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GSR + gerichtl. Vereinbarung, Vater agiert über mich hinweg -was tun?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wir haben eine richterliche Vereinbarung in der steht:
Die Kindeseltern verpflichten sich, anstehende gemeinsame Entscheidungen zur elterlichen Sorge
rechtzeitig mit dem anderen Elternteil zu besprechen und alle hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich auszutauschen.

Diese Vollmacht wurde 15 Monaten geschlossen, weil sich Bald-Ex in einer schulischen Angelegenheit zu kurzfristig
(das war auch für mich sehr kurzfristig und ich hatte ihn dann auch sofort informiert) und nicht umfassend genug informiert gefühlt hatte.
Der Richter bestand auf dieser Vereinbarung und das Ex noch im Gericht die entsprechenden Papiere bzg. der Schulangelegenheit unterzeichnet.

Dazu aktuelle Situation:
Unsere Tochter hat krankheitsbedingt sehr viele Stundenfehlzeiten. Die Schule ist an mich rangetreten und hat um Gesprächstermin gebeten
um die Situation Tochter zu besprechen. Ich habe mitgeteilt, dass ich das gerne tun möchte, aber zunächst eine Vollmacht des Vaters einholen muss,
um Gespräche zu führen. Dazu hatte ich mich vorher bei meiner Anwältin beraten lassen, ob ich die Gespräche alleine führen könne oder was zu tun ist.
Sie sagte mir, dass ich den Vater um eine vollumfängliche Vollmacht bitten soll. Dem Vater habe ich mitgeteilt,
dass ich diese Vollmacht gerne hätte und dass ich die Schule informiert habe, dass ich darauf warte und dann das Gespräch geführt werden kann.

Jetzt habe ich eine Mail vom Vater erhalten:
Hallo Ona, ich wüsste nicht warum du für ein Gespräch eine Vollmacht brauchst.
Ich hab mit X gesprochen und X wartet auf eine Terminabsprache mit dir.
Danach werden wir uns noch einmal unterhalten. Gruss Bald-Ex

Abgesehen von der emotionalen Geschichte, dass er mich total vorgeführt hat, ist das meiner Meinung in Bezug auf die Vereinbarung nicht in Ordnung.
Er hätte mich vorher informieren müssen, dass er mit der Schule spricht. Außerdem hätte er mir mitteilen müssen, was er besprochen hat.

Wie gehe ich jetzt vor?
Was schreibe ich Ex, ich will das so nicht stehen lassen?

Mich stört es, dass ich mich immer an die Vereinbarung halte und er sich ständig darüber hinwegsetzt (ist nicht das erste Mal)
und mich auch noch ausspielen will und mich auch noch in die Pfanne hauen will, wo er sich ansonsten einen *zensiert* schert?
Bestehe ich auf seine Vollmacht mit Verweis auf Vereinbarung und um seinen Bericht, was er mit X besprochen hat?

Wozu dann überhaupt diese Vereinbarung? Wozu Bald-Ex überhaupt informieren, wenn er meint, ich bräuchte keine Vollmacht?
Sage ich ihm, er soll mir eine Generalvollmacht erteilen und wir können dann auf die Vereinbarung verzichte, wenn er so handelt und denkt?

Vereinbare ich einfach einen Termin mit X und führe Gespräche und frage dort nach, was mit Bald-Ex besprochen wurde?

Sage ich X: Sorry, aber ohne Vollmacht führe ich keine Gespräche so gerne ich es würde,
weil die Gefahr besteht, das Bald-Ex mich sonst wieder vor Gericht zerrt, auch wenn er jetzt was anderes behauptet?

Andere Alternativen?

Danke viele Grüße
Ona

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 00:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm Ona,

so ganz verstehe ich es nicht.

Wäre es ein Problem, wenn ihr das Gespräch zusammen mit dem Lehrer führt? Oderarum möchtest du es alleine führen und von ihm dazu eine Vollmacht?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 00:57
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

der Vater wohnt 650km entfernt. Soll ich ihn bitten anzureisen?
Ja, dafür möchte ich die Vollmacht.

LG Ona

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 01:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah,

ok. Das war mit nicht präsent.

Ich denke trotzdem, dass du keine Vollmacht für ein Gespräch benötigst. Die würderst du IMO doch nur benötigen, wenn du eine Entscheidung zwecks weiterem Schulbesuch bzw. Unterbrechung, Wiederholung oder Rückstufung durch dievielen Krankentage treffen müsstest.

Ich kann verstehen ,dass dich nun die Reaktion deines Ex ärgert. Aber ich würde da jetzt nicht groß drauf einsteigen.

Mach einen Gesprächstermin, berichte danach dem KV schrifltich. Sollte eineEntscheidung getroffenwerden müssen, bittest du den KV eben um eine Vollmacht oder schilderst ihm die Situation und bittest ihn um die entsprechende Unterschrift.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 01:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

So wie Tina sehe ich es auch. Für ein Gespräch brauchst Du keine Vollmacht.  Selbstverständlich gehört aber eine Information über das Anliegen der Schule und die Frage, ob KV dem Gespräch beiwohnen will, dazu. Alleine die Frage nach der Vollmacht impliziert aber Entscheidungen, die der KV vermutlich auch in Unkenntnis der Situation nicht geben will. Wenn KV an dem Gespräch aufgrund der Entfernung nicht teilnehmen will/ kann, gehört eine Information (und gemeinsame Beratschlagung?) selbstverständlich dazu, sodass ihr - falls erforderlich - gemeinsam Entscheidungen treffen könnt.

Mit seiner eigenen Nachfrage in der Schule hat KV Dich nicht "vorgeführt" oder einen Verstoß gg. die Vereinbarung begangen, sondern auch nur ein eigenes Informationrecht wahrgenommen (vermutlich noch nicht mal inhaltlich zu Tochter, sondern nur organisatorisch zum abgefragten Elterngespräch). Klar, wäre es viel einfacher gewesen, es direkt mit Dir abzustimmen - aber ihr seid offensichtlich nicht in der Lage verantwortungsvoll auf Elternebene miteinander zu kommunizieren (beide!). Das Du Dich vorgeführt fühlst,liegt an Deiner falschen Erwartungshaltung, hier würde eine Vollmacht benötigt. Dass KV Dich "in die Pfanne hauen" will, kann ich in dieser Schilderung nicht erkennen!

Werdet erwachsen!

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 10:16
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Ich denke trotzdem, dass du keine Vollmacht für ein Gespräch benötigst. Die würderst du IMO doch nur benötigen, wenn du eine Entscheidung zwecks weiterem Schulbesuch bzw. Unterbrechung, Wiederholung oder Rückstufung durch dieweilen Krankentage treffen müsstest.

Genau und da ich doch nicht weiß, was der Vater dazu für eine Meinung hat, die er mir ja auch nicht kommuniziert (was der eigentlich Hintergrund für diese Vereinbarung ist, nämlich ein besserer Informationsaustausch und Beantwortung von Fragen)  und ich auch keine Kenntnis haben was mich in dem Gespräch erwartet und ob ich evtl. was entscheiden muss, habe ich vorab um Vollmacht gebeten.
Sonst müsste ich ja immer sagen, tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen, ich muss erst mit dem Vater besprechen. Das wollte ich damit vermeiden.

Ich kann verstehen ,dass dich nun die Reaktion deines Ex ärgert. Aber ich würde da jetzt nicht groß drauf einsteigen.

Das habe ich euch mitgeteilt, ihm gegenüber geht es nur um die Sache an sich.

Mach einen Gesprächstermin, berichte danach dem KV schrifltich. Sollte eineEntscheidung getroffeneren müssen, bittest du den KV eben um eine Vollmacht oder schilderst ihm die Situation und bittest ihn um die entsprechende Unterschrift.

Ja, ich muss sogar dem KV schriftlich berichten, das ich ja Teil dieser Vereinbarung, weil er nicht persönlich/telefonisch mit mir kommunizieren will.
Das macht die Sache für mich so umständlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 11:18
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Für ein Gespräch brauchst Du keine Vollmacht.

Warum hat meine meine Anwältin dann überhaupt gesagt, ich soll eine einholen?

Selbstverständlich gehört aber eine Information über das Anliegen der Schule und die Frage, ob KV dem Gespräch beiwohnen will, dazu.

Das habe ich gemacht.

Alleine die Frage nach der Vollmacht impliziert aber Entscheidungen, die der KV vermutlich auch in Unkenntnis der Situation nicht geben will.

Wieso impliziert es das?

Wenn KV an dem Gespräch aufgrund der Entfernung nicht teilnehmen will/ kann, gehört eine Information (und gemeinsame Beratschlagung?) selbstverständlich dazu, sodass ihr - falls erforderlich - gemeinsam Entscheidungen treffen könnt.

Diese Infos ist erfolgt.

Mit seiner eigenen Nachfrage in der Schule hat KV Dich nicht "vorgeführt" oder einen Verstoß gg. die Vereinbarung begangen, sondern auch nur ein eigenes Informationrecht wahrgenommen (vermutlich noch nicht mal inhaltlich zu Tochter, sondern nur organisatorisch zum abgefragten Elterngespräch).

Klar, wäre es viel einfacher gewesen, es direkt mit Dir abzustimmen - aber ihr seid offensichtlich nicht in der Lage verantwortungsvoll auf Elternebene miteinander zu kommunizieren (beide!). Das Du Dich vorgeführt fühlst,liegt an Deiner falschen Erwartungshaltung, hier würde eine Vollmacht benötigt. Dass KV Dich "in die Pfanne hauen" will, kann ich in dieser Schilderung nicht erkennen!

Beratschlagung kann nur in sofern stattfinden, als das auch ich von ihm informiert werde, was er hinter meinem Rücken bespricht, ohne das er mich vorher davon in Kenntnis setzt. Dazu gehört für mich, dass auch er seinen Part der Vereinbarung einhält und er mich informiert, über das, was mit X besprochen wurde. Auch wenn es nur darum ging abzufragen oder zu erklären, dass ich ja seiner Meinung nach gar keine Vollmacht benötige.
Sonst kann ich mir diese ganze Vereinbarung schenken und so vergehen, wie ich es für richtig halte. Insofern hat er für mich meine Integrität als Elternteil gegenüber der Schule sehr wohl vorgeführt und mich jetzt einer Unglaubwürdigkeit ausgesetzt, weil seiner Meinung nach keine Vollmacht notwendig ist. Ich stehe ja jetzt nicht besonders glaubwürdiger der Schule gegenüber dar.

VG
Ona

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2014 11:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

Ws genau Deine Anwältin Dir gesagt hat und was genau Du gefragt hast, weiß ich natürlich  nicht. Aber schon in Deiner vorherigen Antwort an mnw hast Du von einer mögliche Erwartungshaltung bzgl. einer "evtl. Entscheidung" geschrieben. Und dazu will der KV eben keinen Blankoscheck ausstellen. Das gilt es zu respektieren. Ich würde aber auch nicht davon ausgehen, dass ad hoc Entscheidungen zu treffen sind. Das geht halt nicht, da wirst Du um Verständnis bitten müssen. Das Verständnis wird man Dir aber auch seitens der Schule entgegen bringen!

Mein Hinweis, den KV zu informieren wenn er an dem Gespräch nicht teilnimmt, war undeutlich formuliert und bezog sich auf die anschl. Information. Und wenn Du das schriftlich machst, doch umso besser, dann kann er sich nicht rausreden, Du hättest nicht alles, nicht genau berichtet. Und da Du ja auch hier schnell, viel und eloquent schreibst, scheint das ja kein echter Hinderungsgrund zu sein - wenn man (Du!) es denn will!

Klar, der KV könnte/ sollte Dich auch informieren, was er mit der Schule bereits gesprochen hat. Vielleicht war es ja auch nur das Schulsekretariat wegen der Frage nach der Vollmacht? Dass er es nicht tut, sollte Dich aber nicht davon abhalten, im Sinne Eurer Tochter endlich das Gespräch in der Schule zu führen - halt alleine.

Und was Deine "Glaubwürdigkeit" in der Schule betrifft - mein Gott, Du hast Dich geirrt oder wolltest für etwaige anstehende Entscheidungen vorsorgen, dass lässt KV aus guten oder kindischen Gründen nicht zu - so what...

Gruß und ein schönes WE, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:10
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Ona,
ich verstehe nicht ganz, wo dich der Schuh drückt.

Sonst müsste ich ja immer sagen, tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen, ich muss erst mit dem Vater besprechen.

Genau das mache ich seit mehr 20 Jahren vor, während und nach einer Ehe.

Wenn beide Eltern berufstätig sind, ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass zuerst ein Elternteil erscheint, sich informiert, die erhaltenen Informationen mit dem anderen Elternteil abspricht. Ggf. ruft der eine oder andere Elternteil auch noch einmal an, fragt nach und vergewissert sich, weil "Stille Post" (einer hört zu und gibt gegenüber dem anderen wieder, was er verstanden hat) zwar ein lustiges Kinderspiel ist, in wichtigen Angelegenheiten aber zu unnötigen Komplikationen führen kann.

Das wollte ich damit vermeiden.

Warum willst du das verhindern?

Es ist vollkommen normal.

Was stört dich daran, wenn der Vater sich direkt mit der Schule in Verbindung setzt?

Das alles ist völlig normal.

Wieso fühlst du dich herabgesetzt, wenn du gegenüber der Schule dasselbe kommunizierst wie gegenüber jedem Anderen, der mit dem Kind zu tun hat: "Das möchte ich nicht allein entscheiden. Der Vater und ich werden uns abstimmen und dann wieder auf Sie zukommen."

Das hören Kinderärzte, Sporttrainer, Pfarrer, Kindergärtnerinnen, Lehrer etc. von mir seit dem ersten Lebenszeichen des Kindes.

Meine Vermutung ist, in deinen Ohren klingt der Satz, den ich gebetsmühlenartig seit mehr als 20 Jahren wiederhole, wie "Das möchte darf ich nicht allein entscheiden. Der Vater und ich werden uns abstimmen Ich muss erst den Vater fragen und darf erst dann wieder auf Sie zukommen."

Wenn du dich gegenüber Dritten so äußern sollst, fühlst du dich herabgewürdigt und bevormundet.
Das Problem sitzt nicht in 650 km Entfernung, sondern zwischen deinen Ohren.

So sehe ich das. Solange du die Einbeziehung des Vaters als unzulässige Einmischung in deine Privatangelegenheiten interpretierst, helfen weder Gerichtsbeschlüsse noch Vergleiche.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 12:43




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Ona, meinst du diese Frage ernst?

Warum hat meine meine Anwältin dann überhaupt gesagt, ich soll eine einholen?

Weil Anwälte davon leben, dass getrennt lebende Eltern Fragen wie Unterhalt, Real-Splitting, konkrete Ausübung des GSR im Einzelfall nicht wie erwachsene Menschen selbst miteinander klären, sondern von einem Gericht klären lassen.

Davon leben Anwälte ebenso, wie Bäcker davon leben, Brot und Brötchen zu verkaufen oder Friseure vom Haare schneiden.
Ich meine das überhaupt nicht abwertend und bin froh, dass es Anwälte gibt, wenn eine friedliche Lösung unmöglich ist.
Man darf nur nicht den Fehler machen, zu vergessen, dass Anwaltskanzleien eben auch Wirtschaftsunternehmen sind.
Ebenso wie ein Autohersteller oder ein Lebensmitteldiscounter.

Deine Anwältin hat überhaupt kein Interesse daran, dass du dich mit der Gegenpartei auseinandersetzt, ohne dass sie dir dafür eine Rechnung schreiben kann. Du solltest weniger SAT1 (Danny Lowinsky, Im Namen der Gerechtigkeit, Anwälte im Einsatz und andere Märchen zur Volksverdummung bzw. zur Umsatzsteigerung der Schwarzen Zunft) gucken und mehr im Forum lesen.

Das würde vielleicht auch eurer kranken Tochter gut tun.

Unsere Tochter hat krankheitsbedingt sehr viele Stundenfehlzeiten.

Ich schreibe das nicht als Vorwurf gegen dich, liebe Ona, sondern aus eigener Erfahrung: Wenn ich wegen eines Verkehrsunfalls, wegen der unvermeidlichen Scheidungsformalitäten oder nach einer ungerechtfertigten Kündigung vor Gericht war, Gespräche mit Anwälten führen und mich den Unwägbarkeiten von Gutachten (Kosten, Wahrhaftigkeit, Seriosität ...) unterwerfen musste, war ich im Alltag als Mutter weniger präsent und unsere Lebensqualität als Familie hat darunter gelitten. 

:blumen: Gute Besserung für das kranke Mäuschen
und die besten Wünsche für euch als Eltern
von 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2014 14:11
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo Toto,

ich schreibe unter anderem hier, weil es mir wichtig ist, auch die männliche Sichtweise zu sehen. Deswegen Danke.

Hallo Biggi,

lieben Dank für deine Genesungswünsche.

Inzwischen denke ich, hätte ich bloß einfach gemacht und ihn erst hinterher informiert. Was ich noch überdenke, wenn er schreibt, das er nicht weiß, warum ich für ein Gespräch eine Vollmacht brauche, dann sollte für mich doch das Gleiche gelten. Oder?

Wenn nämlich jetzt die Schulpädagogin, die mit der Ärztin meiner Tochter in Kontakt steht, mit mir sprechen möchte und die Ärztin auch mit der Klassenlehrerin, um sich ein Bild zu machen und auch etwas für unsere Tochter zu erwirken, soll ich dann wieder den KV informieren, damit er sich ans Telefon hängt  und das Spiel von vorne los geht?

Ich habe mich in der Ehe und auch danach um Alles gekümmert bzw. kümmern müssen …Ich hätte in der Ehe und auch in der Trennung sehr gerne gehabt, er hätte sich mehr eingebracht und nicht immer nur machen lassen. Heute ist so, dass ich es als nicht hilfreich empfinde, wenn er jedes Mal, wenn er meint, seine Stunde sei gekommen, sich in Position zu werfen und mich damit ausspielen zu wollen; Das ist wo mir der Schuh drückt. Und auch weil ich nicht weiß, was er bei X erzählt hat, ob es was ist, was in letzter Konsequenz evtl. unserer Tochter schulisch schaden könnte.

Ich bin mir sicher, würde unsere Tochter bei ihm leben und ich wäre ohne vorherige Rücksprache mit ihm an die Schule herangetreten und würde ihm nicht mal erzählen wollen, was besprochen wurde, würde er sofort wieder einen Prozess erwirken.

Was mich vor allem drückt, das er seine Tochter nicht ein einziges Mal! konkret gefragt hat, wie es ihr geht. Er fragt sie (und mich) immer nur, was sie für Noten hat.
In der Vergangenheit habe ich bereits mehrfach schlechte Erfahrungen damit gemacht, das dar KV meinte sich ohne vorherige Rücksprache an eine Schule wenden zu müssen. Damals ist er aufgelaufen, weil Tochter dort schon 2 Jahre hinging und er sich nie hat blicken lassen, das kam gar nicht gut an. Auch in einer anderen Situation, wo er meinte schlecht über mich sprechen zu müssen, hat man ihm klar seine Grenzen aufgezeigt.

Stille Post gibt es bei uns nicht. Alles läuft ausschließlich über Mails. Was ich zum Einen sehr gut finde, weil ich mir genau überlegen kann, was ich zurück schreibe andererseits eben auch genau aufpassen muss, was ich schreibe, damit meine Email nicht später auf dem Richtertisch landet.

Ich besitze gar keinen TV 😉
Meine eine Anwältin möchte ich hier gerne „Schutz“ nehmen. Sie hat sicherlich ihre wirtschaftlichen Interessen, aber in der Vergangenheit hat sie mir immer wieder  angeraten und Wege aufgezeigt, wie es auch ohne Gericht zu regeln wäre oder sie hat Dinge in laufende Verfahren mit eingebunden. Obwohl es Situationen gab, wie  dass der KV einfach Dinge von Tochter verkauft hat,  die noch bei ihm standen, das er sich an ihrem Sparbuch vergriffen hat, das er mich öffentlich auf einer Internetplattform diffamiert hat, das er seiner Tochter Alkohol zum probieren gegeben hat und an einer Wasserpfeife hat ziehen lassen usw. Wäre ich da jedes Mal gerichtlich vorgegangen, hätte er heute wahrscheinlich kein komplettes GSR mehr mit mir.

Alle alltäglichen Entscheidungen liegen bei mir. Da entscheide ich und fahre gut damit. Es gibt kein Fragen seinerseits, weder zu dem Befinden, noch was helfen könnte, von Unterstützung will ich gar nicht sprechen. Trotzdem informiere ich ihn regelmäßig, so wie es die Vereinbarung vorsieht.
Ich komme ansonsten auch sehr gut damit klar, dass er nicht mehr kann oder will.

LG Ona

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 13:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ona,

niemand braucht für ein Gespräch eine Vollmacht, eine Vollmacht braucht man nur, wenn man alleine einer Entscheidung treffen will, die der Zustimmung des anderen bedarf.
Über das Gespräch ist in Fragen der gemeinsamen Sorge der andere zu informieren, bei wichtigen Fragen vorher, ggf. aber auch erst hinterher (Zeitfaktor).

Du darfst mit der Schule, .... reden und Dein Ex natürlich auch. Es gibt eine gegenseitige Informationspflicht (idiotischwerweise schriftlich, aber na  gut, wenn es das Gericht so beschlossen hat) und es gibt die Pflicht Entscheidungen gemeinsam zu treffen, das bedeutet doch aber kein Redeverbot!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Ona,

hier schreibt dein Noch-Ehemann genau das, was ich auch denke:

Hallo Ona, ich wüsste nicht warum du für ein Gespräch eine Vollmacht brauchst.
Ich hab mit X gesprochen und X wartet auf eine Terminabsprache mit dir.
Danach werden wir uns noch einmal unterhalten. Gruss Bald-Ex

Besprechen kannst du - ebenso wie er selbst - mit allen möglichen Menschen alles Mögliche.
Wir leben in einem freien Land und es herrscht verfassungsmäßig geschützte Meinungsfreiheit.

Entscheiden darfst du als Betreuungselternteil alle Angelegenheit der Alltagssorge i.S. § 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB:

Unter Absatz 5. Alltagssorge beschreibt das Familienhandbuch.de:

In Angelegenheiten des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, hat der allein betreuende Elternteil die alleinige Sorgebefugnis einschließlich der diesbezüglichen gesetzlichen Vertretung.

Beispiele:

Organisation des täglichen Lebens des Kindes inkl. Freizeitgestaltung und Hausaufgaben, insbesondere Betreuungs- und Erziehungsfragen einschließlich der alltäglichen Entscheidungen im Bereich der schulischen oder beruflichen Ausbildung (wie Nachhilfeunterricht, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen etc.);

Freizeitgestaltung samt Urlaubsfahrten sowie Beitritt in Sport- und andere Vereine;
Anschaffung von Spielzeug (inkl. Audio-, Video-, PC-Zubehör) und Kleidung;
Kontakte mit Verwandten, Freunden, Nachbarn etc.;
Einzahlungen und Abhebungen von Sparbüchern;
medizinische Behandlungen (mit Ausnahme von Operationen, Zahnregulierungen);
Verwaltung des Arbeitsverdienstes des Kindes

Bei der Ausübung der”Alltagssorge“hat der betreffende Elternteil alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert (§ 1687 Absatz 1 Satz 4 BGB). Bei Verstößen hiergegen kann das Familiengericht diese Befugnis auf Antrag eines Elternteils oder (bei entsprechender Kenntnis – z.B. durch das Jugendamt) von Amts wegen einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Kindeswohl erforderlich ist (§ 1687 Absatz 2 BGB).

Alleinentscheidungsrecht in Eil- und Not-Fällen

Bei Gefahr im Verzug (z.B. bei Unfällen, Blinddarmdurchbruch o.ä.) ist der betreuende Elternteil seit 1.7.1998 gemäß § 1687 Absatz 1 Satz 5 BGB nun ausdrücklich berechtigt, alle Rechtshandlungen allein vorzunehmen, die zum Kindeswohl notwendig sind, wovon allerdings der andere Elternteil unverzüglich (d.h. gemäß § 121 Absatz 1 BGB: “ohne schuldhaftes Zögern” ) unterrichtet werden muss.

Der richterliche Beschluss bindet deinen Noch-Ehemann sehr viel mehr als dich.
Deshalb musste er noch im Gerichtssaal unterschreiben, was notwendig war.

Sollte er fortfahren, dich zu schikanieren, kann ihn dies das GSR kosten.
Dafür sammelt der Richter in Form der Auflage, alles schriftlich zu machen, jetzt schon die Munition.
Das ist zwischen den Zeilen des diktierten Vergleichs gut leserlich.

Das einbindet dich jedoch nicht von der Pflicht

anstehende gemeinsame Entscheidungen zur elterlichen Sorge
rechtzeitig mit dem anderen Elternteil zu besprechen und alle hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich auszutauschen.

Du tust und lässt in Alltagsdingen, was du für richtig hältst und informierst den Vater zeitnah.

Nur falls deine Entscheidungen in seine Umgangszeiten hineinreichen und/oder es um Angelegenheiten besonderer Bedeutung geht (Operation, Schulwechsel etc.) greift die gesetzliche und vom Richter zitierte Einschränkung: "gemeinsame Entscheidungen zur elterlichen Sorge".

Erst an diesen Punkten greift Susis Hinweis:

niemand braucht für ein Gespräch eine Vollmacht, eine Vollmacht braucht man nur, wenn man alleine einer Entscheidung treffen will, die der Zustimmung des anderen bedarf.
...
Es gibt eine gegenseitige Informationspflicht (idiotischwerweise schriftlich, aber na  gut, wenn es das Gericht so beschlossen hat) und es gibt die Pflicht Entscheidungen gemeinsam zu treffen, das bedeutet doch aber kein Redeverbot!

Beispiel: Unser Sohn geht seit er 4 ist zum Schwimmunterricht. Anfangs haben meine Eltern (beide Rentner) das organisiert, an einem Wochentag, an dem der Kleine damals im Wechsel beim Vater und bei mir war. D.h. Opa hat den Kurzen jede Woche einmal im KiGa abgeholt, Oma ist mit ihm ins Hallenbad gegangen, Papa oder Mama haben ihn dort im Wechsel abgeholt. Dieses Angebot der Großeltern haben mein damals Noch-Ehemann und ich damals gemeinsam erwogen und gern angenommen.
 
Weniger, weil die Entscheidung, wann ein Kind mit wem schwimmen lernt, weitreichende Folgen haben könnte, die im Rahmen des GSR nur mit Einverständnis beider Elternteile gefällt werden darf, sondern vielmehr, weil diese Freizeitaktivität die Umgangszeit des Vaters am Rande tangiert hat. Er hat den Jungen eben nicht mehr um 17 Uhr im KiGa abgeholt, sondern um 16:30 am Hallenbad oder (wenn er das aus beruflichen Gründen so früh nicht geschafft hat, entsprechend später bei den Großeltern.

Das war während er heißen Phase der Trennung und es war mitnichten so einfach, wie ich es im Nachhinein aufschreiben kann. Dafür gab es vor 4 Jahren zwischen uns zuviel gegenseitige Enttäuschung, gegenseitigen Groll und gegenseitiges Misstrauen. Es war dennoch eine wertvolle Übung darin, was Toto knackig als

Werdet erwachsen!

bezeichnet. Erwachsen werden ist ein Vorgang, der Zeit braucht und den man nicht beschließen und spontan umsetzen kann. Schon gar nicht, wenn man mit Groll gefüllt ist bis an den Halskragen. 

Ich habe den Vater um Zustimmung gebeten, weil ich es richtig fand.
Und obwohl mich jeder Kontakt zu dem Sch*ßkerl unheimliche Überwindung gekostet hat.

Meine Eltern haben mir angeboten, auch dem jüngsten Enkel dasselbe zu ermöglichen, was sie auch den 3 älteren ermöglicht hatten: Schwimmunterricht im Verein, damit er bei seiner Einschulung bereits sicher schwimmt. Ich habe darauf gebetsmühlenartig wiederholt, was ich weiter oben schon geschrieben hatte:  "Vielen Dank, das ist lieb von euch. Ich freue mich über euer Angebot. Das möchte ich nicht allein entscheiden. Der Vater und ich werden uns abstimmen und dann wieder auf Sie euch zukommen."

Der Vater kannte die Familientradition und findet es ebenfalls wichtig, dass Kinder so früh wie möglich schwimmen können. Auch er hat sich bei seinen Schwiegereltern bedankt und damit war das Thema ganz entspannt erledigt. 

Ein paar Jahre später stand eine Operation an, über deren Sinn bzw. Unsinn der Vater und ich unterschiedliche Auffassungen hatten. Wir haben dann gemeinsam mehrere Fachärzte abgeklappert und uns am Ende gut beraten dem Rat gefügt, der uns beiden am sinnvollsten schien.

Da waren wir schon etwas geübter darin, unsere wechselseitige Abneigung zum Wohle des Kleinen in den Hintergrund zu stellen.

Mittlerweile können meine Eltern die Besuche des Kleinen im Schwimmverein nicht mehr bewerkstelligen. Also habe ich den Termin gewechselt und der Kleine geht jetzt an einen Tag schwimmen, der den Umgang des Vaters nicht berührt. Das hab ich - nachdem klar war, dass Opa und Oma auf Dauer als Fahrdienst und Umkleidehilfe nicht mehr zur Verfügung stehen würden - auf einen Zeitpunkt verschoben, als
a) der Junge alt genug war, um ohne Begleitung am Schwimmkurs teilzunehmen und
b) auf einen Tag, den ich selbst im Rahmen meiner Berufstätigkeit gut einrichten konnte.

Die Zustimmung des Vaters habe ich dazu nicht eingeholt, ihn informiert aber schon.

Per e-Mail, ohne Text, mit der Betreffzeile:
"FYI: Nachdem meine Eltern Junior nicht mehr zum X-Verein begleiten können, habe ich ihn am tt.mm.jjjj dort abgemeldet."

und ein Jahr später:
"FYI: Junior nimmt künftig ...tags hh:mm - hh:mmm am Schwimmunterricht im Y-Verein teil." 

Solche FYI-Mitteilungen bekommt der Vater regelmäßig von mir.
Das Präfix FYI heißt im Mailverkehr "Zur Kenntnisnahme, keine Reaktion erforderlich."

Mehr verlangt deine richterliche Auflage auch nicht von dir. Schriftlich deshalb, weil der Vater offenbar eine gewissen Neigung hat, dir Dinge zu unterstellen, die im Nachhinein schwer beweisbar sind.

Meine Phantasie ist, dass das verlorene Unterhaltsverfahren mit der vierstelligen Nachzahlung seine Rachsucht geweckt hat.
Das Gefühl "Ärger" 😡  darfst du ihm als Gewinnerin des Verfahrens ruhig zugestehen.
Schlechtes Benehmen gegenüber dir und eurem Kind musst du keinem durchgehen lassen.
Auch nicht dem Vater. Euer Richter scheint die Situation schon ganz gut erfasst zu haben.

Bitte lass dich nicht vom Richter einschüchtern und entwerte den Vater nicht.

Er ist der Vater, du bist die Mutter.

Er kann nicht ersetzen, was du dem Kind gibst.
Du kannst nicht ersetzen, was er dem Kind gibt.

Ich wünsche dir viel Gelassenheit im Umgang mit deinem Noch-Ehemann.
In 650 km Entfernung kann jemand aber nur Unruhe stiften, wenn du ihn lässt.
Je entspannter wir als Eltern sind, desto besser können wir uns um unseren Nachwuchs kümmern.

Einen erholsamen Sonntag wünscht dir
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 16:08
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ona,

der Vater wohnt 650km entfernt.

Wie kommt das?

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 17:36
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo Biggi,

erstmal möchte ich mich herzlich bei Dir bedanken, du hast mir sehr geholfen mit deinem Erfahrungsbericht und deinen Gedanken zu meiner Geschichte.

Ich lerne mich ausschließlich auf er Sachebene und sehr kurz und knapp zu äußern. Damit fahre ich gut, dann biete ich ihm auch keine Angriffsfläche.

Inzwischen haben diverse Gespräche stattgefunden die unsrer Tochter sehr weiterhelfen.
Mein Bald-Ex hat sich bis heute nicht gemeldet, er forderte mich nur sehr aggressiv auf, ihm den mtl. Bericht zusenden, der hätte nichts mit seinen Gesprächen zu tun. Ich sehe das vollkommen anders, weil das eine in das andere greift und habe nochmals aufgefordert über die Telefonate zu berichten. Das ist bereits wieder fast 2 Wochen her und ich habe keine Antwort erhalten.

Ich habe ihn jetzt erinnert mir zu schrieben, was er in dem nächsten Telefonat besprochen hat. Mehr nicht.
Ich werde ihn erst wieder kontaktieren, wenn eine Entscheidung zu fällen ist.

@ Horst, das ist eine lange Gesichte, die ich auf irgendwo mal hier aufgeschrieben habe. Bitte sei mir nicht böse, aber das ist grad überhaupt nicht Thema.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2014 17:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Inzwischen haben diverse Gespräche stattgefunden die unsrer Tochter sehr weiterhelfen

Gespräch von Dir mit/ in der Schule? Sehr schön, vor allem, das es Eurer Tochter weiterhilft.
Und? Hattest Du ein Problem ohne Vollmacht?

Mein Bald-Ex hat sich bis heute nicht gemeldet, er forderte mich nur sehr aggressiv auf, ihm den mtl. Bericht zusenden, der hätte nichts mit seinen Gesprächen zu tun. Ich sehe das vollkommen anders, weil das eine in das andere greift und habe nochmals aufgefordert über die Telefonate zu berichten.

Naja, offensichtlich hat er sich ja schon gemeldet, wenn er eine "aggressive Forderung" an Dich richten konnte.
Ich weiß zwar nicht, was das für ein mtl. Bericht ist, aber ich vermute, dass Du eine Verpflichtung hast (durch wen? warum?), den KV über die Entwicklung Eurer Tochter informiert zu halten. Das hat dann tatsächlich wirklich nichts mit seinen Gesprächen zu tun, dass Du das verknüpfst, halte ich mindestens für genauso kindisch und falsch wie die offensichtlich bockige Haltung des KV! Wenn es Dir übrigens tatsächlich um den Inhalt der Gespräche des KV mit der Schule geht, hättest Du ja auch in der Schule fragen können...!

Nein, nein, Ona, ich werde das Gefühl nicht los, dass das hier auch Machtspielchen von Deiner Seite sind. Das ist nicht fair dem KV gegenüber und da Du ja nicht ausführen willst, warum Tochter650km von KV entfernt lebt, kann man auch nur spekulieren...

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2014 22:03