Hallo Leute!
Bei mir ist es so, dass die KM trotz GSR (welches ich als nicht verheirateter Vater bereits vor einigen Jahren erfolgreich eingeklagt habe) sich mittlerweile jeglicher Kommunikation mit mir entzieht. Sie ist grundsätzlich nicht erreichbar und ich bekomme sie auch bei den (regelmäßig und problemlos stattfindenden) Übergaben nicht zu Gesicht. Alles wird durch den neuen Partner abgewickelt, der sich sogar vollständig um die schulischen Belange kümmert (unterschreibt Klassenarbeiten, geht zu Elternabenden, von denen ich natürlich nichts erfahre - niemanden in der Schule interessiert's). Wenn die KM dann mal etwas Wichtiges zu entscheiden hat (z.B. Zahnspange, Ritalin), werde ich selbstverständlich nicht mit einbezogen, sondern erfahre diese Dinge hinterher von den Kindern, wenn bereits die Fakten geschaffen sind.
Mittlerweile hat sich bei mir so einiges an Gesprächsbedarf angestaut, was die gemeinsame (!) Erziehung angeht. Doch wie kann man so eine Person an einen Tisch bekommen? Den Weg über Jugendamt/Anwalt/Gericht halte ich für kontraproduktiv und sogar für gefährlich (könnte Eigentor werden - schnell ist das GSR weg wegen Kommunikationsstörung).
Ideen?
Gruß aus der Oberpfalz
Moin Oberpfaelzer,
Den Weg über Jugendamt/Anwalt/Gericht halte ich für kontraproduktiv und sogar für gefährlich (könnte Eigentor werden - schnell ist das GSR weg wegen Kommunikationsstörung).
Abgesehen davon, dass mit der Gesetzesänderung selbst manifeste Kommunikationsstörungen nicht mehr gegen das GSR sprechen, halte ich es ebenfalls für kontraproduktiv. Lediglich die Vermittlung über das Jugendamt wäre noch einen Versuch wert.
Wenn sie allerdings grundsätzlich nicht mit dir an einem Tisch sitzen möchte, wirst du es schwerlich ändern können. Wie sieht es mit anderen Wegen der Kommunikation aus, z. B. E-Mail oder Brief?
Gruß
Brainstormer
Also mit diesen Äußerungen wäre ich noch vorsichtig:
Abgesehen davon, dass mit der Gesetzesänderung selbst manifeste Kommunikationsstörungen nicht mehr gegen das GSR sprechen..
In der Gesetztesbegründung zum GSR heisst es zwar, dass
manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge rechtfertigen, wenn aber auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich ist, sieht das anders aus.
Also wo ist der Unterschied zwischen "manifest" und "nachhaltig"?
Die Sorgen von Oberpfaelzer sind daher nicht unbegründet, obgleich ich nicht glaube, dass ein Gericht Dir das GSR so schnell wegnimmt.
Ich würde mal das Gespräch mit der Schule suchen und mal darauf hinweisen, dass DU das GSR hast und der Freund nicht erziehungsberechtigt ist. Ok, zum Elternabend darf er wohl hingehen (sofern KM ihn beauftragt hat), aber ob er auch Klassenarbeiten unterschreiben darf, da würde ich mal ein Fragezeichen drüber setzten.
Manche Schulen sind ja auch sehr kooperativ und schicken dem Vater, der von der Mutter getrennt ist, separat Einladungen zu Elternabenden zu etc.. Hängt von der Schule ab. Ich würde Dein Problem dort mal schildern. Blockt die Sekretärin ab, gehste halt als nächstes zum Direktor.
Stellt sich die Schule quer, beantragst Du einfach mal Einsicht in die Schülerakte. Da hast Du ein Recht drauf!!
Also was mir spontan einfällt, wäre eine Erziehungsberatung mit Deiner Ex. Aber ob Du sie da hinbekommst, weiss ich nicht.
Ggf würde ich mal die KM anschreiben, dass sie dazu verpflichtet ist, Dich bzgl. Schule, Elternabenden etc zu informieren. Fruchtet das nicht, evtl. mit einem Schreiben eines RA Nachdruck verleihen.
Gruss
BP
Moin,
In der Gesetztesbegründung zum GSR heisst es zwar, dass
manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge rechtfertigen, wenn aber auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich ist, sieht das anders aus.Also wo ist der Unterschied zwischen "manifest" und "nachhaltig"?
es gibt einen grossen Unterschied zwischen Vätern, die das GSR aufgrund der neuen Gesetzeslage bekommen wollen - und solchen, die es bereits seit Jahren haben. Letzteren wird es wegen "Kommunikationsproblemen" nicht einfach wieder weggenommen.
Im übrigen: Spätestens bei einer gerichtlichen Klärung stellt sich heraus, welcher Elternteil mauert. Nachdem @oberpfaelzer bereits GSR-Mitinhaber ist, müsste er ggf. einen ABR-Antrag stellen (oder zumindest mit dieser Möglichkeit winken), wenn sich die Kommunikationsverweigerung kindeswohlschädlich auswirkt. Und falls nicht, eben akzeptieren, dass Ex-Partner sich auch nach der Trennung in der Regel einfach nicht mehr zu den Traum-Gesprächspartnern entwickeln, die man gerne hätte...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
In der Gesetztesbegründung zum GSR heisst es zwar, dass
manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge rechtfertigen, wenn aber auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich ist, sieht das anders aus.Also wo ist der Unterschied zwischen "manifest" und "nachhaltig"?
Der Unterschied geht aus Gesetzesbegründung nicht eindeutig hervor, allerdings heißt es dort:
"Der pauschale Vortrag der Kindesmutter, sie könne nicht mit dem Kindesvater sprechen und sie beide hätten auch völlig unterschiedliche Wertvorstellungen, kann per se mithin noch nicht dazu führen, die gemeinsame elterliche Sorge zu versagen."
Gruß
Brainstormer
Wie sieht es denn mit dem anderen Heini aus?
Kannst du mit dem nicht ins Gespräch kommen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
es gibt einen grossen Unterschied zwischen Vätern, die das GSR aufgrund der neuen Gesetzeslage bekommen wollen - und solchen, die es bereits seit Jahren haben. Letzteren wird es wegen "Kommunikationsproblemen" nicht einfach wieder weggenommen.
Absurderweise ist es nicht so.
Zumindest, wenn man die entsprechenden §§ liest.
Nach §1626a BGB ist die Übertragung des GSR auf den Vater nur zu verhindern, wenn es dem Kindeswohl entgegensteht. Das ist relativ schwer.
Nach §1671 BGB kann ihm aber sofort wieder weg genommen werden, wenn die Allein dem Kindeswohl am besten entspricht. Das ist relativ leicht.
Es ist also schwer, die Übertragung des GSR auf den Vater zu verhindern, aber leicht, es ihm gleich wieder weg zu nehmen.
Das Familienrecht bleibt also weiterhin nicht nur von kranken Ideologien sondern auch von Schwachsinn geprägt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Martin,
es gibt einen grossen Unterschied zwischen Vätern, die das GSR aufgrund der neuen Gesetzeslage bekommen wollen - und solchen, die es bereits seit Jahren haben. Letzteren wird es wegen "Kommunikationsproblemen" nicht einfach wieder weggenommen.
Woher willst du das wissen? Wieviele Entscheidungen aufgrund der neuen Gesetzeslage, die noch keinen Monat in Kraft ist, kennst du?
Im Gegensatz zur Rechtslage, die durch das Bundesverfassungsgericht 2010 geschaffen wurde, ist jetzt die Mutter in der Beweispflicht, weshalb ein GSR kindeswohlschädlich ist. Ob es tatsächlich einfacher ist darzulegen, dass es kindeswohlschädlich ist ein GSR anzuordnen als darzulegen, dass es kindeswohlförderlich ist ein GSR aufzuheben, muss sich erst noch zeigen. Im Unterschied zu früher ist die Mutter nämlich jetzt in beiden Fällen beweispflichtig, wenn sie das ASR behalten will genauso wie wenn sie es erst (wieder-)bekommen will.
Beste Grüße,
Schultze
@Brainstormer:
das ist doch genau der Punkt, dass die Gesetztesbegründung schwammig ist. Der letzte Satz mit der gemeinsamen Entscheidungsfindung lässt den Gerichten doch alle Hintertürchen offen.
Ich kann mir aber vorstellen, dass nach der Gesetztesreform viele Gerichte den Eltern erst mal eine Elterntherapie aufbrummen, bevor sie das GSR aufheben.
Was den andern Heini betrift, den würde ich auf dem nächsten Elternabend eiskalt auflaufen lassen. Wenn es um die Wahl zum Elternbeirat geht, würde ich mal vor versammelter Mannschaft darauf hinweisen, dass er gar nicht wahlberechtigt ist. Es sei denn, er hat eine Vollmacht von Mutti in der Tasche.
LG, BP
Moin Beppo,
Woher willst du das wissen? Wieviele Entscheidungen aufgrund der neuen Gesetzeslage, die noch keinen Monat in Kraft ist, kennst du?
Logischerweise nur wenige. Aber darum ging es ja nicht, sondern um die Frage "wer kriegt das (z. B. durch Eheschliessung mit der Mutter) schon vor Jahren automatisch erworbene GSR wieder weggenommen, nur weil die Mutter "Kommunikationsschwierigkeiten" vorträgt?"
Nachdem die Gesetzeslage namens "GSR für ehelich geborene Kinder" alles andere als neu ist, müsste es in der Vergangenheit ja massenweise GSR-Entzüge gegeben haben, wenn das ein Argument wäre. Im übrigen ist mir nicht bekannt, dass die Gesetzesänderung sich irgendwie auf "Altfälle" auswirken und dort ein längst bestehendes GSR auf den Prüfstand stellen soll.
Deshalb mein Appell, die neue Gesetzeslage nicht über längst bestehende GSR-Verhalte zu stülpen. Auch ein langjähriger Führerscheinbesitzer muss nicht ständig unter Beweis stellen, dass man ihm den Lappen nicht wegnehmen muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Nachdem die Gesetzeslage namens "GSR für ehelich geborene Kinder" alles andere als neu ist, müsste es in der Vergangenheit ja massenweise GSR-Entzüge gegeben haben, wenn das ein Argument wäre. Im übrigen ist mir nicht bekannt, dass die Gesetzesänderung sich irgendwie auf "Altfälle" auswirken und dort ein längst bestehendes GSR auf den Prüfstand stellen soll.
Nö, ich wüßte auch nicht, was sich an den bereits bestehenden GSR-Fällen ändern sollte. Soweit ich weiß hat sich an den Kriterien zur Aufhebung eines GSR nichts geändert. Durch den erleichterten Zugang zum GSR wird es nur mehr nicht Verheiratete mit GSR geben als vorher, denke ich mal.
Aber das GSR ist sowieso maßlos überbewertet. Dank der sog. "Alltagssorge" hat das GSR so wenig Relevanz, dass noch nicht einmal die von der Bundesregierung beauftragte Studie eine Vorhersage wagte, wie sich die Gesetzesänderung auswirken würde. Die stellten selbst fest, dass es nur sehr wenige Gelegenheiten in einem Kinderleben gibt, wo es überhaupt zum Tragen kommt. Deshalb habe ich nicht verstanden, wieso man immer noch daran festhält nicht eheliche Vätern vom Sorgerecht kraft Gesetz auszuschließen. Viel Lärm um ziemlich wenig.
Beste Grüße,
Schultze
Die stellten selbst fest, dass es nur sehr wenige Gelegenheiten in einem Kinderleben gibt, wo es überhaupt zum Tragen kommt.
Die Richterin am OLG sagte mir, es gäbe ungefähr 10-12 Entscheidungen im Leben eines Kindes, wo das GSR überhaupt zum Tragen käme. Und aus diesem Grunde sähe sie auch nicht, was gegen das GSR spricht.
Ich hab zwar jetzt nicht nachgezählt, aber ich gab ihr natürlich Recht. 😉
Gruss
BP
Die Richterin am OLG sagte mir, es gäbe ungefähr 10-12 Entscheidungen im Leben eines Kindes, wo das GSR überhaupt zum Tragen käme. Und aus diesem Grunde sähe sie auch nicht, was gegen das GSR spricht.
Leider ist das so. Und die wichtigsten 3 davon sind schon getroffen (Name des Kindes, Aufenthaltsort des Kindes, Taufe bzw. Religionszugehörigkeit) bevor ein KV überhaupt das GSR erreichen kann, wenn die KM blockt. Deshalb wie gesagt: Viel Lärm um (fast) nichts.
Was bin ich da doch froh, dass ein Vater dafür schon kraft Gesetz und ab Geburt finanziell "da sein" darf. 😉
(Wer Ironie findet, darf sie behalten)
Beste Grüße,
Schultze
Moin BP,
das ist doch genau der Punkt, dass die Gesetztesbegründung schwammig ist. Der letzte Satz mit der gemeinsamen Entscheidungsfindung lässt den Gerichten doch alle Hintertürchen offen.
Wir kennen zumindest ein Urteil, das - aufgrund der neuen Gesetzeslage - GSR ausgeurteilt hat und von der KM, trotz Kommunikationsschwierigkeiten, Konsenzbereitschaft verlangt.
Was den andern Heini betrift, den würde ich auf dem nächsten Elternabend eiskalt auflaufen lassen. Wenn es um die Wahl zum Elternbeirat geht, würde ich mal vor versammelter Mannschaft darauf hinweisen, dass er gar nicht wahlberechtigt ist. Es sei denn, er hat eine Vollmacht von Mutti in der Tasche.
Auch ich war mal so ein "Heini" der zu Elternabenden seines Stiefsohnes gegangen ist, ohne Vollmacht in der Tasche abgestimmt hat und sogar Arbeiten unterschrieben hat, weil die KM keine Lust dazu hatte. Möglicherweise kann man es ihm deshalb sogar positiv anrechnen, dass er sich kümmert.
Gruß
Brainstormer
Wir kennen zumindest ein Urteil, das - aufgrund der neuen Gesetzeslage - GSR ausgeurteilt hat und von der KM, trotz Kommunikationsschwierigkeiten, Konsenzbereitschaft verlangt.
Jo, das kenne ich. Aber es ist noch zu früh, um daraus eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Aber klar: Das Urteil macht Hoffnung.
Auch ich war mal so ein "Heini" der zu Elternabenden seines Stiefsohnes gegangen ist, ohne Vollmacht in der Tasche abgestimmt hat und sogar Arbeiten unterschrieben hat, weil die KM keine Lust dazu hatte. Möglicherweise kann man es ihm deshalb sogar positiv anrechnen, dass er sich kümmert.
Naja, also da möchte ich mal einen Papa erleben, der am Elternsprechtag zusammen mit dem Next vor der Klassenlehrerin sitzt (weil die Schule nur einen Termin pro Kind vergibt), womöglich noch Stuhl an Stuhl direkt neben ihm sitzt und miterlebt, wie Next anfängt sich einzumischen und reinzuquatschen. Da möchte ich mal einen Papa erleben, der da ruhig bleibt.
So eine ähnliche Situation hatte ich nämlich. Glücklicherweise hat sich Next bei mir NICHT eingemischt und hat seine Klappe gehalten, sonst hätte er einen Einlauf bekommen, den er sein Leben lang nicht vergessen hätte. Mittlerweile hat sich das Thema erledigt, weil Next nicht mehr existent.
@Brainstormer:
Ich vermute mal, dass sich bei Dir der biologische Vater nicht wirklich gekümmert hat? Sonst sähe das alles vermutlich wesentlich komplizierter aus.
Oberpfaelzer ist aber wohl ein Vater, der sich kümmert. Da geht so eine Einmischung von Next überhaupt nicht.
Gruss
BP
Moin BP,
korrekt, der Vater meines Stiefsohns hat sich damals nicht gekümmert und wenn er zum Elternabend gegangen wäre, dann wäre ich dort sicherlich nicht auch noch erschienen. ABER: Es war bisher nirgendwo die Rede davon, dass Oberfaelzer und Next der KM gleichzeitig auf irgendeinem Elternabend waren, geschweige denn, dass er sich eingemischt hätte. Insofern kann man ihm wohl kaum einen Vorwurf machen. Und wenn mir der Vater damals dumm gekommen wäre, obwohl ich auch seinen Job übernommen habe, dann hätte er sich einen Einlauf abgeholt und nicht umgekehrt...
Gruß
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
eure beiden Fälle sind doch sehr unterschiedlich und du kannst diese doch nicht miteinander vergleichen! Vielleicht fühlst du dich auch durch das Wort „Heini“ für den Next angegriffen, ist es nicht so?
Du hast dich bestimmt sehr gut um deinen „Stiefsohn“ gekümmert, weil der Vater wahrscheinlich kein Interesse an seinem Sohn hatte und weil die KM keine Lust dazu hatte zu Elternabenden zu gehen.
Ich persönlich kann nur sagen: „Das könnte ich nicht, weil ich als leiblicher Vater eines Sohnes (kein GSR), einfach nur gegen einen neuen Mann (neuer Papa) ausgetauscht wurde)!
Aber noch 2 Fragen:
Hatte der leibliche Vater deines „Stiefsohnes“ das GSR?
Du und die Mutter des Kindes wart doch Verheiratet, oder nicht?
Wenn nicht, war es der Sohn deiner Freundin und somit nicht dein Stiefsohn!
Hallo Bester Papa,
Du schreibst:
„Na ja, also da möchte ich mal einen Papa erleben, der am Elternsprechtag zusammen mit dem Next vor der Klassenlehrerin sitzt (weil die Schule nur einen Termin pro Kind vergibt), womöglich noch Stuhl an Stuhl direkt neben ihm sitzt und miterlebt, wie Next anfängt sich einzumischen und reinzuquatschen. Da möchte ich mal einen Papa erleben, der da ruhig bleibt.“
„So eine ähnliche Situation hatte ich nämlich. Glücklicherweise hat sich Next bei mir NICHT eingemischt und hat seine Klappe gehalten, sonst hätte er einen Einlauf bekommen, den er sein Leben lang nicht vergessen hätte. Mittlerweile hat sich das Thema erledigt, weil Next nicht mehr existent.“
So eine Situation hatte ich auch, aber noch viel schlimmer, mein Sohn sagte mit 4 Jahren nur noch zu mir „Onkel“ und zu dem neuen Partner seiner Mutter „Papi“.
Auch wenn ich 1994 nicht die Möglichkeit hatte das GSR zu bekommen, war ich trotzdem der leibliche Vater meines Sohnes, oder?
Ich hatte keine Rechte und der neue Partner, der Mutter konnte Papi spielen (ohne Kosten).
Hallo Brainstormer, um deinem Einwand vorzubeugen,
keiner zwingt dich, dem Kind eines andern Mannes, Geld in die die Tasche zu stecken oder den Ersatzvater zu spielen!
Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde
Moin Trauernder,
es geht in diesem Thread eigentlich nicht um mich, aber ich wollte darauf hinweisen, dass ich die pauschale Verurteilung des Next nicht gerechtfertigt finde. Vielleicht mag der TO ja noch Genaueres dazu schreiben, ob und inwiefern er sich einmischt - allerdings hat Oberpfaelzer sich im bisherigen Thread irgendwie dezent zurückgehalten...
Gruß
Brainstormer
Hallo Oberpfälzer,
ich würde noch einmal die Idee von Beppo aufgriefen wollen, warum redest Du nicht mit dem "Heini"? Ihn siehst Du und vielleicht ergibt sich hier eine Möglichkeit (ihr müsst doch nicht gleich Blutsbrüder werden.)
Für Dich hätte das den Vorteil, dass Du informiert wirst, außerdem erfährst Du wie eine wichtige Bezugsperson Dein Kind sieht und vielleicht ist der Next sogar ganz froh, dass Du Dich um Dein Kind kümmerst.
Abzuraten ist von Auftritten wie ich bin der Vater und Du hast zu verschwinden. In diesem Fall gibt es keine Gesprächsgrundlage und Du wirst auch an die KM nicht herankommen. Das Next sich um Alltag um Deinen Sohn kümmert, das der Next Klassnarbeiten unterschreibt ,damit musst Du leben können. Umso besser Du damit klar kommst, umso eher gibt es eine Kommunikation, die für alle, auch Dein Kind, das beste ist.
Letzlich kannst Du mit Freundlichkeit in der Schule erreichen, dass auch Du zum Elternabend eingeladen wirst und vielleicht die Klassenlehrin Zeit für Dich hat um mit Dir über Dein Kind zu reden.
VG Susi