. Ich kann für die KM nicht alle Angaben machen, nur soweit sie meiner Kenntnis entsprechen. Gleichzeitig muss ich mit der Unterschrift bestätigen, dass die bevollmächtigt bin, die Angaben für die Mitversicherten zu machen. Bezüglich des Kindes durch das GSR kein Problem, aber nicht bezüglich der KM. Meine KK hat es akzeptiert, aber rechtlich sauber ist es im Grunde nicht. Kann hieraus nicht auch noch ein Problem erwachsen?
Warum für das Kind eine freiwillige Vers. eröffnet wurde, kann ich mir nur erklären, dass evtl. Leistungen angefallen sind, und um diese zu gewährleisten, muss es eine Versicherungszeit geben.
Das verstehe ich noch nicht ganz. Heißt das, es gab kostenpflichtige Behandlungen für das Kind und die KK hat daher eine freiwillige Versicherung eröffnet, um diese Leistungen zu decken? So wie ich es verstanden habe, wurde diese freiwillige Versicherung rückwirkend für das Jahr 2014 eröffnet, weil der Fragebogen von Ende 2014 oder Anfang 2015 eben nicht beantwortet wurde. Hier kann ich die KK ebenfalls nochmal kontaktieren.
Sollte noch etwas nachkommen, werde ich mich bei Fragen gerne bei Dir melden. Ganz herzlichen Dank für die sachkundige Aufklärung!
@HoWi64: Es wäre nett, wenn Sie ein wenig zurückhaltender wären. Wie Ginnie dargelegt hat - als jemand, der in der Versicherung arbeitet, kann und muss sogar eine Familienversicherung beendet werden bei fehlender Mitwirkung auch der Mitversicherten. Daher ist Ihre Meinung, die Sie mit - entschuldigen Sie den Ausdruck - hoher Penetranz und zusätzlich sehr unhöflich im Ton vertreten haben, offensichtich falsch (s.u.).
Ein achtjähriges Kind das zeitlebens beim Vater mitversichert war darf keine GKV rausschmeißen. Nicht solange der Vater brav seine Beiträge zahlt. Nur weil die Mutter sich nicht äußert. Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun :mad:. Seriöse Kassen haben solche Tricks und Drohungen nicht nötig.
Wenn Sie noch weitere persönliche Anmerkungen haben, die aber wiederum nichts mit der Sache hier inhaltlich zu tun haben, dann schicken Sie mir doch gerne eine pn. Ich glaube nicht, dass dieser Thread durch diese Art Beiträge an Gehalt gewinnt. Danke.
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Here lies one whose name was writ in water
Moin Morton
@HoWi64: Es wäre nett, wenn Sie ein wenig zurückhaltender wären. Wie Ginnie dargelegt hat - als jemand, der in der Versicherung arbeitet, kann und muss sogar eine Familienversicherung beendet werden bei fehlender Mitwirkung auch der Mitversicherten. Daher ist Ihre Meinung, die Sie mit - entschuldigen Sie den Ausdruck - hoher Penetranz und zusätzlich sehr unhöflich im Ton vertreten haben, offensichtich falsch (s.u.).
Edit: Hier steht dann ein Zitat vom 01.07.2015
Wenn Sie noch weitere persönliche Anmerkungen haben, die aber wiederum nichts mit der Sache hier inhaltlich zu tun haben, dann schicken Sie mir doch gerne eine pn. Ich glaube nicht, dass dieser Thread durch diese Art Beiträge an Gehalt gewinnt. Danke.
Ich finde Dein Verhalten als Nachtreten bzw. am köcheln halten. Du hattest schon mehrmals zwischendurch geantwortet und daher genug Gelegenheit, darauf einzugehen. Jetzt das erneut hervorzuholen, hat den schalen Beigeschmack, eigenem Frustabbau genüge zu tun. Dein Ignorieren des letzten Beitrages von @HoWi spricht für Deine charakterlichen Eigenschaften. Wenn Dir das nicht passt, dann ignoriere es.
Von daher Dein Hinweis an andere auch an Dich:
Wenn Sie noch weitere persönliche Anmerkungen haben, die aber wiederum nichts mit der Sache hier inhaltlich zu tun haben, dann schicken Sie mir doch gerne eine pn. Ich glaube nicht, dass dieser Thread durch diese Art Beiträge an Gehalt gewinnt. Danke.
Und ob dieser Beitrag aus Deiner Sicht an Gehalt gewinnt, sollte Dir egal sein. Es gibt hier noch so ein zwei mehr user, die das vielleicht ein wenig anders sehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie
das ist Dein Empfinden, welches ich durchaus ernst nehme. Ich empfinde auch Dein Verhalten zumindest als kritikwürdig. Persönliche Angriffe, Unterstellungen und Beleidigungen von Foristen hier werden auch von Dir offensichtlich geringer gewichtet, als ein von Dir empfundenes "Nachtreten" oder "am Köcheln halten". Das ist zumindest mein Empfinden.
Auf den ursprünglichen Beitrag von HoWi war ich bereits eingegangen, allein er hat keine Belege für seine Behauptung gebracht. Seinen letzten Beitrag habe ich durchaus zur Kenntnis genommen und nicht ignoriert sondern bin gerade _wegen_ seines letzten Beitrages nochmals auf ihn eingegangen. Vielleicht habe ich ihn ja falsch verstanden und es war der unglückliche (aus meiner ganz persönlichen Sicht) Versuch einer Entschuldigung. Ob und inwieweit es meinem Frustabbau zugute kommt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Aber ja, die Beiträge von HoWi haben mich persönlich getroffen aufgrund ihrer Tonalität. Ich finde es wirklich und tatsächlich schade, wie hier miteinander umgegangen wird.
Ich könnte jetzt ähnlich wie Du argumentieren und sagen: wenn es Dir nicht passt, dann ignoriere es doch. Das wäre allerdings zu billig.
Ich denke einfach, dass in diesem Forum der Inhalt von Beiträgen eben genau das ist, warum sich Leute hier anmelden. Anschuldigungen, Unterstellungen und Beleidigungen kann ich auch an anderen Stellen bekommen. Hier wenden sich Leute hin, wenn sie Hilfe suchen. Da ich eine Frage gestellt habe, ist es mir tatsächlich nicht egal, ob dieser oder jener Beitrag an Gehalt gewinnt.
Für eventuelles Fehlverhalten meinerseits habe ich mich zweimal ernsthaft entschuldigt. Von anderen Foristen habe ich nichts derartiges in diesem Thread gesehen. Eine Vielzahl an Unterstellungen und Beleidigungen haben mich tatsächlich persönlich getroffen.
Danke und Gruß,
Morten
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Bei manchen Leuten wundert es mich kein bisschen, dass die Beziehung gescheitert ist. Der liebe Morten gehört ganz sicher dazu.
Bei manchen Leuten wundert es mich kein bisschen, dass die Beziehung gescheitert ist. Der liebe Morten gehört ganz sicher dazu.
Und wieder eine beleidigende und herabwürdigende Äußerung. Scheint den Administratoren aber nicht viel auszumachen. Ich zitiere mal die Forenregeln:
1. Gelöscht werden Hasstiraden, Beleidigungen, Verunglimpfungen u.ä. Beiträge, die Leser, Autoren oder Moderatoren in ihrer Menschenwürde angreifen. Herabwürdigende Außerungen werden nicht geduldet. In einer Diskussion kann es manchmal hitzig werden, bleibe bitte sachlich.
Von dieser Sorte Äußerungen in meine Richtung gab es hier mehr als eine. Aber es ist einfacher, auf mich einzuschlagen. Prima gemacht.
Herzlichen Dank an alle, die ernsthaft versucht haben zu helfen.
An den Rest: Ich hoffe, man begegnet Euch im Leben nicht so, wie Ihr es hier mit mir getan habt.
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Ganz ehrlich Morten.
Du bist derjenige, der hier gegen alles und jeden stänkert und wunderst dich über die Reaktion.
Du bist nur am Motzen wer hier alles böse zu dir ist.
Und glaube mir. Diejenigen, die du hier als unangenehm empfindest, sind hier bei anderen, auch nach längerer Zeit aktiver Mitarbeit, noch nicht negativ aufgefallen. Du schon nach ganz kurzer Zeit.
Also frage dich mal, warum dir auf deiner Spur soviele Autos entgegen kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei manchen Leuten wundert es mich kein bisschen, dass die Beziehung gescheitert ist. Der liebe Morten gehört ganz sicher dazu.
Und wieder eine beleidigende und herabwürdigende Äußerung. Scheint den Administratoren aber nicht viel auszumachen.
Ich sehe in der Bemerkung von Pseudonuem keine unmittelbare Beleidigung oder Herabwürdigung.
In der Bemerkung von Morten jedoch einen unbegründeten Vorwurf gegen die Administratoren.
60 Telefonate, 10 E-Mails und 6 SMS und Anprangerung beim Jugendamt wegen dieser "blöden" Versicherungsgeschichte reichen Morten offenbar immer noch nicht für den Kern des Problems.
Ich würde mir aus objektiver Sicht ein diesbezügliches Fortkommen wünschen, als "immer noch tiefer" im "nebensächlichen" Versicherungsrecht zu "versacken" oder im Gerede über die Diskussionskultur im Forum.
Wie kann man Morton denn nun die (helfende) Hand reichen? Mir fällt dazu nur der berühmte "Schlussstrich" und "Neuanfang" an, also die Vergangenheit zwar noch betrachten, doch in die Zukunft zu schauen.
Daher meine Frage an Morton: Wie siehst Du bzw. eure künftige Familiensituation?
Anmerkung Mod:
Bitte unterlasst jetzt die Diskussion, wer der größere Doofmann ist, kommt zum Thema zurück und kritisiert sachlich.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich bin über der Einkommensgrenze und könnte mich auch privat versichern, bin aber nach wie vor gesetzlich versichert. Zukünftige Ex-Frau und Kind waren beide bei mir familienversichert.
Vor diesem Hintergrund war der ganze Sturm im Wasserglas so nötig wie ein Loch im Kopf.
Ich frage mich zwar, weshalb die KM den Fragebogen bekam, und nicht du.
Diese Frage hat mein getrennt lebender Ehemann seinerzeit mit gewissem Nachdruck unserer GKV gestellt, als die nach seinem Auszug ähnliche Spielchen gespielt haben.
Wir hatte seinerzeit in der akuten Trennungsphase genug Ärger miteinander. Den Nebenkriegsschauplatz "Kasse droht mit freiwilliger und kostenpflichtiger Versicherung eines Kindes" hat er jedoch da geführt, wo er hingehört: Bei der GKV. Nicht mit mir. Auf die hirnrissige Idee, mich zu beschuldigen, weil in meinem Briefkasten seine Post mit meinem Namen gelandet ist, ist er zum Glück damals nicht gekommen.
Als Einkommensnachweise reichte seinerzeit unser Steuerbescheid aus dem Vorjahr. Gemeinsame Veranlagung, steuerpflichtiger Ehemann mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Ehefrau ohne eigenes Einkommen, 2 minderjährige Kinder - damit war für die Kasse alles klar.
1:1 dieselbe Konstellation beim TO, aber eine völlig andere Reaktion:
Statt bei der Kasse energisch für Klärung zu sorgen, phantasiert er sich mit freundlicher Unterstützung des Jugendamts in eine Kindeswohlgefährdung und verbeißt sich in einen nutzlosen Machtkampf mit der Mutter seines achtjährigen Kindes.
Ich war weder damals noch bin ich heute Mitglied im Fan-Club meines geschiedenen Mannes. Ohne Grund wurden auch wir nicht geschieden. Aber beim Lesen hier im Forum denke ich immer öfter, wie viel Glück er und ich doch miteinander hatten. Bei der Eheschließung glaubt das natürlich jeder. Dass er/sie Glück mit dem/der Verlobten hatte. Wie es um den Charakter des/der getrennten/geschiedenen Ehegattin/en steht, merkt man oft erst mit ein paar Jahren Abstand ...
Danke, Morton, dass du mir gezeigt hast, welche Schätze die Väter meiner Kinder sind.
Trotz aller Gründe, die damals unausweichlich zur Trennung führen mussten.
Herzlichen Dank an alle, die ernsthaft versucht haben zu helfen.
Auch wenn du mich vermutlich nicht gemeint hast, nehme ich deinen Dank gern an. Denn das ist genau meine Motivation hier zu schreiben:
ernsthaft versuch
t haben zu helfen.
Persönliche Angriffe, Unterstellungen und Beleidigungen
habe ich hier im Forum auch schon gelesen. Meistens nur sehr kurz. Weil in solchen Fällen immer sehr schnell und fair reagiert wird. In deinem Thread finde ich etliche sehr deutliche Hinweise darauf, wie deine schriftliche Kommunikation auf andere wirkt - aber weder persönliche Angriffe noch Unterstellungen oder Beleidigungen.
Um welche "Wissenslücken" es sich hier handelt, erschließt sich mir ehrlich gesagt in keinster Weise.
An dem Punkt konnte ja GsD Ginnie helfen. 😉
Wie gesagt, habe ich mit der KK,geklärt, dass in Zukunft alle Korrespondenz an mich geht.
Das hätte deine erste und letzte Reaktion sein müssen, als die KK endlich Kontakt zu dir aufgenommen hatte.
Ich bedaure, dass ich diese Information
Bereits Anfang Mai habe ich in einer Email versucht die Aufteilung der Sommerferien mit der KM zu klären. ...
Die KM hat auf keine meiner dringlichen Anfragen geantwortet oder reagiert.
so aufgefasst habe
Das Thema Ferienumgang ist je nach Bundesland für diesen Sommer durch ... da hättest du besser früher den Umgangs3sprung gemacht.
und freue mich, zu lesen
die Ferien sind geregelt. Hier hat der Anwaltsbrief geholfen. Meine freundlichen Emails von Ende April/ Anfang Mai wurden leider beide ignoriert. Erst mit Druck des RA kam Bewegung in die Sache.
...
Mir ist durchaus bewußt, was wichtig für das Kind ist. Daher habe ich gerade die Ferienregel sehr früh versucht zu klären. Hätte es über den Anwalt nicht funktioniert, wäre es erst JA und dann eine EA geworden...
dass ich mich an dem Punkt geirrt habe.
Ich hoffe, man begegnet Euch im Leben nicht so, wie Ihr es hier mit mir getan habt.
Die Forenerfahrung zeigt, dass viele SchreiberInnen hier in der virtuellen Gemeinschaft ähnliche Erfahrungen sammeln wie IRL.
Ändern kann jeder von uns nur sich selbst.
Das Verhalten von geschiedenen Ehepartnern, leiblichen oder Stief-Kindern, Groß-, Schwieger- und leiblichen Eltern, Nachbarn, Freunden, Kollegen und anderen Mitmenschen zu ändern, liegt nicht in unserer Macht.
Ändern können wir nur unsere jeweils ganz eigene Reaktion darauf.
Warum ich dabei falsch reagiert habe, müssten Sie mir allerdings erklären.
Der Kardinals-Fehler war mpMn, von einer solchen KM
Auch kennen Sie meine Ex nicht. Sie kennen ihr Verhalten bis heute nicht. Sie wissen nicht, was noch vorgefallen ist in Hinblick auf die Verletzung des GSR.
Kooperation und Vernunft nicht nur zu erwarten, sondern auch mit zweifelhaften Mitteln
Über 60 Anrufe in einer Woche, 10 Emails und 6 SMS (wegen der Krankenversicherung und damit einer unmittelbaren Kindeswohlbedrohung) wurden alle sämtlich ignoriert.
...
In meiner Verzweiflung habe ich auch das JA eingeschaltet.
zu fordern.
Der 2. Fehler war dein Auftreten gegenüber der Krankenkasse:
Ich habe die Problematik dann noch durch hohen eigenen zeitlichen Aufwand und durch eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin der Krankenkasse gelöst bekommen (im Grund nicht gesetzeskonform).
Im Grunde nicht gesetzeskonform war in eurem Fall nur das Vorgehen der Krankenkasse bis hin zur Kündigung der FV für ein ehelich geborenes, achtjähriges Kind in einer noch nicht geschiedenen Alleinverdienerehe. Wäre der Auskunftsbogen der KK von Anfang an dort gelandet, wo er hingehört, wäre die Beziehung zwischen deiner geschiedenen Frau und dir weniger belastet, als sie nach einer Scheidung ohnehin ist.
Bitte gib deiner geschiedenen Frau nicht die Macht, durch ihr Verhalten dein Selbstwertgefühl als sorgeberechtigter Vater zu untergraben.
Bei einer absoluten Kommunikationssperre ist es aber leider unmöglich, das GSR mit Leben zu füllen.
Genau das stimmt nämlich nicht.
Als Inhaber des GSR kannst und darfst du selbstbewusst gegenüber Institutionen und Privatpersonen auftreten, die in irgendeiner Weise mit deinem Kind zu tun haben. Auf die Mitwirkung der KM bist du dabei nur in extrem seltenen Ausnahmefällen angewiesen.
So, wie Supernova es hier schön beschreibt.
GSR heißt eben nicht, dass die KM dem KV gegenüber "berichtspflichtig" ist, sondern dass jeder Elternteil im Außenverhältnis vergleichbare Rechte und Pflichten hat.
Bitte gib jede Hoffnung auf, dass du in den kommenden 10 Jahren an dieser Front etwas erreichen wirst:
In der akuten Situation war es absolut notwendig, dass die KM mit mir redet/kommuniziert. Ich hätte das ganze auch über Email abgefahren, nur leider hat sie auch die Emails nicht beantwortet.
Zum Auskunftsersuchen: Ja, es sind konkrete Fragen. Sie betreffen in meinem Fall u.a. die Frage, ob er noch Augenpflaster zur Sträkung des einen Auges tragen soll oder ob inzwischen ein anderer Befund vorliegt (aktuell behandelnder Augenarzt ist mir nicht bekannt], das nächste Schuljahr und die Frage, ob er in eine Ganztagsbetreuung geht, das Ferienziel des Kindes in den Sommerferien sowie weitere konkrete Fragen zu (die ich hier aus verschiedenen Gründen nicht darlegen kann), die mir das Kind nicht beantworten kann.
Deswegen würde ich an deiner Stelle mein Augenmerk auf möglichst umfangreichen und regelmäßigen Umgang legen und darauf, mit Institutionen, die mit dem Kind zu tun haben (Sportvereine, Schulen, Ärzte, Versicherungen etc.) als sorgeberechtigter Vater selbst ohne jeden Umweg über die Mutter zu kommunizieren.
Deine fordernde Erwartungshaltung, dass euer GSR sich dadurch manifestieren müsse, dass die KM zuverlässig und serviceorientiert als Mittlerin zwischen den jeweiligen Institutionen und dir wirken müsse, hatte mich zu der provokativen Formulierung animiert:
sagst du zur Mutter deines Sohnes auch "Mami"?
Ich bedaure, wenn meine Provokation dich gekränkt haben sollte, bleibe aber bei meinem Appell, dich mehr auf deine eigenen Rechte und Pflichten als Vater zu besinnen, als als an der erkennbar unkooperativen KM zu zerren.
Viel Erfolg wünscht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi Morton,
ich schreibe deine Fragen mal kursiv, das geht einfach grad schneller.
Deine Frage dazu: Ich habe den Fragebogen ja nachträglich ausgefüllt, als die KK ihn mir auf meine Intervention zugeschickt hat. Ich kann für die KM nicht alle Angaben machen, nur soweit sie meiner Kenntnis entsprechen. Gleichzeitig muss ich mit der Unterschrift bestätigen, dass die bevollmächtigt bin, die Angaben für die Mitversicherten zu machen. Bezüglich des Kindes durch das GSR kein Problem, aber nicht bezüglich der KM. Meine KK hat es akzeptiert, aber rechtlich sauber ist es im Grunde nicht. Kann hieraus nicht auch noch ein Problem erwachsen?
Bitte nicht durcheinanderbringen, Angaben zum "Mitversicherten" ist hier das entscheidende - zu Angaben für das mitversicherte Kind bist du ja berechtigt, z.B. dass das Kind keine eigenen Einkünfte hat usw. Angaben über die KM machst du ja nur, soweit du in der Lage bist, diese zu beantworten. Zu Angaben über die mitversicherte Ex (d.h. wenn sie in der Familienversicherung ist) gilt im Prinzip das gleiche, die darfst du machen. Bitte auch beachten, dass die Angaben immer rückwirkend, für zurückliegende Zeiträume erfolgen. Also ich sehe nicht, dass du da Probleme bekommen kannst.
Das verstehe ich noch nicht ganz. Heißt das, es gab kostenpflichtige Behandlungen für das Kind und die KK hat daher eine freiwillige Versicherung eröffnet, um diese Leistungen zu decken? So wie ich es verstanden habe, wurde diese freiwillige Versicherung rückwirkend für das Jahr 2014 eröffnet, weil der Fragebogen von Ende 2014 oder Anfang 2015 eben nicht beantwortet wurde. Hier kann ich die KK ebenfalls nochmal kontaktieren.
Das ist nur eine Vermutung meinerseits, es kann aber auch einer schon länger zurückliegenden Gesetzesänderung liegen, wonach keiner mehr ohne Versicherung sein darf - aber ich denke, es ist egal, warum - es ist von uns hier auch nicht zu klären oder zu vermuten - wie jeder Büromensch sagen würde: da bräuchte ich mal einen Blick in die Akte 😉 wichtiger ist es, dass keine Beitragsschulden hängen bleiben. :thumbup:
Und noch mal zum Klarstellen für alle interessierten Mitleser, Kenner, aber auch für die, die glauben, sich auszukennen (das muss ich jetzt mal als Allgemeinteil loswerden):
Um in der GKV eine kostenfreie Familienversicherung für mittellose Familienmitglieder durchzuführen - ist es völlig egal ob man freiwillig oder pflichtversichert in der GKV Mitglied ist, sprich das Einkommen interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht! Es ist nur entscheidend, DASS man Mitglied der GKV ist. Dadurch erhält man die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung für seine Angehörigen. Diese Möglichkeit besteht für Kinder (aber auch Stiefkinder, Enkelkinder usw.) und für Ehegatten, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird einmalig bei Beginn und dann meistens jährlich abgeprüft. Grund: damit die Solidargemeinschaft nur die wirklich "bedürftigen" Familienangehörigen mitversichert. Eine der vielen Voraussetzungen für die Familienversicherung des Kindes ist, dass der Ehegatte bzw. andere Elternteil nicht privat versichert ist. Weil der Gesetzgeber nicht wollte, dass ein Elternteil sich "günstig zum Singletarif" in der Privaten Vers. versichert, die Leistungen für das Kind im Krankheitsfall aber von der Allgemeinheit / Solidargemeinschaft kostenfrei mitfinanziert werden. Außerdem, noch am Rande erwähnt, ist die Familienversicherung nachrangig, d.h. nur als Beispiel: beim Bezug von Halbwaisenrente, oder wenn das Kind eine Ausbildung beginnt, dann darf es nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, und wird selbst Mitglied der KK (eigene Versicherung).
Noch etwas:
In der privaten Vers. beruht die Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung auf vertraglichen Vereinbarungen.
Von den KK (GKV) ist der im Gesetz verankerte Leistungskatalog für die vom Gesetz vorgesehenen Personenkreise anzuwenden. IST anzuwenden zeigt, dass es keinen Spielraum gibt 😉
D.h. das Gesetz schreibt den KK ganz genau vor, an welchen Stellen etwas zu erfolgen HAT, und wann ggf. eine Ermessensentscheidung erfolgen KANN/SOLL. Das heißt, Kulanz in dem Sinne, wie bei Privatverträgen, ist nicht grundsätzlich möglich, sondern nur, wenn das Gesetz dies zulässt oder wünscht.
Das nur einmal als kleiner Exkurs in die Intention des Gesetzgebers zum Thema Sozialstaat (siehe Grundgesetz Artikel 20) - die KK sind als Körperschaft des Öffentlichen Rechts lediglich die ausführende Stelle, um die Vorgaben des Sozialstaates umzusetzen --- hier fällt die gesamte SGB Gesetzgebung rein. So versteht man vielleicht auch besser, dass es sich hier um "Verwaltungshandeln" dreht, und wozu es die "vielgehassten" KK, Rentenversicherungsträger oder Sozialämter gibt. Und wie überall bei dem Umsetzen von Gesetzen, entwickelt sich zum einen die Gesetzgebung, und zum anderen die Rechtsprechung dazu beständig weiter. Dabei werden dann auch oft neue Bedingungen ins Gesetz geschrieben, die ursprünglich "vergessen" wurden, unklar sind, zu Rechtsstreiten führten und klargestellt werden sollen, oder modernisiert und angepasst werden. Je nach Regierung sicher auch mal andere Tendenzen, wobei das Prinzip des Sozialstaates als Grundsatz nicht angreifbar ist.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ich fürchte, weitere Antworten sind vergebliche Liebesmüh.
Seit seinem letzten Beitrag war er nicht mehr hier.
Er hat sich bei uns scheinbar nicht wohl gefühlt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.