Liebe Forengemeinde,
ich bin nun schon seit über einem Jahr ein fleißiger Leser des Forums und habe nun auch mal eine eigene Frage.
Kurz zu den Fakten:
Gemeinsames Kind ist jetzt 8 Jahre alt, Mutter und Vater sind seit Ende 2011 getrennt, am 12. Juni wurde die Scheidung ausgesprochen (ab 12. Juli rechtskräftig). GSR besteht, sowie 14tägige UmgangsWE für mich.
Die KM blockiert seit ca. 7 Monaten jeglichen Kontakt mit mir - weder auf Anrufe oder Emails, noch SMS erhalte ich eine Antwort. Bereits Anfang Mai habe ich in einer Email versucht die Aufteilung der Sommerferien mit der KM zu klären. In der gleichen Email hatte ich die KM nach den schulischen Belangen des Kindes, wie auch nach einer ärtzlichen Verschreibung gefragt, die seit ca. 1,5 Jahre besteht. Ende Mai erhielt ich dann zusätzlich noch die Information meiner Krankenkasse, dass der Versicherungsschutz für das gemeinsame Kind zu Anfang Juni beendet wird. Die KM hatte es versäumt, einen Fragebogen zu beantworten und hat auch auf die drei folgenden Erinnerungen nicht geantwortet.
Die KM hat auf keine meiner dringlichen Anfragen geantwortet oder reagiert. Über 60 Anrufe in einer Woche, 10 Emails und 6 SMS (wegen der Krankenversicherung und damit einer unmittelbaren Kindeswohlbedrohung) wurden alle sämtlich ignoriert. Ich habe die Problematik dann noch durch hohen eigenen zeitlichen Aufwand und durch eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin der Krankenkasse gelöst bekommen (im Grund nicht gesetzeskonform). In meiner Verzweiflung habe ich auch das JA eingeschaltet.
Die RA der KM hat nun per Schreiben mitgeteilt, dass die KM keinen Kontakt zu mir wünscht (wegen angeblicher - nicht zutreffender - Beleidigungen ihrer Mandantin durch mich) und auch keine Auskünfte zu erteilen seien - schließlich könne ich mich ja selber über die Belange des gemeinsamen Kindes informieren während meiner Umgangswochenenden. Eine weitergehende Auskunftspflicht ihrer Mandantin würde nicht bestehen. Das Einschalten des JA sei zudem ein "übler Affront" gegenüber ihrer Mandantin.
Ich lese den § 1686 im Wortlaut allerdings anders. Gibt es hier Meinungen dazu? Ich wäre über jeden Hinweis oder eigene Erfahrungen sehr froh. Zumal das Kind selbst nicht vollumfänglich über die schulischen und gesundheitlichen Belange selber Auskunft erteilen kann.
Wenn ich Zeit und die Nerven dazu habe, werde ich mal meine Geschichte ins Forum stellen.... Oder gleich ein Buch scheiben.
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Here lies one whose name was writ in water
Hi,
in der Tat tritt der Auskunftsanspruch zurück, wenn man sich die Informationen selbst beschaffen kann, gerade auch im Rahmen von Umgang. Dazu gibt es Rechtsprechung.
Allerdings ist das Argument ungeeignet, den Anspruch vollständig zurückzuweisen. Wir reden hier über einen Achtjährigen. Wie Du schon richtig erkannt hast.
Du musst aber konkretisieren, was Du wissen möchtest und die KM zu genau dieser Information, die Du anderweitig nicht erlangen kannst, auffordern.
Gruss von der Insel
Moin Morten.
Darf ich schreiben, was mir sonst noch auffällt?
Über 60 Anrufe in einer Woche, 10 Emails und 6 SMS (wegen der Krankenversicherung und damit einer unmittelbaren Kindeswohlbedrohung) wurden alle sämtlich ignoriert.
Das ist von der Intensität schon heftig penetrant. Kann mir nur schwer vorstellen, was so wichtig ist... Dies nur als Hinweis, nicht dass Du Dir irgendwann den Vorwurf der Belästigung/ Stalking zur Unzeit einfängst. Offensichtlich will KM nicht mit Dir kommunizieren (warum auch immer...). Das ist zunächst einmal zu respektieren und damit auf die Punkte zu reduzieren, wo Du offenkundig Dich mit ihr austauschen musst.
Das führt unmittelbar zum nä. Punkt:
besteht, sowie 14tägige UmgangsWE für mich.
[..]
Bereits Anfang Mai habe ich in einer Email versucht die Aufteilung der Sommerferien mit der KM zu klären.
In welcher Form ist denn der 14tägige Umgang geregelt? Da es offensichtlich nicht gelingt, sich gemeinsam über die Ferienregelung zu einigen, solltest Du dieses mittels des üblichen "Umgangs3sprungs" ein für alle Mal festschreiben lassen (und zwar alle für die nächsten 10 Schuljahre!). Und bei der Gelegenheit auch klipp und klare Übergabeprocedere für den Regelumgang, wenn offensichtlich eine normale, auch kfr. Absprache nicht möglich ist. Um den Umgangs3sprung anzuleiern, würde ich einen Brief schreiben (Sprung 1), indem Du Deinen Vorschlag darlegst, mdB um Antwort in einer angemessenen Frist). Und gleich schon mal andeuten, was die nä Schritte sind: Sprung 2: Vermittlung durch JA, dann Sprung 3: gerichtliche Umgangsklärung. Da die Einschaltung des JA offensichtlich an der Ehre der fürsorglichen Mutter kratzt
Das Einschalten des JA sei zudem ein "übler Affront" gegenüber ihrer Mandantin.
mag das erfolgsversprechend sein.
Gruß. toto
in der Tat tritt der Auskunftsanspruch zurück, wenn man sich die Informationen selbst beschaffen kann, gerade auch im Rahmen von Umgang. Dazu gibt es Rechtsprechung.
Allerdings ist das Argument ungeeignet, den Anspruch vollständig zurückzuweisen. Wir reden hier über einen Achtjährigen. Wie Du schon richtig erkannt hast.
Hallo Inselreif,
gilt das auch für bsp. Konfirmation o.ä., die bsp. in einigen Jahren ansteht?
Den Termin an sich könnte der TO ja auch öffentlich erfahren, wenn die Mutter so schweigsam bleibt.
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
gilt das auch für bsp. Konfirmation o.ä., die bsp. in einigen Jahren ansteht?
Den Termin an sich könnte der TO ja auch öffentlich erfahren, wenn die Mutter so schweigsam bleibt.
Dass sich das Kind für eine Konfirmation entscheidet (und dann das Kind auch noch einige Jahre älter ist) halte ich - bei funktionierendem und regelm. Umgang - eine eigenständige Information des Kindes an den UET für angemessen. Insofern erkenne ich keine eigenständige Informationspflicht hierüber. Ob hierbei aufgrund des GSR eine Zustimmung des GSR-UET erforderlich ist , weiß ich nicht. Unabhängig von Informationspflichten lt. Gesetz halte ich die Weitergabe des konkreten Konfi-Termins seitens des BET an den UET für selbstverständlich.
Aber mahjoko - wiese fragst Du? Der TO hat doch gar nichts in die Richtung erwähnt? Steht das bei Deinem - nach meiner Erinnerung komplett anders gelagerten - Fall an?
Gruß, toto
Liebe Foris, lieber Inselreif,
es kam mir gerade in den Sinn, weil der Ablauf der Ereignisse hier ähnlich ist, ja.
Früher Schwierigkeiten, sich über Schule und Krankenkasse auszutauschen, inzwischen altersmäßig bei der Konfirmation angelangt. Und natürlich immer noch Schwierigkeiten über jeglichen Austausch.
Pardon, dass ich hier so reingegrätscht bin mit meiner weitergedachten Entwicklung!
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
@mahjoko: Das heisst, Du möchtest eigentlich wissen, ob Du den KV über den Konfi-Termin informieren musst??
meine Antwort: Warum solltest Du ihm den Termin denn nicht mitteilen?
Gruß, toto
Ihr Lieben,
ich habe meine Fragen und Antwort in meinen Thread verlagert:
Ich ziehe das obige mal hierher um. 🙂
Will nichts kapern.
Anm.: Mod. Zum schnelleren Auffinden hab ich mal auf ihren Thread verlinkt 😉
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo,
aus meiner Sicht gibt es hier vorallem ein Problem mit der KM. Eine Kommunikation über das Kind ist nicht im Interesse des Kindes. Trotzdem sollte sich Morten auch etwas zurück halten.
Zwar hast Du gemäß § 1686 ein Auskunftsrecht, allerdings wird es dadurch eingeschränkt, dass Du konkrete Fragen stellen musst und Dir die Antworten nicht allgemein zugänglich sind.
"Dies bedeutet, dass man grundsätzlich auch dann den anderen Elternteil auf Auskunft verklagen kann, wenn man mit dem Kind zusammen lebt, oder auch mit dem anderen Elternteil. Alleinige Voraussetzung ist ein sog. „berechtigtes Interesse“ an der Klage auf Auskunft. Anders ausgedrückt: die eingeklagten Auskünfte müssen einem verweigert worden sein, und man hat keine einfache Möglichkeit, sich diese Informationen auf andere Weise zu beschaffen."
(<a href="http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf>Quelle</a>)"
Wenn die KM keine Kontakt mit Dir will, dann solltest Du das respektieren. Du kannst Dein Kind freitags von der Schule zum Umgang abholen und am Montag wieder hinbringen. Das entspannt die Übergaben für alle Beteiligten. Auskünfte von Ärzten und Schule kannst Du direkt bei den Ärzten bzw. der Schule erfragen, bei GSR ist das kein Problem.
Kooperativ muss die KM nur bei Fragen des Umgangs (Ferienregelung) und wesentlichen Entscheidungen, die das GSR betreffen sein.
Im Prinzip würde ich das in einen freundlichen Brief verpacken, in dem Du schreibst, dass es nicht Deine Absicht war die KM unter Druck zu setzen oder dgl., aber das wichtige Fragen (KV!) geklärt werden mussten und die KM dabei leider nicht mitgewirkt hat.
In Zukunft wirst Du Dich direkt an Schule und Ärzte wenden und von Deinem Auskunftsrecht gebrauch machen.
Weiterhin ist der Ferienumgang zu regeln und Du bittest um konstruktive Vorschläge zu Deinem Vorschlag (mit Frist von 14 Tagen).
Bringt das nichts wirst Du Dich an das JA mit der Bitte um Vermittlung wenden.
VG Susi
Ich finde 60 Anrufe, 10 E-Mails, 6 SMS und die Meldung beim Jugendamt auch deutlich zuviel "Belästigung" und jedenfalls zeugt das nicht von Respekt für das aus der eindeutigen Reaktion der Mutter erkennbare Signal.
Letztlich ist es zudem auch unerheblich, ob die Kontaktweigerung der Mutter auf "angeblichen" Beleidigungen beruht oder nicht, weil die Mutter natürlich auch grundlos das Recht, keinen Kontakt zu wünschen.
Darüber hinaus erkenne ich auch keine Bedrohung des Kindeswohl wegen dem angeblich fehlenden Krankenversicherungsschutz. Das ist doch eher eine herbeigeredete und nicht eine reale Bedrohung.
Ferien sind ja auch immer wieder ein häufiges Streitobjekt. Oft heißt es in den Vereinbarungen "hälftige Ferien", wobei das ohnehin auch von anderen Faktoren (z.B. Arbeits- und Urlaubszeiten) abhängt und oft zu Streit führt.
Ein Beharren darauf könnte auch als nicht flexibel gelten. Und wenn es schon einen gegnerischen Anwalt gibt, könnte man derartige Belange auch dort vorbringen und wird dann sicher eine aussagefähige Antwort erhalten.
Moin Morten.
Darf ich schreiben, was mir sonst noch auffällt?
Selbstverständlich. Dafür schreibe ich ja hier eine Frage rein. Danke auch für kritische Rückmeldungen.
Das ist von der Intensität schon heftig penetrant. Kann mir nur schwer vorstellen, was so wichtig ist... Dies nur als Hinweis, nicht dass Du Dir irgendwann den Vorwurf der Belästigung/ Stalking zur Unzeit einfängst. Offensichtlich will KM nicht mit Dir kommunizieren (warum auch immer...). Das ist zunächst einmal zu respektieren und damit auf die Punkte zu reduzieren, wo Du offenkundig Dich mit ihr austauschen musst.
Ich selber habe überhaupt keine großen Ambitionen, mich direkt mit der KM auszutauschen. Bei einigen Dingen ist es jedoch leider unumgänglich. Zunächst einmal zwei Klarstellungen:
1. Die Anrufe waren immer zu "normalen Zeiten", d.h. nicht vor 9 Uhr und nicht nach 21 Uhr. Nachrichten auf dem AB waren immer in freundlichem, neutralen Ton.
2. Es ging darum, dass durch die Untätigkeit der Mutter der Krankenversicherungsschutz von ihr selbst und des Kindes erloschen waren. Ich habe davon durch die Krankenkasse erfahren, weil diese 6.500 € von mir für die Versicherung des Kindes im Jahr 2014 haben wollte. Die KM hatte trotz 3maliger Aufforderung ein entsprechendes Formular nicht ausgefüllt. Mir blieben genau 10 Tage, um den erloschenen Versicherungsschutz zu heilen.
Dass dies als "Belästigung" angesehen werden könnte, habe ich in der Tat nicht bedacht. Die Intensität hatte sich allerdigns vor allem deshalb gesteigert, weil die KV eigentlich nach §16 SGB III keine Möglichkeit der weiteren Mitversicherung hat, wenn der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird.
Das führt unmittelbar zum nä. Punkt: In welcher Form ist denn der 14tägige Umgang geregelt? Da es offensichtlich nicht gelingt, sich gemeinsam über die Ferienregelung zu einigen, solltest Du dieses mittels des üblichen "Umgangs3sprungs" ein für alle Mal festschreiben lassen (und zwar alle für die nächsten 10 Schuljahre!). Und bei der Gelegenheit auch klipp und klare Übergabeprocedere für den Regelumgang, wenn offensichtlich eine normale, auch kfr. Absprache nicht möglich ist. Um den Umgangs3sprung anzuleiern, würde ich einen Brief schreiben (Sprung 1), indem Du Deinen Vorschlag darlegst, mdB um Antwort in einer angemessenen Frist). Und gleich schon mal andeuten, was die nä Schritte sind: Sprung 2: Vermittlung durch JA, dann Sprung 3: gerichtliche Umgangsklärung. Da die Einschaltung des JA offensichtlich an der Ehre der fürsorglichen Mutter kratztmag das erfolgsversprechend sein.
Gruß. toto
Danke für den Hinweis. Dies habe ich so versucht. Email geschrieben, dann Einschaltung des RA - was diesmal auch zum Erfolg geführt hat.
JA habe ich eingeschaltet, da die Mutter es bereits zum zweiten Mal durch eigene Untätigkeit geschafft hat, dass das Kind den Krankenversicherungsschutz verloren hat. Und im Gegensatz zu anderen Forenteilnehmern hat das JA ebenfalls eine erhebliche - wenn auch noch diffuse - Kindeswohlgefährdung in einem verlorenen Krankenversicherungsschutz gesehen.
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Hi,
in der Tat tritt der Auskunftsanspruch zurück, wenn man sich die Informationen selbst beschaffen kann, gerade auch im Rahmen von Umgang. Dazu gibt es Rechtsprechung.
Allerdings ist das Argument ungeeignet, den Anspruch vollständig zurückzuweisen. Wir reden hier über einen Achtjährigen. Wie Du schon richtig erkannt hast.Du musst aber konkretisieren, was Du wissen möchtest und die KM zu genau dieser Information, die Du anderweitig nicht erlangen kannst, auffordern.
Gruss von der Insel
Danke. Ich habe meine Fragen an die Kindesmutter sehr konkret formuliert. Sie verweigert aber seit Monaten jegliche Antwort. Wenn sie etwas braucht, kann sie aber durchaus noch eine Email schreiben...
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Hallo,
aus meiner Sicht gibt es hier vorallem ein Problem mit der KM. Eine Kommunikation über das Kind ist nicht im Interesse des Kindes. Trotzdem sollte sich Morten auch etwas zurück halten.
[snip]
In der akuten Situation war es absolut notwendig, dass die KM mit mir redet/kommuniziert. Ich hätte das ganze auch über Email abgefahren, nur leider hat sie auch die Emails nicht beantwortet.
Zum Auskunftsersuchen: Ja, es sind konkrete Fragen. Sie betreffen in meinem Fall u.a. die Frage, ob er noch Augenpflaster zur Sträkung des einen Auges tragen soll oder ob inzwischen ein anderer Befund vorliegt (aktuell behandelnder Augenarzt ist mir nicht bekannt], das nächste Schuljahr und die Frage, ob er in eine Ganztagsbetreuung geht, das Ferienziel des Kindes in den Sommerferien sowie weitere konkrete Fragen zu (die ich hier aus verschiedenen Gründen nicht darlegen kann), die mir das Kind nicht beantworten kann.
Wenn die KM keine Kontakt mit Dir will, dann solltest Du das respektieren. Du kannst Dein Kind freitags von der Schule zum Umgang abholen und am Montag wieder hinbringen. Das entspannt die Übergaben für alle Beteiligten. Auskünfte von Ärzten und Schule kannst Du direkt bei den Ärzten bzw. der Schule erfragen, bei GSR ist das kein Problem.
Kooperativ muss die KM nur bei Fragen des Umgangs (Ferienregelung) und wesentlichen Entscheidungen, die das GSR betreffen sein.
Eine völlige Kontaktsperre und -verweigerung verunmöglicht den letzten Punkt. Ärzte kann ich nur fragen, wenn ich von den Ärzten Kenntnis habe - und das habe ich nicht. Schule habe ich auch nur mühselig über eigene Anrufe in den Schulen der neuen Wohnumgebung erfahren. Kontakt zur Klassenlehrerin besteht inzwischen.
Im Prinzip würde ich das in einen freundlichen Brief verpacken, in dem Du schreibst, dass es nicht Deine Absicht war die KM unter Druck zu setzen oder dgl., aber das wichtige Fragen (KV!) geklärt werden mussten und die KM dabei leider nicht mitgewirkt hat.
In Zukunft wirst Du Dich direkt an Schule und Ärzte wenden und von Deinem Auskunftsrecht gebrauch machen.
Weiterhin ist der Ferienumgang zu regeln und Du bittest um konstruktive Vorschläge zu Deinem Vorschlag (mit Frist von 14 Tagen).
*Sigh - genau so habe ich auch angefangen. Habe sie in Ruhe gelassen - mir persönlich liegt auch nichts am Kontakt mit der KM. Ich weiß, dass er dennoch notwendig bleibt im Interesse des gemeinsamen Kindes. Die Ferienumgangsregelung hatte ich bereits versucht im Mai zu klären mit einer freundlichen Email, die ebenso wie die Erinnerung ohne Antwort blieb. Zur Schule und den Ärzten hatte ich oben schon geschrieben. Ich kann Ärzte nur befragen, wenn ich von einer Behandlung erfahre. Und dann benötige ich auch noch den Namen des behandelnden Arztes. Zumindest bei der Kinderärztin klappt es und dort habe ich mein Auskunftsrecht auch ausgeübt.
Die Fragen zur Krankenversicherung waren offensichtlich auch dem JA als äußerst wichtig - die Reaktion dort war offene Ungläubigkeit über das Verhalten der KM.
Den freundlichen Brief kann ich in der Tat noch nachschicken. Ich breche mir damit keinen Zacken aus der Krone.
Dennoch Danke für die Anmerkungen Susi.
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Ich finde 60 Anrufe, 10 E-Mails, 6 SMS und die Meldung beim Jugendamt auch deutlich zuviel "Belästigung" und jedenfalls zeugt das nicht von Respekt für das aus der eindeutigen Reaktion der Mutter erkennbare Signal.
Letztlich ist es zudem auch unerheblich, ob die Kontaktweigerung der Mutter auf "angeblichen" Beleidigungen beruht oder nicht, weil die Mutter natürlich auch grundlos das Recht, keinen Kontakt zu wünschen.
Darüber hinaus erkenne ich auch keine Bedrohung des Kindeswohl wegen dem angeblich fehlenden Krankenversicherungsschutz. Das ist doch eher eine herbeigeredete und nicht eine reale Bedrohung.
Ich nehme ja Kritik durchaus Ernst, aber hier habe ich aufgehört zu lesen. Fehlender Krankenversicherungsschutz für einen 8jährigen ist eine "herbeigeredete und nicht eine reale Bedrohung"? Darf ich fragen, ob Ihre Kinder - so Sie welche haben - krankenversichert sind? Wenn es eigentlich keine Bedrohung ist, warum sollte man denn seine Kinder dann eigentlich krankenversichern? Die Krankenkasse, das JA, Dritte (wie u.a. Ärzte) und auch mein RA hatten hier eine andere Interpretation als Sie. Aber jedem seine Meinung.
IFerien sind ja auch immer wieder ein häufiges Streitobjekt. Oft heißt es in den Vereinbarungen "hälftige Ferien", wobei das ohnehin auch von anderen Faktoren (z.B. Arbeits- und Urlaubszeiten) abhängt und oft zu Streit führt.
Ein Beharren darauf könnte auch als nicht flexibel gelten. Und wenn es schon einen gegnerischen Anwalt gibt, könnte man derartige Belange auch dort vorbringen und wird dann sicher eine aussagefähige Antwort erhalten.
Ein Beharren auf was? Die notwendige Mitwirkung der KM bei der Klärung durch die Krankenkasse, wie sie gesetzlich vorgesehen ist? Mag sein dass die Regelungen des SGB unflexibel erscheinen. My bad... Soll das Kind doch ohne Krankenversicherung rumlaufen! Ist ja keine Bedrohung des Kindeswohls nach Ihrer Lesart...
Zum RA nur soviel: Bei Reaktionszeiten von 1+ Wochen angesichts einer Frist von 10 Tagen schien mir das wenig erfolgversprechend.
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War denn das Kind in der KV der Mutter oder in deiner?
Und in welcher ist es jetzt versichert?
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In meiner Krankenversicherung. Und da ist er jetzt auch wieder. KM ist nicht erwerbstätig und muss sich nun mit rechtswirksamer Scheidung dann ab Mitte Juli selber versichern.
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Aber warum war es dann die Schuld der KM, dass der Fragebogen nicht ausgefüllt wurde? Du als Versicherungsnehmer bist doch dafür verantwortlich. Und bei einem Schulpflichtigen Kind unter 18 ist es ja auch nicht schwierig. Es wird angegeben ,dass das Kind Schüler ist, bis wann es voraussichtlich zur Schule geht und wieviel Unterhalt es von dir bekommt.
Hier die Schuld der Km alleine zuzuschieben ist nicht fair und auch nicht richtig. DU bist ggü. der KK in der Pflicht und hättest den Fragebogen entweder selsbt ausfüllen müssen oder dafür sorgen ,dass die KM das zeitnah tut.
Den Fragebogen wirst du ja in den nächsten Jahren noch öfter bekommen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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Die KM hat den Fragebogen bekommen. Sie hat drei Erinnerungen bekommen. Sie hat die Information bekommen, dass sie den Versicherungsschutz verliert und dass sie 6.500 € zu zahlen hat für die Versicherung des Kindes für das Jahr 2014.
DANN habe ich die Mahnung bekommen. Und genau DANN bin ICH meiner "Pflicht gegenüber der KK" nachgekommen. Leider geht dies nicht ohne die Mitwirkung der KM - was DU vielleicht wüsstest, wenn Du das Problem selber mal gehabt hättest. Denn dann wüßest Du nämlich auch eventuell, dass bei einer Familienversicherung das Einkommen des jeweils anderen Elternteils eine Rolle spielt. Und dann muss eben jenes andere Elternteil sein Einkommen erklären. Dies kann ich wohl schlecht übernehmen für die KM, da mir die Informationen nicht vorliegen und ich keinerlei Vollmacht habe, in Ihrem Namen Angaben zu machen.
Ich kann so einen Fragebogen durchaus ausfüllen, offensichtilch die KM nicht, an die - und nur an diese - der Fragebogen und drei Mahnungen gegangen sind von der Krankenkasse.
Inwieweit ich ohne Wissen um den Fragebogen dafür hätte "sorgen können", dass die Mutter ihn ausfüllt bleibt mir ehrlich gesagt schleierhaft. Sobald ich um das Problem wußte, habe ich alles versucht und schließlich war ich ja auch erfolgreich. Aber DU hattest ja nicht alle Informationen - danke dennoch für Deine unfundierte Meinung. Nochmal für Dich: Wenn ich einen Fragebogen nicht erhalte, kann ich ihn auch nicht ausfüllen. Wenn ich nicht weiß, dass die KM einen Fragebogen bekommen hat, kann ich sie nicht ermuntern, ihn auszufüllen.
Der Fragebogen geht jetzt immer an mich, da ich nun als gesetzlicher Vertreter bei der KK angegeben bin. Danke also für Deinen - entschuldige den Ausdruck - völlig überflüssigen Hinweis. Konntest Du ja nicht wissen. Wäre nur schön gewesen, wenn DU VORHER gefragt hättest, ehe Du Deine Kritik hier loslässt.
Dass ich den Fragebogen in den nächsten Jahren (genau alle drei Jahre) bekommen werde, ist mir bewußt. War aber auch nicht meine Frage hier.
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Unsere Familienversicherung fragt jedes Jahr.
Und ich muss nur angeben, was ich verdiene, welches Einkommen und welcher Art die Kinder haben und ob und wie lange sie noch zur Schule gehen. Das Einkommen des KV ist irrelevant, da die Kinder bei mir mitversichert sind.
Und ich kenne das ganze Schlamassel umgekehrt. Die Kinder mussten beim leiblichen Vater versichert werden und dieser hat das verweigert. Als das dann endlich geklärt war ging der Fragebogen trotzdem an ihm und nicht an mich, da er Versicherungsnehmer war.
Grundsätzlich ist nunmal imemr der Versicherungsnehmer in der Pflicht und nicht die versicherte Person. Sollte das bei eurer Versicherung anders sein, dann ist das halt ein Sonderfall
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Grundsätzlich sind alle Betroffenen in der Pflicht, da alle eine Mitwirkungspflicht haben. Nochmal für Dich: Ich habe erst durch eine Mahnung von dem drohenden Versicherungsausschluss erfahren. Und ja, ich lese meine Post. Die Fragebögen gingen an die Adresse der KM, welche mich hierrüber nicht informierte. Wie gesagt, habe ich mit der KK,geklärt, dass in Zukunft alle Korrespondenz an mich geht.
Ist nicht schlimm, dass Du mit mich grundlos beschuldigst. Aber man kann sogar eingestehen, wenn man dies erkennt.
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