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gSR-Verfahren und der Kindeswille

 
(@diskurso)
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Liebe Gemeinde,

zuweilen las ich, dass auch Kinder unter 14 Jahren vom Gericht innerhalb eines gSR-Verfahrens befragt wurden.
Bei Umgangsverfahren habe ich dazu - zumindest keine grundsätzlichen - Zweifel über die Sinnhaftigkeit dieser Praxis.
(über die entsprechende Auslegung dann aber doch :wink:)
Bei gSR-Verfahren allerdings schon, denn was bitte hat der Kindeswille mit dem gSR zu tun ?
Es kann doch nicht sein, dass ein kleines Kind mit seiner Aussage mit darüber entscheiden kann, welcher Elternteil zukünftig über wesentliche Entscheidungen seines Lebens verfügen kann ? Ein solches Kind kann doch unmöglich die Tragweite "seiner Entscheidung" erfassen.
In den meisten Fällen ändert sich doch am bisher praktiziertem Hauptwohnsitz oder die Häufigkeit der Umgänge für das Kind nichts Wesentliches (von den Fällen des beabsichtigten bzw. bereits eingetretenem Umzug mal abgesehen) ?
Sehe ich da irgend etwas nicht richtig, habe ich da einen Denkfehler ?

Hintergrund meiner Überlegungen sind eigene Recherchen zum Thema Kindeswille.
Bekannterweise entspricht ja der Kindeswille nicht unbedingt dem Kindeswohl.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2011 21:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei gSR-Verfahren allerdings schon, denn was bitte hat der Kindeswille mit dem gSR zu tun ?

Nehme ein total manipuliertes Kind

Frage Mutti: Kind wieviel ist zwei und eins?
Kind: drei
Frage Vati: wieviel ist zwei und zwei?
Kind:drei

Mutti hat es gesagt.

Änderungen am Wohnsitz oder Umgänge sind da nicht von Belang und auch nicht der Kindeswille, sondern der Wille der Mutter.
Die Richter haben das nur noch nicht erkannt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2011 22:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Schwierige Frage. Sie berührt meines Erachtens eher das Thema Erziehung und die Verantwortung dafür, inwieweit ein Kind das Recht hat, seine Meinung zu sagen. Ob diese Meinung des Kindes auf die Entscheidung in einem GSR-Verfahren wirkt, ist dem Gericht überlassen. Ob ein Gericht überhaupt in der Lage ist, aus einem kurzem Gespräch mit dem Kind die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen, ist ein ganz anderes Thema. Doch das gleiche würde dann auch auf VP's und GA's in Familiensachen zutreffen. Alle erhalten lediglich Momentaufnahmen, der eine etwas mehr, der andere etwas weniger. Und das persönliche Engagement spielt auch eine Rolle.

In der Tragweite kann ein Kind das bestimmt nur bedingt überschauen. Wenn die familiären Bedingungen es hergeben, ist es in der Lage, seine eigene Sichtweise offen darzulegen. Ob die Erwachsenen dann verstehen, was das Kind überhaupt ausdrücken will, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und zu den Erwachsenen zähle ich auch die leiblichen Eltern, die zu allererst.

Wenn es um die Änderung des Nachnamens geht, wird ein Kind bereits im Alter von 5 Jahren gehört. Weiss es da, was eigentlich die Auswirkung ist? Sicher, im Effekt fast völlig egal. Dennoch, wie kann es überschauen, was da vor sich geht, welche Bindungen die Erwachsenenwelt mit dem Familiennamen hat? Für das Kind eine weit entfernte Welt. Und keiner regt sich auf.

Zumindest aus meiner eigenen Erfahrung habe ich Kinder im Alter zw. 8-11 Jahren kennen gelernt, welche sehr genau ausdrücken konnten, wie sie ihre familiäre Situation einschätzen (und anschliessend durfte ich sie auch manchmal erfahren). Man muss nur lange genug und aus einem guten und vertrauensvollen Verhältnis heraus ihnen zuhören. Das erfordert Zeit, viel Zeit, Aufmerksamkeit und auch etwas Liebe (= Schutz, Verständnis, Geborgenheit, Zuflucht).

Nehme ein total manipuliertes Kind

Unter solcher Bedingung kannst Du jedes Thema stellen, ob SR, Umgang oder sonstwas. Selbst Erwachsene sind nicht vor intensiver psychologischer Manipulation gefeit. Nehme die B.i.l.d.-Zeitung, andere Medien, oder von mir aus auch das Stockholm-Syndrom. Wieso nehmen sich manche Menschen das Leben, wenn sie auf Arbeit gemobbt werden? Alles Manipulation, Druck und die Fähigkeit, dem zu widerstehen.

Doch aus dem Thema heraus stellt sich die Frage, wann ein Kind überhaupt gefragt werden soll? Altersabhängig, oder woran sollte das festgemacht werden? Sicher, das Alter ist eine feste und kontrollierbare Grösse. Also zurück mit dem Altersphasenmodell 0/8/15 für den Betreuungs- und Ehegattenunterhalt. Auch dieses macht nichts anderes. Oder doch eher den konkreten Fall betrachten, hinterfragen, ausleuchten, wenigstens mal zuhören?

Also wann und ab wann darf ein Kind seine Meinung sagen, ab wann wird es überhaupt auch nur beachtet in seiner Auffassung? Denn es geht doch nur um's Anhören des Kindes durch Erwachsene und dann der Bewewertung des geäusserten Kindeswillen durch Erwachsene? Was sollte da - vernünftig betrachtet - schieflaufen können? Sind Erwachsene nicht vernünftig? Ja, das ist ketzerisch gemeint. Soll das Kind für die Fehler der Erwachsenen schweigen?

Darum meinte ich anfangs, dass es eher das Thema der erfahrenen Erziehung berührt, und zwar beim Kind, als auch seinen Eltern oder der involvierten Personen wie Richter, RA's, VP's oder GA's.

Schwierige Frage.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 02:20
(@diskurso)
Registriert

Bei meinen Recherchen zum Thema Befragungen zum Kindeswillen habe ich u.a. dies gefunden:

„Nicht selten werden Kinder über das Gericht hinaus aber auch noch von Jugendämtern,
Verfahrenspflegern oder Psychologischen Sachverständigen – andernfalls gäbe
es diese Studie nicht - befragt. Auch im Rahmen dieser „offiziellen“ Befragungen
versucht es häufig nichts anderes, als den Fragenden zufrieden zu stellen, damit die
Befragung schnell beendet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kind
sich mit Zweifeln des Fragestellers an der Authentizität seines Willens konfrontiert
und aufgefordert sieht, entweder seine geäußerte oder die verweigerte Präferenz zu
begründen. Beide Fragen können gleichermaßen quälend sein, weil sie nachhaltige
negative Gefühle auslösen, da auch ein geäußerter Kindeswillen, der nachweislich
auf Beeinflussung beruht, vom Kind selbst in der Regel als authentisch erlebt wird.“
(Dissertation K. Behrend, 2009)
http://bieson.ub.uni-bielefeld.de/volltexte/2010/1630/pdf/Kindliche_Kontaktverweigerung_nach_Trennung_der_Eltern_aus-205.pdf

Über weitere Meinungen würde ich mich freuen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 12:54