Informationspflicht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Informationspflicht nach § 1686

Seite 3 / 4
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So weit ich weiß, kann der Betreuungselternteil die Kinder auch in seiner GKV versichern, wenn er weniger verdient als der andere.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 20:21
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Worum geht es - Stalking oder Kinderwohlbedrohung?

Über 60 Anrufe in einer Woche, 10 Emails und 6 SMS (wegen der Krankenversicherung und damit einer unmittelbaren Kindeswohlbedrohung) wurden alle sämtlich ignoriert.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 20:39
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Um Prioritäten?

Natürlich wird ein Kind weiter behandelt - die Kostenklärung erfordert dann aber wiederum weitaus mehr Aufwand.

What the ....? Woher weiß Biggi denn, welche Prioritäten ich gesetzt habe?

Oder ob er in den Sommerferien komplett bei Muddi bleibt weil sein Vater andere Prioritäten gesetzt hat, als es noch Zeit gewesen wäre, das Thema in Ruhe und dauerhaft zu regeln. Und ohne sich an solchen Kleinigkeiten zu erhitzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 20:57
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Worum geht es - Stalking oder Kinderwohlbedrohung?

Hier weis ich eigentlich nicht wo die Frage ist  :question:

Warum auch immer das Kind war zeitweise ohne Krankenversicherung. Grund hierfür war eine Verweigerung der Mutter Ihre Einkünfte mitzuteilen. Hier würde ich schon den Begriff Kindswohlbedrohung wählen. Und jetzt gehe ich noch weiter und unterstelle das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet für mich nichts anderes als die Pflicht sich um das Kind zu sorgen also mögliche Schäden abzuwenden. Da es in dem Fall anscheinend die Notwendigkeit dieser häufigen Kontaktversuche gab ergibt sich für mich daher von allein und hat nichts mit Stalking zu tun.

Andreas

PS.:

@greggbarow : Du willst jetzt nicht wirklich sagen das es besser gewesen wäre das Kind bleibt nicht versichert und man wartet darauf das wieder irgendwelche RA darüber streiten wer eine notwendige Behandlung bezahlt oder ?  

Nachtrag:

In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung (wird mit der Krankenversicherung bezahlt) wenn diese 6 Monate nicht besteht wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 21:03
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

@greggbarow : Du willst jetzt nicht wirklich sagen das es besser gewesen wäre das Kind bleibt nicht versichert und man wartet darauf das wieder irgendwelche RA darüber streiten wer eine notwendige Behandlung bezahlt oder ?  

Was denn für eine "notwendige Behandlung"? Eben dass es diese überhaupt nicht gibt, ist doch gerade die "herbeigeredete Bedrohung". Also 60 Anrufe, 10 E-Mails und 6 SMS wegen so einem allenfalls nur potentiellen "Kostenrisiko" oder "Kostenstreit" ist für mich mehr Stalking als Kindeswohlbedrohung.

Zum Nachtrag:

Um nun auch noch vom 100tel ins 1000tel zu folgen ...
Auch ein "Bußgeldverfahren" ist keine "Kindeswohlbedrohung".

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 21:13
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Was denn für eine "notwendige Behandlung"? Eben dass es diese überhaupt nicht gibt, ist doch gerade die "herbeigeredete Bedrohung". Also 60 Anrufe, 10 E-Mails und 6 SMS wegen so einem allenfalls nur potentiellen "Kostenrisiko" oder "Kostenstreit" ist für mich mehr Stalking als Kindeswohlbedrohung.
...

Kind fällt blöd hin und der Arm ist gebrochen schon haste deine notwendige Behandlung so etwas soll beim Toben schon mal passieren.
Abgesehen davon ist die Tatsache das ja nichts akutes an Krankheit da keine Rechtfertigung dafür das man sich nicht um die Krankenversicherung kümmern muss.

Andreas

PS.: Den Nachtrag solltest du nur als weitere Folge des nicht Kümmerns verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 22:25
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Kind fällt blöd hin und der Arm ist gebrochen schon haste deine notwendige Behandlung so etwas soll beim Toben schon mal passieren.

= Herbeireden (hier: Kindeswohlbedrohung)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 02:10
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen!

Nur dachte ich immer, das handeln die KV'en untereinander aus.

Falls es 2 GKVen sind und falls die Eltern keine Entscheidung treffen ... vielleicht.
Trotzdem sollte man sich da als VN auch nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen.

Beim TO werden bis zur Rechtskraft der Scheidung in knapp 2 Wochen alle 3 in derselben Versicherung sein.
Der TO und die KM sind erst seit dem 12.6.2015 geschieden.

Wo es 2 GKVen mit 2 vollzahlenden VN gibt, haben Minderjährige Wahlrecht. Das üben i.d.R. die Eltern gemeinsam aus. Wir machen es z. B. auch so:

kann der Betreuungselternteil die Kinder auch in seiner GKV versichern, wenn er weniger verdient als der andere.

Solange mindestens ein Elternteil Beiträge in die GKV einzahlt, wird diese GKV ein minderjähriges Kind nur dann los, wenn der andere Elternteil privat versichert ist.

Das stand hier aber keine Minute zur Debatte. Insofern hat die GKV Blödsinn angedroht.
Der TO ist der KV mit freundlicher Unterstützung des JA auf den Leim gegangen.

Die GKV des TO hat den VN lange vor dem 12. Juli angeschrieben und die Kuh ist vom Eis.
Wäre sinnvoll gewesen, beide Eltern anzuschreiben. Dafür kann aber weder der TO noch die KM etwas.
So etwas ist nicht schön, kommt aber vor, wo Bürokraten "nach Aktenlage" entscheiden.
Oft genügt schon ein Anruf, um Klärung zu bringen.

Deshalb zum JA zu rennen und einen Anwalt einzuschalten, klingt für mich nach einer anstrengenden Zukunft für den Achtjährigen.
Zumal wegen solcher Sperenzchen der Sommerferienumgang Anfang Juli noch völlig ungeregelt ist.

"Wo verbringe ich meine Ferien?" ist eine der Fragen die Kinder in dem Alter wirklich interessieren. Neben den Öffnungszeiten des Freibads, dem Sortiment der örtlichen Eisdiele und wie lange es welche Freunde nicht sieht. Wegen der Urlaubspläne der unterschiedlichen Familien. Dafür hatte aber hier niemand einen Blick. Weder Vater noch Mutter.

Armes Kind  ;(

LG Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 09:04
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen! Falls es 2 GKVen sind und falls die Eltern keine Entscheidung treffen ... vielleicht.
Trotzdem sollte man sich da als VN auch nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen.

Beim TO werden bis zur Rechtskraft der Scheidung in knapp 2 Wochen alle 3 in derselben Versicherung sein.
Der TO und die KM sind erst seit dem 12.6.2015 geschieden.

Wo es 2 GKVen mit 2 vollzahlenden VN gibt, haben Minderjährige Wahlrecht. Das üben i.d.R. die Eltern gemeinsam aus. Wir machen es z. B. auch so: Solange mindestens ein Elternteil Beiträge in die GKV einzahlt, wird diese GKV ein minderjähriges Kind nur dann los, wenn der andere Elternteil privat versichert ist.

Das stand hier aber keine Minute zur Debatte. Insofern hat die GKV Blödsinn angedroht.
Der TO ist der KV mit freundlicher Unterstützung des JA auf den Leim gegangen.

Die Krankenkasse kann nur dann weiter die Familienversicherung führen, wenn sie Kenntnis über den Versicherungsstatus und die Einkommen der Mitversicherten hat. Dafür werden die Fragebögen verschickt. Unter anderem wird abgefragt, wie hoch das Einkommen ist und ebenfalls, ob eine anderweitige Krankenversicherung - gesetzlich oder aber privat besteht. Bekommt die Krankenkasse auf diese Anfrage keine Antwort und auch auf Erinnerungen hierzu nicht, so geht sie davon aus, dass eine anderweitige Versicherung - evtl. sogar privat - besteht und muss den Versicherungsschutz kündigen. So hat es mir meine Versicherung erklärt und es klingt auch für mich plausibel. Oder kann ein Versicherungsrechtsexperte hier etwas anderes zu sagen?

Die GKV des TO hat den VN lange vor dem 12. Juli angeschrieben und die Kuh ist vom Eis.
Wäre sinnvoll gewesen, beide Eltern anzuschreiben. Dafür kann aber weder der TO noch die KM etwas.
So etwas ist nicht schön, kommt aber vor, wo Bürokraten "nach Aktenlage" entscheiden.
Oft genügt schon ein Anruf, um Klärung zu bringen.

Die GKV hatte bis dahin keine Kenntnis vom Scheidungstermin. Es handelte sich um die turnusgemäße, jährliche Prüfung der Familienversicherung des getrennt lebenden Ehepartners.

Deshalb zum JA zu rennen und einen Anwalt einzuschalten, klingt für mich nach einer anstrengenden Zukunft für den Achtjährigen.

Anders geht es leider bei der KM nicht. Im Gegensatz zu greggbarrow sehe ich in einem fehlenden Krankenversicherugnsschutz eine Kindeswohlgefährdung. Und da sich die KM in keiner Weise der Sache angenommen hat und auch meine Kontaktversuche völlig ignoriert hat sowie auch in der Vergangenheit mehrfach das GSR völlig ignoriert hat, bin ich den Weg über das JA gegangen. Der Weg über den RA hätte ohnehin zu lange gedauert, da der Versicherungsschutz zu Anfang Juni ausgelaufen wäre. Für das Jahr 2014 bis inkl. Mai 2015 wurde das Kind in eine freiwillige GKV mit Höchstsatz (wegen unklaren Einkommens) eingruppiert. Daher auch die Geldforderung für die Mitgliedsbeiträge i.H.v. 6.500 €, über die mir die Mahnung zugestellt wurde.

Zumal wegen solcher Sperenzchen der Sommerferienumgang Anfang Juli noch völlig ungeregelt ist.

Nein, die Ferien sind geregelt. Hier hat der Anwaltsbrief geholfen. Meine freundlichen Emails von Ende April/ Anfang Mai wurden leider beide ignoriert. Erst mit Druck des RA kam Bewegung in die Sache. Der Ferienumgang hatte auch nichts mit der Krankenkasse zu tun.

"Wo verbringe ich meine Ferien?" ist eine der Fragen die Kinder in dem Alter wirklich interessieren. Neben den Öffnungszeiten des Freibads, dem Sortiment der örtlichen Eisdiele und wie lange es welche Freunde nicht sieht. Wegen der Urlaubspläne der unterschiedlichen Familien. Dafür hatte aber hier niemand einen Blick. Weder Vater noch Mutter.

Armes Kind  ;(

LG Biggi

Kinder sind immer belastet - mehr als ohnehin schon durch die Trennungssituation der Eltern - wenn die Eltern nicht zumindest im Interesse des Kindes gemeinsam auf der Elternebene weiter kommunizieren. Verletzungen gibt es auf allen Seiten bei Trennungen und es fällt natürlich häufig schwer. Dennoch ist die Ausübung des GSR beinahe unmöglich, wenn keine Kommuniktion stattfindet. Es geht dann nur der Weg Über JA oder RA und Gerichte. Manchmal lässt es sich nicht umgehen, wird aber kaum den Bedürfnissen eines Kindes gerecht. Ich hätte es auch lieber anders. Und nicht, weil ich noch emotional an der KM hänge. Dies ist nicht der Fall.

Wie oben geschrieben, habe ich den Punkt der Ferienaufteilung geklärt, d.h. ich hatte dies durchaus im Blick. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wo ich etwas gegenteiliges geschrieben hätte. Man kann eine Sache verfolgen, ohne eine andere zu vernachlässigen.

Mir ist durchaus bewußt, was wichtig für das Kind ist. Daher habe ich gerade die Ferienregel sehr früh versucht zu klären. Hätte es über den Anwalt nicht funktioniert, wäre es erst JA und dann eine EA geworden...

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 10:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Morten.

Ich kann die Versicherungssache nicht juristisch wasserdicht beantworten. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kind aus der GKV-Mitversicherung fliegt und ohne Versicherungsschutz ist, nur weil - und das kannst Du dem Sachbearbeiter ja klar machen - die KM offensichtlich Schreiben um Schreiben ignoriert. Wenn es überhaupt droht, dann hätte es sicherlich irgendwas wie eine vorläufige Mitversicherung gegeben. Und im Falle eines Behandlungsfalles wäre im Zweifel dann KM die jenige gewesen, die - aufgrund ihrer Versäumnisse - die GKV hätte wieder freihalten müssen.

Ich kann verstehen, dass Du Dich über die KM ärgerst - vermutlich in anderen Sachverhalten noch mehr als für dieses Thema. Aber etwas mehr Sachlichkeit und Ruhe stünden Dir gut (auch hier im Forum!).
Rechtsanwalt, JA und Dein Kommunikationsterror sprechen eine andere Sprache und tragen nicht zur Lösung dieses und weiterer Probleme bei. Sei Dir bewusst, dass Du und KM noch 10 jahre in irgendeiner Form gemeinsam agieren müsst. Und ja ich weiß, dass dazu immer zwei gehören.

Sommerliche Grüße, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 11:18




(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Die GKV hatte bis dahin keine Kenntnis vom Scheidungstermin.

Deine GKV weiß nichts von deiner Scheidung. Deine Entscheidung.

Sei Dir bewusst, dass Du und KM noch 10 jahre in irgendeiner Form gemeinsam agieren müsst. Und ja ich weiß, dass dazu immer zwei gehören.

Sommerliche Grüße

Toto schließ ich mich vorbehaltlos an.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 11:38
(@psoidonuem)
Registriert

Im Gegensatz zu greggbarrow sehe ich in einem fehlenden Krankenversicherugnsschutz eine Kindeswohlgefährdung.

Und damit wären wir beim Kernpunkt. Die Meinung hast du vollkommen exklusiv. Weil aus einer Nichtversicherung eben keine Nichtbehandlung durch einen Arzt folgt.

Ich habe auch so eine Ex wie dich. Alles, was ihr nicht in den Kram passt, egal ob selbst herbeigeführt oder nicht ist eine Kindswohlgefährdung meinerseits. Du bist in einem Denkgefängnis. Du hättest das alles ohne Deine Ex lösen können, allein, du wolltest nicht. Daraus, dass du nicht richtig reagiert hast eine KWG zu unterstellen, nur weil sie nicht nach deiner Pfeife getanzt hat sagt mehr über dich aus als über sie.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 12:23
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Moin TotoHH

Moin Morten.

Ich kann die Versicherungssache nicht juristisch wasserdicht beantworten. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kind aus der GKV-Mitversicherung fliegt und ohne Versicherungsschutz ist, nur weil - und das kannst Du dem Sachbearbeiter ja klar machen - die KM offensichtlich Schreiben um Schreiben ignoriert. Wenn es überhaupt droht, dann hätte es sicherlich irgendwas wie eine vorläufige Mitversicherung gegeben. Und im Falle eines Behandlungsfalles wäre im Zweifel dann KM die jenige gewesen, die - aufgrund ihrer Versäumnisse - die GKV hätte wieder freihalten müssen.

Die Mitwirkungspflicht besteht nach SGB I §§ 60 ff. ( http://www.krankenkassen-register.de/lexikon/m/599-2/) - der Verlust des Versicherungsschutzes geht darauf zurück, dass dieser Pflicht durch die KM eben in diesem Fall nicht nachgekommen wurde. Wie gesagt, ich hatte lediglich die Mahnung über die Summe der freiwilligen Versicherung inklusive der Mitteilung, dass das Kind seit Mai 2014 freiwillig GKV und ab Juni 2015 gar nicht mehr versichert sei. Geklärt bekommen habe ich es vorläufig, allerdings steht die Mitwirkung der KM noch aus. Durch die anstehende Rechtswirksamkeit der Scheidung muss sie sich ohnehin jetzt selber versichern und vielleicht wird es dann in Zukunft einfacher.

Dank an dieser Stelle an Andreas Intess, der den Nagel ziemlich auf den Kopf getroffen zu haben scheint (s. Verweis auf SGB).

Eine Klärung unter Mithilfe der Mutter wäre deutlich einfacher gewesen, hat aber - wie ja bereits beschrieben - nicht funktioniert.

Ich kann verstehen, dass Du Dich über die KM ärgerst - vermutlich in anderen Sachverhalten noch mehr als für dieses Thema. Aber etwas mehr Sachlichkeit und Ruhe stünden Dir gut (auch hier im Forum!).

Es ist schwer, Ruhe und Sachlichkeit hier im Forum zu bewahren, wenn Foristen mit Unterstellungen und Vorwürfen beginnen. Ohne sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen oder die Umstände zu betrachten. Foristen werfen mir vor, es sei mein Versäumnis, da ich der Haupt-VN sei. Trotz mehrfacher Erklärungsversuche kommen immer noch die gleichen Vorwürfe und Unterstellungen, teilweise auch inkl. persönlicher Beleidigungen. Ich denke, da ist es schon mal normal wenn ich dann als emotional involvierter Part dann auch unwirsch reagiere. Aber als Neuling scheint man hier erst einmal Freiwild zu sein - so zumindest meine Empfindung. Dies finde ich im Übrigen sehr schade. Ich bin auch durchaus bereit, mich für eventuell entstandene Irritationen zu entschuldigen - was ich auch schon getan habe. Das gleiche erwarte ich allerdings auch von anderen Foristen, die mit persönlichen Vorwürfen und eben Unterstellungen agieren.

Auch in Angesicht eines drohenden Verlustes des Versicherungsschutzes meines Kindes fiel es mir tatsächlich schwer, absolute Ruhe gegenüber der KM zu bewahren. Zumal ich von Anfang an (seit mir dieser Sachverhalt zur Kenntnis kam) mit der Versicherung in der Fachabteilung Kontakt hatte, die mir die Ernsthaftigkeit der Kündigung versichert hatte, gleichzeitig aber äußerst kooperativ war.

Rechtsanwalt, JA und Dein Kommunikationsterror sprechen eine andere Sprache und tragen nicht zur Lösung dieses und weiterer Probleme bei. Sei Dir bewusst, dass Du und KM noch 10 jahre in irgendeiner Form gemeinsam agieren müsst. Und ja ich weiß, dass dazu immer zwei gehören.

Sommerliche Grüße, Toto

Ohne RA und JA habe ich leider keine andere Möglichkeit, die KM zur Kooperation oder auch nur zu einer Reaktion zu bewegen. Die Kommentare zum Kommunikationsterror habe ich mir durchaus zu Herzen genommen. Ehrlich gesagt war ich tatsächlich schockiert darüber, dass das Kind bald nicht mehr in der GKV familienversichert ist und dies hat mich etwas den Kopf verlieren lassen. Ohne es weiter entschuldigen zu wollen - mit sich näherndem Fristablauf nahmen auch meine Kontaktversuche zu. Ich befand mich zu der Zeit auch schon in Klärung mit der GKV, die aber wiederum richtigerweise auf die gesetzliche Mitwirkungspflicht auch der familienversichterten Mitglieder verwies. Dennoch werde ich in Zukunft hier anders agieren.

Die 10 Jahre (mindestens) weitere notwendige Verbundenheit auf der Elternebne ist mir durchaus bewußt. Bei einer absoluten Kommunikationssperre ist es aber leider unmöglich, das GSR mit Leben zu füllen. Insoweit ist auch "gemeinsames agieren" eben leider ohne externe Mithilfe nicht möglich. Sei es RA oder JA - und niemand bedauert das mehr als ich. Und ja, in der Vergangenheit liegen mehrfache Verletzungen des GSR durch die KM. Was meine Toleranz ihr gegenüber auch nicht unbedingt erhöht hat.

@HoWi64: Sie wollen mich falsch verstehen, oder? Meine GKV wußte bis Ende Mai nichts von der Scheidung, da die Scheidung bis dahin nicht vom AG beschlossen war. Daher verstehe ich Ihren Kommentar "Deine GKV weiß nichts von deiner Scheidung. Deine Entscheidung." ehrlich gesagt nicht. Ich als VN habe meiner GKV selbstverständlich das Datum der Rechtswirksamkeit der Scheidung gemeldet.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 12:40
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Und damit wären wir beim Kernpunkt. Die Meinung hast du vollkommen exklusiv. Weil aus einer Nichtversicherung eben keine Nichtbehandlung durch einen Arzt folgt.

Diese Meinung habe ich nicht vollkommen exklusiv. Es scheint aber auch abweichende Meinungen zu geben, völlig richtig. Die grundsätzliche Frage, was dem Kindeswohl eher entsprich ist aber nicht durch die Abwägung von Meinungen allein zu lösen. Entspricht es dem Kindeswohl eher, wenn ein Kind krankenversichert ist oder eher dann, wenn es den Krankenversicherungsschutz verloren hat?

Ich habe auch so eine Ex wie dich. Alles, was ihr nicht in den Kram passt, egal ob selbst herbeigeführt oder nicht ist eine Kindswohlgefährdung meinerseits. Du bist in einem Denkgefängnis. Du hättest das alles ohne Deine Ex lösen können, allein, du wolltest nicht. Daraus, dass du nicht richtig reagiert hast eine KWG zu unterstellen, nur weil sie nicht nach deiner Pfeife getanzt hat sagt mehr über dich aus als über sie.

Wieder der Vorwurf, der Verlust des Versicherungsschutzes sei selbst durch mich herbeigeführt. Oder habe ich Sie hier falsch verstanden?

Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Ohne die Mitwirkung der KM kann die Versicherung nicht nolens volens die Versicherung wiederherstellen. Und noch einmal: ich habe mich eigenständig an die Lösung des Problems gemacht, dabei aber versucht die KM einzubeziehen. Die KM soll nicht "nach meiner Pfeiffe tanzen", sondern ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Das hätte die Lösung des Problems vereinfacht und beschleunigt. Warum ich dabei falsch reagiert habe, müssten Sie mir allerdings erklären.

Was ich wollte oder nicht wollte, können Sie nicht beurteilen. Dennoch urteilen Sie über mich. Und genau das meine ich mit den Unterstellungen hier im Forum. "Ich habe auch so eine Ex wie dich" empfinde ich als wirklich abfällige und abwertende Bezeichnung. Sie kennen mich nicht.

Auch kennen Sie meine Ex nicht. Sie kennen ihr Verhalten bis heute nicht. Sie wissen nicht, was noch vorgefallen ist in Hinblick auf die Verletzung des GSR. Es interessiert Sie auch nicht, Sie urteilen lieber gleich und das pauschal.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 12:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leute
Denkt bitte mal an folgende Forenregeln.
4. Der virtuellen Kommunikation fehlen Gestik und Mimik als wichtigste Komponenten. Bedenke dies, solltest du dich in einem Beitrag unverstanden oder angegriffen fühlen. Frage lieber noch einmal nach.
7. Gib möglichst umfassend Informationen weiter. Du erleichterst allen die Beantwortung, vermeidest Rückfragen und erhöhst deine Chance auf hilfreiche Antworten.
Damit kann sich gerne auch ein helfender user angesprochen fühlen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 12:56
(@psoidonuem)
Registriert

Entspricht es dem Kindeswohl eher, wenn ein Kind krankenversichert ist oder eher dann, wenn es den Krankenversicherungsschutz verloren hat?

Weder - noch. Es hat mit dem Kindeswohl schlicht und einfach nichts zu tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 15:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass wir das Thema als nicht KWG einstufen hat etwas mit dem Sozialstaat zu tun, das KH/der Arzt kann einen Notfall nicht einfach abweisen, auch wenn unklar ist wer zahlt. Im schlimmsten Fall bleibt das KH/der Arzt auf den Kosten sitzen.

Trotzdem ist es eine Sache, die eine Mitwirkungspflicht der KM erfordert. Auch hier ist, zumindest noch nicht, ein Schaden entstanden, da die KK bereit war die Dinge nochmals abzufragen. Wir werden nicht erwarten können, dass KK kulant sind, im Prinzip hätte die KK das Recht die 6500 Euro zu fordern und ggf. eine Neuversicherung des Kindes in Erwägung zu ziehen. Eine Lappalie will ich da auch nicht erkennen.

Deshalb halte ich hier einige Kommentare für zu moralisierend. Trotzdem sollte Morton mehr Abstand zur KM halten, keine Telefonate mehr und sich Informationen anderweitig beschaffen. Er kann gerne nachfragen wie er das hinkriegen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 16:35
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ohne die Mitwirkung der KM kann die Versicherung nicht nolens volens die Versicherung wiederherstellen.

Es gäb nix wiederherzustellen wenn deine KK von Anfang an korrekt gearbeitet hätten.

Wir werden nicht erwarten können, dass KK kulant sind, im Prinzip hätte die KK das Recht die 6500 Euro zu fordern und ggf. eine Neuversicherung des Kindes in Erwägung zu ziehen.

Ein achtjähriges Kind das zeitlebens beim Vater mitversichert war darf keine GKV rausschmeißen. Nicht solange der Vater brav seine Beiträge zahlt. Nur weil die Mutter sich nicht äußert. Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun  :mad:.

Ich kann mir gut vorstellen das bei Auskunftsverweigerung unterstellt wird das derjenige ein gutes Einkommen hat und somit das Versicherungsverhältnis fürs Kind beendet wird.

Seriöse Kassen haben solche Tricks und Drohungen nicht nötig.

Ich wiederhole meine Frage an den TO:

Schonmal über einen Wechsel nachgedacht?

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 17:21
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem sollte Morton mehr Abstand zur KM halten, keine Telefonate mehr und sich Informationen anderweitig beschaffen. Er kann gerne nachfragen wie er das hinkriegen kann.

VG Susi

Hallo Susi,

danke für deinen Kommentar.

Grundsätzlich telefoniere ich nicht mit der KM. Ich versuche, alle Kommunikation über Email zu erledigen. Aber dies ist leider eine absolute Einbahnstrasse. Konkrete Auskunftsersuchen werden ignoriert und Versuche, Absprachen zu treffen über Entscheidungen, die über das alltägliche hinausgehen ebenfalls.

Die Einholung der Informationen direkt wird von mir bereits seit 4 Monaten praktiziert - in allen Fällen, wo dies möglich ist. Dennoch danke für die Hinweise bisher. Insbesondere die direkte Ansprache der Krankenkasse nehme ich in mein Portfolio auf - geht dies auch, wenn er nicht mehr bei mir familienversichert ist? Und hat jemand eine Idee, wie man im Fall der Fälle eine neue Krankenversicherung ermitteln kann?

Ferienregelungen werden auch in Zukunft weiter von mir erst per freundlicher Email, dann JA und dann Gericht kommuniziert.

@psoidonuem: Ihrer Meinung nach hat es nichts damit zu tun. Verschiedene Quellen sehen jedoch eine fehlende Krankenversicherung als Indikator für eine Kindeswohlgefährdung: u.a. http://caritas.erzbistum-koeln.de/export/sites/caritas/dicv-koeln/.content/.galleries/downloads/kinderschutz/arbeitshilfen/beratungsdienste/Entwicklung_Checkliste_6-14jaehrige_.pdf oder aber http://slideplayer.org/slide/862666/. Wie gesagt, stehe ich mit meiner Meinung offensichtlich nicht ganz alleine da. Mein RA war ebenso dieser Meinung, wie auch das JA und verschiedene Ärzte.

So schlicht und einfach, wie Sie es darstellen, scheint es daher auch nicht zu sein. Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir unterschiedlicher Meinung sind und das Thema damit als erledigt betrachten? Danke!

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 17:26
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Es gäb nix wiederherzustellen wenn deine KK von Anfang an korrekt gearbeitet hätten.  Ein achtjähriges Kind das zeitlebens beim Vater mitversichert war darf keine GKV rausschmeißen. Nicht solange der Vater brav seine Beiträge zahlt. Nur weil die Mutter sich nicht äußert. Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun  :mad:.  Seriöse Kassen haben solche Tricks und Drohungen nicht nötig.

Haben Sie dafür eine belastbare Quelle? Bei der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht greifen aus meiner Sicht die Regelungen aus SGB I §§ 60 ff. (wenn ich die juristischen Kauderwelsche richtig deute) - die Krankenkasse ist verpflichtet, die Versicherung aufzuheben. Weil es eben sein könnte, dass die KM z.B. inzwischen selber privat versichert ist und an der Aufklärung des Sachverhaltes nicht aktiv mitwirkt.

Ich wiederhole meine Frage an den TO:
Schonmal über einen Wechsel nachgedacht?
Gruss Horst

Nein. Das habe ich nicht und werde ich auch jetzt nicht. Glücklicherweise habe ich nämlich jetzt einen direkten Ansprechpartner in der Fachabteilung für Familienversicherungen.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 17:30




Seite 3 / 4