Hat die Schuldfrage...
 
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Hat die Schuldfrage Auswirkungen aufs Sorgerecht

 
 Walt
(@Walt)

Hallo,

kann mir jemand helfen ?
Wirkt sich die "Schuldfrage" (weil Ehepartner mit neuer/m Lebenspartner/in während der Ehe betrogen) nur auf die Unterhaltsansprüche aus, oder auch auf das Sorgerecht für die Kinder ?

Zitat
Geschrieben : 17.12.2008 13:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Walt!
Esrt mal willkommen im Forum....
Zu Deiner Frage:
weder noch, die Schuldfrage ist im Familien- und Unterhaltsrecht bedeutungslos.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 13:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Walt,

Deine Frage kommt gut 30 Jahre zu spät - Schuldfragen spielen weder beim Sorgerecht noch beim Unterhalt eine Rolle. Es gibt zwar - theoretisch - den § 1579 BGB, der eine Unterhaltsverwirkung wegen "Ausbruch aus intakter Ehe" beschreibt; faktisch ist die "intakte Ehe" aber nicht beweisbar. Überdies würde das bedeuten, dass die Allgemeinheit den Unterhalt von "Ehebrechern" aus dem Steuertopf finanzieren müsste, um den "betrogenen" Ehepartner zu entlasten. Und das wäre noch weniger im Sinne des Erfinders. Mal abgesehen davon, dass dann vermutlich jede böse Scheidung den Vorwurf des Ehebruchs beinhalten würde, wenn man damit billig aus der Unterhaltspflicht herauskommt.

Beim Sorgerecht spielt's auch keine Rolle - und auch da zu Recht: Warum sollte jemand ein schlechter Elternteil sein, dem man die Sorge für seine Kinder entziehen muss, nur weil er mal mit jemand anderem die Laken zerwühlt hat?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 13:24
 Walt
(@Walt)

Nein, meine Frage kommt nicht 30 Jahre zu spät, sondern wir gehen wieder zurück in die Steinzeit.
Habe mich letzthin mit einem Anwalt unterhalten der mir sagte, daß das Thema seit einiger Zeit wieder aktuell ist. Konnte mich leider nicht eingehender mit ihm unterhalten, weil Bekannte dazu kamen.
Ich habe gegooglet, aber nur einen Bericht des Focus gefunden, in dem es aber ausschließlich um Unterhalt ging.
Ich dachte nun, daß hier jemand Erfahrung mit diesem Thema haben könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Walt,

Ich dachte nun, daß hier jemand Erfahrung mit diesem Thema haben könnte.

die User von vatersein.de haben Erfahrung mit dem Thema, und zwar jede Menge! Und die besagt: Es gibt keine Chance, aus einem Ehebruch Honig in Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen zu saugen. Das Schuldprinzip ist seit 1977 definitiv abgeschafft, samt aller denkbaren Folgen. Ganz egal, was irgendein Anwalt auf einer Party brabbelt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Walt,

du hast insofern Recht, als dass heute fast grundsätzlich so geurteilt wird, als sei der Vater an allem Schuld und für alle Folgen verantwortlich.
Demnach wurde tatsächlich vor 30 Jahren nicht das Schuldprinzip abgeschafft, sondern lediglich die aufendige und anstrengende Suche danach.
Das führt für dich aber zum gleichen Ergebnis: Sie ist nicht schuld und für nichts haftbar. Du musst bezahlen.

Der Unterschied zwischen einem damals schuldig gesprochenen Ehemann und einem heutigen "nicht schuldigen" Ehemann, besteht lediglich darin, dass heute mehr und länger gezahlt werden muss.

Sarkarstische Grüsse
Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:24
 Walt
(@Walt)

Mir geht es auch nicht um den Unterhalt, sondern alleine darum, daß ich meine Kinder öfter als jedes zweite Wochende, hälftig Ferien und hälftig Feiertage bei mir haben kann. Sprich, schieße ich mich ins AUS, wenn ich zu meiner neuen Liebe stehe, falls es zu einem Sorgerechtsstreit kommt ?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:53
 Uli
(@Uli)

Sprich, schieße ich mich ins AUS, wenn ich zu meiner neuen Liebe stehe, falls es zu einem Sorgerechtsstreit kommt ?

Nein, das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Um das Sorgecht zu verlieren, müsstest Du erwiesenermaßen erziehungsunfähig sein oder mit der Mutter so heillos zerstritten, dass das ASR für die Mutter dem Kindeswohl dienlicher wäre.

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Walt,

zunächst mal: Der Gebrauch handelsüblicher Grussformeln erhöht die Anzahl und Qualität der Antworten in diesem Forum ganz beträchtlich. Und wenn Infos am Stück und nicht bröckchenweise kommen, ist das ebenfalls hilfreich...

Zu Deiner letzten Frage: Du vermischst offenbar die Begriffe Sorgerecht und Umgangsrecht. Was Du beschreibst, sind Umgangsfragen. Deine Ex kann - sofern die Kinder bei ihr leben, sie also das ABR (Aufenthalts-Bestimmungs-Recht) hat - allerdings eine Menge Ärger in Umgangsfragen machen, indem sie beispielsweise den Umgang der Kinder mit Dir boykottiert. Der von Dir beschriebene Umgangsumfang ist der "bundesdeutsche Standard". Du kannst Dich mit der Ex auf mehr einigen; mehr einzuklagen ist schwierig. Eine Rolle spielt allerdings auch die ENtfernung zwischen Euren Wohnorten sowie das Alter und die Wünsche der Kinder.

Über das Sorgerecht also solches muss nicht gestritten werden, auch nicht, wenn Du eine neue Partnerin hast und Deine Ex diese vielleicht nicht leiden kann. Einen Sorgerechtsstreit gäbe es nur, wenn einer der Sorgeberechtigten echte Zweifel am Kindeswohl vortragen könnte. "Neue Partner" sind üblicherweise kein Grund für eine Sorgerechtsübertragung; das müssen erwachsene Ex-Partner einfach aushalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 16:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rein rechtlich ist es völlig unerheblich, ob du eine neue LG hast, einen Harem gründest oder dich mit einem Mann zusammentust.Auf dein Umgangsrecht hat es keinerlei Auswirkungen.

Allerdings nehmen (H)Exen das gerne als Anlass den Umgang unberechtigt einzuschränken und dann liegt meist ein steiniger Gerichtsweg vor dir.

Eine andere Fasette wäre no9ch ,das die neue LG der Trennungsgrund ist, dann sollte man das langsam angehen, weil sonst die Kinder bewußt oder unbewußt gegen die Neue eingestllt werden.Sprich: Sie sollten Papa erstmal alleine lebend erleben, bevor jemand Drittes ins Spiel kommt.
Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 16:07




 Walt
(@Walt)

Hallo Ihr,

sorry, wenn ich unhöflich erscheine. Ist wohl der Verfolgungswahn von niemandem erkannt zu werden  :).
Danke für Eure Beiträge, es würde mich schon belasten, wenn ich meine neue Liebe verleugnen müßte, wenn man es denn erfährt. Wir halten es noch geheim, hauptsächlich wegen meiner Kinder. Meine Freundin ist da sehr verständnisvoll.

@ Tina
Das Papa dann erst mal alleine lebt und die Kinder später langsam an seine neue Frau heranführt versteht sich von selbst.

LG Walt

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 16:22