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GSR Gerichtsrunde die Zweite

 
(@ka11011)
Schon was gesagt Registriert

Guten  Morgen,

ende des Monats folgt die letzte Verhandlung  bezüglich des GSR.

Ich werde es wohl nicht  erhalten, da ich in den  Augen der KM  und des Jugendamtes als unzuverlässig eingestuft werde.

Um das GSR zu erhalten  ? Ist das so stark an  das Umgangsrecht gekoppelt ? So nach  dem  Motto: Holst du dein Kind nicht regelmässig ab, was willst du dann  mit  dem GSR ? DU bist doch  eh unzuverlässig  .

mfg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2016 11:08
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ka11011,

das ist jetzt sicher meine persönliche Meinung.

Grundsätzlich hat das beides wenig mit einander zu tun. Dennoch ist es für mich verständlich das wenn die Umgänge nicht klappen, und das womöglich ohne das wirklich wichtige Gründe vorliegen. Man auch die Ernsthaftigkeit am Sorgerecht in Frage stellt.

Andreas


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2016 11:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ähnlich wie Andreas: Das ist nicht hart aneinander gekoppelt. Aber die Argumentation gegen die Zusprechung des GSR mit unzuverlässiger/ unregelmäßiger Umgangswahrnehmung ist - wenn schon nicht befriedigend, aber ja, schon nachvollziehbar. Spannend wäre die Gründe für die Umgangsprobleme und Euren Umgangsrhythmus und Dein Interesse an den Kindern zu erfahren. Denn klar ist auch: Für die Kinder ist Umgang (idR) viel viel bedeutender als GSR.

toto 


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2016 13:31
(@ka11011)
Schon was gesagt Registriert

Streitpunkte :

14 tägig Freitag bis Sonntag, ich bin eher für Freitag  bis Samstag oder Samstag bis Sonntag. KM sagt dann komplett  ab, entweder Freitag bis  Sonntag oder gar nicht .

Vorschlag meinerseits: Die Kindesmutter bringt  sie zur mir, bzw meinen  Eltern und ich bringe sie am Folgetag zurück.  Kindesmutter müsste 25min  Bahn fahren ohne Umsteigen und könnte direkt vor dem Haus meiner Eltern  unsere kleine übergeben. Sie selbst wohnt auch  nur ein paar meter vom Bahnhof weg.  Jugendamt  begrüsst diesen Vorschlag. Was passierte seit diesem Vorschlag? nichts !

Einfacher Weg mit dem Auto : 47km 

Spontaner Ausfall von  Arbeitskollegen erfodert Bereitschaft für die Bereitschaft 24Stunden Dienst , Freitag bis  Sonntag. Interessiert niemand welche Arbeitszeiten ich habe. KV lässt Wochenende platzen wegen Arbeit .

Ich  lasse mich  nicht erpressen. Ich zahle jeden Monat seit  6 Jahren meinen Beitrag zum Unterhalt. Jetzt fordere ich einmal etwas was die gemeinsame Tochter betrifft und es wird  mir nicht gewährt!

Druckmittel Umgangsrecht zieht bei mir nicht . Es ist so wie es ist . Arbeit geht vor , denn ohne Arbeit kein  Geld ! Wer das nicht versteht, selbst schuld !

Eigentlich, könnte ich  mir nicht mal die Luxusfahrten zur Tochter leisten. Ich bin normal verdiener. Da bleibt nix übrig


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2016 20:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

bringen muss sie sie nicht, das wäre freiwillig von ihr. Das Holen und Bringen ist in der gängigen Rechtsprechung Aufgabe des Umgangselternteils. Und ehrlich gesagt finde ich deine Vorstellung von Umgang auch zu wenig. Du solltest auch im Job kommunizieren, dass du Umgangspflichten hast und dann wenn sich dein Arbeitseinsatz nicht vermeiden lässt, deine Eltern zur Betreuung mit einbinden statt den Umgang so runter zu fahren.

Den Umgangskonflikt empfinde ich von dir ins Leben gerufen. Wenn du dann in so einer Situation nach 6 Jahren (!) das GSR beantragst, kann der Eindruck entstehen, dass das eine Retourkutsche dafür ist, dass die KM deine Vorstellungen von Umgang nicht teilt.

Sucht euch einen Mediator. Und dir würde ich raten deinem Arbeitgeber gegenüber auch als Vater aufzutreten. Und bevor du protestierst: das müssen Millionen andere Väter UND Mütter auch, den Spagat aus Familie und Beruf hinbekommen. Du musst das an 2 x 2,5 Tagen schaffen, Deine Ex an den restlichen rund 25 Tagen eines Monats, inkl. Kindkranktagen und bald 13-14 Wochen Schulferien. Wie stellst du dir denn da deinen Einsatz vor?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2016 20:23
(@Mrs_Mima)

hi,

wie LBM schon schrieb: holen und bringen ist Sache des UET, das wäre pure Nettigkeit von ihr, wenn sie eine Tour übernimmt.

Und deine Begründungen für nicht-leistbaren Umgang sind vorgeschoben. Die genannte "Problematik, hat JEDER, der Kinder hat. Ob BET oder UET.
Mein Chef weiß auch nicht, ob ich morgen kommen kann, eines meiner Kinder könnte krank sein.

Spontaner Ausfall von  Arbeitskollegen erfodert Bereitschaft für die Bereitschaft 24Stunden Dienst , Freitag bis  Sonntag. Interessiert niemand welche Arbeitszeiten ich habe. KV lässt Wochenende platzen wegen Arbeit .

Ich  lasse mich  nicht erpressen. Ich zahle jeden Monat seit  6 Jahren meinen Beitrag zum Unterhalt. Jetzt fordere ich einmal etwas was die gemeinsame Tochter betrifft und es wird  mir nicht gewährt!

Druckmittel Umgangsrecht zieht bei mir nicht . Es ist so wie es ist . Arbeit geht vor , denn ohne Arbeit kein  Geld ! Wer das nicht versteht, selbst schuld !

Eigentlich, könnte ich  mir nicht mal die Luxusfahrten zur Tochter leisten. Ich bin normal verdiener. Da bleibt nix übrig

Du wirst es nicht glauben, auch bei mir ist Arbeit=Geld. Und ich bin trotzdem 24/7 für 3 Kinder da. Ich bin auch Normalverdienerin. Ich zahle jeden Monat Miete, Essen Klamotten, Ausflüge, Kindergartenbeitrag....) Da bleibt auch nix übrig.

Dir ist es nur möglich zu sagen "Arbeit geht vor" weil du ein BET hast, der es auf die Reihe bekommt, Job UND Betreuung unter einen Hut zu bringen.

Für deine Unflexibilität und die fehlenden Bereitschaft, dich mehr in die Kinderbetreuung einbringen zu wollen ist niemand anderes verantwortlich als du selbst.

Unter diesen Voraussetzungen sehe ich den Sinn eines GSR bei dir nicht. Rosinenpickerei braucht kein GSR.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2016 13:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zur Ausgangsfrage, Sorgerecht und Umgangsrecht sollten nicht miteinander vermengt werden. Im vorliegen Fall ist aber der fehlende Umgang durchaus ein Problem für das GSR.

Mein Vorschlag wäre, wenn die Eltern in der Nähe sind, vielleicht könnten diese ja im Katastrophenfall (Bereitschaft) einspringen und die Enkeltochter betreuen. Umgang bedeutet ja nicht unbedingt, dass der KV immer auch betreuen muss. Wie oft tritt denn der Fall ein, dass aus der Bereitschaft ein Einsatz wird?

VG Susi


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Geschrieben : 10.04.2016 14:12
(@bester-papa)
Registriert

Wie sah der Umgang bisher aus?
Aus der Tatsache, dass Du nur von Fr-Sa Umgang hast, kann ich keine Unzuverlässigkeit erkennen.
Was werden alles für Punkt fu Deine angebliche Unzuverlässigkeit genannt?
Aus meiner Sicht reicht das nicht, Die das GSR zu verwehren.


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Geschrieben : 11.04.2016 13:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

Es handelt sich bislang ja nur um die Argumentation der KM, die Vermutung(?) des TO, dass er das GSR nicht erhalten wird die berechtigte Fragestellung, ob Umgang und GSR-Entscheid so eng gekoppelt ist.

Und die deutlich überwiegende Meinung hier war ja durchaus, dass das nichts miteinander zu tun hat! (ganz drastisch: GSR kann auch ausgeübt werden und sinnvoll sein, wenn kein Umgang besteht)

Nur wenn der KV sich das GSR gegen den Willen der KM (und der Meinung des JA) erstreiten will, dann kommen Argumente wie sie der TO hier in Sachen Umgang anführt eben nicht gut. Und wenn die KM es dann noch versteht, diese Schwierigkeiten beim Umgang als Unzuverlässigkeit od. geringes Interesse hinzustellen, dann wird es vermutlich schwierig für das GSR.

Deshalb der Rat an den TO, diese Argumente zu entkräften - nicht bloß durch Worte sondern durch Taten! Nicht zuletzt auch, weil es vermutlich dem Kind gut täte! (viel mehr als das abstrakte GSR).

@ka: Hast Du noch Fragen?

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2016 13:38
(@ka11011)
Schon was gesagt Registriert

Wie sah der Umgang bisher aus?
Aus der Tatsache, dass Du nur von Fr-Sa Umgang hast, kann ich keine Unzuverlässigkeit erkennen.
Was werden alles für Punkt fu Deine angebliche Unzuverlässigkeit genannt?
Aus meiner Sicht reicht das nicht, Die das GSR zu verwehren.

Guten morgen,

kindesmutter meint das ich desöfteren spontan absage wegen gründe die sie nicht glaubt.

Arbeitgeber teilte spontan mit das ich samstags arbeiten müsse. ( Bereitschaft zur  Mehrarbeit ) somit war der Umgang  abgesagt, Kindesmutter interessierte es nicht.  Mein vorschlag  war dann samstag  auf sonntags. diese tage hatte sie aber schon für sich selbst verplant.

Bereitschaft kann zu jeder Uhrzeit stattfinden in meiner Bereitschaftswoche. Manchmal habe ich 2 Wochen am Stück, manchmal aber auch nur 1 Woche im Monat .

Eltern meinerseits spielen das  Spiel nicht  mehr mit. Entweder der zahlende Vater erhält das was ihm zusteht oder gar nichts.

Ich werde zu keinem JA Termin mehr gehen und auch  zu keiner Gerichtsverhandlung. Mit Abschluss  des 2. Termins war  es das dann für mich . Ich ziehe mich  zurück !

Eine gewisse Aroganz scheint mir angebracht zu sein. Sorgenfreies , stressfreies leben 🙂 Bleib ich eben nur der zahlende Elternteil.  Aber das mir am ende keine Klagen  kommen  🙂

Liebes kind, deine Mutter wollte nicht, dein  Papa wollte, aber durfte nicht  . Jetzt  bist  du 18 , entscheide wo du leben möchtest 🙂

die paare jahre kriege ich auch so rum 🙂

in  diesem sinne

schönen sonntag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2016 09:49




(@Mrs_Mima)

@ka11011

Umgangsrecht heißt NICHT, dass sich alle Beteiligten nach dir richten müssen. Wenn es mit den Bereitschaftsdiensten schwierig ist dann kann der Umgang eben nur in den Wochen ohne Bereitschaft stattfinden, dafür evtl. um so öfter?

Spontane Absagen wegen Arbeit gehen nicht und selbstverständlich darf die KM am Tag danach schon etwas anderes geplant haben. Keiner muss springen, wenn du "hu" rufst.

Und bzgl. "was dir zusteht"...in erster Linie hat das KIND ein Recht auf REGELMÄSSIGEN Umgang mit BEIDEN Elternteilen. Den hat die KM natürlich zu fördern aber auch DU.
Und deine momentane Haltung ist sicher kontraproduktiv.

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 11:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor allem könnte man mit dem Arbeitgeber auch besprechen, dass man an dem gewissen Samstag zwischen x und y Uhr mal keine Bereitschaft hat. Oder seid ihr nur 2 Mitarbeiter?

Ich schließe mich da an, eine gewisse Verlässlichkeit muss schon da sein. Und da die Umgangstage feststehen, musst du eben auch mal das Gespräch mit deinem Chef suchen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 11:45
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ka11011,

es ist fast immer sehr schwer für beide Elternteile, nach einer Trennung miteinander gute Kompromisse auszuhandeln, wie das gemeinsame Kind seinen Alltag mit den getrennten Eltern zukünftig erleben kann.

Wichtig für unsere Entscheidungen als getrennte Väter wird dabei sein, worauf wir unser besonderes Augenmerk legen: Wollen wir uns im fortwährenden Zwist mit unserer Ex behaupten? Uns nicht mehr jede scheinbar willkürliche Forderung gefallen lassen? Und der Ex zeigen, was sie davon hat, wenn sie es uns so schwer macht?

Oder wollen wir unserem Kind zu Seite stehen? Es durch sein Leben begleiten, mit ihm spielen und lachen, es trösten und bestärken, wann immer es uns möglich ist? Wollen wir, dass unser Kind seine Kindheit glücklich erleben kann, fern von den Sorgen und Streitereien der Erwachsenen?

Wenn wir aufrichtig für das Glück unseres Kindes sorgen wollen, dann kann dies nur gelingen, wenn unser Kind spürt, dass wir es lieben. Bedingungslos und gegen alle widrigen Umstände. Und diese Liebe kann nicht nur in unserem Herzen gelebt werden - nein, unser Kind braucht sie spürbar. In unseren Umarmungen, mit liebevollen Worten, in gemeinsam verlebter Zeit.

Die Häufigkeit dieser gemeinsamen Vater-Kind-Zeiten ist wichtig, aber keinesfalls entscheidend. Für unser Kind ist bedeutsam, dass es diese Papa-Zeiten überhaupt gibt. Regelmäßig, verlässlich. Denn als Papa sind wir ganz wichtig für unser Kind.

Ich wünsche dir Kraft, Zuversicht und ein glückliches Händchen bei deinen Entscheidungen.

Liebe Grüße
Graham


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 14:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: Ein toller Beitrag Graham!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 14:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kindesmutter meint das ich desöfteren spontan absage wegen gründe die sie nicht glaubt.

Arbeitgeber teilte spontan mit das ich samstags arbeiten müsse. ( Bereitschaft zur  Mehrarbeit ) somit war der Umgang  abgesagt, Kindesmutter interessierte es nicht.  Mein vorschlag  war dann samstag  auf sonntags. diese tage hatte sie aber schon für sich selbst verplant.

Bereitschaft kann zu jeder Uhrzeit stattfinden in meiner Bereitschaftswoche. Manchmal habe ich 2 Wochen am Stück, manchmal aber auch nur 1 Woche im Monat .

Eltern meinerseits spielen das  Spiel nicht  mehr mit. Entweder der zahlende Vater erhält das was ihm zusteht oder gar nichts.

Ka, es ging doch um GSR, gar nicht um Umgang vordringlich?!
Was die Beschreibung Eurer Umgangsschwierigkeiten betrifft, so scheinen die eigentlich gar nicht so dramatisch. Ich lese daraus, das aufgrund der Anforderungen in Deinem Job ein gewisse Flexibilität von Nöten ist und - wohl mehr oder weniger - auch gelebt wurde. Wenn das so klappt ist es gut. wenn dies allerdings zu regelm. Stress zw. Dir und der Km führt, dann würde ich dran arbeiten, hier Konstanz und Verlässlichkeit reinzubringen. Das ist ein verständliches Bedürfnis des BET und könnte evtl. auch dem Kind gut tun. Und Umgang heisst ja nicht, dass Du in jedem Fall und jede Minute pers. wahrnehmen musst (auch wenn das natürlich Sinn der Sache ist). Also es können durch aus Deine Eltern das Kind abholen/ zurück bringen bzw. das Kind mal Zeit bei Familie und Freunden verbringen, wenn Du zur Bereitschaft gerufen wirst. Muss halt alles nur auf Deiner(!) Seite organisiert werden, wenn KM nicht mithelfen will. (den hier wiedergegebenen Standpunkt Deiner Eltern verstehe ich übrigens nicht..)

Das Problem mit dem Umgang wird doch nur von der KM zur Abwehr des GSR hochgekocht. Das muss man nicht verstehen, aber die Gefahr besteht, dass dies eben als Unzuverlässigkeit/ mangelndes Interesse von KM dargestellt wird und sie damit durchdringt... und wenn das passiert, dann ist das mehr als ärgerlich. Aber ein "guter" Vater für Deine Tochter zeigt sich auch im Umgang. Und daran würde ich dann umso mehr arbeiten!

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 20:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Risiko, dass ich sehe, ist: KM könnte die Unzuverlässigkeit beim Umgang als Argument nutzen, dass der Vater immer nur dann aktiv ist, wenn er will. Das ist schon beim Umgang nicht förderlich, beim Sorgerecht aber auch nicht. Wenn dazu kommt, dass der Antrag auf GSR jetzt als Reaktion erfolgt, als KM sich gegen diese Unregelmäßigkeiten wehrt, dann könnte auch das Gericht subjektiv einen Zusammenhang herstellen.

Deshalb meine Idee mit dem AG zu reden und sich vielleicht schriftlich zu holen, dass KV an Umgangswochenenden keine Bereitschaft machen muss. Der TE muss sich an seinen Umgangstagen darum kümmern, wie und wo sein Kind betreut wird, wenn er es nicht kann und kann nicht einfach einfordern, dass es dann bei der Mutter bleiben muss.

Ich würde die Umgangsbaustelle abstellen, bevor ich mich ums Sorgerecht kloppe.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2016 22:02
(@ka11011)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

KM willigte ein zum GSR und beide Elternteile waren  sogar beim JA Termin .
Ich  habe unterschriben. Sie  sagte nur: Was sie hier solle  ? Hohlkopf  :exclam:

Danach hat sie mich  noch einige Monate hingehalten  , dann wählte ich  den  Weg über Gericht !

Runde 2 steht immer noch aus , KM liegt  in der Klinik. Meine kleine habe ich letztes Wochenende bei mir gehabt  .
Seit  3Wochen ist  sie mit ihrer Halbschweter  bei der Oma mütterlicherseits.

Achtung :  ich habe gestern Post erhalten  ! Das Gericht bestellt ein  Verfahrensbeistand ein.

Was hat das zu bedeuten ? Warum redet jetzt neben Mutter, Vater ,  beide Anwälte und JA noch ein Verfahrensbeistand mit ?

Postiv oder negativ wenn Verfahrensbeistände mit der von Partie sind?

grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2016 23:02