gSR Verfahren - Med...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

gSR Verfahren - Mediation, Verfahrensbeistand, Kindsbefragung

Seite 1 / 2
 
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Guten Tag,
habe für meinen 3 jährigen Sohn das GSR beantragt und hatte heute Verhandlung zum Sorgerecht.

Es gibt eine lange Vorgeschichte wo berieits EBs und JA involviert waren um zu einer aussergerichtlichen Einigung zu kommen.
Mutter fährt Schiene: "Schwierige Kommunikation."
Damit das auch funktioniert, werden die Störungen auch gern von ihr selbst verursacht. "Mit dir red ich nicht!"
Oder es wird halt etwas erfunden. Oder rumgebrüllt.
Die Thematik GSR wird blockiert bis der Arzt kommt. Sachargumente keine (ausser schlechte Kommunikation).

Hintergrund: kein Bock den Vater mitentscheiden zu lassen

Es war ein elendes und anstrengendes Zeitspiel. Dann kam die Mitteilung "Umzug mit Kind".
Zack, war sie weg. Ohne Sorgerecht - keine Chance für mich.

Ich war etwas zu vertrauensselig, schätze ich ...

Als Reaktion habe ich den Antrag gestellt.
Empfehlung Jugendamt (1) "EB und Mediation" - hatte sich ja gerade gezeigt, wie toll das funktioniert.

In der ersten Verhandlung heute, Auftritt Jugendamt (2, neuer Ort):
" ... haben wir auf Grund eines bedauerlichen Irrtums, den Kindsvater nicht erreicht und daher nur mit der Mutter gesprochen und kommen zu dem Ergebnis wie JA 1 - Mediation"
- da habe ich nicht schlecht gestaunt (zum ersten Mal). Aber wahrscheinlich wäre das mit meiner Teilnahme auch nicht anders geworden.

Dann wurde verhandelt.
KM: "schlechte Kommunikation", keine gleichen Wertvorstellungen. Alles schlimm. Geht nicht.
KV: Umgänge laufen durchgehend sehr gut, Basiskommunikation funktioniert wunderbar, bitte nicht Beziehungs und Elternebene vermischen!
KM: ... der KV hat aber ...
KV: ... das ist so nicht zutreffend, vielmehr ...
Richterin: ... ich sehe hier Differenzen und folge der Beurteilung der Jugendämter - Mediation! Sitzung geschlossen. (zum zweiten Mal staunen)

Ich frag mich nun gerade, wie das aussehen soll.
Das Verfahren ruht. Wir sitzen beim Jugendamt (oder sonstwo).
Man muss kein Prophet sein um zu ahnen, wie das weitergeht - es geht nicht um irgendwelche Kommunikationen oder Missverständnisse - sie will ausschliesslich allein entscheiden. Also können wir über Gott und die Welt reden - es wird uns in Hinsicht auf das GSR nicht weiterbringen. Niemals. Block.

Also wielange sollen wir da jetzt sitzen? Es ist für die Katz, das haben wir schon 3 Mal hinter uns. Hätte das einen Sinn gemacht, hätte ich den Antrag niemals stellen müssen.
Der Mechanismus ist derselbe, wie bei diesem Dialog in der Verhandlung. "Er hat das und das gemacht!", "Das ist eine völlige Übertreibung des realen Vorkommnisses!"
ZACK - D i f f e r e n z e n, auweia!
Es ist so einfach wie blöd - sie muss nur dagegenhalten, lügen, behaupten : jedes mal wenn ich nur "aber" sage, gibt es Abzug.
Und ich denke, es ist nachvollziehbar, wenn ich ihren unangekündigten Wegzug nicht unbedingt: gaaanz großartig finde.
Wie lange soll das dauern. Laut Richterin gibt es dafür keine Frist. Also wann ist da Schluß?

Zu Verfahrensbeiständen weiss ich gar nichts (hat da jemand Erfahrung, wie läuft das ab), Kindsbefragung würd ich gern vermeiden (es muss doch möglich sein zu einem Ergebnis zu kommen ohne einen dreijährigen zu befragen).

Ich habe im Laufe der Verhandlung gesagt, dass ich von Anfang an kümmere und eine bombige Beziehung zu unserem Sohn habe und er damit nicht der Sohn einer alleinerziehenden Mutter ist. Das ich und er ein Recht darauf haben, das der rechtliche Rahmen mit dem Schritt zur GS endlich an diese Realität angepasst wird. Und das ich einbezogen werden möchte, bevor Entscheidungen anstehen, die meinen Sohn oder die Ausgestaltung meines Verhältnisses zu ihm betreffen. Und nicht nur informiert.

Da meinte die Richterin: "Es geht Ihnen hier vielzusehr um sich ... " (da habe ich zum dritten Mal gestaunt).

Was kann ich jetzt tun? Kann ich die Mediationen überspringen und sagen: "Bitte gleich Verfahrensbeistand?"
Wie lässt sich die Befragung eines dreijährigen vermeiden?
Vielen Dank, h.

give respect
get respect

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 22:19
(@bagger1975)

Servus Herbart,

hast wohl die Sache alleine, ohne Anwalt, durchgezogen...

Die Richterin liegt eigtl. nicht ganz verkehrt, wenn man nur liest was Du hier schreibst:

Das ich und er ein Recht darauf haben, das der rechtliche Rahmen mit dem Schritt zur GS endlich an diese Realität angepasst wird. Und das ich einbezogen werden möchte, bevor Entscheidungen anstehen, die meinen Sohn oder die Ausgestaltung meines Verhältnisses zu ihm betreffen. Und nicht nur informiert.

Da meinte die Richterin: "Es geht Ihnen hier vielzusehr um sich ... "

Warum hast Du nicht vorher einmal hier nachgefragt, wie ein GSR-Verfahren läuft, dann müsstest Du Dich nämlich jetzt nicht wundern...soetwas gehört gut vorbereitet...

Die Gespräche solltest Du in jedem Fall erstmal wahrnehmen, denn sonst kannst Du das GSR gleich knicken...

Soviel erstmal von mir... viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2013 23:10
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Die Richterin liegt eigtl. nicht ganz verkehrt, wenn man nur liest was Du hier schreibst:

Wie hätte ich das formulieren sollen? "Es ist im Sinne unseres Sohnes, wenn seine liebe Mutter seinen Vater im Interesse stabiler und tragfähiger SohnVater Beziehung in grundsätzliche Entscheidungen einbezieht."

So?
Ich mein es ist doch klar was gemeint ist. Dem Kind ist am besten gedient, wenn beide Parteien auf die jeweils andere Rücksicht nehmen.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Herbart.

Wenn man vom Rathaus kommt, ist man immer klüger.

In diesem Fall wäre es vielleicht doch besser gewesen einen Anwalt mitzunehmen, denn der kann eher mit dem Gesetzbuch wedeln.

Bei euch sah die Diskussion ja in etwa so aus:

Sie: "Wir haben immer unterschiedliche Meinungen!"
Du: "Nein, haben wir nicht!"
Richterin: "Ja, jetzt sehe ich die unterschiedlichen Meinungen auch!"

Ein Anwalt hätte an deiner Stell z.B. sagen können:
"Es gibt zwischen den Eltern keine Differenzen, die aus Sicht des Gesetzgebers Sorgerechtsrelevant sind!
Nach der ausdrücklichen Gesetzesbegründung stehen kleinere Differenzen dem Kindeswohl ausdrücklich nicht im Wege!"

Solche Dinge würden aus dem Mund des Vaters aber immer als besserwisserische Belehrung und Anmaßung empfunden werden.

Da die Richterschaft offenbar kollektive Rechtsbeugung begeht und den erklärten Willen des Gesetzgebers konsequent ignoriert würde ich mittlerweile immer dazu raten einen Anwalt zur GSR Verhandlung mitzunehmen.
Die Gefahr, vom Richtergesindel über den Tisch gezogen zu werden ist einfach zu groß.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2013 23:45
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Sie: "Wir haben immer unterschiedliche Meinungen!"
Du: "Nein, haben wir nicht!"
Richterin: "Ja, jetzt sehe ich die unterschiedlichen Meinungen auch!"

Nein, nicht ganz.
Sie: "Ich habe mich um das und das gekümmert!"
Ich: "Das ist unzutreffend. Das habe ich veranlasst."
Richterin: "Hier haben wir es mit unterschiedlichen Realitätswahrnehmungen zu tun!"

Und Du wirst lachen:
Meine Anwältin war dabei und hat auch im richtigen Moment und fast wortgleich gesagt:
"Es gibt zwischen den Eltern keine Differenzen, die sorgerechtsrelevant sind.
Die Basiskommunikation zum Wohle des Sohnes ist kontinuierlich und verlässlich sichergestellt."

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 23:56
(@bester-papa)
Registriert

Moin Herbart.

Das Gericht muss eigentlich über Deinen Antrag entscheiden und kann nicht einfach das Verfahren verschleppen.

Habt ihr beide der EB zugestimmt?

Du hättest sagen können dass Du für eine EB bist, aber nachdem der Beschluss zum GSR verfasst wurde und nicht als Voraussetzung.  So wars bei mir.

Eigentlich stimme ich @bagger zu, dass Du nun erst mal zur EB musst. Ich fürchte aber,  daß das zu keinem Ergebnis führt.

Vielleicht ist es besser,  Du bestehst auf einem Beschluß,  um dann vors OLG zu ziehen.

Gab es in der Vergangenheit gemeinsame Entscheidungen, auf die Du verweisen könntest? Du musst dem Gericht klar machen,  dass es der KM lediglich darum geht, das GSR zu verhindern. Genau wegen des vorliegenden Beispiels wurde der 1626a BGB für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber reformiert.

Im übrigen kannst Du eine Kindesanhörung durch den VB nicht verhindern.  Das Kind wird vermutlich bei der KM befragt. Ein guter VB kommt auch zu Dir, wenn das Kind bei Dir ist. Die Anhörung tut also nicht weh.

Vielleicht kannst Du wenigstens den VB als Verbündeten gewinnen.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 00:19
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Habt ihr beide der EB zugestimmt?

Nein, ich habe 2 Wochen Bedenkfrist. Die Mutter hat zugestimmt. (Logisch.)

Du hättest sagen können dass Du für eine EB bist, aber nachdem der Beschluss zum GSR verfasst wurde und nicht als Voraussetzung.  So wars bei mir.

Das ist auch meine Einstellung. Denn ich bin ja wirklich an einer Verbesserung interessiert. Aber bitte nicht Mediation als Bedingung für die Sorge. Denn das wird nichts. Dann geht die Mauerei einfach weiter wie bisher. Das ist ja genau was ich nicht begreife. Nur wenn dieser Streit- und Bedrohungspunkt entfällt, kann Kommunikation beginnen.

Eigentlich stimme ich @bagger zu, dass Du nun erst mal zur EB musst. Ich fürchte aber,  daß das zu keinem Ergebnis führt.
Vielleicht ist es besser,  Du bestehst auf einem Beschluß,  um dann vors OLG zu ziehen.

In die Richtung gehen meine Gedanken auch gerade (warum soll ich nochmal in den Loop, der eh schon nichts gebracht hat), aber ich trau mich nicht recht, das so durchzuziehen.

Gab es in der Vergangenheit gemeinsame Entscheidungen, auf die Du verweisen könntest? Du musst dem Gericht klar machen,  dass es der KM lediglich darum geht, das GSR zu verhindern. Genau wegen des vorliegenden Beispiels wurde der 1626a BGB für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber reformiert.

Geburt, Kindergarten, eigentlich alles prima - den Stress gab es dann wegen Auto, Wohnung und Wegzug ...
Ich glaube, das ist allen Anwesenden klar

Im übrigen kannst Du eine Kindesanhörung durch den VB nicht verhindern.  Das Kind wird vermutlich bei der KM befragt. Ein guter VB kommt auch zu Dir, wenn das Kind bei Dir ist. Die Anhörung tut also nicht weh.

Was wollen die von einem dreijährigen???? Wie läuft das ab? Soll der sagen, wen er lieber hat? Oder, dass die Mama immer weint? Ich kann mir dazu nichts sinnvolles vorstellen.

Eh Fragen kommen - natürlich werde ich auch mit der Anwältin reden, aber mir hilft Euer Input Gedanken zu sortieren und Möglchkeiten abzuklopfen.
Danke für die Hilfe, h.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 00:35
(@bester-papa)
Registriert

Was wollen die von einem dreijährigen???? Wie läuft das ab? Soll der sagen, wen er lieber hat? Oder, dass die Mama immer weint? Ich kann mir dazu nichts sinnvolles vorstellen.

Ich kann Dir nur berichten wie es bei mir war.
Als wir uns zum 1. vor dem Gericht trafen, da war Tochter 5 Jahre alt. Mit Billigung des JA hat das Gericht auf eine Kindesanhörung verzichtet.
Es gab nur einen Bericht des VB, der mit Tochter (allein) im Haus der KM ein lockeres Gespräch geführt hat.

1 Jahr später hat die OLG-Richterin dann Tochter befragt (separater Termin). VB war auch dabei.
Da kamen Fragen wie:
- Gehts Dir gut?
- Wie oft bist Du beim Papa?
- Gehst Du gerne zum Papa?
- Was machst Du beim Papa?
- Sind Mama und Papa streng?
- Verstehen sich beide oder streiten sie?
- Wer ist der Bestimmer?
- Wer sollte wichtige Dinge entscheiden?

Die Intension der Fragen wirst Du leicht erkennen.
Zunächst überprüft man die Vater-Kind Beziehung,
dann ob sich Mama und Papa vielleicht streiten und obund ob es Unterschiede in der Erziehung gibt.

Ich würde mir diesbzgl. nicht allzu viele Gedanken machen.  Die Bedeutung einer Kindesanhörung eines 3-Jährigen bzgl. Sorgerecht sind nicht kriegsentscheidend.

Natürlich hat die KM jede Menge Möglichkeiten,  daß Kind vorher zu impfen.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 02:06
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Die Intension der Fragen wirst Du leicht erkennen.
Zunächst überprüft man die Vater-Kind Beziehung,
dann ob sich Mama und Papa vielleicht streiten und obund ob es Unterschiede in der Erziehung gibt.

In meinem Fall ist die Vater Kind Beziehung über jeden Zweifel erhaben. Das streitet die Mutter auch nicht ab.
Papa und Mama können sich auch nicht streiten, denn sie leben getrennt.
Wenn sie streiten, dann vor Gericht.
Wer ist der Bestimmer?  ??? ??

Ich würde mir diesbzgl. nicht allzu viele Gedanken machen.  Die Bedeutung einer Kindesanhörung eines 3-Jährigen bzgl. Sorgerecht sind nicht kriegsentscheidend.

Keine Ahnung, es ist hochwillkommene Munition der Mutter in der Aussendarstellung. Eltern, Verwandte, Freunde bekommen das brühwarm aufs Brot geschmiert, dass der Psychovater nicht davor zurückschreckt einen 3 jährigen vor den Kadi zu ziehen.

Ich versuche auch gerade hinter die Denke der Richterin zu kommen.
Sie sagt, sie nimmt in der Hauptsache war, dass beide Seiten verschiedene Realitätswahrnehmungen haben. Und deshalb könne sie einer gemeinsame Sorge nicht verfügen.
Darum soll jetzt zum 4. Mal Mediation sein. Das wird wieder nichts bringen, da die Mutter einfach nur weiter lügen muss. Wenn ich das hinnehme bin ich raus. Wenn ich dann korrigiere - heisst es wieder strittig.

So, dann Verfahrensbeitand und Befagung.
Was will die wissen?
Das Verhältnis zum Sohn ist bombig, die Umgänge laufen - das alles wird von der Mutter nicht bestritten. What more?

Im Prinzip ist es eine Frage der Grundeinstellung.
Vertritt sie die Ansicht dass es gemeinsame Sorge nur über die Zustimmung der Mutter gibt, dann kann sie das bereits jetzt sagen.
Ist sie der Meinung, dass Eltern gleichberechtigt sein sollen, wenn es dem Kindswohl nicht widerspricht - kann sie das auch jetzt bereits sagen.

Eigentlich bleibt nur eine Variante, die die Herangehensweise erklärt - sie möchte sicherstellen dass die gemeinsame Sorge nicht dem Mutterwohl entgegensteht.
Oder/ und sie will die Sache einfach so in die Länge ziehen, bis ich nicht mehr kann. (400 km Reise wegen einer Stunde Termin - wird irgendwann schwierig)
Sie hat sehr zufrieden ausgesehen, als ich sagte, dass ich meinem Sohn die Befragung gern ersparen würde.

Ich würde gern diesen Teufelskreis durchbrechen (ohne den Antrag zurückzuziehen).
h.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 15:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Dein Fall hat ja nicht nur hier im Forum eine Vorgeschichte (ich verweise hierzu auf die ausführlichen Threads HIER und HIER), sondern auch im real life, in anwaltlichen Schriftsätzen und Gerichtsprotokollen.

Ich habe die ausführlichen Threads jetzt nicht mehr im Detail im Kopf, aber ich kann mich sinngemäss ziemlich gut erinnern an Postulate wie "ich will das GSR und dann kann ich der Alten das Umziehen verbieten bzw. sie zum Rückumzug zwingen." Danach wolltest Du umgangsbedingt arbeitslos sein und keinen Kindesunterhalt leisten können, Dir deswegen auch keinen Job suchen, keinesfalls selbst in die Nähe des neuen Wohnorts Deines Kindes ziehen, sondern Deine Ex zur Übernahme von Umgangskosten verdonnern lassen und manches andere. Wenn nur ein Teil davon auf dem Schreibtisch und im Kopf dieser Richterin gelandet ist, kann man durchaus verstehen, dass sie "Kommunikationsprobleme" konstatiert.

Aktuell scheiterst Du nicht an einer uneinsichtigen Richterin, sondern an Deiner eigenen Kompromisslosigkeit und Uneinsichtigkeit. Derzeit stehen bei einem 3-jährigen Kind schliesslich nicht einmal GSR-relevante Entscheidungen an: Seinen Namen hat er, operiert werden muss er aktuell wohl nicht, der Kindergarten ist längst entschieden und die Schule noch drei Jahre weg. Und in den letzten beiden Fragen ist ein Mitspracherecht über 200 Kilometer auch sehr theoretisch; diese Fragen orientieren sich schliesslich primär an den organisatorischen Rahmenbedingungen des Betreuungs-Elternteils.

Auch eine Familienrichter fragt sich daher "was will der ausgerechnet jetzt mit dem bockigen Beharren auf dem GSR?" Die Vermutung, dass Du mit GSR gleich anschliessend (weitere) Probleme machst und Verfahren anleierst, die Du ohne nicht machen könntest, liegt auf der Hand.

Warum kannst Du diese GSR-Kiste jetzt nicht einfach mal ne Weile liegen und ruhen lassen, den Umgang verfestigen und später wieder darauf zurückkommen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 15:50




(@bester-papa)
Registriert

Warum kannst Du diese GSR-Kiste jetzt nicht einfach mal ne Weile liegen und ruhen lassen, den Umgang verfestigen und später wieder darauf zurückkommen?

Moin Martin. Wann soll er das GSR denn angehen? Wenn Kind 18 ist?

@herbart:
Noch einmal: Die Kindesanhörung ist weniger schlimm als Bauchschmerzen. Was interessieren Dich Verwandte und Freunde, wenn es um das Sorgerecht Deines Kindes geht?

Sie sagt, sie nimmt in der Hauptsache war, dass beide Seiten verschiedene Realitätswahrnehmungen haben. Und deshalb könne sie einer gemeinsame Sorge nicht verfügen.

Das sind aber keine kindeswohlgefährdenden Gründe...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 15:59
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Grüss, dich Martin - das hat ja diesmal gedauert, bis du auftauchst ...
Grüß dich, alles i.O?

Es ist ein Forum, da sollten Fragen und Überlegungen in alle Richtungen erlaubt sein und diskutiert werden können (sonst kann man das auch zumachen hier).
Und ja, ich möchte das GSR unter anderem auch, weil ich nicht will dass mit meinem Sohn gemacht werden kann was ausschliesslich die Mutter will.
Weil in unserem Fall genau das es ist, worum es eigentlich und ausschliesslich geht.

Ich bitte dich und alle anderen, mir zu helfen.
Permanente Verweise auf Gedanken von 2011 (da hat er gesagt, er überlegt ob er sich dann konsequent zurückzieht und zwar HIER, HIER und HIER) helfen mir gerade nicht weiter.

Ich finde nach drei Jahren darf man von verfestigtem Umgang ausgehen.
Ich sehe die Attitude der KM immer weiter in Richtung "Alleinerziehend - schon immer gewesen!" driften.

Ich habe mich für den Antrag entschieden. Die Sache läuft. (Bitte akzeptiere das einfach - es ist irgendwie sinnlos das jetzt in Frage zu stellen. Ich weiß, dass du es falsch findest. Falls du trotzdem helfen kannst - gerne.)
Ich habe 2 Wochen Zeit zu reagieren und muss eine Entscheidung treffen. Ich kann und werde nicht wieder Grundsatzdiskussionen führen. Ich brauche eure Erfahrungen und Impulse für das weitere Vorgehen. Es ist dringend.

@bester Papa
ja, gut wenn das nicht so wild ist, aber ich raff nicht was das bringen soll. Was steckt dahinter? Oder ist das Vorschrift?

Verwandte und Freunde interessieren mich in sofern, weil sich der Bekanntenkreis überschneidet und da richtig "Politik" gemacht wird. Es sind bereits extrem viele Leute superangenervt, weil sie das Gefühl vermittelt bekommen sich entscheiden zu müssen und sich dann lieber komplett zurückziehen. Ich kann das ja ein bisschen verstehen, aber das ist schon trotzdem hart und auch enttäuschend irgendwie.

Zitat von: herbart am 05. Dezember 2013, 13:19:12
Sie sagt, sie nimmt in der Hauptsache war, dass beide Seiten verschiedene Realitätswahrnehmungen haben. Und deshalb könne sie einer gemeinsame Sorge nicht verfügen.
Zitat bP:
Das sind aber keine kindeswohlgefährdenden Gründe...

Mir wurde im Vorfeld gesagt, dass die "Richterin immer in ihrem Vorgehen frei ist" - d.h. wenn sie das so sieht, ist das auch so?

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 16:30
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir wurde im Vorfeld gesagt, dass die "Richterin immer in ihrem Vorgehen frei ist" - d.h. wenn sie das so sieht, ist das auch so?

Son Richterlein am AG ist nicht der Herrgott.
Da gibt es auch noch das OLG.

Viel Erfolg  :thumbup: Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 17:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Grüss, dich Martin - das hat ja diesmal gedauert, bis du auftauchst ...
Grüß dich, alles i.O?

wenn Du Hilfsangebote nur spöttisch zur Kenntnis nehmen möchtest: Your choice. Ich hatte Dir lediglich - frei von jeglicher Schadenfreude - geschrieben, dass angesichts Deines eigenen Verhaltens ein Ergebnis wie das momentan vorliegende nicht wirklich verwunderlich ist. Bei den von mir verlinkten Threads handelt es sich übrigens nicht um Ereignisse aus 2011, sondern aus diesem Sommer, also recht aktuell.

Es ist ein Forum, da sollten Fragen und Überlegungen in alle Richtungen erlaubt sein und diskutiert werden können (sonst kann man das auch zumachen hier).

Richtig. Wenn Du aber sowieso alles besser weisst und andere Ansichten als Deine eigenen nicht gelten lässt: Warum fragst Du dann überhaupt?

Auf den Sport übertragen willst Du bei Olympia mitmachen, obwohl Deine sportlichen Leistungen eine Olympia-Qualifikation derzeit nicht hergeben. Die Bundestrainerin (vulgo: Die Richterin) schüttelt den Kopf. Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten: 1.) Du intensivierst Dein Training. 2. Du beharrst auf der Teilnahme, weil das ja Dein gutes Recht sei. Was versprich mehr Erfolg?

Und ja, ich möchte das GSR unter anderem auch, weil ich nicht will dass mit meinem Sohn gemacht werden kann was ausschliesslich die Mutter will.
Weil in unserem Fall genau das es ist, worum es eigentlich und ausschliesslich geht.

wenn Du das wörtlich oder sinngemäss als Begründung für Deinen GSR-Antrag vorgetragen hast, ist das Ergebnis beinahe logisch: Dann kann die Richterin tatsächlich befürchten, dass es Dir beim GSR vor allem um eine Fortsetzung Deiner Fights gegen Deine Ex geht und nicht um das Wohl Eures Sohnes. Und sich sagen "wenn ich dem jetzt das GSR zuspreche, habe ich nächste Woche den ersten Versuch auf dem Tisch, seiner Ex einen einzuschenken - das brauche ich so nötig wie Zahnschmerzen."

Innerhalb ihrer richterlichen Unabhängigkeit kann sie das im Einzelfall deshalb durchaus so entscheiden bzw. eine (weitere) Mediation vorschalten. Denn solche Fights, ausgetragen auf dem Rücken von Kindern, sind aus richterlicher Perspektive ggf. kindeswohlschädliche Gründe. Das wird durch ein bockiges "es ist aber mein Recht!" oder "sonst macht die Alte, was sie will!" nicht ausgehebelt, sondern eher bekräftigt.

Ich finde nach drei Jahren darf man von verfestigtem Umgang ausgehen.

Du darfst finden, was Du möchtest - aber dass das Gericht sich Deinen persönlichen Ansichten nicht anschliessen muss, hast Du inzwischen doch mehrfach festgestellt. Abgesehen ist nicht der Umgang das Problem, sondern die Kommunikationsbasis mit Deiner Ex bzw. der vom Gericht befürchtete Missbrauch des GSR für irgendwelche Feldzüge gegen sie.

Ich sehe die Attitude der KM immer weiter in Richtung "Alleinerziehend - schon immer gewesen!" driften.

daran würde auch das GSR nichts ändern: Bei 200 km Entfernung und gelegentlichem Umgang kann sie auch behaupten, Du wärest tot oder nach Südamerika abgehauen. Aber wen juckt die "Attitüde der KM"?

Ich habe mich für den Antrag entschieden. Die Sache läuft. (Bitte akzeptiere das einfach - es ist irgendwie sinnlos das jetzt in Frage zu stellen. Ich weiß, dass du es falsch findest. Falls du trotzdem helfen kannst - gerne.)
Ich habe 2 Wochen Zeit zu reagieren und muss eine Entscheidung treffen. Ich kann und werde nicht wieder Grundsatzdiskussionen führen.

Du brauchst keine Grundsatzdiskussionen zu führen; Du musst lediglich akzeptieren, dass ein Gericht, das Du anrufst, auch eine Entscheidung treffen kann, die Dir nicht gefällt. Deine Entscheidung, Deine Verantwortung. Niemand redet Dir rein.

Verwandte und Freunde interessieren mich in sofern, weil sich der Bekanntenkreis überschneidet und da richtig "Politik" gemacht wird. Es sind bereits extrem viele Leute superangenervt, weil sie das Gefühl vermittelt bekommen sich entscheiden zu müssen und sich dann lieber komplett zurückziehen. Ich kann das ja ein bisschen verstehen, aber das ist schon trotzdem hart und auch enttäuschend irgendwie.

das könnte ein Signal dafür sein, dass das Thema viel zu breitgelatscht wird - und dass es besser wäre, das zu lassen und vor allem keine Lagerbildung gegen Deine Ex zu erwarten. Aber das musst Du selbst ändern; das GSR hat damit nichts zu tun.

Believe it or not.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 17:28
(@herbart)
Rege dabei Registriert

wenn Du das wörtlich oder sinngemäss als Begründung für Deinen GSR-Antrag vorgetragen hast, ist das Ergebnis beinahe logisch: Dann kann die Richterin tatsächlich befürchten, dass es Dir beim GSR vor allem um eine Fortsetzung Deiner Fights gegen Deine Ex geht und nicht um das Wohl Eures Sohnes.

Ich trage keine Fights mit der Ex aus. Wir sorgen gemeinsam für unser Kind.
Und ich finde es absolut im Sinne meines Sohnes in dem Bewußtsein aufzuwachsen, dass seine stabile Beziehung zum Vater nicht über Nacht völlig undiskutiert durch irgendeine tolle Wegzugsidee der Mutter in die Binsen geht. Ist das so schwer zu verstehen?

Und ist die Logik: "Wir lassen die KM einfach machen was sie will, damit es nur keinen Streit gibt." hinsichtlich der KindVater Beziehung zielführend? Klares Nein.

Denn solche Fights, ausgetragen auf dem Rücken von Kindern, sind aus richterlicher Perspektive ggf. kindeswohlschädliche Gründe.

Es gibt keine Figths, es gibt prima laufenden Umgang.
Und es gibt die Ansage der Mutter, dass sie sich "von mir nicht abhalten lassen will, wenn ihr einfällt mit ihm ins Ausland zu gehen."
Und im Gegensatz zu vor einem Jahr nehme ich das inzwischen ernst, sehr ernst sogar.
Wie übrigends auch die Ansage, dass, wenn ich nicht spure, sie mir "die nächsten 15 Jahre zur Hölle machen wird".

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 17:49
(@bester-papa)
Registriert

ja, gut wenn das nicht so wild ist, aber ich raff nicht was das bringen soll. Was steckt dahinter? Oder ist das Vorschrift?

Das liegt im Ermessen des Gerichts. Aber einen 3-Jährigen anzuhören, ist eher ungewöhnlich. Wird er von der Richterin angehört oder nur vom VB? Letzteres wäre eher normal.Vermutlich will die Richterin alles richtig machen u ggf. nur schauen, ob Sohnemann durch den Streit belastet ist. Andererseits kann sie sich kaum bei der Beschlussfassung hinter dem Willen eines 3-Jährigen verstecken.

Dann kann die Richterin tatsächlich befürchten, dass es Dir beim GSR vor allem um eine Fortsetzung Deiner Fights gegen Deine Ex geht und nicht um das Wohl Eures Sohnes. Und sich sagen "wenn ich dem jetzt das GSR zuspreche, habe ich nächste Woche den ersten Versuch auf dem Tisch, seiner Ex einen einzuschenken - das brauche ich so nötig wie Zahnschmerzen."

@ herbart: habt ihr euch den vorher schon mal vor Gericht getroffen? Ansonsten ist die Annahme unbegründet.

Und ja, ich möchte das GSR unter anderem auch, weil ich nicht will dass mit meinem Sohn gemacht werden kann was ausschliesslich die Mutter will.

Naja, diese Aussage sehe ich nicht ganz so dramatisch wie @Martin. Die Richterin meinte in meiner Verhandlung zur Gegenseite: "Ist doch logisch, dass man als Vater mitentscheiden will.."

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 17:57
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Das liegt im Ermessen des Gerichts. Aber einen 3-Jährigen anzuhören, ist eher ungewöhnlich. Wird er von der Richterin angehört oder nur vom VB? Letzteres wäre eher normal.

Ankündigung: erst Mediation, dann VB, dann Anhörung Richterin.

Vermutlich will die Richterin alles richtig machen. Andererseits kann sie sich kaum bei der Beschlussfassung hinter dem Willen eines 3-Jährigen verstecken.

Man könnte sagen: "Sie will nichts falsch machen." man könnte aber auch sagen: "Sie verschleppt die Sache."
Fakt ist für mich, dass der Sinn einer Befragung sehr fragwürdig ist und vor allem, dass eine Verschleppung und Verkomplizierung auschliesslich der Mutter zugute kommt.

@ herbart: habt ihr euch den vorher schon mal vor Gericht getroffen? Ansonsten ist die Annahme unbegründet.

Nein, es gab nur 3 EBs und JA.

Naja, diese Aussage sehe ich nicht ganz so dramatisch wie @Martin. Die Richterin meinte in meiner Verhandlung zur Gegenseite: "Ist doch logisch, dass man als Vater mitentscheiden will.."

Wart ihr (KM,KV) Euch sonst in allen Dingen einig? Falls ja, warum war eine Richterin involviert?

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 18:17
(@bester-papa)
Registriert

Wart ihr (KM,KV) Euch sonst in allen Dingen einig? Falls ja, warum war eine Richterin involviert?

Nein waren wir nicht.  Dennoch haben wir viele Dinge zusammen gemacht: Kiga-Anmeldungen, Elternabende, zum Teil gemeinsame Arztbesuche..vor allem hab ich mich ausschließlich um die schulischen Belange des Halbbruders gekümmert ( was bei der Verhandlung aber niemanden interessierte). Umgänge waren chaotisch, aber doch recht umfänglich. Blockaden gabs nie ( es sei sie hatte einen Furz quer sitzen) Daher konnte ich nie ein Umgangsverfahren starten, ich hätte nur verloren.

KM wollte mir aber das GSR nicht geben weil sie falsche Vorstellungen davon hatte, was das GSR überhaupt bedeutet. Im Bericht des VB stand sogar, Tochter hätte Angst, dass ich sie von der KM wegnehme. Da waren genug Einflüsterer unterwegs (Freundinnen, Rechtsanwalt etc)
JA und Gericht hatten erkannt, dass der RA zu viel Einfluss auf sie hatte. Daher haben alle Beteiligten versucht, sie einer EB zu bewegen, um den RA aus dem Spiel zu nehmen ( sie sass sogar beim JA mit RA).

Jetzt,  wo wir zahlreiche EBs hatten, konnten wir eine verlässliche,  umfangreiche Umgangsregelung vereinbaren, wie ich sie vor Gericht nie bekommen hätte.  Umgänge werden von KM kurzfristig nicht mehr abgesagt. In schulischen Belangen werde ich einbezogen. Alles klappt mehr oder weniger gut. Daher  bin ich ein Anhänger von EBs.

Das Verhältnis ist jetzt einigermaßen ok. Auch bei Dir wird sich das Verhältnis besseren,  sobald das Verfahren vorbei ist.  Bei mir dauerte es jedoch tutto kompletto 18 Monate incl. OLG ( die jetzt noch immer stattfindenden EBs nicht mitgerechnet).
Alles in allem habe ich ihre Verweigerungshaltung nicht verstanden. Und ihre Strategie im Gerichtsverfahren schon mal gar nicht. 

Man muss sich auch nicht bei allem einig sein. Als die Gegenseite im Gericht meinte, die Eltern könnten sich nicht einigen, sagte die Richterin:"Alle die hier sitzen können sich nicht einigen.  Dann könnte ich ja nie das GSR ausurteilen".

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 23:21
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Bei mir dauerte es jedoch tutto kompletto 18 Monate incl. OLG ( die jetzt noch immer stattfindenden EBs nicht mitgerechnet).

Sehr interessant Deine Geschichte. Danke

Wieso kam es zum OLG? Habt ihr das auf LG Ebene nicht hinbekommen?

Unsere Richterin meinte, EBs dauern so lange wie sie dauern.
Es könne keine Frist dafür festgestzt werden. Also geht man solange zur EB, bis der Arzt kommt? Und es wird rumdiskutiert und sich an den sinnlosesten Sachen festgebissen.
Und wenn man sich nicht einigt (und das kann ich nicht wenn sie einfach lügt) heisst es wieder - hochstrittig?

Ich überlege echt gerade, das einfach zu überspringen ... (auch den VB und die Anhörung durch die Richterin) und dann dass Urteil überprüfen zu lassen.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2013 23:34
(@bester-papa)
Registriert

Wieso kam es zum OLG? Habt ihr das auf LG Ebene nicht hinbekommen?

Guckst Du hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-25117.html

Unsere Richterin meinte, EBs dauern so lange wie sie dauern.
Es könne keine Frist dafür festgestzt werden. Also geht man solange zur EB, bis der Arzt kommt? Und es wird rumdiskutiert und sich an den sinnlosesten Sachen festgebissen.

Im Prinzip ja. Wenn das Gericht nach z.B. 10 EBs zu dem Ergebnis kommt, dass die Kommunikationsebene immer noch nicht hergesdtellt ist, kann es weitere anordnen.
Für Dich wäre es das Beste, die KM käme gar nicht. Dann würde Dir das ggf. in die Karten spielen weil es zeigt, dass KM an einer besseren Beziehung Null interessiert ist, weil es ihr nur darum geht, das GSR zu verweigern.
Denn auf der einen Seite vor Gericht behaupten, es gäbe Kommunikationsprobleme, andererseits aber nicht bereit sein, an Lösungen mitzuwirken, passt nicht zusammen.

Meiner Exe ist diese Tatsache, dass sie trotz des AG-Beschlusses nicht zu den EBs kam, später vor Gericht als erstes um die Ohren geflogen. Die OLG Richterin, die ich für eine gute Psycholigin hielt, hat sie am Ende auch ermahnt, dort hinzugehen. Zwingen konnte sie sie aber auch nicht. Selbst wenn es beschlossen wird, bleibt eine Nicht-Teilnahme sanktionslos.

Ich überlege echt gerade, das einfach zu überspringen ... (auch den VB und die Anhörung durch die Richterin) und dann dass Urteil überprüfen zu lassen.

Nee, dass lass mal schön sein. Das sieht so aus, als hättest Du was zu verbergen. Zudem ist der VB nicht Dein Feind. Der VB unterhält sich nicht nur mit dem Kind, sondern auch mit Dir und KM.
Zudem kannst Du meines Wissens beide auch nicht vermeiden. Sowohl der Einsatz des VBs sowie die Kindesanhörung sind ein gerichtlicher Beschluss. Dazu müsstest Du den Antrag zurückziehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 00:30




Seite 1 / 2