Moin, Moin zusammen!
Ich bin alleinerziehend, habe 3 Kinder, eins davon lebte schon immer bei mir, meine 2. Tochter seit gut 1 Woche. Vorher war der Kontakt eher dünn. Details dazu siehe hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18143.html
Da mit meiner Ex-Frau eine zielgerichtete Kommunikation eher unmöglich ist, versuche ich über Ärzte, Therapeuten etc. an ungefilterte Infos zu kommen. Man verlässt sich ja nicht NUR auf dass, was einem sein Kind erzählen möchte.
Nun ist mir schon zweimal gesagt worden: Wegen ärztlicher Schweigepflicht dürfen wir Ihnen keine Auskunft geben!
Huhu, gehts noch? Es besteht GSR und die Tochter um die es geht ist 16. IMHO habe ich doch wohl das Recht, bis sie 18 ist alles zu erfahren? Oder irre ich mich da?
Frustrierte Grüße vom Krümelmonster (der sich jetzt erstmal nen Keks holt)
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hi
Guckst Du >>hier<<.
III. Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht
5. Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der
ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei
Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang
zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des
Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis
jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
Danke für die Info und den Link.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht