GSR Ex konnte bishe...
 
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GSR Ex konnte bisher alles ohne Zustimmung regeln

 
(@masau)
Schon was gesagt Registriert

Moechte kurz eine neue Entwicklung schildern.

Hintergrund koennt ihr in meine Post lesen.
http://www.vatersein.de/Forum-action-post-topic-27544-num_replies-11.html

Zusammengefasst. Tochter 15. Seit Jahren kein Umgang, keine Auskuenfte nur
sproadische e-meil austausche zwischen ex und mir, die aber zu
nichts fuhren. Nur wage minimalst auskuenfte.

Bisher konnte meine Ex alle Entscheidungen alleine treffen (Schuleanmeldung).
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, aber niemand scheint danach zu fragen.
Vermutlich sagt sie sie ist allein sorgeberechtigt oder es interessiert nimanden.
Bisher.
Jetzt ist der Opa gestorben und das Nachlgerict braucht meine Zustimmung
wegen anname oder nicht. Ex schreibt mir (fur sie) nette email ich soll ihr
meine Zustimmung zur Ausschlgung (wegen Schuldn) schreiben und schicken
ohne mir naheres mitzuteilen.  Ich sage dass ich dazu mit meiner Tochter sprechen moechte
um auch ihre Sicht zu hoeren. Sie hat mit 15 jahren ein Recht dazu.
Ex will es nicht. Nach mehreren Beschimpfungen hoere ich jetzt nichts mehr.

Habe kurz gegooglt. Demnach scheint es moeglich zu sein zu bewirken,
dass das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben wird bzw ruht bis der Partner
also ich wieder in D bin. Wie auch immer. Ich denke die Ex will das jetzt.

Was meint ihr. Sollte man die Zustimmung einfach so geben ohne naheres zu
wissen und ohne auch die Sichtweise des Kindes vorsichtig zu hoeren?

Kann EX alleiniges Sorgerecht bekommen? 
 
Wuerde es sinn machen sich an das JA zur vermittlung wenden?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 04:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Masau,

eine Erbschaft muss innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden ansonsten gilt sie als angenommen. Aus dieser Sicht ist es nicht sinnvoll in dieser Frage einen Kontakt mit der Tochter erzwingen zu wollen, aber zumindest um was es in der Erbschaft geht sollte Deine Ex Dir schon sagen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 14:07
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Mir ist nicht ganz klar, was du mit diesem Verhalten erreichen willst. Du bist nicht vor Ort, es gibt zeitliche Fristen, die deine EX einhalten muß und die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Entscheidung das Erbe abzulehnen nicht im Sinne deiner Tochter ist, geht doch wohl gegen null.

Ich vermute, dass sie gerade dabei ist, deine Unterschrift duch das Familiengericht ersetzen zu lassen. Sollte ihr bei dieser Lage der Fakten nicht schwer fallen.

Mal davon abgesehen, erwartest du mehr Informationen von deiner EX, nur was willst du damit? Ihren Wahrheitsgehalt kannst du eh nicht überprüfen.

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 14:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ob das Ausschlagen nun im Sinne des Kindes ist oder nicht kann der KV doch so gar nicht beurteilen.
Es gibt hier zwei mögliche Varianten:

1.: Das Erbe ist verschuldet, die ersten Erben (Kinder vom Opa, also wohl die KM) haben das Erbe ausgeschlagen, jetzt kommen die Enkel dran.
In diesem Fall ist ein Ausschlagen im Sinne der Kinder.

2.: Das Erbe ist nicht verschuldet, die Enkel sind per Testament als Vorerben eingesetzt, als Testamentsvollstrecker bis zum 18. LJ der Enkel irgend ein Dritter. Das passt der KM nicht, da sie selber dann nur ihren Pflichtteil hat aber keinen Zugriff auf das ganze Erbe. In diesem Fall wäre das Ausschlagen NICHT im Sinne der Kinder, sondern im Sinne der KM und evtl. ihrer Geschwister.

Warum die KM jetzt dem KV nicht einfach mitteilen kann das das Erbe verschuldet ist bleibt unklar, und wirft Zweifel in Richtung 2. auf ....


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 15:47
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum die KM jetzt dem KV nicht einfach mitteilen kann das das Erbe verschuldet ist bleibt unklar, und wirft Zweifel in Richtung 2. auf ....

Könnte man diese Info beim Nachlassgericht anfordern?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könnte man diese Info beim Nachlassgericht anfordern?

das kann man sicher, aber der TO ist derzeit offensichtlich im sehr weit entfernten Ausland. Es dürfte schon am Datenschutz scheitern, diese Informationen mal einfach in einen Umschlag oder eine Mail zu packen und an einen Unbekannten zu schicken. Üblicherweise muss man ich hierfür als Berechtigter ausweisen.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 16:27
(@Wolkenhimmel)

Ex schreibt mir (fur sie) nette email ich soll ihr
meine Zustimmung zur Ausschlgung (wegen Schuldn) schreiben und schicken
ohne mir naheres mitzuteilen. 

An der Stelle hat die KM doch schon mitgeteilt, dass es um Schulden geht?

VG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 16:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wolkenhimmel,

An der Stelle hat die KM doch schon mitgeteilt, dass es um Schulden geht?

was die KM schreibt, muss ja nicht automatisch wahr sein. Zerstrittene Eltern haben das Wort "Aufrichtigkeit" üblicherweise nicht erfunden - und oft auch kein schlechtes Gewissen dabei, sich mit kleineren oder grösseren "Notlügen" kleinere oder grössere Vorteile z verschaffen.

Ich würde vor diesem Hintergrund den Einwand Nummer 2 von @habakuk jedenfalls auch nicht von der Hand weisen. Das Problem ist schlicht, das man als Elternteil über viele tausend Kilometer Entfernung einfach keine Möglichkeit hat, hier Einblick z nehmen und sein Sorgerecht wirksam auszuüben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 16:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kannst du deiner Ex nicht eine Vollmacht schreiben, dass sie in dieser Erbsache (Erbausschlagung wegen Schulden) berechtigt ist dies allein zu erledigen?

Dann kann sie zum Gericht gehen und du musst dich nicht kümmern. Vielleicht macht das Gericht das ja.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 17:14
(@Wolkenhimmel)

2.: Das Erbe ist nicht verschuldet, die Enkel sind per Testament als Vorerben eingesetzt, als Testamentsvollstrecker bis zum 18. LJ der Enkel irgend ein Dritter. Das passt der KM nicht, da sie selber dann nur ihren Pflichtteil hat aber keinen Zugriff auf das ganze Erbe. In diesem Fall wäre das Ausschlagen NICHT im Sinne der Kinder, sondern im Sinne der KM und evtl. ihrer Geschwister.

Warum die KM jetzt dem KV nicht einfach mitteilen kann das das Erbe verschuldet ist bleibt unklar, und wirft Zweifel in Richtung 2. auf ....

Um noch mal darauf zurück zu kommen, wir hatten genau so einen Fall in der Familie.

Da durften die GSR Inhaber das Erbe nicht ausschlagen, sondern das Nachlassgericht hat für die Einsetzung eines neutralen Dritten als (jetzt nagelt mich nicht auf den exakten Begriff fest!) Vormund gesorgt, der dann im Sinne des minderjährigen Vorerben entschieden hat.

VG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 17:36




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Masau,

da sich die Kosten für die Ausschlagung einer Erbschaft aus dem Wert der Erbschaft ergeben könntest Du versuchen herauszubekommen wie hoch die Kosten sind.
Hast Du noch im Gedächtnis wie "gut situiert" Opa war? Kann man die Tante danach fragen, z.B. telefonisch?
Ansonsten denke ich, dass Wolkenhimmel recht hat, wenn das Nachlassgericht einen Interessenkonflikt sieht kann ein Dritter mit der Wahrnehmung der Rechte der Kinder beauftragt werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 17:42
(@masau)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank fuer die vielen Antworten.

Da die Ex mir keine Angaben macht sehe ich auch die zwei Varianten die habakuk schildert.
1) Nur schulden --> Ausschlagen
2) keine schulden und Enkel Vorerben  --> nicht ausschalgen.

Wie ich den Opa in Erinnerung habe ist die Erste Variante warscheinlicher, bin aber
nicht 100% sicher. Die Ex hat aber auch so wenig Angaben gemacht (genauer Name, Todestag ...),
so dass ich das Schreiben nicht vernuenftig aufsetzen kann.

Ich habe sie deshalb angeschrieben, dass sie mir es so aufsetzt, dass ich es nur
unterschreiben muss. Bis jetzt keine Antwort.

Ich denke, dass sie die Gelegenheit nutzen moechte doch noch zum alleinigen Sorgerecht zu kommen
und mich nur pro Forma angeschrieben hat um angeben zu koenne man haette mich
gefragt und ich wuerde mich der Ausschlagung (gegen des Kindwohls) wiedersetzen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2014 02:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin masau,

Da die Ex mir keine Angaben macht sehe ich auch die zwei Varianten die habakuk schildert.
1) Nur schulden --> Ausschlagen
2) keine schulden und Enkel Vorerben  --> nicht ausschalgen.

nachdem es sich um den Vater Deiner Ex handelt, wird sie wissen, ob es etwas Positives zu erben gibt und entsprechend handeln. Und wenn sie mit einem Trick die Vorerben-Regelung aushebelt, um Opas Erbe auf sich umzulenken, ist das eben so und von Dir nicht zu verhindern. In jedem Fall hat sowieso Deine Ex allein die Deutungshoheit über die Ereignisse.

Ich denke, dass sie die Gelegenheit nutzen moechte doch noch zum alleinigen Sorgerecht zu kommen
und mich nur pro Forma angeschrieben hat um angeben zu koenne man haette mich
gefragt und ich wuerde mich der Ausschlagung (gegen des Kindwohls) wiedersetzen.

naja, HIER beschreibst Du, dass Du Deine Tochter seit 10 Jahren nicht mehr gesehen hast; damals war sie 4 Jahre alt. Wenn ich mir richtig erinnere, bist Du irgendwo im Ausland (Australien); jedenfalls nicht um die Ecke. Da wird "Sorgerecht" dann doch sehr theoretisch: An fast allen sorgerechtsrelevanten Entscheidungen im Leben Deiner Tochter warst Du nicht beteiligt, und an den wenigen, die in den nächsten 3 Jahren noch zu treffen sein werden, wirst Du ebenfalls nicht beteiligt sein. Sich unter diesen Voraussetzungen ans Sorgerecht zu klammern ist etwa so  sinnvoll wie wenn ein Rollstuhlfahrer sein altes Fahrrad nicht hergeben will: Du kannst schlicht nichts damit anfangen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 04:04