Hi
Bisher wurde hier die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung diskutiert. Doch so wie es aussieht wird die ggw. Gesetzgebung dieser Lebensumstände nicht gerecht. Bleibt natürlich (obwohl sich alle einig sind) noch die Anfechtungsklage selbst.
Hier bist Du anfechtungsberechtigt. Mit erfolgreicher Anfechtungsklage ist eine Vaterschaftsanerkennung erst möglich. Und dann wird diese Vaterschaft erst rechtsgültig, wenn die Scheidung vollzogen wurde.
1. Eidesstattliche Versicherung über Beischlaf mit KM
2. Vaterschaftsanfechtungsklage
3. Vaterschaftsanerkennung (mit Zustimmung der KM = einvernehmlich)
4. Warten bis zur Rechtskraft nach Scheidung
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie, ja. Das ginge natürlich auch.
Meine erste Methode - Rückmeldung meiner Anwältin traf eben ein - geht so NICHT. Die Wiki ist da, wie Du korrekt bemerkt hast, falsch. Es muß die Scheidung eingereicht sein, um sich "einvernehmlich" zu einigen.
Ich halte Euch über den Ausgang, den es zweifelsohne geben wird, auf dem laufenden.
Danke noch mal an alle.
Ein kleines Update. Wir waren heute beim Jugendamt, die Mitarbeiterin war wirklich sehr nett. Meine LG, die KM, gab wahrheitsgemäß "getrennt lebend" an. Das geht schon deshalb nicht anders, weil es spätestens beim Standesamt rauskommen würde, wenn wir dem Kind einen Namen geben wollen.
Die JA-Frau sagte, es wäre ganz einfach:
1. Sie braucht ein Aktenzeichen über die eingereichte Scheidung, nur für die Urkunde, wo das eingetragen wird. Steht so auch in §1599, Abs. 2. Ob das Aktenzeichen dann lange Bestand hat oder gleich wieder gelöscht wird - egal. Netter Hinweis, nebenbei. Es wird also nicht überprüft.... da die Scheidung inzwischen aber eingereicht wurde, ist das egal
2. Ich erkläre KV zu sein, KM stimmt zu (beim JA)
3. Noch-Ehemann kann zum JA gehen, oder er wird angeschrieben und kann beim JA oder einem Notar seine Zustimmung erklären
4. Beim Standesamt wird das Kind so lange den Namen des gesetzlichen Vaters tragen, bis die Scheidung durch ist.
5. Danach erst kann man Namen beim Standesamt auf den KV ändern lassen
Falls sich daran noch etwas ändert, melde ich mich. Ansonsten scheint genau das der Prozess zu sein, den wir durchlaufen werden. Ich schreibe mal einen Brief an Frau Leyen, den kann sie zu den anderen legen. Es ist krank, wenn ein Kind - obwohl ALLE Beteiligten notariell zustimmen - nicht seinen wahren Vater haben darf, sondern erst einmal der Amtsschimmel kräftig wieren muß! :gunman:
Beste Grüße,
peppermind (zu 1% Vater)