GSR ist beantragt d...
 
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GSR ist beantragt das JA sowie ein Verfahrenspfleger auch

 
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Nabend,

mir war schon klar, das die KM vorbehalte haben wird, da diese wie wohl die meisten Muddis, um die Allmacht "Mutter" fürchten.
Das Umgangsrecht wurde bereits zu meinen Gunsten entschieden, da ihre Windmühlen an Drehzahl schnell verloren hatten (unzutreffende Geschichten lösten sich in Luft auf).

Meine Frage an Euch: Kann mir jemand Erfahrungswerte geben, was das JA sowie der Verfahrenspfleger eruieren möchten?
Worauf kommt es in diesen Gesprächen genau an?
Was sollte man besser nicht ansprechen?

Gruß Sky1


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2013 01:19
(@bester-papa)
Registriert

Moin Moin.

Das Gericht möchte sich durch die Berichte von JA und VB einen Eindruck verschaffen, ob das GSR überhaupt in Frage kommt.
Dafür möchte es sehen:

- Können Mutter und Vater respektvoll  miteinander reden
-Sind sie zu Absprachen fähig

Daher solltest Du in den Gesprächen die Gemeinsamkeiten betonen und aufzählen, was ihr in der Vergangenheit schon alles bzgl. Kind gemeinsam entschieden habt (Kiga, Arzt etc.). Auch solltest Du betonen, dass ihr euch in wichtigen Angelegenheiten miteinander reden könnt. Dazu gehört nicht, dass Exe Dir erzählt,  wo sie im Urlaub war

Was Du nicht solltest:
Die Mutter schlecht machen.

Ihr versteht euch einigermassen, nur bzgl. Umgang gabs Probleme.

Nach der neuen Gesetzesänderung muss SIE aber begründen, warum das GSR nicht dem Kindeswohl entspricht. Was hat sie denn da für Gründe vorgetragen?

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 12:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Sky,

da es bisher wenige Beispiele für den Antrag auf GSR nach dem neuen Gesetz gibt, wäre es schön, wenn Du den Hergang etwas genauer beschreiben könntest.

1. Was hast Du genau in welcher Reihenfolge bei wem und in welcher Form beantragt?
2. Welche Reaktionen gab es darauf (EXE, JA, Gericht)?

Vielen Dank.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 15:10
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Beiden,

mein Handicap ist, dass es aktuell einen Rechtsstreit gibt, wegen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf.
Konkret, die Mama möchte das ich die Privatschule mitfinanziere und meint, da unser Kind ADHS hat, nur dort könne es beschult werden. Bei Einschulung war diese Diagnose jedoch nicht bekannt.

Der Verfahrensbeistand sowie das JU wurde vom Gericht beauftragt mit den Eltern zu sprechen.

Zuerst habe ich die Mutter erstmalig in 2010 nach dem gemeinsamen Sorgerecht befragt und bis heute weitere 2x erfolglos.

LG Sky1


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2013 17:56
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

mein Handicap ist, dass es aktuell einen Rechtsstreit gibt, wegen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf.
Konkret, die Mama möchte das ich die Privatschule mitfinanziere und meint, da unser Kind ADHS hat, nur dort könne es beschult werden. Bei Einschulung war diese Diagnose jedoch nicht bekannt.

Hallo sky1,

mal davon abgesehen, dass ich momentan auch im GSR-Verfahren stecke http://www.vatersein.de/Forum-topic-27077.html kann ich dir vielleicht den Ratschlag geben in der Sache, gerade in deiner Thematik gelassen zu bleiben.

Ersteinmal haben die Themen nur indirekt etwas miteinander zu tun. Deine Gegenargumentation kann auch ohne weiteres bedeuten, dass du unter Vater sein schon etwas mehr siehst als nur Onkel Zahlemann bei Diagnosen zu spielen, bei denen du als nichtsorgeberechtigter dir keinerlei eigenes Bild machen kannst und entsprechend ausser deiner Geldbörse von deiner Ex in nichts eingebunden wirst.
Wenn du das GSR hast, entsprechend dazu in der Lage bist, dir als voll sorgeberechtigtes Elternteil ein umfassendes Bild von der Situation zu machen, ist eine zweckgebundende Mehrzahlung vieleicht auch nicht mehr streitbar.

Das ist kein Zugeständnis zur Zahlung sondern ein Fensterchen....sopnst nichts.

Davon abgesehen, kenne ich 3 wirkliche ADHS-Fälle welche alle nicht eine Privatschule besuchen. Aber das ist ein anderes Thema und m.E. nach im Gesamten nicht Sorgerechtsrelevant, da du erstmal für dein Kind Unterhalt zahlst und die Versorgung nicht blockierst.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 18:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ich würde auch vermuten, dass ADHS Kinder gerade nicht auf eine Privatschule gehen können, da diese doch den Mehraufwand für in solches Kind garnicht leisten, bzw. finanzieren können.
Mein eigener Sohn mit schwerem ADHS und weiteren Problemen geht jedenfalls in eine normale Schule und bekommt dort als I-Kind besondere Unterstützung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 19:17
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde auch vermuten, dass ADHS Kinder gerade nicht auf eine Privatschule gehen können, da diese doch den Mehraufwand für in solches Kind garnicht leisten, bzw. finanzieren können.
Mein eigener Sohn mit schwerem ADHS und weiteren Problemen geht jedenfalls in eine normale Schule und bekommt dort als I-Kind besondere Unterstützung.

Das kann ich so bestätigen. Auch der Junge einer gut befreundeten Familie ist auf einer normalen Schule (Realschule) und hatte zuletzt wieder erhebliche Probleme mit seinem "Defizit". So wurde er von der Schule 3 Monate runter genommen und in eine Therapiestätte für entsprechende Jugendliche untergebracht (über Tag) und dort zum einen therapiert und zum anderen der Schulstoff in Absprache mit der Realschule eingebracht, so dass er dieses Schuljahr auch mit einem akzeptablen Notendurchschnitt absolviert hat und versetzt wurde.
Das heißt für mich, die Lösung liegt nicht unbedingt in einer kostenaufwendigen Privatschule und wie schon angedeutet ist das bei korrekter Argumentationsweise doch ein "Pro" Sorgerecht und kein "Kontra". Ebenso könnte ja die Argumentation, unser Kind ist "Hyperkreativ" eine Forderung für eine Walldorfschule sein welche bei Nichtzahlung de Unterhaltspflichtigen ein Grund zum Sorgerechtsauschluss ist.

Eine kostenintensive Privatschule ist vielleicht eine willkommende Erleichterung für Frau Mama!?!?!

Ansonsten kann man weiter die Strategie verfolgen das Thema nicht weiter mit dem anderen Thma zu vermischen, da davon auszugehen ist, dass der TO den berechneten Unterhalt ohne "mucken" errichtet und Leistungen die darüber hinaus sind auf einer anderen rechtlichen Grundlage diskutiert werden müsste, welche wesentlich komplexer ist als das GSR-Thema an sich .


AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2013 20:13
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Jungs,

so leicht ist es nicht . . . via Amtsgericht bin ich bereits zur Zahlung der Schule verpflichtet, aktuell läuft meine Beschwerde gegen das Urteil.
Vielen Dank für eurer bisherigen Beiträge.
Der Verfahrenspfleger hat im Prinzip nur den Schriftsatz der Mutter wiedergegeben mit all seinen Boßheiten und wollte meine Meinung dazu hören.
Heute ist der Termin beim Jugendamt.

Gruß Sky1


Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2013 13:32