GSR für unehelichen...
 
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GSR für unehelichen Vater, wenn Lebensgefährtin noch verheiratet ist?

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(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe dieses Forum über Google gefunden und mich gleich angemeldet. In den vorhandenen Themen konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden; ich bitte um Verzeihung, falls ich sie einfach übersehen habe.

Meine Lebensgefährtin erwartet (4 Wochen noch...) ein Kind von mir. Sie ist allerdings noch verheiratet, eine Scheidung wurde bisher noch nicht eingereicht. Das könnte man tun, Gründe dafür, daß es noch nicht passiert ist (Trennung seit 1,5 Jahren) liegen in Streitigkeiten über gemeinsamen Besitz mit ihrem Ex.

Wir sind uns über das GSR einig, hier gibt es kein Problem. Die Frage ist nun, wie ich das GSR auch formal als unehelicher Vater bekomme, da ja rein "automatisch" ihr (noch)Ehemann, wohl als Vater eingetragen werden würde?

Eine Anwältin hat uns gesagt, daß wir hier schlechte Karten haben. Mein Vorschlag ist, daß wir einfach zum Bezirksamt, Abt. Jugendamt, gehen, ihren Familienstand verschweigen und mich als Vater eintragen. Wie gesagt, wir sind uns da einig.
Ist das zu naiv gedacht? Gibt es einen anderen Weg? Um ehrlich zu sein, fände ich es ziemlich ätzend, wenn ihr Ex das GSR bekäme. Er würde das wohl auch nicht wollen... 😉

Danke für einen Hinweis!

Ein fast-Vater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2009 20:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peppermind,

Dein Vorschlag ist - mit Verlaub - Blödsinn. Die Vaterschaft regelt das Gesetz und lt. Gesetz ist erst mal der Ehemann der Vater. Die Vaterschaft an sich kann aber gerichtlich geklärt werden und danach könnt ihr auch das GSR erklären, wenn Deine Vaterschaft amtlich ist.

Dritter Schritt vor dem ersten geht nicht. Natürlich hat der Ex auch erst mal GSR, deshalb muss die Vaterschaftsfrage ja auch geklärt werden.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 20:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo peppermind,

Mein Vorschlag ist, daß wir einfach zum Bezirksamt, Abt. Jugendamt, gehen, ihren Familienstand verschweigen und mich als Vater eintragen. Wie gesagt, wir sind uns da einig.
Ist das zu naiv gedacht

Ja das ist naiv, wird nicht funtionieren und nennt sich im übrigen urkundenfälschung.

Um ehrlich zu sein, fände ich es ziemlich ätzend, wenn ihr Ex das GSR bekäme.

Er bekommt es nicht, er hat es faktisch, da das Kind ehelich geboren wird. Umehrlich zu sein, verstehe ich nicht, warum man nicht erst die Ehe vor dem Gesetz trennt und dann ein neues Kind ansetzt.  😉

Er würde das wohl auch nicht wollen.

Das ist doch schonmal ne gute Voraussetzung. Geht zu 3. zum JA. Er erklärt das er nicht Vater bist, du erklärst das du Vater bist, die KM bestätig dies. Dann wird allerdings wohl noch ein Gericht feststellen müssen ,das das Kind nicht ehelich ist, seine Nichtvaterschafz festgestellt wird und deine vaterschaft festgestellt wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 20:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

... dann ein neues Kind ansetzt.

Mir fallen ja einige Begrifflichkeiten zu dem Thema ein. Bei deinem "Ansatz" schüttelt es mich dann doch.

Ich bin übrigens auch Vater geworden, als ich (mit einer anderen Frau) verheiratet war. Ich find da nix Schlimmes dran und bin auch froh, dass verheiratete Männer hier einen klaren Vorteil haben. Also heutte moralinfreier Punsch bitte!

Richtig ist der von Dir aufgezeigte Weg: Vaterschaft anerkennen, Vaterschaftsfeststellungsklage, GSR.

cu
Michael


Dezenter Hinweis auf Forenregel Nr. 1 - inkl. Löschung des beanstandeten Anteils in der Überschrift.
Gruß; Kasper

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 22:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ weisnich:

seh's mir nach, das ich ein Verfechter von Beenden und dann neu anfangen bin. Ist nicht bös gemeint.

dass verheiratete Männer hier einen klaren Vorteil haben

Stell dir mal vor, es wäre umgekehtr auch so. Plötzlich wäre die NEF  Mutter des Kindes der LG des NEM

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 23:16
(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen und klärenden Antworten! Ein Mißverständnis muß ich aber doch mal klären: die VATERschaft ist etwas biologisches. Das Sorgerecht regelt das Gesetz! Gott sei Dank mischt sich das System ja noch nicht in die Biologie ein. Kommt auch noch...

Ich verstehe das also so:
1. möglichst zu dritt zum JA gehen
2. Vaterschaft anerkennen
3. Vaterschaftsfeststellungsklage
4. GSR

Da ich es jetzt x-mal so gehört habe, muß ich es wohl glauben. Ich werde mich aber trotzdem mal erkundigen, wieviel Monate Bewährung man auf Urkundenfälschung bekommt - denn - die HABEN DOCH WOHL VÖLLIG EIN RAD AB!!!!
Jetzt wissen meine Lebensgefährtin und ich wenigstens genau, warum man sich mit dem Staat nicht einlassen darf: alles Irre. (Ich war bis vor kurzem ebenfalls verheiratet, bin aber leichter aus der staatlich sanktionierten Seuerspargemeinschaft raus gekommen.)
Wenn ein Vater nicht Vater sein darf, sondern irgendein beknacktes "Gesetz" das gerne regeln möchte, das ist doch Wahnsinn.
Sorry, daß ich mich so aufrege und Danke für die klaren Antworten. Nochmals sorry.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 00:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Mißverständnis muß ich aber doch mal klären: die VATERschaft ist etwas biologisches. Das Sorgerecht regelt das Gesetz! Gott sei Dank mischt sich das System ja noch nicht in die Biologie ein. Kommt auch noch...

Kommt nicht, ist so!

§ 1592 BGB Vaterschaft:

Vater eines Kindes ist
1. der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d ider § 640 h ZPO gerichtlich festgestellt ist.

Die Biologie hat also erst an 3. Stelle was damit zu tun.

Wenn bspw. die Eheleute sich jetzt einig wären, dass es ihr gemeinsames eheliches Kind ist, kannst Du einen Kopfstand machen und wirst nicht Vater vor dem Gesetz sein sondern lediglich der, der eine biologische Zugabe gratis zum Familienglück beigesteuert hat.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 00:58
(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

LBM, im Sinne des Gesetzes gesehen hast Du Recht. Es gibt aber auch noch eine andere Sicht auf die Welt.

Die Wikipedia sieht das übrigens leicht anders. Laut Wiki genügt es, wenn die Eheleute getrennt leben und der sog. "jurist. Vater" mit beurkundet. Das wäre ja mal ein Silberstreif...
Tatsache: wir konnten uns beide nicht vorstellen, daß das Gesetz hier etwas anderes will als alle Beteiligten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 03:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

such Dir mal den Beitrag vom User SADLY, der hat das als "nicht-Vater" gerade durch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 08:31
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

kann der ''biologische Vater'' nicht mit oder ohne Zusammenwirken mit der Mutter Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung betreiben? Siehe =>

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17645&ccheck=1

Grüße von Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 09:42




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pepermind,

in wiki mag das anders stehen, aber wiki hat nunmal keine Gesetzeskraft.

Du kannst beurkunden was du willst. Rechtsgültig wird es eben schlicht und einfach nur, wenn eben eine staatliche Institution feaststellt, das der  rechtliche Vater eben nicht Vater ist und dessen Vaterschaft beendet.

Es gibt aber auch noch eine andere Sicht auf die Welt.

Klar und die andere Sicht kan nauch jeder gerne haben. Aber vor den Ämtern wird sie nichts nützen. Auch wenn Millionen Bürger es als völlig legal sehen bei rot über eine Ampel zu latschen, ist es gesetzlich dennoch untersagt.

bin aber leichter aus der staatlich sanktionierten Seuerspargemeinschaft raus gekommen.

Das ist doch gut für dich

Sie ist allerdings noch verheiratet, eine Scheidung wurde bisher noch nicht eingereicht. Das könnte man tun, Gründe dafür, daß es noch nicht passiert ist (Trennung seit 1,5 Jahren) liegen in Streitigkeiten über gemeinsamen Besitz mit ihrem Ex.

Tja wenigstens einreichen hätte man ja können. Besitztümer können im Verlaufe der Scheidung ja getrennt werden. Vielleicht gehts  ja schneller, wenn dem NEM klar wird, das er nach einer Scheidung und erfolgreicher VAterschaftsanfechtung weder KU noch EU zahlen muß  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 09:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@dick

Unter bestimmten Umständen geht das.

Das ist allerdings hier nicht die Frage. Die künftigen Eltern sind sich ja einig. Das Problem ist nur das die Frau noch verheiratet ist, eine Scheidung noch nicht mal anhängig und somit der Ehemann automatisch rechtlicher Vater ist, mit allen Rechten und Pflichten.
U.U. wird das Richtigstellen der Vaterschaft über ein Gerichtsverfahren gehen müssen, dessen Ksoten dann wohl die zukünftigen Eltern tragen müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 09:56
(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nochmals vielen Dank, ich war wohl etwas aufgeregt gestern. Der Thread von sadly ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-12164.html) hat die Verwirrung aber nicht unbedingt kleiner gemacht. Da meine LG im 9. Monat ist, liegen meine Prios auch im Moment nicht in dem Bereich, irgendwelchen Zoff mit Gerichten oder Noch-Ehemann zu beginnen.

Ich habe auch noch mal mit dem JA telefoniert. Da scheint es wohl regionale Besonderheiten zu geben. In Berlin möchte man eine eingereichte Scheidung und dann die Willenserklärung. Okay. Ich habe den sadly Thread aber so verstanden, daß die Scheidung nicht notwendig ist. Es genügt doch eigentlich, wenn die KM die Vaterschaft anficht, oder? Das JA wird das aber nicht zur Kenntnis nehmen, denke ich. Ich gehe morgen trotzdem mit der KM dort hin und erkläre erst mal meine Vaterschaft. Wenn ich den §1600 richtig lese, dann müßte ich ja auch selbst mit einer eidesstattlichen Versicherung als "Beilieger"  :rofl2: die Vaterschaft anfechten können. Oder? Ich möchte meine hochschwangere LG, die sich leider furchtbar leicht aufregt soweit als möglich entlasten.

Der Ehemann meiner LG hatte die Aufgabe, die Scheidung einzureichen, hat das aber nicht gemacht, da er damit Druck auf die KM ausüben will. Dass er jetzt die Vaterschaft zu 100% auf dem Tisch hat, scheint ihm - auch nach anwaltlichem Rat (!!) - egal zu sein. Das kann es doch nicht, oder? Welcher Mann will "jur. Vater" eines Kindes sein, von dem er genau weiß, daß es nicht seines ist. Ich frage mich, was er sich davon verspricht.

Viele Grüße,
peppermind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 11:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine LG kann die Scheidug doch auch einreichen. Und mit dem Kind hätte sie auch ne Chance aufne ziemlich schnelle Scheidung

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ pepermind:

Die Wikipedia sieht das übrigens leicht anders. Laut Wiki genügt es, wenn die Eheleute getrennt leben und der sog. "jurist. Vater" mit beurkundet. Das wäre ja mal ein Silberstreif...

Du beziehst dich auf folgende Aussage bei wiki:

Vaterschaftsanerkennung

Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann allerdings nicht die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB), wenn nicht folgende Ausnahme gegeben ist: soweit das Kind geboren wurde, während die Ehe der Kindesmutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits getrennt lebten

allerdings gibt es eine weiter bedingung und die steht einen Halbsatz später:

gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB). Mit dessen urkundlichen Zustimmung wird aber eine Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters rechtswirksam (§ 1599 BGB).

Also führt an seiner Zustimmung kein Weg vorbei. Stimmt er nicht zu muß eben geklagt werden.

Warum ein Mann bereit ist, das Kinder getrennt lebenden Ehefrau als seines anzuerkennen... keine Ahnung. Das wird er nur selbst wissen. Vielleicht will er sie ärgern, vielleicht sind im die Folgen doch nicht so klar, vielleicht hat er aber Anlass zu vermuten ,das das Kind doch auch von ihm sein könnte.... Gründe gibt es viele.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 12:25
(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

naja, die Mitbeurkundung durch den Noch-Ehemann würden wir wohl schon bekommen, es ist ja in seinem Interesse. Ich gehe davon aus, daß er zustimmen würde. Es geht bei den beiden nicht um das Kind, sondern um die Scheidung. Der Ehemann möchte, daß erst ein Ehevertrag aufgesetzt wird und dann geschieden wird - wodurch sich der Streitwert (im wesentlichen das Einfamilienhaus der beiden) veringern würde.

Das Prinzip, wir leben getrennt und mein noch-Ehemann beurkundet, daß er nicht KV ist, wäre uns wohl allen am liebsten, aber wo kann man sowas beurkunden lassen? Notar? JA?

Die KM könnte wohl auch Klage zur Vaterschaftsfeststellung einreichen. Aber das sind dann wieder Anwaltskosten, Gerichtskosten...

Viele Grüße,
peppermind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 12:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er zustimmt könnt ihr zu dritt (oder auch zu getrennten Zeitpunkten) zum JA gehen und das dort beurkunden lassen. Mit seiner Zustimmung wäre dann deine Vaterschaft rechtskräftig und ihr könnt dann die Sorgerechtserklärung abgeben.

Der Ehemann möchte, daß erst ein Ehevertrag aufgesetzt wird und dann geschieden wird - wodurch sich der Streitwert (im wesentlichen das Einfamilienhaus der beiden) veringern würde.

Und was ist daran so schlimm? Sind dort Dinge aufgeführt die für sie nicht annehmbar sind?

Ich denke in eurem Fall ist es gerechtfertigt das sie auf jeglichen Unterhalt für sich verzichtet. Dasmit dem Haus ist eine andere Sache. Da kommt es sicher darauf an wer im Grundbuch steht, wer im Kreditvertrag, wer die Hypothek trägt und wer was an Finanzen zum Haus beigesteuert hat. Aber das sollte doch auch ein lösbares Problem sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 12:50
 Uli
(@Uli)

Der Ehemann möchte, daß erst ein Ehevertrag aufgesetzt wird und dann geschieden wird - wodurch sich der Streitwert (im wesentlichen das Einfamilienhaus der beiden) veringern würde.

Da ist sein zögerliches Verhalten in Sachen Vaterschaft natürlich ein probates Mittel, den dafür notwendigen Druck ausüben zu können und dem Vertrag möglicherweise auch die ein oder andere Richtung zu geben, die er vorher garnicht in Betracht zu ziehen wagte.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 13:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann allerdings nicht die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB), wenn nicht folgende Ausnahme gegeben ist: soweit das Kind geboren wurde, während die Ehe der Kindesmutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits getrennt lebten (§ 1567 BGB), gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB). Mit dessen urkundlichen Zustimmung wird aber eine Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters rechtswirksam (§ 1599 BGB).

Ich vermute mal, hier irrt das Wiki in einem entscheidenen Detail. Auf das Getrenntleben der Noch-Eheleute bei einvernehmlicher Vaterschaftsanerkennung bezieht sich m.E. der §1599 nicht, sondern er geht von der Einreichung des Scheidungsantrages als Zeitpunkt dieser Möglichkeit aus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2009 13:28
(@peppermind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

oldie, ich vermute auch fast, daß die Wiki sich da irrt, so wie Du sagst. Langsam kommt aber Klärung in die Sache. Wir gehen jetzt wie folgt vor:

1. Gang zum JA, ich erkenne mit KM meine Vaterschaft an
2. Noch-Ehemann wird gebeten, zu beurkunden, daß er nicht Vater ist (ggf. vor einem Notar)
3. Sorgerecht beantragen
(das hat unsere Anwältin jetzt bestätigt, nur, die irrt sich manchmal...)

wenn das nicht gelingt - weil zu einfach  :knockout:

1. (wie oben)
2. KM macht Vaterschaftsfeststellungsklage
3. Entscheidung
4. Sorgerecht beantragen

Ich hoffe mal, das klappt jetzt so...  nur was, so glaube ich zumindest, FALSCH ist, ist der eineindeutige Zusammenhang zwischen Ehe und Vaterschaft. Es gibt da die Vaterschaftsvermutung, klar, aber man kann auch verheiratet sein und NICHT Vater eines Kindes seiner eigenen Frau - wenn das so geklärt wurde. Es muß also,  ipso facto, eine Scheidung weder eingereicht noch vollzogen worden sein. Bin mir da aber nur zu 90% sicher...

Danke und Grüße,
Peppermind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 14:07




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