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Ich beabsichtige meinen Sohn zu mir zu holen und brauche da Euren Rat!!!!!

 
(@positivdenken)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen, ich beabsichtige meinen Sohn zu mir zu holen und brauche da Euren Rat!!!!!

Ich lebe nun seit 8.09 getrennt von meiner EX seit her ist es so das ich meinen Sohn Täglich für einige Stunden sehe und ich habe ihn auch jedes Wochenende bei mir. Doch ich muss immer mehr feststellen, dass meine EX sich nicht wirklich um meinen Sohn und seine Stiefgeschwister kümmert. Es fängt damit an, dass ich mich um einen Platz in einer Spielgruppe kümmern musste, da sie es noch nie für nötig empfunden hat, dass mein Sohn auch mit anderen Kindern seines Alters zusammen kommt. Mein Sohn ist grade mal 2Jahre alt und ist sonst nur mit seinem Geschwistern zusammen 11 u. 13Jahre, die auch die meiste Zeit auf sich alleine gestellt sind, da meine EX es vorzieht lieber den ganzen Tag vor dem PC zu sitzen oder ihrer Schwarzarbeit nachgeht (natürlich wird dieses auch nicht zur Unterhaltsberechnung angegeben) darüberhinaus ist mir in der letzten Zeit sehr stark aufgefallen, dass sie meinen Sohn sehr unregelmäßig wäscht und ihm auch nicht die Nägel schneidet (Fußnägel wachsen nach unten) des weiterem ist der Platz des Katzenklos in seiner Spielecke. Ach da sind noch die Äußerungen meines Sohnes, der böse Mann, dies ist auch erst seit sie einen neuen hat. Das ständige betteln Papa bleib oder wenn er bei mir ist, Papa hier bleiben. Ich würde meinen Sohn sehr gerne zu mir nehmen, doch weis ich nicht welche Voraussetzungen ich dazu erfüllen muss. Ich bin Vollzeit tätig, meine Arbeitszeiten sind von 6 bis 14:30Uhr, habe eine zwei Zimmer Wohnung mit 60m² wo ich meinen Sohn auch locker mitunter bringen könnte, doch was ist mit der Zeit wo ich arbeite??? und mit den Dingen die ich  bis jetzt nicht bedacht habe???

Für Eure Hilfe danke ich schon jetzt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2010 02:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

erste Frage, bevor man weiterreden kann. Wie ist das SR geregelt? Besteht das GSR oder hat die KM das ASR?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 09:45
(@positivdenken)
Schon was gesagt Registriert

wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wir sind noch nicht mal geschieden, Trennungsjahr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2010 21:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal unabhängig von den von Dir aufgeworfenen "Qualitätsfragen" (mit denen man sowieso kaum punkten kann, weil Eltern sich in Scheidungskriegen bekanntermassen wechselseitig alles nur Denkbare vorwerfen): Wie war die Betreuung Eures Sohnes bisher geregelt?

Und abgesehen davon: Wie könntest Du als Vollzeit-Erwerbstätiger und angehend Unterhaltsverpflichteter die Betreuung eines 2-Jährigen sicherstellen? Derzeit liegt die Erwerbsarbeit bei Dir und die Betreuungsarbeit bei Deiner Ex; Gerichte tun sich sehr schwer, solche Modelle zu ändern. Es ist einfacher, wenn Du (weiterhin) für Ex und Kind aufkommst als das dem Steuerzahler zu überlassen. Die von Dir behauptete Schwarzarbeit würde bei gerichtlicher Klärung vor allem die Frage aufwerfen, warum Dich diese erst nach Eurer Trennung stört. Überdies müsstest Du sie gerichtsfest beweisen. Deine UH-Pflicht würde anschliessend ausserdem steigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 21:23
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

knapp gesagt stell einen antrag auf alleiniges ABR....aber erkundige dich vorher sehr sehr gut und stelle die betreuung für dein kind sicher.

dein problem bei der betreuung sehe ich bei deiner frühen anfangszeit...wie kannst du das regeln, dass der kleine bereits so früh betreut wird, was ist bei deinem arbeitgeber möglich. ich bringe meine kleine zum beispiel um 7 in den kiga und danach fahr ich mit der grossen weiter in die schule und ab märz werden wir uns alle um 16 uhr im kiga treffen :-).

wenn das geklärt ist, dann stell einen antrag auf ABR, aber bedenke den sehr gut und halte das schreiben auf 2-3 seiten zusammen, stelle immer das wohl deines kindes in den fordergrund und mache die km nur "indirekt" schlecht....so zumindest würde ich es heute im nachhinein machen. und denke daran, dass du bei so einem antrag ne menge menge menge stress haben wirst und ne menge komischer leute kennenlernst mit denen du im realen leben niemals was zu tun haben wolltest du aber nun musst und das auch noch sehr sehr freundlich usw., weiterhin solltest du mindestens 6000 euronen auf der hohen kannte haben, damit du nicht nur das schreiben ans gericht fertig bekommst und beim familiengutachten mangels euronen aussteigen musst.

das mit der schwarzarbeit würde mich auch interessieren. WARUM STEIGT DANACH DER UNTERHALT???? ich denke das FA freut sich über jeden tipp und schaut dann mal ein bisschen genauer drauf, wäre doch auch eine gute VHB-Basis bzgl. TU/BU oder dgl., vielleicht jetzt ein bisschen naiv geschrieben, aber daraus sollte man doch ein bisschen was machen können oder?

gruss zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 23:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das mit der schwarzarbeit würde mich auch interessieren. WARUM STEIGT DANACH DER UNTERHALT????

na, nehmen wir mal an, der Opener macht deswegen ein Fass auf und der Schwarzarbeitgeber bekommt deshalb Ärger: Dann hat es sich ganz schnell erledigt mit dieser Einnahmequelle. Was für Madame die Notwendigkeit verstärkt, sich zur Sicherung zukünftiger Einkünfte ausschliesslich an den unterhaltspflichtigen Noch-Ehemann zu halten und/oder das gemeinsame Kind als Unterhaltsgeisel noch enger an sich zu binden.

Mit dem (privaten) Wissen um Schwarzarbeit lassen sich solche Dinge einfach besser verhandeln als mit ihrer Offenbarung...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 23:32
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

ok, das kann dann nur "positivdenken" beantworten, welche strategie am besten ist, hab dann auch so ähnlich wie du gedacht

ich denke das FA freut sich über jeden tipp und schaut dann mal ein bisschen genauer drauf, wäre doch auch eine gute VHB-Basis bzgl. TU/BU oder dgl., vielleicht jetzt ein bisschen naiv geschrieben, aber daraus sollte man doch ein bisschen was machen können oder?

is ein schmaler grad für KV aber auch KM, finde ich.

Viel erfolg und "positivdenken" 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 23:47
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Positivdenken,

ich befürchte dass du sehr blauäugig und naiv in den Krieg ziehst.

Dein Kind wird darunter leiden.

Die KM wird dir die Hölle vorheizen ...

Deine Vorwürfe an die KM sind (absolut) wertlos. Das JA wird der KM eher eine Familienhilfe gewähren, als deinen Sohn an dich zu geben.

JA in Deutschland sind feministisch orientiert ...

VORSCHLAG:

Erst mal passiv abwarten und hier im Forum ein robustes Konzept entwickeln.

- Wie kannst du dein Kind betreuen ?

- wie sehen die Finanzen konkret aus ? Einkommen ?

- wer bekommt das Kindergeld ?

- welche Zeitfenster sind wichtig ? Muss die Entscheidung sofort fallen ?

- Wie weit entfernt wohnst du von KM ?

- Kannst du gleichartige Freunde für deinen Sohn bei dir finden ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 01:06
(@positivdenken)
Schon was gesagt Registriert

Wie war die Betreuung Eures Sohnes bisher geregelt?

Es ist einfacher, wenn Du (weiterhin) für Ex und Kind aufkommst als das dem Steuerzahler zu überlassen.

Die von Dir behauptete Schwarzarbeit würde bei gerichtlicher Klärung vor allem die Frage aufwerfen, warum Dich diese erst nach Eurer Trennung stört. Überdies müsstest Du sie gerichtsfest beweisen.

Die Betreuung meines Sohnes sieht so aus, dass ich meinen Sohn jeden Tag von Drei bis 17:30Uhr bei mir habe. (Damit sie ihrer Schwarzarbeit nachgehen kann) und sonst ist mein Sohn auch jedes Wochenende bei mir, meist von Freitag bis Sonntagabend

Für meine Ex muss ich keinen Unterhalt zahlen.

Sie geht auch erst seit unserer Trennung Schwarz Arbeiten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 21:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Betreuung meines Sohnes sieht so aus, dass ich meinen Sohn jeden Tag von Drei bis 17:30Uhr bei mir habe. (Damit sie ihrer Schwarzarbeit nachgehen kann) und sonst ist mein Sohn auch jedes Wochenende bei mir, meist von Freitag bis Sonntagabend

das ist (noch) nichts, was man als tragfähiges Betreuungskonzept bezeichnen könnte; es ist eher eine Art "Nachmittags-Babysitten". Aber der Tag ist länger als 2,5 Stunden. Und Deine faktisch bestehenden Unterhaltspflichten für Ehefrau und Kind erlauben Dir auch nicht, Deine Arbeitszeit einfach zu reduzieren.

Für meine Ex muss ich keinen Unterhalt zahlen.

Das kann sich sehr schnell ändern. Zumindest offiziell hat sie kein Einkommen, und mit einem 2-jährigen Kind muss sie auch nicht arbeiten gehen.

Sie geht auch erst seit unserer Trennung Schwarz Arbeiten

auch das ist nichts, womit Du in Sachen ABR punkten könntest. Vor allem, wenn die Frage auftaucht, warum Dich das offenbar gar nicht stört, obwohl Du andererseits die Vernachlässigung Eures Sohnes beklagst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 21:49




(@positivdenken)
Schon was gesagt Registriert

Hi Positivdenken,

ich befürchte dass du sehr blauäugig und naiv in den Krieg ziehst.

Dein Kind wird darunter leiden.

Die KM wird dir die Hölle vorheizen ...

Deine Vorwürfe an die KM sind (absolut) wertlos. Das JA wird der KM eher eine Familienhilfe gewähren, als deinen Sohn an dich zu geben.

JA in Deutschland sind feministisch orientiert ...

VORSCHLAG:

Erst mal passiv abwarten und hier im Forum ein robustes Konzept entwickeln.

- Wie kannst du dein Kind betreuen ?

- wie sehen die Finanzen konkret aus ? Einkommen ?

- wer bekommt das Kindergeld ?

- welche Zeitfenster sind wichtig ? Muss die Entscheidung sofort fallen ?

- Wie weit entfernt wohnst du von KM ?

- Kannst du gleichartige Freunde für deinen Sohn bei dir finden ?

Ich steh am Anfang des Gedankens und erhoffe mir wie Du auch geschrieben hast, ein wenig Hilfe von Euch.

Ich weis nicht was für meinen Sohn schlimmer ist, jeden Tag im Dreck zu spielen und sich jeden Tag von mir losreisen zu müssen und seit Neuestem auch noch ein Böser Mann bei seiner Mutter vorzufinden. Ich dachte mich tritt ein Pferd, als er mir ständig von einem Bösen Mann erzählt, der immer nur schimpft. als ich sie drauf ansprach, ging sie mir fast an den Hals, es sei meine Schuld, dass mein Sohn so etwas sagen würde. Da ist nur Hass gegen mich und kein offenes Ohr und eventuell auch nur der geringste Ansatz mir in irgendeiner Weise zuzuhören.

Ich weis noch nicht, wie ich meinen Sohn betreuen lassen kann. Ich habe es ja grade mal durchsetzen können ihn in einer Spielgruppe unterzubringen, da er sonst keine Kontaktmöglichkeit von seiner Mutter, zu gleichaltrigen Kindern geboten bekommt. (es ist für sie wichtiger Schwarzarbeiten zu gehen und sonst auch nur am Pc zu sitzen oder zu telefonieren) Ich habe auch schon daran gedacht, dass ich dann weniger Stunden in der Firma mache. (Teilzeit)

Das Kindergeld bekommt meine Ex. Warum sollte sie es nicht bekommen?????

Ich habe Angst, wenn ich zu lange warte, dass ich keine Möglichkeit mehr habe um meinen Sohn zu mir zu bekommen, weil Gewohnheit und um die Frage zu vermeiden, warum erst so spät.

Wir Wohnen grade mal 12Km auseinander.

Ja mein Sohn hat hier genügend Kinder in seinem Alter, wohingegen wie oben schon geschrieben, ist es seiner Mutter scheinbar egal, dass er bei Ihr keine Freunde hat. Ich musste zu dem schon kämpfen, dass mein Sohn in die Spielgruppe gehen kann, soviel zum Gemeinsamen Sorgerecht und dem Wohle des Kindes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 21:59
(@positivdenken)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
das ist (noch) nichts, was man als tragfähiges Betreuungskonzept bezeichnen könnte; es ist eher eine Art "Nachmittags-Babysitten". Aber der Tag ist länger als 2,5 Stunden. Und Deine faktisch bestehenden Unterhaltspflichten für Ehefrau und Kind erlauben Dir auch nicht, Deine Arbeitszeit einfach zu reduzieren.

Das kann sich sehr schnell ändern. Zumindest offiziell hat sie kein Einkommen, und mit einem 2-jährigen Kind muss sie auch nicht arbeiten gehen.

auch das ist nichts, womit Du in Sachen ABR punkten könntest. Vor allem, wenn die Frage auftaucht, warum Dich das offenbar gar nicht stört, obwohl Du andererseits die Vernachlässigung Eures Sohnes beklagst.

Grüssles
Martin

Hallo Martin,

wir reden hier grade aneinander vorbei, dies ist nicht die Betreuung die ich mir vorstelle. Ich weis schon, dass es sicher nicht einfach wird. Ich weis auch noch nicht wie ich es anstellen soll, dass ich wirklich eine Wasserdichte Betreuung hinbekomme. Ich habe schon mit meinem Chef darüber gesprochen, es gäbe die Möglichkeit, dass ich auf Teilzeit gehe und somit nur für die Vormittagsstunden eine Betreuung auf die Beine stellen Müsste.

Nein sie hat den Unterhalt schon schriftlich bei meinem Anwalt abgelehnt.

genau dass ist es ja, es Stört mich ungemein, doch habe ich sie zumindest so dazu bringen können, dass ich meinen Sohn so viel bei mir habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2010 22:14
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Positivdenken,

wie wäre das folgende  Gedankenmodell ?

- Betreuung bei dir weiter ausbauen
- 6 Monate voraus denken und planen
- das Thema Schwarzarbeit nicht eskalieren
- Kinder-Freundeskreis bei dir stärken
- Kind langsam und unauffällig immer öfter bei dir ...

==>> Kontinuitätsprinzip

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2010 01:19
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo PD,
ohne schlüssiges Betreuungskonzept brauchst du das thema nicht weiter zu verfolgen.

Deine frühe Anfangszeit sehe ich als Hauptproblem bei dem Ganzen. Hast du schon mal an eine Betruung durch eine Tagesmutter gedacht.

Da dürfte auch eine Betreuung vor 6 Uhr machbar sein.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 13:56