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GSR bekommen - was ist zu beachten?

 
(@Jean_)

Hallo,

was ist beim Ablauf zu beachten wenn man das Gemeinsame Sorgerecht anstrebt?

Ich als lediger Vater möchte nun gern das GSR anstreben, die KM weiß davon noch nichts, nun weiß ich nicht was ich machen und vorallem wie ich vorgehen soll.
Soll ich vielleicht erstmal das Gespräch mit der KM suchen und ,,anfragen,, was sie davon hält und ob sie es auch so sieht oder in Ordnung fände wenn wir das GSR hätten (wobei ich denke, das das wohl nicht der richtige weg ist) oder sollte ich mich diesbezüglich ans JA oder an einen Anwalt wenden?

Grüße
Jean

Zitat
Geschrieben : 17.02.2012 16:43
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

Grundvoraussetzung für das GSR ist, dass eine Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist.

Wenn Du also von vornherein ausschließt, dass Du mit der KM reden kannst, würde ich das Ganze fast schon als gescheitert ansehen...

Was versprichst Du dir vom GSR?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 17:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Jean!
Ich gebe vj Recht, auf der anderen Seite ist es halt so:
sollte KM aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, schwerer Unfall, Tod) nicht in der Lage sein, die allenige elterliche Sorge wahrzunehmen, wäre es ihr dann nicht lieber, wenn Euer gemeinsames Kind vom leibliichen Vater als von einer Pflegefamilie oder gar Pflegeheim groß gezogen wird?
Ich würde ihr das evtl. so oder ähnlich schreiben und um einen gemeinsamen Termin zur Unterzeichung der Urkunde beim zuständigem JA bitten.

Wenn sie sich sperrt, bleibt Dir nur der Weg übers Gericht, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg, wenn Kommunikation zwischen Dir und KM gestört ist (nach dem Motto " wie wollt ihr gemeinsame elterliche Sorge ausüben, wenn ihr nicht in der Lage seid, miteiander zu reden?").

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 17:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Ich würde ihr das evtl. so oder ähnlich schreiben und um einen gemeinsamen Termin zur Unterzeichung der Urkunde beim zuständigem JA bitten.

zu ergänzen ist hier noch, dass auch die lieben JAs dieses Ansinnen den Vätern auch gerne ausreden möchten (die bekannte Mütterfreundlichkeit). Also hartnäckig bleiben und darauf bestehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2012 21:53