gSR Verfahren - Med...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

gSR Verfahren - Mediation, Verfahrensbeistand, Kindsbefragung

Seite 2 / 2
 
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Sowohl der Einsatz des VBs sowie die Kindesanhörung sind ein gerichtlicher Beschluss. Dazu müsstest Du den Antrag zurückziehen.

Mmh, ich habe 2 Wochen Bedenkzeit bezüglich einer nochmaligen Teilnahme an EBs.
Ich habe das so verstanden, dass es sonst mit VB weitergeht, vielleicht habe ich das falsch verstanden.

Ich habe nichts gegen EBs, eben nur nicht als Bedingung für GSR (das hat ja bereits nicht funktioniert, weil es nur Abwehr gibt dann) - mit GSR jederzeit!
h.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2013 12:13
(@bester-papa)
Registriert

Moin!
Wie bereits oben erwähnt, hast DU ja den Antrag gestellt. Ergo muss das Gericht darüber beschließen und kann das Verfahren nicht einfach unterbrechen. Daher müsst ihr beide der EB zustimmen mit der Folge, dass das Gerichtsverfahren während dieser Zeit ruht.

Lehnst Du die EB ab, geht das Gerichtsverfahren weiter, sprich es ergeht vermutlich ein richterlicher Beschluss zum Einsatz eines VB und der Kindesanhörung durch den Richter. Und am Ende bekommst Du dann vermutlich einen negativen Beschluss. Ob Du während dieser Zeit eine Kehrtwende schaffst, weiß ich nicht. Du könntest halt, wie bereits geschrieben, argumentieren, dass Du die EB gerne für die Zeit danach hättest (und nicht als Voraussetzung). Ob das klappt, weiß ich nicht.
Ich hatte damals auch EBs zugestimmt und mich ebenfalls darauf eingestellt, dass ich erst mal dahin muss, bevor ein Beschluss ergeht. Zu meiner Überraschung war's aber nicht so. Ich bekam den positiven Beschluss PLUS EBs für die Zeit danach.

Was noch eine Alternative wäre, den EBs jetzt zuzustimmen und dort bestimmte Dinge zu erproben, also beispielsweise mal zusammen zum Arzt zu gehen, zu Elternabenden etc. Darüber trefft ihr dann eine schriftliche Elternvereinbarung, die am Ende ggf. in einen positiven GSR-Beschluss münden können.

@bagger kann Dir dazu mehr sagen. Er hat das damals so gemacht.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 12:32
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo herbart,

ich habe auch in einer dieser fiesen parteiischen und unmöglichen Verhandlungen zum Sorgerecht gesessen (nach dem alten Recht) und offensichtlich hat sich nichts geändert. Mein GSR-Antrag war gescheitert und ebenso die Berufung.

Mein Ex war zu diesem Zeitpunkt 550 km von mir weggezogen (praktisch über Nacht!). Nachdem sie so eine elementare Sache wie den Wegzug vom Vater über eine riesige Entfernung nicht für nötig befunden hatte
zu kommunizieren, war sie dann aber - nach dem Wegzug - und vor Gericht die eifrigste Verfechterin der Mediation zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, wohl wissend, dass dies von meiner Umgangszeit mit meinen Sohn abgehen würde.

Ich habe den Richter damals - ebenso wie von Dir angedacht - gesagt, dass ich gerne zu einer Mediation bereit wäre, nach! Erteilung des Sorgerechts. Ich habe in den Raum gestellt, was denn eine Mediation für einen Sinn haben soll, wo einer versucht das Sorgerecht zu bekommen und der andere, es zu verhindern. Dieser Druck müsse erstmal weg, um die Kommunikation über kindesrelevante Dinge zu ermöglichen.

Mein damaliger Richter folgte dieser Argumentation nicht.

Die gesetzliche Situation hat sich seit damals geändert. Die Mutter muss nun darlegen, dass der Erteilung des GSR kindeswohlgefährdende Gründe entgegen stehen. Nur mal zur Erinnerung: zu kindeswohlgefährdenden Gründen zählen i.A. so Dinge wie: körperliche und sexuelle Gewahlt gegen Kinder, Unterernährung und Vernachlässigung und man höre und staune die Verweigerung von Kontakten zu wichtigen Bezugspersonen wie z.B. zum anderen Elternteil. Das alles kann ein Grund für einen Sorgerechtsentzug sein oder das Kind aus einem Haushalt zu holen.

Wenn ich lese, was sich vor Gericht tut und auch hier diskutiert wird, wähne ich mich im Jahre 2012 vor der Sorgerechtsreform. Anscheinend hat sich nichts geändert. Die Eltern streiten sich, weil sie vor Gericht stehen, ergo müssen sie in die Endlosschleife Mediation, oder GSR gibts nicht.

Rechte müssen allerdings auch eingefordert und verteidigt werden. Dies muss jeder natürlich für sich entscheiden. Was in deinem Fall opportun oder am schnellsten oder auch gar nicht zum Sorgerecht führt, ist nicht abzusehen. Mediationen kann man auf den Sankt-Nimmerleinstag ausdehnen oder dazu benutzen die Kommunikationsschwierigkeiten zu eskalieren oder zu belegen. Vielleicht bekommst Du vor dem OLG schneller Recht, wer weiß? Oder auch nicht. Immer wenn es ein neues Gesetz gibt, muss die Anwendung erst erlernt werden. Da sind Leute, die das versuchen sehr wertvoll, denn sie schaffen Präzedenzfälle. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.

Eine Mediation oder auch Elterngespräche können nicht wie hier mehrmals geschrieben, gerichtlich angeordnet werden. Auch nicht von Richterinnen. Dazu müssen beide Elternteile bereit sein.  

Jedes Vorgehen - sprich Strategie - sollte sich an Deinem Ziel orientieren. Was willst Du wirklich erreichen? Ja, ne schon,klar, das GSR, aber was genau, worum geht es Dir? Unterschiedliche Ziele können unterschiedliches Vorgehen bedingen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 13:04
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Was noch eine Alternative wäre, den EBs jetzt zuzustimmen und dort bestimmte Dinge zu erproben, also beispielsweise mal zusammen zum Arzt zu gehen, zu Elternabenden etc. Darüber trefft ihr dann eine schriftliche Elternvereinbarung, die am Ende ggf. in einen positiven GSR-Beschluss münden können.

Mmh, das würde Sinn machen, wenn man nicht zusammen zum Arzt gehen könnte ...
Wir waren hundert Mal zusammen mit ihm beim Arzt, ich war bei der Geburt dabei - es geht nicht um eine Diskoliebe/ ungewollte Schwangerschaft.

Jedes Vorgehen - sprich Strategie - sollte sich an Deinem Ziel orientieren. Was willst Du wirklich erreichen? Ja, ne schon,klar, das GSR, aber was genau, worum geht es Dir? Unterschiedliche Ziele können unterschiedliches Vorgehen bedingen.

Ich hätte gern eine bessere Grundlage, wenn mir das nächste Mal mitgeteilt wird, dass mein Sohn um den ich mich kümmere und der mir sehr wichtig ist mal eben wegzieht.
Ich würde im Zweifelsfalle wenigstens gern die Möglichkeit haben, dazu gehört zu werden.
... und welches Vorgehen resultiert jetzt daraus? 😉

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2013 19:26
(@bester-papa)
Registriert

Wir waren hundert Mal zusammen mit ihm beim Arzt, ich war bei der Geburt dabei

Wenn ihr schon oft zusammen beim Arzt und Elternabenden wart und ggf. auch den Kiga zusammen ausgewählt habt, zu Absprachen bzgl. Umgang in der Lage seid, dann sollte Dein RA vielleicht Dein RA auf die Gesetzesbegründung des reformierten 1626a BGB hinweisen,  wonach die einfache Behauptung von Kommunikationsproblemen nicht mehr ausreichen, das GSR zu verweigern.

Vielmehr müssen die Kommunikationsprobleme dauerhaft und manifestiert sein und erwarten lassen,  dass gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sind.  Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein.

Und lass Deine Begründung,  Du möchtest einen Umzug verhindern,  weg. Das ist, wie Dir andere schon geschrieben haben, nicht förderlich.

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2013 00:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Und lass Deine Begründung,  Du möchtest einen Umzug verhindern,  weg. Das ist, wie Dir andere schon geschrieben haben, nicht förderlich.

vor allem funktioniert das nicht: Auch mit GSR nagelt man den anderen Elternteil nicht an einem Wohnort fest. Im worst case braucht es dann eben noch ein weiteres Verfahren über das ABR. Das würde die KM im vorliegenden Fall schon allein wegen der Betreuungskontinuität bekommen - und dann kann sie mit Junior auch nach Australien umziehen, wenn sie Lust dazu hat. Als Mitsorgeberechtigter kann man dann gelegentlich mal nach "down under" fliegen, um dort mit den Lehrern oder Ärzten zu reden oder sich eine Schule ansehen - sofern man sich das Ticket leisten kann...

Dass man dem anderen Elternteil mit Hilfe des GSR einen Umzug verbieten lassen könnte, ist nicht mehr als ein feuchter Traum.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2013 00:36
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Wenn ihr schon oft zusammen beim Arzt und Elternabenden wart und ggf. auch den Kiga zusammen ausgewählt habt, zu Absprachen bzgl. Umgang in der Lage seid, dann sollte Dein RA vielleicht Dein RA auf die Gesetzesbegründung des reformierten 1626a BGB hinweisen,  wonach die einfache Behauptung von Kommunikationsproblemen nicht mehr ausreichen, das GSR zu verweigern.
Vielmehr müssen die Kommunikationsprobleme dauerhaft und manifestiert sein und erwarten lassen,  dass gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sind.  Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein.
Und lass Deine Begründung,  Du möchtest einen Umzug verhindern, weg. Das ist, wie Dir andere schon geschrieben haben, nicht förderlich.

Ja, hat RA natürlich sofort angesagt, war nur ohne jegliche Konsequenz. Das hat die gar nicht interessiert.
Die hat das kurz zur Kenntnis genommen und sich dann daran festgebissen wenn die KM wieder was von "alles großer Mist und ganz, ganz schlimm" erzählt hat und ich dann gesagt habe "naja, Moment mal, ganz so war es ja nicht" - dass sie absolut unterschiedliche Wahrnehmungen sieht. Nicht wahr oder unwahr, nicht richtig oder falsch - nur unterschiedlich und dass es deshalb nicht ohne weiteres zu einem GSR kommen kann. Erst nach EB, VB und Kindsbefragung. Vielleicht. (Aber eher unwahrscheinlich.) Das haben wir uns dann angehört und das Thema war gegessen für sie.
Alter, drei Jahre Umgang ohne ein einziges Problem - das zählt da einen Scheiß - die Mutter musste nur sagen, man wär sich nicht so einig, wie sie das bräuchte für GSR. Das reicht. Noch nicht mal konkreter. Dass sie aus einer Streitfamilie ist und für Ihr Kind das nicht so haben will ...

Zum Umzug habe ich nur gesagt, dass ich mir wünschen würde, wenn sie das zukünftig mit mir abspricht ...
Da kann ich jetzt irgendwie auch nichts "kindswohlgefährdendens" oder besonderes daran finden. Das ist ja irgendwie logisch, wenn man sich zusammen um ein Kind kümmert.
Wenn das nicht förderlich ist, keine Ahnung ... was soll das dann alles.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2013 00:57
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Als Mitsorgeberechtigter kann man dann gelegentlich mal nach "down under" fliegen, um dort mit den Lehrern oder Ärzten zu reden oder sich eine Schule ansehen - sofern man sich das Ticket leisten kann...

Immerhin, wäre ja vielleicht hilfreich, wenn es doch nicht ganz so weit weg geht.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2013 01:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

In der ersten Verhandlung heute, Auftritt Jugendamt (2, neuer Ort):
" ... haben wir auf Grund eines bedauerlichen Irrtums, den Kindsvater nicht erreicht und daher nur mit der Mutter gesprochen und kommen zu dem Ergebnis wie JA 1 - Mediation"
- da habe ich nicht schlecht gestaunt (zum ersten Mal). Aber wahrscheinlich wäre das mit meiner Teilnahme auch nicht anders geworden.

Dann wurde verhandelt.
KM: "schlechte Kommunikation", keine gleichen Wertvorstellungen. Alles schlimm. Geht nicht.
KV: Umgänge laufen durchgehend sehr gut, Basiskommunikation funktioniert wunderbar, bitte nicht Beziehungs und Elternebene vermischen!
KM: ... der KV hat aber ...
KV: ... das ist so nicht zutreffend, vielmehr ...
Richterin: ... ich sehe hier Differenzen und folge der Beurteilung der Jugendämter - Mediation! Sitzung geschlossen. (zum zweiten Mal staunen)

Argumentativ scheint bei Deiner Verhandlung einiges schief gelaufen zu sein. Es fehlt komplett das Kind, das Kindeswohl, der Bezug auf das Kind. Aber genau hierrauf muss m.E. jeder GSR- oder ASR-Antrag gerichtet sein - und dann auch die eigene Argumentation in der schriftl. und mündl. Verhandlung. Hier hast Du Dich vermutlich ablenken lassen. Denke mal darüber nach.

Es ist mittlerweile ein Grundrecht, als rechtl. Vater auch das GSR zu bekommen. Nur bedarf es dafür bei manchen Menschen (Richtern, Müttern) auch einer entsprechenden Vorgehensweise. Und anscheinend war die Deinige nun - nicht gerade effektiv.
Sicher hat man mit GSR eine bessere Möglichkeit, einen Umzug der KM samt Kind(welche diese anscheinend als Beipack ansieht), zu begegnen. Nur schwebt hier - wie bereits angemerkt - die Gefahr des ABR-Verlustes aus dem GSR. Und diese Gefahr ist äusserst und jederzeit real. Das GSR ist keinesfalls eine Garantie, einen Umzug der KM inkl. Kind im Gepäck zu verhindern. Hier braucht es unbedingt Kind bezogener Argumente - wie dem Kindeswohl förderlich, Alltag, Kindesentwicklung, etc..

Mir scheint, Du scheinst selbst ob Deiner durchaus sachlichen und korrekten Anschauung zu leichtsinnig an die Problematik heran gegangen zu sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2013 01:05
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Denke mal darüber nach.

Ich denke die gesamte Zeit über nichts anderes nach!

Mir scheint, Du scheinst selbst ob Deiner durchaus sachlichen und korrekten Anschauung zu leichtsinnig an die Problematik heran gegangen zu sein.

Ich hatte nicht das Gefühl schlecht vobereitet gewesen zu sein (siehe "sachliche und korrekte Anschauungen), aber ich sehe auch, es hat nicht funktioniert.
Wenn ich mich auf durchgehend gut laufende Umgänge beziehe, steht doch dahinter viel mehr als eine rethorische Floskel:
Da bin ich tausende Kilometer Auto gefahren, da haben wir uns hunderte Male auf Termine einigen müssen, da ging es dem Kind immer gut, weil schlussendlich die wesentliche Kommunikation doch funktioniert, weil jeder weiss, was auf dem Spiel steht. Das ist doch Kindswohl par excellence!

Ich hab mich auch zwei, dreimal ablenken lassen, wenn ich zusehr in Richtung Elternebene zurückagumentiert habe. Aber dann hatte sie das Thema aufgemacht.
Und ich muss doch dem Mantra "schlechte Kommunikation" etwas entgegensetzen und das war: Beziehungsebene partiell noch schwierig aber Elternebene 1a (mit extrem positiver Auswirkung auf das Kindswohl  - keine Entfremdung, keine Ängste ... ) Das hatte ich zudem alles schon in die Stellungnahmen geschrieben.

Und wenn die Einlassung vom RA einfach übergangen wird, was will man da machen?
Und § 1626a BGB kann man ja auch als bekannt voraussetzen (zumal das auch alles lang und breit in den Anträgen und Stellungnahmen stand).
Die Frau hat sich das angehört und ist dann weiter auf ihrem Mediationsfilm rumgefahren.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2013 02:36




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich denke die gesamte Zeit über nichts anderes nach!

Vielleicht noch zu frisch? Erkenntnis braucht die Zeit, welche Selbstreflektion nun mal benötigt. Und diese 'Entwicklung' ist allemal abhängig von der Persönlichkeit selbst.

Mir scheint, Du scheinst selbst ob Deiner durchaus sachlichen und korrekten Anschauung zu leichtsinnig an die Problematik heran gegangen zu sein.

vs.

Ich hatte nicht das Gefühl schlecht vorbereitet gewesen zu sein (siehe "sachliche und korrekte Anschauungen), ...

Hier besteht weder Widerspruch vom Inhalt her noch "Schuldvermutung/-Zuweisung"  meinerseits und vor allem - kein Sinnzusammenhang. Mit Leichtsinn unterstelle ich Dir, die Angelegenheit als logisch begriffen und rationell zu lösen verstanden zu haben. Und das ist der Fehler.  Die Wahrscheinlichkeit, dass solch Herangehensweise durch indoktrinierte Auffassung konterkariert werden könnte, ist Dir vermutlich noch nicht mal in den Sinn gekommen. Professionell erfahrenes Denken und Wissen war vermutlich bei Dir nicht vorhanden, konnte auch m.E. nicht vorhanden sein - woher? Das Du selbstständig Denken und Handeln kannst - freilich. Kein Thema. Nur hilft Selbstbewusstsein nur bedingt, wenn man es mit konservativ bürokratischen Verhaltensmustern aufnehmen muss. Hier hilft nur Abgeklärtheit und all das, was den dahinter steckenden Unwillen neutralisieren könnte.

Gruss Oldie

PS: Ein wenig "good will" bei der Interpretation der Worte anderer würde Dir nicht schaden. Das würde vermutlich auf eine Art Selbstreflektion hinauslaufen, die heutzutage viele als Schwäche interpretieren.  Hmm, na und? Wenn es mir persönlich hilft, würde ich diesen Weg sofort gehen. Und wenn ich selber keine Lösung weiss, könnte ich es zumindest mal ausprobieren. Ich muss es ja nicht zwingend realisieren. Der eigene Kopf ist letztendlich die grösste Hürde M.M.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2013 03:57
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Hier besteht weder Widerspruch vom Inhalt her noch "Schuldvermutung/-Zuweisung"  meinerseits und vor allem - kein Sinnzusammenhang. Mit Leichtsinn unterstelle ich Dir, die Angelegenheit als logisch begriffen und rationell zu lösen verstanden zu haben. Und das ist der Fehler.  

Gut. Wenn ich dich richtig verstehe, willst Du mir sagen, dass es in einem konservativ, bürokratischen Umfeld nur zielführend ist mit konservativ bürokratischen Mitteln zu agieren. Sprich man passt sich dem Konstrukt an und ordnet alle Mittel der Zielerreichung unter den gegebenen Umständen unter - egal, wie absurd das dann aussieht - egal, wie die Auswirkungen auf die konkrete Realität sind. (Zum Beispiel jemand, der willentlich und aus strategischen Gründen anfängt den Kontakt zum eigenen Kind zu unterbinden, um das dann als Druckmittel oder Argument (bereits eingesetzte Entfremdung) zu nutzen und somit sein Ziel (Abweisung eines Antrages) zu erreichen, handelt in dieser Lesart korrekt und angemessen.)
siehe unten

Die Wahrscheinlichkeit, dass solch Herangehensweise durch indoktrinierte Auffassung konterkariert werden könnte, ist Dir vermutlich noch nicht mal in den Sinn gekommen.

Ich habe mich in den letzten zwei Jahren intensiv mit der Problematik auseinandersetzen müssen. Das Forum hier war dabei sehr hilfreich. Dabei ist mir nicht entgangen, dass es regelrechte k.O. Konstruktionen gibt. Und Berater die Handlungsanweisungen dafür ausgeben. (Stichwort: Gewaltschutz zum Beispiel)
siehe unten

Professionell erfahrenes Denken und Wissen war vermutlich bei Dir nicht vorhanden, konnte auch m.E. nicht vorhanden sein - woher?

Professionell erfahrenes Denken hinsichtlich der Realität von Familienstreitigkeiten, nein, natürlich nicht.
Deshalb habe ich die Hilfe einer Anwältin gesucht. Nicht so sehr, weil ich Angst hatte, sondern weil ich die Materie, die Spielregeln nicht kannte und nicht an einem Formfehler (Frist o.ä.) scheitern wollte.
siehe unten

unten:
Zu allen drei Punkten ist zu sagen, das ich mich, (jetzt mal abgesehen von der konkreten Geschichte und meiner inneren, rationalen und emotionalen Logik) beraten auch durch die Anwältin auf der formellen Ebene (was du bürokratisch genannt hast) der Neuregelung zum Sorgerecht bewegt habe. Wo auch sonst?
Wir haben 2013, da muss man sich doch nicht auf der Gesetzesgrundlage von 1950 vorbereiten.
So und hier ist für meine Begriffe auch der Knackpunkt. Die Neuregelung hat keinerlei Rolle gespielt. Ich lese und höre permanent dass Richterinnen sagen: "Ja, ist doch logisch, dass der Vater mitentscheiden will." oder "Prima, wie sie das mit dem Umgang hinbekommen."
Bei mir hiess es: "Wenn sie Umgang haben, wozu brauchen sie GSR?" Hätte ich keinen Umgang, hätte es gehiessen "Wenn sie keinen Umgang haben, wozu brauchen sie GSR?"
Ich mein, wir haben keine Umgangsauseinandersetzung, nix.
Und ich sollte der gar nicht sagen müssen, wozu ich GSR brauche - die Mutter sollte sagen warum es nicht geht.
Ich habe gedacht, da dies eh nicht das Kriterium ist kann ich ihr die Frage auch beantworten, erstens kann ich das wirklich, weil es Gründe gibt und zweitens kann sie mir da sowieso keinen Strick draus drehen, weil es darum gar nicht mehr geht. Hätte ich das nicht tun sollen? Ist es das, was du meinst?
Was hätte ich dann sagen sollen? "Das ist nicht der Punkt, Euer Hochwohlgeboren?"
Weisst Du, in jedem popeligen Mietvertrag steht Zeug, was man komplett überlesen kann weil es per Gesetz nicht abgesichert ist, oder es Urteile dagegen gibt. Diese Passagen sind dann schlicht und ergreifend unwirksam.

Hier hilft nur Abgeklärtheit und all das, was den dahinter steckenden Unwillen neutralisieren könnte.

Den Unwillen, den diese billigen Konstruktionen und Vorgehensweisen erzeugen? Ja, schwierig, schwierig wenn man so provoziert und verarscht wird.
Ich bin jetzt absolut unsicher, wie ich in dieser Situation weiter verfahren soll.
Soll/ muss ich jetzt bei einem Musterprozess von 1950 wo die aktuelle rechtliche Situation negiert wird gute Miene zu bösem Spiel machen?
Ich weiß nicht, das kann es doch nicht sein?
Antrag zurückziehen, weil man sowieso nur verarscht wird? Ein seltsamer Gedanke irgendwie ...

PS: Ein wenig "good will" bei der Interpretation der Worte anderer würde Dir nicht schaden. Das würde vermutlich auf eine Art Selbstreflektion hinauslaufen, die heutzutage viele als Schwäche interpretieren.  Hmm, na und? Wenn es mir persönlich hilft, würde ich diesen Weg sofort gehen.

Ich suche einen Weg/ eine Lösung - das schliesst ein sich auch selbst zu hinterfragen/ bewegen.
Und da ist auch schon sehr viel passiert. Aber trotz aller Änderungen, denke ich immer noch dass es sinnvoll und wichtig sich um das GSR zu kümmern. Selbst wenn das nur eine psychologische Wirkung hat.
(Die kleine Verstimmung Martin gegenüber hat einen längeren Hintergrund. Mir ist jede Meinung willkommen. Aber seine seine kruden Vergleiche treiben mich manchmal in den Wahnsinn. "Du willst zu Olympia und die Richterin ist Bundestrainer!" Hä, und was ist die Mutter? Das IOC? Das lenkt oft ab und führt das Thema in völlig seltsame Richtungen. Dann habe ich einen Thread, wo plötzlich 5 Leute diskutieren, ob der Verfahrensbeistand dann Antonio Samaranch ist, oder nicht.)

Auf jeden Fall, danke Oldie, vielleicht kannste ja nochmal was dazu sagen.
h.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2013 12:55
Seite 2 / 2