Halllo und Gruss,
das Amtsgericht Freiburg/ Br. hat -WIE ÜBLICH- dem Antrag der Mutter wegen Regelung des Umgangs mit unserer 2-jährigen Tochter 100% entsprochen und die elterliche Sorge auf die Antragstellerin/Kindesmutter übertragen, - vorgestern kam der Beschluss, einen Monat Widerspruchsfrist beim OLG Karlsruhe.
Frage: Was soll ich tun? Soll ich da überhaupt noch einen einzigen Schritt gehen, denn es zehrt seit dem nun 5 Monate laufenden Verfahren echt an den Nerven. Da ich Selbstzahler bin: Wie viel wird das ohne Anwalt kosten (der hat mir nichts gebracht im ganzen Verfahren).
Begründungen: "Elternebene gestört; es könnten keine Absprachen getroffen werden; der Antragsgegner sei unzuverlässig und bedrängend. Entscheidung aus §1671 Abs. 1, 2 Nr.2 BGB., Kindeswohl. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern so gestört. ... Die Parteien streiten um so fundamentale Fragen wie den Aufenthalt vom Kind. Der Antragsgegner= Vater strebt ein Wechselmodell an. Die Antragstellerin= Mutter stellt sich Umgang ohne Übernachtungen vor."
WER KANN WEITER HELFEN???
Christoph
-Die Lüge vom überflüssigen Vater: Kinder brauchen und wollen beide Eltern-
Hallo chrisrit,
das von dir Erlebte ist der übliche Wahnsinn. Der Betreuungselternteil ist zickig und erhält als Dank das ASR. Wenn hingegen du Antrag zur Regelung des Umgangs stellst und sie das ASR erhält, muss da noch mehr an Anträgen im Raume gestanden haben.
Schnapp dir einen höllisch guten RA und geh in Berufung. Wenn du ohne RA vor's OLG ziehst, kannst du auch gleich der Verhandlung fernbleiben. Das Vorgehen klingt für mich irgendwie danach, als ob du einem ganz bestimmten Verein angehören würdest....
Um den Fall beurteilen und die günstigste Vorgehensweise entwickeln zu können, fehlt noch etwas Futter.
- Kindesalter
- Seit wann getrennt/geschieden
- Welche Verfahren sind noch anhängig
- Wie kommst du auf den Trichter mit dem Wechselmodell
- Wer ist wie berufstätig seit wann
Wir können gern telefonieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also noch hier folgende Infos und vorweg ein fettes Dankeschön an DeepThought!
Trennung seit August 2004, nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht für heute zweijährige Tochter, Mutter zieht aus, nimmt die 16-Monate alte Tochter mit, rennt zum Jugendamt, stellt sich ins rechte Licht, Vater merkt zu spät wohin das ganze geht und macht einen Fehler nach dem andern, anstatt gleich damit gut zu sein, dass es ist wie es ist und er ja doch nach sich schauen kann und alles andere keine Chance hat. Die Mutter will nichts mehr mit dem Mann zu tun haben und ist klar und konsequent. Sie beantragt Umgangsregelung und alleiniges Sorgerecht, setzt nach einer Eskalation erst mal sieben Wochen den Kontakt aus und engagiert eine biestige Anwältin...
Beruf: beide Eltern mit viel Zeit, studieren und Teilzeitbeschäftigungen.
Einem bestimmten Verein gehöre ich nicht an, nur der VAfK e.V. in Freiburg hat mich bei meinen Voraussetzungen darin bestärkt, das Wechselmodell zu beantragen und es dann notfalls auf einen gegenteiligen richterlichen Beschluss einzulassen, den ich ja jetzt habe. Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, ein "Ja und klar, Herr Richter K., ich sehe das genauso wie Sie" zu bringen.
CHRISTOPH
-Illusionen eines jungen Vaters-
Du hast eine PN!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nachtrag:
Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, ein "Ja und klar, Herr Richter K., ich sehe das genauso wie Sie" zu bringen.
Nein. Es wäre sinnvoll gewesen, ein rechtlich haltbares Vorgehen einzuschlagen und nicht auf diesen Schwachsinn zu hören.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!