Hallo Zusammen,
ein kurzes Update.
Ob hinter dem Verhalten meiner Frau nun Borderline steckt oder nicht ist mir inzwischen relativ egal, die Symptomatik ist jedenfalls die Selbe und das nicht gerade in einer abgeschwächten Form. Interessant wäre lediglich ob ihr Verhalten krankhaft oder erlernt ist, weil das was über die Therapierbarkeit aussagen würde.
War am Freitag beim Anwalt. Wenn meine Schilderungen sich auch nur halbwegs vor Gericht bestätigen lassen, dann habe ich sehr gute Chancen das ABR und evtl. auch das Sorgerecht zu bekommen. ABR ist mir besonder wichtig, weil ich dann die Spielregeln für den Umgang mache, bzw. ich mich nicht ihren Regeln beugen muss.
Der Anwalt hat mir geraten mit meinem Sohn die gemeinsame Wohnung zu verlassen und Klage ABR ASR und Wohnungsüberlassung einzureichen. Das ist natürlich harter Tobak, keine Ahnung, ob ich dazu im Stande bin.
Wie lange dauert so ein Verfahren Eurer Erfahrung nach ?
Viele Grüße
Verweis : http://www.vatersein.de/Forum-topic-16281.html
Hallo Zusammen,
wegen der Übersicht beginne ich ein neues Thema.
Ist es möglich per einstweiliger Verfügung das ABR kurzfristig zu erzingen ?
Ich möchte mit dem ABR erreichen, daß bei einer anstehenden Trennung für Belange des Kindes eine einvernehmliche Lösung unter Einbeziehung des Jugendamtes und sonstiger anerkannten Beratungsstellen erzielt werden kann. In der jetzigen Situation sehe diese Möglichkeit nicht. Sie hat mehrmals angekündigt mir niemals einen Kontakt zu meinem Sohn außerhalb Ihres Einflussbereiches zu ermöglichen. Jedem Versuch dies zu erzwingen würde sie mit Flucht bis hin zum Untertauchen und körperlicher Gewalt entgegenen. Würde ich zum jetzigen Zeitpunkt das Jugendamt einschalten, so müsste ich damit rechnen, daß sie Mittel und Wege findet die Beziehung von Vater und Sohn massiv zu sabotieren. Aufgrund ihrers geistigen Zustanden ist es in disem Fall aber besonders wichtig, daß der Kontakt zu beiden Elternteilen intakt bleibt.
Was meint Ihr dazu ?
Viele Grüße
ich habe gerade beim JA angerufen, weil man mir geraten hat die Tanten frühzeitig mit ins Boot zu nehmen. Die haben mir auf dem Sekretariat doch tatsächlich gesagt, dass sie nur auf Anfrage der Mutter tätig werden können.
Bin ich im falschen Film ?
Moin,
Es bestätigt auf jeden Fall die Vorurteile über diese Behörde.
In Hamburg stand früher auf deren Webseite: "Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"
Das zeigt deren Geisteshaltung, die sicher nicht schlagartig verschwunden ist. Auf jeden Fall war man damals noch so ehrlich, dass auch dran zu schreiben.
Zumindest das hat sich inzwischen geändert.
Von denen hast du anscheinend keine Hilfe zu erwarten nur solltest du dir das schriftlich geben lassen!
Entweder um an jemand zu geraten, der etwas objektiver ist oder um zumindest deren Weigerung zu dokumentieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ist ja lustig. Weise sie mal auf §18 SGB8 hin.
Ersten hast Du GSR und zweitens ist Beratung zum Sorgerecht/Umgang ihr Auftrag. Siehe Abs.1 und vor allem auch Abs.3 (ab Satz 3). Beschwerde beim JA-Leiter ist angebracht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo go4it,
Der Anwalt hat mir geraten mit meinem Sohn die gemeinsame Wohnung zu verlassen und Klage ABR ASR und Wohnungsüberlassung einzureichen.
Hatte ich nicht gelesen, dass es sowieso deine Wohnung ist?
Wäre zwar krass, ihr einfach die Koffer vor die Tür zu stellen, aber wenn sie so ist, wie du sie beschreibst, dann sollte der Anwalt das als Begründung wohl verwurschten können.
Wie lange dauert so ein Verfahren Eurer Erfahrung nach ?
Alles ist möglich. Von heute bis zu mehreren Monaten. Gerichte arbeiten eben unterschiedlich schnell. Wenn dir einer eine einigermaßen verlässliche Antwort geben kann, dann der Anwalt.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna