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Informationspflicht nach § 1686

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe die Zettel auch immer ausgefüllt und einen zweizeiler reingeschrieben, dass ich zur KM keine Angaben machen kann und das die Familiensituation etwas schwierig ist ... ich habe noch nie eine Rückfrage bekommen und die Kids sind alle versichert (bei einer hoffe ich es zumindest, aber es gab bisher keine Probleme).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 23:39
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Ich nehme ja Kritik durchaus Ernst, aber hier habe ich aufgehört zu lesen. Fehlender Krankenversicherungsschutz für einen 8jährigen ist eine "herbeigeredete und nicht eine reale Bedrohung"? Darf ich fragen, ob Ihre Kinder - so Sie welche haben - krankenversichert sind? Wenn es eigentlich keine Bedrohung ist, warum sollte man denn seine Kinder dann eigentlich krankenversichern? Die Krankenkasse, das JA, Dritte (wie u.a. Ärzte) und auch mein RA hatten hier eine andere Interpretation als Sie. Aber jedem seine Meinung.

Hallo,

habe mir jetzt nochmal "alles" durchgelesen und komme zu keinem anderen Ergebnis.
Diese Zettelchen von der KV sind doch reine Formsache. Im Ernstfall besteht selbstverständlich Versicherungsschutz, auch im nachhinein.
Fehlender Versicherungsschutz hört sich immer so gefährlich an. Lässt doch kein Arzt oder Krankenhaus ein verletztes/krankes Kind wirklich unbehandelt.
Darum: Herbeigeredete Bedrohung.

Und ja, ich habe Kinder.
Und die sind auch versichert.

Ein Beharren auf was? Die notwendige Mitwirkung der KM bei der Klärung durch die Krankenkasse, wie sie gesetzlich vorgesehen ist? Mag sein dass die Regelungen des SGB unflexibel erscheinen. My bad... Soll das Kind doch ohne Krankenversicherung rumlaufen! Ist ja keine Bedrohung des Kindeswohls nach Ihrer Lesart...

Nein. Hier war von mir eindeutig das Beharren auf die Ferienregelung im Zusammenhang mit dem STALKING gemeint.
Wenn SIE solche Sachen bei der KM auch immer so verdrehen, habe ich ein gewisses Verständnis für deren Wunsch, keine Kontakte haben zu wollen.

Entschuldigung für die Offenheit.
Doch ich meine, diese ist vielleicht hilfreicher, als nach den Mund zu reden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 20:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Erfahrung ... ich war mit meiner Tochter vor einigen Wochen in einem Krankenhaus, Notfall, da hatte ich natürlich nciht die KK dabei.

Die zuständige Schwester wollte nur das Geburtsdatum und die Krankenkasse haben, ich musste nicht einmal nachreichen ... also wenn die wollen, können sie ... hat vielleciht auch mit der Art zutun, wie man auftritt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 22:23
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Meine Erfahrung ... ich war mit meiner Tochter vor einigen Wochen in einem Krankenhaus, Notfall, da hatte ich natürlich nciht die KK dabei.
Die zuständige Schwester wollte nur das Geburtsdatum und die Krankenkasse haben, ich musste nicht einmal nachreichen ... also wenn die wollen, können sie ... hat vielleciht auch mit der Art zutun, wie man auftritt.

Ja eben. Reine Formsache. Deswegen macht man doch kein Fass auf. Und das war mir wichtig zu vermitteln.
Der TE tut sich damit keinen Gefallen und letztendlich schadet er nur sich selbst, das derart an die große Glocke zu hängen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2015 13:39
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Morten,

Wie gesagt, habe ich mit der KK,geklärt, dass in Zukunft alle Korrespondenz an mich geht.

Das wäre von Anfang an der korrekte Weg gewesen, da du - und nicht die KM - der Versicherungsnehmer (b)ist. Dafür kann deine geschiedene Frau nichts. Wäre nett von ihr gewesen, dich zu informieren. Ist aber auch so nicht schlimm. Weil das der Job der GKV-Mitarbeiter gewesen wäre.

Und das hier deren Fehler war:

an die - und nur an diese - der Fragebogen und drei Mahnungen gegangen sind von der Krankenkasse.

Was kann deine geschiedene Frau dafür, dass die KV diese simple Vorschrift außer Acht gelassen hat?

Grundsätzlich ist nunmal imemr der Versicherungsnehmer in der Pflicht und nicht die versicherte Person.

Nochmal für Dich: Ich habe erst durch eine Mahnung von dem drohenden Versicherungsausschluss erfahren.

Die KV hat dich als Versicherungsnehmer kontaktiert. Wie es von Anfang an korrekt gewesen wäre.  So what?

Minderjährige bleiben in einer GKV-Familienversicherung grundsätzlich beitragsfrei. Das ist reine Formsache. Dieses Versicherungsverhältnis kann für Minderjährige, bei denen mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist, von keiner GKV legal beendet werden. Wenn das versucht oder angedroht wird, handelt es sich i.d.R. um ein Missverständnis oder einen Fehler der KV-Mitarbeiter.

Shit happens. Nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. 

JA habe ich eingeschaltet, da die Mutter es bereits zum zweiten Mal durch eigene Untätigkeit geschafft hat, dass das Kind den Krankenversicherungsschutz verloren hat.

Dass ein minderjähriges Kind den KV-Schutz in einer GKV verliert, ist in eurer Konstellation gar nicht möglich. Es hätte viel Dampf vom Kessel gelassen, wenn dein/e zuständige/r JA-Beamte/r soviel Wissen über den Versicherungsschutz Minderjähriger in der GKV gehabt hätte. Auch in den JÄ gibt es mehr oder weniger clevere und engagierte Menschen.

Shit happens. Nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. 

Leider geht dies nicht ohne die Mitwirkung der KM - was DU vielleicht wüsstest, wenn Du das Problem selber mal gehabt hättest.

In eurer Konstellation geht das selbstverständlich ohne Mitwirkung der KM.

Und wie du zuletzt selbst bemerkt hast, ziemlich einfach.

Es ginge tatsächlich dann nicht, wenn deine geschiedene Frau während der Ehe selbst privat versichert gewesen wäre und das Kind dort mitversichert hätte. Da bis zur Scheidung Frau und Kind in deiner GKV mitversichert waren, hat deine KV alle Informationen von der KM die sie braucht, damit das Kind einfach ganz formlos dort bleibt wo es ist: in der Familienversicherung deiner GKV.

Kein Grund für einen Sturm im Wasserglas.

Sobald ich um das Problem wußte, habe ich alles versucht und schließlich war ich ja auch erfolgreich.

Alles versucht??? Nun übertreib mal nicht.

Du hast einen Fragebogen ausgefüllt und erklärt wo deine Familie versichert war bis zur Scheidung. Das ist bei GKVen im Jahr 2015 business as usual und kein Grund zu hyperventilieren oder beim JA eine Kindeswohlgefährdung anzuzeigen. Dieser trivialer Vorgang wiederholt sich in den meisten Arbeitnehmerhaushalten mit GKV und beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern recht regelmäßig. Sobald das älteste Kind 16 ist, sogar jährlich. Mit und ohne Trennung oder Scheidung.  Als Arbeitnehmerin mit GKV und 2 mitversicherten Kindern muss ich über die Einkommensverhältnisse der jeweiligen Väter gegenüber meiner Kasse genau nichts angeben. Weil Minderjährige mit 2 gesetzlich versicherten Elternteilen Wahlrecht haben, bei welchem Elternteil sie beitragsfrei mitversichert sind.

Also komm mal wieder runter und entspann dich.
Ob und ggf. wo deine Ex versichert ist oder nicht, ist definitiv nicht deine Angelegenheit.
Außer du bist ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Das ist aber eine neue Baustelle und fällt primär nicht unter Kindeswohlgefährdung.
Als UH-Pflichtiger geschiedener Ehemann sparst du sogar, solange deine Verflossene auf eine freiwillige KV verzichtet. Sobald sie eine hat, hat sie auch Mehrbedarf, der wieder bei dir hängen bleiben wird, wenn der Anwalt deiner Verflossenen sein Handwerk versteht.

Glaub mir, du wirst viel Lebensqualität gewinnen, wenn du dir solche Gedanken künftig ersparst:

Ich kann so einen Fragebogen durchaus ausfüllen, offensichtilch die KM nicht

Was deine geschiedene Frau tut oder lässt, kann dir völlig gleichgültig sein. Sie ist auch nicht verpflichtet, deine Wissenlücken telefonisch oder sonstwie zu schließen und/oder sich von dir anpöbeln zu lassen.

Ebensowenig - nebenbei bemerkt - wie irgendeiner der hier Mitschreibenden verpflichtet ist, auf deine Beiträge zu reagieren und sich dafür von dir blöde Bemerkungen einfangen muss.

Schönen Sonntag noch!

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2015 16:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass Morton die Sache schon verstanden hat und jetzt ist das Problem ja auch gelöst.

Problematisch ist vorallem das Verhältnis zur KM und die hochexplosive Stimmung. Hier würde ich Morton erst einmal raten soviel Emotionen wie möglich heraus zu nehmen. Nach Möglichkeit wenig persönliche Kontakte mit der KM. Informationen direkt abfragen, sich in den Verteiler von Schule aufnehmen lassen, sich persönlich vorstellen und Interesse bekunden. Im Gespräch mit dem Kind selber beim Umgang kann man viele Informationen erhalten.

Das Kind muss aber aus dem Konflikt der Eltern herausgehalten werden, Umgang ist direkt zwischen den Eltern zu klären, Auskunft über wesentliche Informationen sind selbstverständlich auszutauschen. Das wird nicht einfach werden und selbstverständlich muss der Ferienumgang geklärt werden. Vorzugsweise per E-Mail oder Brief mit einer Antwortfrist von 14 Tagen und einem sinnvollen Vorschlag, z.B. immer die erste/letzte Hälfte der Ferien oder im Wechsel.

Mit der Zeit wird sich das schon einspielen, wenn beide daran arbeiten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2015 16:40
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Morten, bist du ein erwachsener Mann oder sagst du zur Mutter deines Sohnes auch "Mami"?

Ärzte kann ich nur fragen, wenn ich von den Ärzten Kenntnis habe - und das habe ich nicht.

Bei welchem Kinderarzt bzw. Augenarzt er in Behandlung ist, weiß ein Achtjähriger i.d.R. auch selbst. Falls dein Kind das nicht wissen sollte: Bei welchen Ärzten dein Kind aktuell behandelt wird bzw. früher behandelt wurde, wird auf deine Nachfrage auch deine Krankenversicherung dir mitteilen. GSR habt ihr ja ... Die KM brauchst du dafür nicht.

ich denke, dass Morton die Sache schon verstanden hat

Das wäre wünschenswert. Klingt hier aber noch anders.

danke dennoch für Deine unfundierte Meinung. Nochmal für Dich: Wenn ich einen Fragebogen nicht erhalte, kann ich ihn auch nicht ausfüllen. Wenn ich nicht weiß, dass die KM einen Fragebogen bekommen hat, kann ich sie nicht ermuntern, ihn auszufüllen.

Der Fragebogen geht jetzt immer an mich, da ich nun als gesetzlicher Vertreter bei der KK angegeben bin. Danke also für Deinen - entschuldige den Ausdruck - völlig überflüssigen Hinweis.

Fehlender Krankenversicherungsschutz für einen 8jährigen ist eine "herbeigeredete und nicht eine reale Bedrohung"? Darf ich fragen, ob Ihre Kinder - so Sie welche haben - krankenversichert sind? Wenn es eigentlich keine Bedrohung ist, warum sollte man denn seine Kinder dann eigentlich krankenversichern? Die Krankenkasse, das JA, Dritte (wie u.a. Ärzte) und auch mein RA hatten hier eine andere Interpretation als Sie. Aber jedem seine Meinung.

Ein Beharren auf was? Die notwendige Mitwirkung der KM bei der Klärung durch die Krankenkasse, wie sie gesetzlich vorgesehen ist? Mag sein dass die Regelungen des SGB unflexibel erscheinen. My bad... Soll das Kind doch ohne Krankenversicherung rumlaufen! Ist ja keine Bedrohung des Kindeswohls nach Ihrer Lesart...

Voller Groll auf die KM, voller Vertrauen zur GKV und zum JA  :rofl2: und voller Ressentiment gegen Schreiber, die die Lage klarer als er selbst erkannt haben: Keine GKV kann ein achtjähriges Kind aus der Familienversicherung werfen.

War aber auch nicht meine Frage hier.

Was genau möchtest du nun wissen? Bezogen auf den §1686 BGB?
Mir ist nicht ganz klar, was du genau von der Mutter eures Sohnes erwartest, was du nicht mit angemessenem Aufwand ebenso gut selbst herausfinden kannst?

Wenn es dir darum geht, das Verhalten der KM zu ändern, kann dir niemand helfen.
Das kann auch kein Richter oder BGB-Paragraph. Aus diesem Machtkampf

Die KM blockiert seit ca. 7 Monaten jeglichen Kontakt mit mir - weder auf Anrufe oder Emails, noch SMS erhalte ich eine Antwort.
...
Die KM hat auf keine meiner dringlichen Anfragen geantwortet oder reagiert. Über 60 Anrufe in einer Woche, 10 Emails und 6 SMS (wegen der Krankenversicherung und damit einer unmittelbaren Kindeswohlbedrohung) wurden alle sämtlich ignoriert.

kannst nur du selbst aussteigen.

Deine geschiedene Frau kann dich nicht ausstehen. Das ist nach einer Trennung bzw. Scheidung nicht selten.
Sie will absolut nichts mit dir zu tun haben und verbittet sich deine Kontaktaufnahmen.
Auch das ist nach einer Trennung bzw. Scheidung kein ungewöhnlicher Wunsch.
Umsonst werdet ihr nicht geschieden sein. Weder grundlos noch kostenlos.

Solange du dich weiter daran abarbeitest, was die KM deiner Meinung nach zu tun oder zu lassen hätte, beeinflusst du nur deinen Blutdruck und deine Magenschleimhaut. Die KM lässt dein Drängen offenbar ziemlich kalt. bzw. sie schickt ihre Anwältin vor, wenn sie genug davon hat.

Totos Warnung schließe ich mich vor diesem Hintergrund ausdrücklich an:

nicht dass Du Dir irgendwann den Vorwurf der Belästigung/ Stalking zur Unzeit einfängst.

Susis Ratschlag schließe ich mich ebenfalls an:

soviel Emotionen wie möglich heraus zu nehmen. Nach Möglichkeit wenig persönliche Kontakte mit der KM. Informationen direkt abfragen, sich in den Verteiler von Schule aufnehmen lassen, sich persönlich vorstellen und Interesse bekunden. Im Gespräch mit dem Kind selber beim Umgang kann man viele Informationen erhalten.

Das Thema Ferienumgang ist je nach Bundesland für diesen Sommer durch ... da hättest du besser früher den Umgangs3sprung gemacht. Ganz entspannt und ohne viel Drumherum-Gerede. Genauso:

Im Prinzip würde ich das in einen freundlichen Brief verpacken...
ist der Ferienumgang zu regeln und Du bittest um konstruktive Vorschläge zu Deinem Vorschlag (mit Frist von 14 Tagen).

Bringt das nichts wirst Du Dich an das JA mit der Bitte um Vermittlung wenden.

Und nach dem JA ans Gericht.

Ganz leidenschaftslos und zielstrebig. Ist besser für dich und dein Wohlbefinden. Für den Sommer 2015 dürfte der Drops aber gelutscht sein. Auch Gerichte machen eine Art Sommerpause und das Leben hängt nicht davon ab, ob ein Achtjähriger die erste oder zweite Ferienhälfte mit seinem Vater verbringt. Oder ob er in den Sommerferien komplett bei Muddi bleibt weil sein Vater andere Prioritäten gesetzt hat, als es noch Zeit gewesen wäre, das Thema in Ruhe und dauerhaft zu regeln. Und ohne sich an solchen Kleinigkeiten zu erhitzen

Zum RA nur soviel: Bei Reaktionszeiten von 1+ Wochen angesichts einer Frist von 10 Tagen schien mir das wenig erfolgversprechend

 

Viel Erfolg 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2015 20:31
(@supernova)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich streue hier mal kurz meine Erfahrungen dazu ein (betroffener KV/gem. Sorgerecht/Umgang v. FamG festgelegt):

Zur KV:
Ich haben bei den Umgangszeiten regelmäßig Medikamente bei meiner 9jährigen Tochter gefunden. Diese nahm die eigenständig (nach Anweisung der Ex) ein. Nachfragen welche Befundung bei welchem Arzt hierzu vorliegen wurden komplett ignoriert.
Daraufhin habe ich ein Schreiben an die KV gesandt (gibt es hier im Download-Bereich) und innerhalb von einer Woche die Versicherungsakte bekommen. Allerdings mit dem Hinweis, dass dort nur abgerechnete Vorgänge verzeichnet sind und diese teilweise erst ein halbes Jahr später an die KV gehen. Grundsätzlich hatte ich aber zunächst aufschlussreiche Infos und die Namen der Ärzte, bei denen meine Tochter war. Die Ärzte habe ich anschließend angeschrieben. Von fast allen habe ich zeitnah kostenfrei Auskünfte bekommen, lediglich ein Arzt wollte 40€ für die Erstellung der Infos.

Zum Umgang:
Da in den ersten zwei Jahren nach Trennung eine "vernünftige" Regelung nicht möglich war und auch die vereinbarten Umgänge regelmäßig von der Ex abgesagt wurden, ist der Umgang auf meinen Antrag hin vom FamG festgelegt worden. Funktionierte anfänglich gut, hat sich aber in den letzten 6-8 Monaten wieder relativiert. Meine Tochter ist dann freitags plötzlich krank bzw. wurde mir aktuell nicht in den Ferienumgang übergeben, da die Ex mit meiner geplanten Feriengestaltung nicht einverstanden war.
Hier habe ich kaum Chancen. Das FamG in meinem Wohnort legt wohl grundsätzlich keine Ordnungsgelder für solche Fälle fest. "Du, Du, Du..." und dann können wieder alle nach Hause, Kosten ohne Nutzen.

Das in mein Stress bei dem Thema. Geht mir auf die Nerven, aber die sind mit den Jahren abgehärtet.
Viel Schlimmer ist es natürlich für meine Tochter. Sie versteht das Ganze überhaupt nicht, es gibt für sie keine klare Regelung. Sie möchte gerne zu mir, merkt aber dass dies der Mama nicht passt und steckt dann ihr zuliebe zurück. Ich denke das wird auch noch ein paar Jahre dauern, bis sie versucht ihren Willen durchzusetzen.

Gruß
SN

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2015 13:10
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Habe hier ein paar Tage nicht mehr reingesehen. Was wohl auch gut war, wenn ich diese Art Beiträge lese:

Hallo Morten, bist du ein erwachsener Mann oder sagst du zur Mutter deines Sohnes auch "Mami"?

Genau das meinte ich mit unfundiert und unsachlich. Provozieren um des Provozierens Willen? Aber wenn es Dir hilft,  Dampf abzulassen, dann war Dein Post bestimmt sinnvoll. Die Mutter meines Sohnes spreche ich mit ihrem Vornamen an.

Das Interessante ist ja, dass sich viele Schreiber hier an der Krankenkassengeschichte aufhängen, ohne auf die Frage des 1686 einzugehen. Man mag es mir nachsehen, aber aufgrund der Problematik, die ich AKUT zu diesem Thema gerade mit meiner Krankenkasse zu klären hatte, bin ich leider nur zu vertraut genau mit diesem Teil.

Ressentiments gegenüber Schreibern, die "die Lage klarer [...] erkannt haben" sehe ich daher ehrlich gesagt nicht - ich nehme durchaus gerne konstruktive Kritik an. Wenn ich alles wüßte, wäre ich wohl kaum hier. Aber der Umgang hier ist ehrlich gesagt doch sehr unfreundlich. Wie gesagt, ich habe mich leider gerade sehr intensiv mit der Problematik auseinandersetzen müssen. Das heißt auch wiederum nicht, dass ich jetzt alles besser weiß als der gesamte Rest, aber für meinen speziellen Fall kann ich solche Aussagen nun einmal nicht ernst nehmen:

"Keine GKV kann ein achtjähriges Kind aus der Familienversicherung werfen". Sie kann nicht nur, sie muss es sogar - im Falle meines Kindes war die Versicherung zu Anfang Juli beendet. Und das habe ich auch schriftlich. Also ist die Aussage oben ehrlich gesagt völliger Tinnef. Oder die Krankenkasse hat mich einfach so angelogen. Böse Krankenkasse!

Ohne Wissen um die Versicherungsart der KM bzw. ihr Einkommen o.ä. kann ich den Fragebogen der Krankenkasse nun einmal nicht vollumfänglich ausfüllen. Und wenn diese Informationen nicht beigebracht werden, dann KANN die Versicherung nicht anders, als das Kind in eine freiwillige Krankenversicherung zu überführen, bzw. den Versicherungsschutz aufzuheben. Im Krankenhaus kann man dann eben nicht mehr nur das Geburtsdatum angeben - wenn das Kind nicht versichert ist, ist es nicht versichert. Natürlich wird ein Kind weiter behandelt - die Kostenklärung erfordert dann aber wiederum weitaus mehr Aufwand. Fakt ist nun einmal, dass eine Mitwirkungspflicht bei allen Versicherten besteht. D.h. dem Hauptversicherten und allen in der Familienversicherung befindlichen Personen. Wenn z.B. die mitversicherte Noch-Ehefrau dieser Pflicht nicht nachkommt, verliert sowohl sie, als auch das Kind den Versicherungsschutz - in meinem Fall ist es eben genau so passiert.

Nur nebenbei: Es ist mir völlig egal ob, wo und wie meine DEF versichert ist. Es geht mich auch nichts an. Nur die Angaben von ihrer Seite sind mir wichtig für die Versicherung des gemeinsamen Kindes.

Dass nun die Krankenkasse den Vordruck an den falschen Adressaten geschickt hat, ist wohl ebenfalls nicht mein Versehen. Fakt ist, es bestand akuter Klärungsbedarf. Richtig: Shit happens... and when it happens it happens big.

Insoweit verwahre ich mich auch gegen Vorwürfe, ich würde "Stalking" betreiben. Zum einen ist Stalking völlig anders definiert und zum anderen geht es mir nicht um Kontakt zu KM, um Kontakt zu haben, sondern um Fragen des Kindeswohls zu klären und allgemein das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Ich glaube, ich habe direkt zu Anfang des Threads auf die ersten Reaktionen auch durchaus Verständnis für die Meinung der Foristen gezeigt, die meine Kontaktversuche der Belästigung gleichsetzten.

Aber schlagt gerne weiter auf mich ein.

@Susi: Vielen Dank - richtig erkannt. Emotionen sind bei mir natürlich immer dann da, wenn es um das gemeinsame Kind geht. Emotionen bezüglich der KM sind bei mir schon lange nicht mehr vorhanden. Die Restfrustrationen tauchen halt nun einmal immer mal wieder auf. Deine Hinweise hatte ich in Teilen auch bereits so umgesetzt. Kontakt zur Schule besteht, ebenso Vereine etc. Ein Achtjähriger wird mir aber - und das hat der eine oder andere vielleicht auch schon selbst erlebt - nicht den Namen seines behandelnden Augenarztes mitteilen (können). Den früheren kenne ich, dort habe ich ihn selber noch hingebracht. Dort ist er aber nicht mehr in Behandlung.

Den Tip mit der Krankenkasse nehme ich gerne auf.

Noch ein Kommentar:

Oder ob er in den Sommerferien komplett bei Muddi bleibt weil sein Vater andere Prioritäten gesetzt hat, als es noch Zeit gewesen wäre, das Thema in Ruhe und dauerhaft zu regeln.

What the ....? Woher weiß Biggi denn, welche Prioritäten ich gesetzt habe?

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 18:15
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe mir jetzt nochmal "alles" durchgelesen und komme zu keinem anderen Ergebnis.
Diese Zettelchen von der KV sind doch reine Formsache. Im Ernstfall besteht selbstverständlich Versicherungsschutz, auch im nachhinein.
Fehlender Versicherungsschutz hört sich immer so gefährlich an. Lässt doch kein Arzt oder Krankenhaus ein verletztes/krankes Kind wirklich unbehandelt.
Darum: Herbeigeredete Bedrohung.

Die Zettelchen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso die Mitwirkung aller Beteiligten. Natürlich bleibt kein verletztes oder krankes Kind unbehandelt. Die Frage ist dann aber, wer die Kosten tragen muss. Vor allem, wenn das eigentliche Problem durch eine ganz grundlegende und rudimentäre Kommunikation auch leicht zu regeln wäre. Im Sinne des Kindeswohls sollte das eigentlich selbstverständlich sein.

Nein. Hier war von mir eindeutig das Beharren auf die Ferienregelung im Zusammenhang mit dem STALKING gemeint.
Wenn SIE solche Sachen bei der KM auch immer so verdrehen, habe ich ein gewisses Verständnis für deren Wunsch, keine Kontakte haben zu wollen.

Entschuldigung für die Offenheit.
Doch ich meine, diese ist vielleicht hilfreicher, als nach den Mund zu reden.

Sorry, dass ich nicht erkannt habe, was Sie gemeint haben. STALKING weise ich übrigens mit Nachdruck zurück. Es würde helfen, wenn die Foristen hier sachlicher blieben. Berechtigte Kritik nehme ich gerne an. Aber Sätze wie:

Was deine geschiedene Frau tut oder lässt, kann dir völlig gleichgültig sein. Sie ist auch nicht verpflichtet, deine Wissenlücken telefonisch oder sonstwie zu schließen und/oder sich von dir anpöbeln zu lassen.

Ebensowenig - nebenbei bemerkt - wie irgendeiner der hier Mitschreibenden verpflichtet ist, auf deine Beiträge zu reagieren und sich dafür von dir blöde Bemerkungen einfangen muss.

Frage ich mich ernsthaft, wer hier wen anpöbelt und woher Sie wissen wollen, dass oder ob und wie ich meine DEF "anpöbele". Wirklich, was soll das?

Aber danke für diesen "sachdienlichen" Hinweis. Um welche "Wissenslücken" es sich hier handelt, erschließt sich mir ehrlich gesagt in keinster Weise. Aber ich verzichte ehrlich gesagt in diesem Punkt auf weitere Aufklärung. § 1686 scheint auch bei Ihnen eine inhaltslose Regelung zu sein.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 18:44




(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe auf!

SIE haben in allen Punkten Recht. Entschuldigen SIE bitte meine Beteiligung in IHREM Thread.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 18:58
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Morten,

dass sich viele Schreiber hier an der Krankenkassengeschichte aufhängen, ohne auf die Frage des 1686 einzugehen
...
§ 1686 scheint auch bei Ihnen eine inhaltslose Regelung zu sein.

Welcher Teil von dieser Antwort ist unverständlich?

tritt der Auskunftsanspruch zurück, wenn man sich die Informationen selbst beschaffen kann, gerade auch im Rahmen von Umgang. Dazu gibt es Rechtsprechung.
Allerdings ist das Argument ungeeignet, den Anspruch vollständig zurückzuweisen. Wir reden hier über einen Achtjährigen. Wie Du schon richtig erkannt hast.

Du musst aber konkretisieren, was Du wissen möchtest und die KM zu genau dieser Information, die Du anderweitig nicht erlangen kannst, auffordern.

im Falle meines Kindes war die Versicherung zu Anfang Juli beendet. Und das habe ich auch schriftlich.

Papier ist geduldig. 

Also ist die Aussage oben ehrlich gesagt völliger Tinnef. Oder die Krankenkasse hat mich einfach so angelogen. Böse Krankenkasse!

Ja, du Schnellmerker!

Versicherungsnehmer bist du => Verantwortlich für die Familienversicherung bist du.

Deine Ex war nur unhöflich. Wen wunderts. Wie man in den Wald ruft ...  :rofl2:

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 19:08
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe auf!

SIE haben in allen Punkten Recht. Entschuldigen SIE bitte meine Beteiligung in IHREM Thread.

Es geht doch gar nicht um Recht haben oder nicht. Ich habe um Rat gefragt und bin dankbar für hilfreiche Hinweise und auch konstruktive Kritik. Wenn es dann um Meinungen geht, dann steht mir durchaus das Recht zu - so wie es Ihnen zusteht - eben anderer Meinung zu sein.

Sie finden es nicht schlimm, wenn ein Kind aus der Krankenversicherung zu fliegen droht, ich empfinde es eben anders. Die Meinung meines RA, des JA und auch der Krankenkasse und von Ärzten steht der Ihren ebenfalls diametral entgegen.

Ich habe durchaus berechtigte Kritik auch angenommen - Susi und auch TotoHH sind doch gute Beispiele. Ich empfinde es aber durchaus als beleidigend, wie hier einige Foristen "zu Werke gehen".

Wenn Sie "aufgeben" und sich meinen entschuldigen zu müssen, so ist dies Ihnen unbenommen. Ich erwarte oder verlange nichts derartiges. Wenn es Ihnen aber wirklich etwas bedeutet: Entschuldigung angenommen.

Sollte ich durch meine Art jemandem auf den Schlips getreten sein, so entschuldige ich mich ebenfalls dafür.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 19:12
(@morten)
Schon was gesagt Registriert

Hi Morten,Welcher Teil von dieser Antwort ist unverständlich?

Auf diese Antwort habe ich mit dem von Ihnen zitierten Post nicht abgehoben. Danke dennoch für den Versuch, mich zu diskreditieren. Scheint hier ein Forensport zu sein.

Papier ist geduldig.  

Verwaltungen von Krankenkassen aber nicht immer.

Ja, du Schnellmerker!

"Schnellmerker" - das nehme ich als Beleidigung. Sie kennen mich nicht. Ihrer Meinung nach hat mich die Krankenkasse also angelogen? Interessant. Das begründen Sie womit genau?

Versicherungsnehmer bist du => Verantwortlich für die Familienversicherung bist du.

Deine Ex war nur unhöflich. Wen wunderts. Wie man in den Wald ruft ...  :rofl2:

Gruss Horst

Gott, das wieder. Verantwortlich für die Familienversicherung sind alle Versicherten. Wie oft denn nun noch? Es gibt eine Mitwirkungspflicht ALLER Versicherten.

Sparen Sie sich doch bitte Ihren süffisanten Ton.

Gott sei Dank sind nicht alle Foristen hier so wie Sie, Biggi und greggbarow.

__________________________
Here lies one whose name was writ in water

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 19:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man da hat wieder jemand von der Charmetüte genascht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 19:25
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine GKV schreibt die KM an. Obwohl die nicht VN ist.
Deine GKV lügt dich an. Obwohl du brav deine Beiträge zahlst.

Schonmal über einen Wechsel nachgedacht?

Ist beim JA leider nicht so einfach möglich.
Obwohl die dich genauso auf die Rolle genommen haben wie deine KV.
Die können aber nichts dafür.

Nach meiner Ansicht ist der ASD eine Verwahrstelle für nicht existenzfähige Personen, die selbst über den zweiten Bildungsweg nur eine gemäßigte Chance auf ein festes Beschäftigungsverhältnis haben. Ich versuche immer noch an das gute zu glauben, werde aber leider auch immer wieder bestätigt ...

Gruss Horst AKA Prince Charming 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 19:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gruss Horst AKA Prince Charming 😉

Du hast die Medaille aber diesmal nicht bekommen.
Anscheinend ist dir starke Konkurrenz erwachsen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 19:49
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine GKV schreibt die KM an. Obwohl die nicht VN ist.
Deine GKV lügt dich an. Obwohl du brav deine Beiträge zahlst.

Schonmal über einen Wechsel nachgedacht?

..

Hallo ich klinke mich mal kurz ein.

Hat hier schon mal jemand bei all den Unterstellungen drüber nachgedacht das die GKV durchaus bei getrennt lebende Eltern von zeit zu zeit prüft was der jeweils andere Elternteil so verdient ? In dem Fall die Mutter. Bei dieser Prüfung wird natürlich nur die Mutter angeschrieben. Hintergrund ist meistens das es ja sein kann das die Mutter/ der Vater so ein Einkommen hat das der Anspruch das Kindes auf gesetzlicher Familienversicherung nicht mehr besteht.
Ich kann mir gut vorstellen das bei Auskunftsverweigerung unterstellt wird das derjenige ein gutes Einkommen hat und somit das Versicherungsverhältnis fürs Kind beendet wird.

Andreas  

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 19:57
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn man es nicht ganz so extrem mit den Einkünften mag hier mal ein Auszug:

Versicherung der Kinder im Scheidungsfall

Grundsätzlich werden getrennt lebende Eltern so behandelt, als wären sie noch zusammen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eltern geschieden sind. In diesem Fall entscheidet die Versicherung des Erziehungsberechtigten darüber, in welcher Versicherung auch die Kinder Mitglied sind. Bei einem gleichmäßig geteilten Sorgerecht gilt die Regelung der Ehe. Die Kinder sind in dem System des Elternteils versichert, der mehr verdient.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 20:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Problem tritt doch immer auf, wenn die ET in unterschiedlichen (G)KV'en versichert sind, wobei das Kind kostenfrei mitversichert ist. Die GKV, bei der das Kind mitversichert ist, will natürlich wissen, ob der andere ET das höhere Einkommen hat und dann dieser das LKind versichern muss -> das spart nunmal Kosten und ist rechtens. Nur dachte ich immer, das handeln die KV'en untereinander aus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 20:09




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